Aufgeschobene Karenz

Hallo:)

Mich würde interessieren, ob jemand von euch bzw eure Partner Karenz aufgeschoben hat.

Möchte gerne, dass sowohl ich als mein Partner je die 3 Monate aufschieben (ich werde nur 1 Jahr normal konsumieren und dann in Bildungskarenz gehen). Ich kenne aber irgendwie niemanden, der das gemacht hat.

Hat das von euch wer gemacht? Oder zumindest vor?
Oder warum habt ihr euch dagegen entschieden?

Kommentare

  • @blackcherry1991 eine Freundin hat es gemacht und uns auch empfohlen. Einfach dass man mal eine Auszeit nehmen kann wenn das Kind schwerer krank wird, Probleme beim Schuleintritt hat oder so.
    Wir habens dann verschwitzt bzw sind wir schon lange in unseren Firmen dass da sowieso immer eine Möglichkeit wäre.
  • Ich habe es bei meiner Tochter jetzt gemacht.
  • Ok, dass beruhigt mich, dass das scheinbar eh andere auch machen 😅 ich hab mir schon gedacht, ich seh irgendwelche Nachteile dabei nicht 🫣
    Klar muss man es vereinbaren mit dem AG und man hat keinen Kündigungsschutz - aber bevor ich die Karenzzeit „verschenke“ (da ich wie gesagt nur 1 Jahr in Elternkarenz gehe), schieb ich sie halt lieber auf 🤷‍♀️
    Wie deine Freundin @itchify meint, man kann es halt vit manche Sachen doch noch evtl. gebrauchen…

    @krümel05 hast du schon einen konkreten Bedarf, wo du die aufgeschobene Karenz dann nehmen willst? Oder hast du sie nur für den Fall der Fälle?
  • Nein, kein konkreter Bedarf, aber habe eine Möglichkeit im Notfall Zeit zu haben ohne dafür zB unbezahlt Urlaub zu nehmen. Hatte bei meinem Sohn 2x ein Thema, dass ich die Betreuung neu organisieren musste (obwohl zum Glück wieder schwanger und in vorzeitigen Mutterschutz) und wie schwierig es war. Hätte ich schon gearbeitet, hätte ich für 2-3 Monate ein echtes Problem gehabt….

    Der Arbeitgeber hat keine Nachteile und es wurde mir von der AK auch empfohlen und es entsprechend meinem Arbeitgeber erklärt…
  • @blackcherry1991 Was ist eine aufgeschobene Karenz?
    Sonnenblume1992
  • Ohja das wüsst ich auch gerne 😅
  • Wenn man nicht die vollen 2 Jahre in Karenz geht, kann man mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass man bis zu 3 Monate aufschiebt. Man hat dann die Möglichkeit diese bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen (zB Krankheit, Einschulung). Man muss 3 Monate vorher Bescheid geben.
    wizi
  • Das ist ja eigentlich eine total gute Idee! Hab ich noch nie davon gehört!
  • Ja vllt machen es ja auch deswegen wenig Leute, weil es nicht so bekannt ist 🤔
  • Dazu hier:

    https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/karenz/Aufgeschobene_Karenz.html

    Im Endeffekt ist auch einiges möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt (zB eine Frist versäumt wurde).
  • @krümel05 @blackcherry1991
    hat das was mit dem gewählten Modell zu tun? Oder wie kommt ihr auf die 2 Jahre? 🤔 ist das dann quasi unbezahlte Karenz? Und wo kann ich mich darüber informieren/nachlesen?
  • @Oceanholic
    Ja genau, unbezahlte Karenz. Mit dem Modell nicht wirklich, nur mit der Länge deiner Karenz. Geht sowohl beim Einkommensabhängigen als auch bei dem pauschalen Kinderbetreuungsgeld. Bei der ak auf der Website bzw. dort kannst dich auch beraten lassen.
  • Man darf halt maximal 21 Monate in Karenz sein, wenn 1 Elternteil 3 Monate aufschieben will. Oder 18 Monate, wenn beide 3 Monate aufschieben wollen.
  • Und wenn man 1 Jahr Karenz und 1 Jahr Bildungskarenz hatte? Bleiben da die 3 Monate Karenz auch?
    Oceanholic
  • Ich hab mal eine (vielleicht total doofe :smiley: ) Frage ebenfalls zur karenz und bezieht sich teilweise aufs aufschieben.

