Krankenversicherung bei geringfügiger Beschäftigung in Karenz

Hallo zusammen, ich bin aktuell im 1. Karenzjahr und beginne zum 15.1. eine geringfügige Beschäftigung bei meinem alten Arbeitgeber. Habe heute einen Brief der ögk bekommen wegen der Krankenversicherung. Meines Wissens nach bin ich aber ja durch mein karenziertes Dienstverhältnis sowieso krankenversichert, oder? D.h. ich muss mich hier nicht nochmal versichern?

Ich plane im Anschluss eine Bildungskarenz und ebenfalls die geringfügige Beschäftigung. Soweit ich weiß bin ich auch hier über die Bildungskarenz krankenversichert und muss nicht die 14% für eine freiwillige Versicherung bei der ögk abführen, oder?

Danke im voraus! Liebe Grüße

Kommentare

  • Also soweit ich richtig informiert bin, bist du durch den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes versichert. Wenn du allerdings nur ein Jahr KBG beziehst (zb ea KBG), dann musst du dich im zweiten Jahr bei deinem Partner mitversichern lassen oder für die Versicherung extra zahlen. Wie es während der Bildungskarenz ist, weiß ich leider nicht, aber ich denke auch, dass du da durch den Bezug des Weiterbildungsgeldes versichert bist.
    mala201
  • wenn du KBG beziehst bist du ja versichert, wenn du Bildungskarenz bekommst, bist du übers AMS versichert
    mala201
  • Danke für die hilfreichen Antworten!!
  • Hab dieses Schreiben auch bekommen weil ich neben der Bildungskarenz geringfügig arbeite, das ist rein als Info gedacht ☺️
    mala201
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