Hallo, ich würde mich über eure Erfahrungen diesbezüglich freuen.
Ich bin im zweiten Monat schwanger und befinde mich gerade im letzten Monat der Bildungskarenz im Anschluss zum 1.Jahr Karenz mit eaKBG. Ich fange wieder in Teilzeit an zu arbeiten:
muss ich vor der Geburt oder vor dem Mutterschutz des 2. Kindes 182 Tage lang erwerbstätig für eaKBG sein? Ich habe mal beide Versionen gesehen, zum Beispiel hier:
https://services.bundeskanzleramt.gv.at/KBG-Rechner/index.html#eaKbg
„Wurde in den 182 Tages vor der Geburt des Kindes bzw vor Beginn des Beschäftigungsverbots…“
Wie wird mein Wochengeld berechnet, wenn ich nach der BK ein halbes Jahr (also die 182 Tage) bis zur Geburt des 2. Kindes in 20 Wochenstunden arbeite? Eigentlich nur 4 Monate, da ich 2 Monate Beschäftigungsverbot vor der Geburt habe.
Kommentare
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Wie das mit den 182 Tagen is, ob die vor Geburt oder vor Mutterschutz sind, weiß ich nicht. Geht sich aber eh beides aus bei dir wenn du nächsten Monat wieder einsteigst.
Ob sich das eakbg bei deinem Gehalt in TZ lohnt, musst du rechnen.
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Mein Teilzeit Gehalt ist ganz OK, um die 2200 Euro brutto (1700 netto) monatlich, daher wäre eaKBG wahrscheinlich besser (auch wenn ich nur Teilzeit arbeite).
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