    Wer beantragt die karenz - also irgendwie ist ja immer eine der "hauptantragssteller" ?! Wir haben nämlich folgende situation:
    Beim 2. Kind möchte mein Mann den Großteil der karenz beanspruchen, weil ich mich selbstständig mache. Er würde allerdings unbedingt das eakbg nehmen müssen (sonst geht es finanziell nicht). Ich aber habe keinen Anspruch auf eakbg. Nun würde aber nach dem wochenbett trotzdem ich als erste in karenz gehen für kurze zeit und dann er.

    Geht beim eakbg nur maximal bis zum 1. Geburtstag für beide zusammen? Und darf er eakbg beantragen, wenn ich zuerst in karenz gehe und keinen Anspruch hätte?
  • Ich wusste das auch nicht 🤔. Klingt aber nach einer super Sache. Man muss es dann ja nicht machen, wenn man doch nicht mag, oder? Ist für mich aber jetzt zu spät... Ich war bei jedem Kind 12 Monate in karenz und mein Mann 2, also hätten wirs beide beantragen können...

    Aber wo genau ist der Unterschied zum unbezahlten Urlaub?

    @Oceanholic ist dann wohl unabhängig vom gewählten kbg-Modell. Karenzzeit und kbg-bezugszeit müssen nicht gleich lang sein. Ansich hat man 2 Jahre Anspruch auf Elternkarenz und anschließend wenn die Voraussetzungen erfüllt sind Anspruch auf Elternteilzeit. Man kann auch länger in karenz bleiben, verliert dann aber ev den Anspruch auf Elternteilzeit.
  • @Mohnblume88 Das würde mich auch interessieren.
  • @wölfin nein, muss man nicht machen. Man vereinbart mit dem AG einfach die Möglichkeit.

    In unbezahlter Karenz ist es ja auch möglich sich gratis beim Partner mitzuversichern…ginge beim unbezahlten Urlaub nicht…

    Und man hat eine Alternative, die man eigentlich wenn vereinbart auch einfordern könnte, wenn dann der Arbeitgeber nicht zustimmt.

    @Mohnblume88 Bildungskarenz ist ja keine Elternkarenz. Also ja, aber eigentlich müsste es 3 Monate vor Karenzende mit Arbeitgeber vereinbart worden sein (aber vielleicht würden sie im Notfall auch später darauf eingehen…).

    @blackcherry1991 ja genau, sonst würde man die Karenz ja verlängern…

    @Oceanholic habe oben den Link von der AK gepostet…
    wölfin
  • Ich hab davon auch noch nie gehört. Schade, das hätte ich sonst gemacht, wäre bei uns zeitlich auch gegangen.

    @wölfin Ich nehme mal an, dass du, wenn du's vereinbart hast, dann auch Anspruch darauf hast. Vielleicht ist man ja bei der aufgeschobenen Karenz weiter versichtert (ist man ja bei unbezahlten Urlaub nicht) und ich kann mir vorstellen, dass die Zeit dann auch zu den Versicherungszeiten zählt (weil sie ja offiziell für Kinderbetreuung genommen wird).
    wölfin
  • @Selina1234 also ich hatte Anspruch auf eaKBG. Wusste nicht ob mein Mann dann auch genug verdient, aber er hätte dann sonst einfach den Satz vom Pauschalen bekommen. Wie es aber bei deiner Selbstständigkeit ist, weiß ich nicht. Da am besten direkt bei der AK nachfragen bzw. gibt es auch Hotlines. Die erklären wirklich gut und kompetent.
  • Habe mich wirklich erst genauer damit beschäftigt, als ich erfahren habe wie es ist, wenn plötzlich 2x in kurzer Zeit die Kinderbetreuung für 2-3 Monate einfach ausfällt und mir u.a. von einer Verantwortlichen einer Nachbargemeinde „freundlichst“ mitgeteilt wurde, dass man sich sicher nicht die Mühe machen würde, meinen Sohn im Sommer aufzunehmen (es war gar nicht die Rede von kein Platz).

