Hallo:)
Mich würde interessieren, ob jemand von euch bzw eure Partner Karenz aufgeschoben hat.
Möchte gerne, dass sowohl ich als mein Partner je die 3 Monate aufschieben (ich werde nur 1 Jahr normal konsumieren und dann in Bildungskarenz gehen). Ich kenne aber irgendwie niemanden, der das gemacht hat.
Hat das von euch wer gemacht? Oder zumindest vor?
Oder warum habt ihr euch dagegen entschieden?
Kommentare
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Wir habens dann verschwitzt bzw sind wir schon lange in unseren Firmen dass da sowieso immer eine Möglichkeit wäre.
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Klar muss man es vereinbaren mit dem AG und man hat keinen Kündigungsschutz - aber bevor ich die Karenzzeit „verschenke“ (da ich wie gesagt nur 1 Jahr in Elternkarenz gehe), schieb ich sie halt lieber auf 🤷♀️
Wie deine Freundin @itchify meint, man kann es halt vit manche Sachen doch noch evtl. gebrauchen…
@krümel05 hast du schon einen konkreten Bedarf, wo du die aufgeschobene Karenz dann nehmen willst? Oder hast du sie nur für den Fall der Fälle?
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Der Arbeitgeber hat keine Nachteile und es wurde mir von der AK auch empfohlen und es entsprechend meinem Arbeitgeber erklärt…
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https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/karenz/Aufgeschobene_Karenz.html
Im Endeffekt ist auch einiges möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt (zB eine Frist versäumt wurde).
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hat das was mit dem gewählten Modell zu tun? Oder wie kommt ihr auf die 2 Jahre? 🤔 ist das dann quasi unbezahlte Karenz? Und wo kann ich mich darüber informieren/nachlesen?
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Ja genau, unbezahlte Karenz. Mit dem Modell nicht wirklich, nur mit der Länge deiner Karenz. Geht sowohl beim Einkommensabhängigen als auch bei dem pauschalen Kinderbetreuungsgeld. Bei der ak auf der Website bzw. dort kannst dich auch beraten lassen.
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Wer beantragt die karenz - also irgendwie ist ja immer eine der "hauptantragssteller" ?! Wir haben nämlich folgende situation:
Beim 2. Kind möchte mein Mann den Großteil der karenz beanspruchen, weil ich mich selbstständig mache. Er würde allerdings unbedingt das eakbg nehmen müssen (sonst geht es finanziell nicht). Ich aber habe keinen Anspruch auf eakbg. Nun würde aber nach dem wochenbett trotzdem ich als erste in karenz gehen für kurze zeit und dann er.
Geht beim eakbg nur maximal bis zum 1. Geburtstag für beide zusammen? Und darf er eakbg beantragen, wenn ich zuerst in karenz gehe und keinen Anspruch hätte?
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Aber wo genau ist der Unterschied zum unbezahlten Urlaub?
@Oceanholic ist dann wohl unabhängig vom gewählten kbg-Modell. Karenzzeit und kbg-bezugszeit müssen nicht gleich lang sein. Ansich hat man 2 Jahre Anspruch auf Elternkarenz und anschließend wenn die Voraussetzungen erfüllt sind Anspruch auf Elternteilzeit. Man kann auch länger in karenz bleiben, verliert dann aber ev den Anspruch auf Elternteilzeit.
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In unbezahlter Karenz ist es ja auch möglich sich gratis beim Partner mitzuversichern…ginge beim unbezahlten Urlaub nicht…
Und man hat eine Alternative, die man eigentlich wenn vereinbart auch einfordern könnte, wenn dann der Arbeitgeber nicht zustimmt.
@Mohnblume88 Bildungskarenz ist ja keine Elternkarenz. Also ja, aber eigentlich müsste es 3 Monate vor Karenzende mit Arbeitgeber vereinbart worden sein (aber vielleicht würden sie im Notfall auch später darauf eingehen…).
@blackcherry1991 ja genau, sonst würde man die Karenz ja verlängern…
@Oceanholic habe oben den Link von der AK gepostet…
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@wölfin Ich nehme mal an, dass du, wenn du's vereinbart hast, dann auch Anspruch darauf hast. Vielleicht ist man ja bei der aufgeschobenen Karenz weiter versichtert (ist man ja bei unbezahlten Urlaub nicht) und ich kann mir vorstellen, dass die Zeit dann auch zu den Versicherungszeiten zählt (weil sie ja offiziell für Kinderbetreuung genommen wird).
