Schwanger in Bildungskarenz - Fragen & Erfahrungen

Hallo, ich würde mich über eure Erfahrungen diesbezüglich freuen.

Ich bin im zweiten Monat schwanger und befinde mich gerade im letzten Monat der Bildungskarenz im Anschluss zum 1.Jahr Karenz mit eaKBG. Ich fange wieder in Teilzeit an zu arbeiten:

muss ich vor der Geburt oder vor dem Mutterschutz des 2. Kindes 182 Tage lang erwerbstätig für eaKBG sein? Ich habe mal beide Versionen gesehen, zum Beispiel hier:

https://services.bundeskanzleramt.gv.at/KBG-Rechner/index.html#eaKbg

„Wurde in den 182 Tages vor der Geburt des Kindes bzw vor Beginn des Beschäftigungsverbots…“

Wie wird mein Wochengeld berechnet, wenn ich nach der BK ein halbes Jahr (also die 182 Tage) bis zur Geburt des 2. Kindes in 20 Wochenstunden arbeite? Eigentlich nur 4 Monate, da ich 2 Monate Beschäftigungsverbot vor der Geburt habe.
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Kommentare

  • Dein Wochengeld berechnet sich aus den ganzen Monaten vorm Mutterschutz. Wenn du also beispielsweise ab Mitte Juni im Mutterschutz bist, werden März April Mai herangezogen, auf Basis der 20 Wochenstunden.
    Wie das mit den 182 Tagen is, ob die vor Geburt oder vor Mutterschutz sind, weiß ich nicht. Geht sich aber eh beides aus bei dir wenn du nächsten Monat wieder einsteigst.

    Ob sich das eakbg bei deinem Gehalt in TZ lohnt, musst du rechnen.
  • Danke für deine Antwort. Der Mutterschutz beginnt zwei Monate vor dem Geburtstermin, also die 6 Monate würden sich davor nicht ausgehen. Beim Einstieg bin ich schon im 3. Monat schwanger, daher habe ich dann nur noch ca 4 Monate Beschäftigungszeit bis zum Mutterschutz.

    Mein Teilzeit Gehalt ist ganz OK, um die 2200 Euro brutto (1700 netto) monatlich, daher wäre eaKBG wahrscheinlich besser (auch wenn ich nur Teilzeit arbeite).
  • Ja also fürs eakbg darf man ein halbes Jahr vorher keine Leistungen von ams beziehen, das ist die BK ja auch - eakbg wird’s also eher nicht - frag da aber Sicherheitshalber bei der AK nach.
  • Fürs Wochengeld würde sich deine Situation ausgehen, fürs eaKBG nicht. Man muss die 182 Tage gearbeitet haben, laut Auskunft der AK letztens.
  • Ok, also es zählen die Tage vor dem Mutterschutz und nicht die vor der Geburt..Pech ;(
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