    Bei meinem Sohn habe ich es auch nicht gemacht..
  • @Mohnblume88 ja hat man, genau das ist bei mir ja auch der Fall.

    @wölfin man hat halt dann einen Anspruch auf die Karenz, wenn man es vorher meldet. Hast ja beim unbezahlten Urlaub nicht. Es gibt zwar dann noch eine 2-wöchige Frist, in der der AG dagegen klagen könnte. Aber das war’s
  • Schade dass ich das nicht gewusst habe. 😅 Hab aber eine liebe Freundin die gerade schwanger ist. Das werde ich ihr auf jeden Fall Mal erzählen. Klingt nach einer coolen Sache.
  • Nur zu beachten - in der aufgeschobenen Karenz hat man keinen Kündigungsschutz mehr, aber dient meines Erachtens auch anderen Gründen.
  • @krümel05 Fällt da der Kündigungsschutz von der Elternteilzeit auch weg bzw. wird da die Elternteilzeit beendet? Das wäre nämlich auch spannend in dem Kontext. Immerhin beendet eine erneute Karenz (zumindest bei einem weiteren Kind) die Elternteilzeit.
  • @blackcherry1991 ich hab eine Freundin, die hat die aufgeschobene Karenz bei beiden Kindern genutzt für den Sommer. Hat sich jedes Jahr ein Monat im Sommer genommen und die Kinder ausm Kindergarten raus bzw im letzten Jahr war es dann für sie schon super, wegen der Schulferien vom großen.
    Finde es schon auch sinnvoll!

    Ich hab mir beim ersten Kind auch 3 auch Monate 'behalten' und habe dann eines dafür genutzt um meinen 2. Sohn nach seinem 2. Geburtstag gemütlich im Kindergarten einzugewöhnen. Er ist ein August Kind, Eingewöhnung im Sommer ist nicht wirklich möglich. Also hab ich es so gemacht.

    Die anderen Monate sind verfallen... Ich finde es schade, hätte es gut gefunden für unsere Familie, aber mein Mann wollte dass aus finanziellen Gründen nicht.
    blackcherry1991
  • Hallo, geht das auch im Nachhinein? Mein Partner ist seit Ende November in Karenz bis Juni, und ich arbeite seit Jänner wieder. Im Dezember hatte ich unbezahlten Urlaub (konnte mich hier bei meinem Freund mitversichern). Könnte ich im Juli wieder in Karenz gehen für den Rest? Oder es eben aufheben?
  • Danke für den Tipp @blackcherry1991! Heute schon mit der Personalabteilung telefoniert.
    Ist grundsätzlich möglich bei uns. Werds gleich morgen beantragen. Da muss ich sowieso in die Arbeit um die Bildungskarenz zu beantragen. Also der Thread kam wie gerufen 🤗🤩🥰Danke!
    blackcherry1991
  • @almar
    Das mit der Elternteilzeit war mir auch nicht ganz klar. Darum hab ich vor ein paar Tagen bei der AK gefragt, ob die aufgeschobene Karenz die ETZ beendet. Antwort: nein, das etz-AV wird karenziert und geht dann weiter nach der Karenz. Bez Kündigungsschutz hab ich aber nicht explizit nachgefragt.
    almar
  • @blackcherry1991 ja stimmt, ich habs nicht sehr aufmerksam gelesen, sorry 🫣
  • @blackcherry1991 danke für die Info

    Auf der AK Seite: Achtung

    Während der aufgeschobenen Karenz haben Sie keinen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Verlieren Sie aber Ihre Arbeit, weil Sie einen Antrag auf aufgeschobene Karenz gestellt haben bzw. weil Sie aufgeschobene Karenz in Anspruch genommen haben, können Sie die Kündigung bei Gericht anfechten. Während der aufgeschobenen Karenz gibt es auch keine karenzbezogenen finanziellen Leistungen!