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Bei meinem Sohn habe ich es auch nicht gemacht..
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@wölfin man hat halt dann einen Anspruch auf die Karenz, wenn man es vorher meldet. Hast ja beim unbezahlten Urlaub nicht. Es gibt zwar dann noch eine 2-wöchige Frist, in der der AG dagegen klagen könnte. Aber das war’s
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Finde es schon auch sinnvoll!
Ich hab mir beim ersten Kind auch 3 auch Monate 'behalten' und habe dann eines dafür genutzt um meinen 2. Sohn nach seinem 2. Geburtstag gemütlich im Kindergarten einzugewöhnen. Er ist ein August Kind, Eingewöhnung im Sommer ist nicht wirklich möglich. Also hab ich es so gemacht.
Die anderen Monate sind verfallen... Ich finde es schade, hätte es gut gefunden für unsere Familie, aber mein Mann wollte dass aus finanziellen Gründen nicht.
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Ist grundsätzlich möglich bei uns. Werds gleich morgen beantragen. Da muss ich sowieso in die Arbeit um die Bildungskarenz zu beantragen. Also der Thread kam wie gerufen 🤗🤩🥰Danke!
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Das mit der Elternteilzeit war mir auch nicht ganz klar. Darum hab ich vor ein paar Tagen bei der AK gefragt, ob die aufgeschobene Karenz die ETZ beendet. Antwort: nein, das etz-AV wird karenziert und geht dann weiter nach der Karenz. Bez Kündigungsschutz hab ich aber nicht explizit nachgefragt.
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Auf der AK Seite: Achtung
Während der aufgeschobenen Karenz haben Sie keinen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Verlieren Sie aber Ihre Arbeit, weil Sie einen Antrag auf aufgeschobene Karenz gestellt haben bzw. weil Sie aufgeschobene Karenz in Anspruch genommen haben, können Sie die Kündigung bei Gericht anfechten. Während der aufgeschobenen Karenz gibt es auch keine karenzbezogenen finanziellen Leistungen!
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Ich will auch noch, dass mein Mann es macht, Frist ist dann schon 2 Wochen drüber, weil ich nur noch einmal 2,5 Monate in Karenz gehe, aber es persönlich mit dem Chef zu besprechen/zu klären ist besser 😬
@Vaju das ist natürlich auch eine tolle Möglichkeit…die Sommerferien zu überbrücken ist eh dann auch schon eine Challenge.
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Dein Mann bekommt dann aber eakbg. Wenn ihr beide geht könnt ihr 14 Monate eakbg beziehen. Was für euch interessant wäre ist der Partnerschaftsbonos, wenn ihr euch die Karenz 50-50 oder bis 40-60% aufteilt. Sind glaub ich 500€ pro Elternteil. Die Zeit des Mutterschutz zählt nicht dazu.
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Der Bonus wäre glaub ich weniger interessant, da ic deutlich weniger bekomme mit dem pauschalen, würde bei unserem eigentlichen Plan "mehr ausbezahlt" als bei einem 50:50 Modell und dem Bonus, aber vielen Dank ist sicher für viele eine nützliche Sache:)
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Mein Plan wäre den letzten Sommer bevor die ETZ ausläuft freizunehmen. Dann ist das mim Kündigungsschutz auch fast wurscht.
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Kann aber im Endeffekt, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist auch später vereinbart werden.
Quasi wie bei Karenz, die kann ich mit Einverständnis Arbeitgeber auch nicht nur 1x ändern, sondern öfters also zB 1x mit Anspruch verlängern, dann zB nochmals um 3 Monate verlängern und dann doch wieder verkürzen oder gleich doch verkürzen…
Ich hatte das zB als Option, musste verlängern, weil Betreuungssituation von meinem Sohn und somit auch meiner Tochter noch nicht fix war leider.
1 Monat früher oder doch später starten wäre aber auch ok für meinen Arbeitgeber, d.h. im Notfall hätte ich auch nochmals verlängern können. Jetzt werde ich vielleicht verkürzen oder auf jeden Fall schon mit mehr Stunden neben Karenz starten können…