  • @marmot2507 es steht man muss es bis 3 Monate vor Ende Karenz des Partners beantragen…in Wahrheit weiß man ja auch erst wenn niemand noch verlängert, wieviel übrig bleibt…

    Ich will auch noch, dass mein Mann es macht, Frist ist dann schon 2 Wochen drüber, weil ich nur noch einmal 2,5 Monate in Karenz gehe, aber es persönlich mit dem Chef zu besprechen/zu klären ist besser 😬

    @Vaju das ist natürlich auch eine tolle Möglichkeit…die Sommerferien zu überbrücken ist eh dann auch schon eine Challenge.
  • @Selina1234 so wie ich es verstanden habe, legt der/die erste der/die in Karenz geht fest ob eakbg oder Kinderbetreuungsgeldkonto genommen wird. Das heißt du müsstest eakbg beantragen, würdest aber nur den Betrag erhalten, der dir laut Kinderbetreuungsgeldkonto zusteht.
    Dein Mann bekommt dann aber eakbg. Wenn ihr beide geht könnt ihr 14 Monate eakbg beziehen. Was für euch interessant wäre ist der Partnerschaftsbonos, wenn ihr euch die Karenz 50-50 oder bis 40-60% aufteilt. Sind glaub ich 500€ pro Elternteil. Die Zeit des Mutterschutz zählt nicht dazu.
    Selina1234
  • @krümel05 danke für die Info!
  • @Vivi_09 wow super vielen Dank für die hilfreichen Infos! Ich finde das ganze wirklich nicht leicht auf individuelle Situationen zu beziehen, deine Infos sind daher extrem nützlich. Und es freut mich, dass eakbg für meinen Mann möglich ist, auch wenn ich zuerst gehe)
    Der Bonus wäre glaub ich weniger interessant, da ic deutlich weniger bekomme mit dem pauschalen, würde bei unserem eigentlichen Plan "mehr ausbezahlt" als bei einem 50:50 Modell und dem Bonus, aber vielen Dank ist sicher für viele eine nützliche Sache:)
  • Wir haben beide aufgeschobene Karenz „vorangemeldet“. Das muss man dem AG doch schon während der Karenz melden oder? Hab das so im Kopf.

    Mein Plan wäre den letzten Sommer bevor die ETZ ausläuft freizunehmen. Dann ist das mim Kündigungsschutz auch fast wurscht.
    blackcherry1991
  • @kea offiziell heißt es 3 Monate vor Karenzende muss man den Arbeitgeber informieren, dass man (die 3 Monate) Karenz aufschiebt. Bei Inanspruchnahme 3 Monate vor Beginn der aufgeschobenen Karenz. Dann hat man auch einen gesetzlichen Anspruch.

    Kann aber im Endeffekt, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist auch später vereinbart werden.

    Quasi wie bei Karenz, die kann ich mit Einverständnis Arbeitgeber auch nicht nur 1x ändern, sondern öfters also zB 1x mit Anspruch verlängern, dann zB nochmals um 3 Monate verlängern und dann doch wieder verkürzen oder gleich doch verkürzen…

    Ich hatte das zB als Option, musste verlängern, weil Betreuungssituation von meinem Sohn und somit auch meiner Tochter noch nicht fix war leider.

    1 Monat früher oder doch später starten wäre aber auch ok für meinen Arbeitgeber, d.h. im Notfall hätte ich auch nochmals verlängern können. Jetzt werde ich vielleicht verkürzen oder auf jeden Fall schon mit mehr Stunden neben Karenz starten können…
    kea
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