Gehaltserhöhung, Schwangerschaft, BV

Hallo ihr Lieben,

ich bin schon ü10 Jahre in meiner Firma und habe im Jänner das erste Mal nach einer Gehaltserhöhung gefordert. Mein Chef hat mir gesagt, dass er sich dafür einsetzen wird und mir Anfang März bescheid gibt.

2 Wochen später hielt ich den pos. SS-Test in der Hand (aktuell 9. ssw) und seit Freitag hab ich die Arztbestätigung inkl. der Info, dass ich ab der 16. ssw den vorzeitigen BV in Anspruch nehmen darf (Grund: Status post Konisation).

Nun bin ich hin und hergerissen… wann sage ich meinem Chef von der SS. Wenn ich es gleich mitteile, kann ich jegliche Gehaltserhöhung vergessen, was sich natürlich auf das Wochengeld, gehaltsabhängige Karenzgeld und den Wiedereinstieg danach auswirkt.
Andererseits, möchte ich ihn und meinen Kollegen gegenüber fair bleiben um genügend Zeit für eine Umstrukturierung des Arbeitsplatzes zu haben (so viel Zeit ist ja ohnehin nicht, das BV möchte ich aber zum eigenen Wohl und das des Babys in Anspruch nehmen).

War jemand in ähnlicher Situation und hat eine gute Argumentation für mich?

Weiters habe, ich haufenweise Überstunden und Resturlaub… was passiert damit, wenn ich vorzeitig gehe?

Liebe Grüße

Kommentare

  • Die Erhöhung auf jeden Fall noch mitnehmen!! Ist ja für die letzten Jahre und nicht für die Zukunft. Es ist wichtig für dich und deine Finanzen und du kommst ja auch wieder.
    PS: direkt nach der Karenz bekommst du sie fix nicht.. Da fängst du von Null an und keiner weiß mehr was von deinen bisherigen Leistungen!
    BabyBebaKami_123
  • Ich würde ganz ehrlich auch die Erhöhung abwarten! Die hast du dir ja all die Jahre erarbeiten und verdient. 😊
    Und das kannst du wirklich komplett ohne schlechtes Gewissen machen 😊
    Alles Gute dir!
    BabyBebaLila2022
  • Ich sehe das wie meine Vorrednerinnen. Die Gehaltserhöhung erhältst du aufgrund deiner Leistungen in der Vergangenheit und jeder Euro mehr für die Zukunft ist wertvoll.

    Die Schwangerschaft gib bekannt sobald du die Entscheidung betreffend Gehaltserhöhung hast.
    Erhältst du keine, dann brauchst du dich sowieso nicht mehr um die Firma kümmern, denn du warst ihnen scheinbar die Erhöhung „nicht wert“, wozu dann also Rücksicht nehmen?
    Erhältst du die Erhöhung würde ich eine Woche später oder so die Schwangerschaft bekannt geben, sagen dass du erst jetzt davon erfahren hast und dich gleich proaktiv bereit erklären dich um eine gute Vorbereitung der Übergabe zu kümmern.

    Urlaub baust du weiter auf bis zum Ende des Mutterschutzes (8/12 Wochen nach der Geburt) und kannst ihn dann nach deiner Karenz in Anspruch nehmen, Auszahlung bei Austritt aus der Firma. Bezüglich der Überstunden wird das wohl in jeder Firma anders geregelt, aber verfallen tut da sicher nix. Entweder es bleibt ebenso stehen oder ihr einigt euch auf eine Auszahlung.

    Alles Gute für die Schwangerschaft 🤰🏻
    BabyBeba
  • Du bist ja „erst“ in der 9. Woche. Ich würde da sowieso unabhängig von der Gehaltserhöhung bis zur 12. Woche abwarten und bis dahin solltest du die Info schon haben von deinem Chef oder?

    Das Wochengeld wird aus den letzten 3 Monaten vor Mutterschutz berechnet, daher wird es eh nicht voll eingerechnet, aber wenn du zB deine Karenz unterbrichst und den resturlaub konsumierst dann hast da das erhöhte Gehalt ..
    wenn du viel Urlaub stehen hast, wird es wahrscheinlich entweder ausbezahlt oder du lasst es stehen..
    Wie erwähnt könnte dein mann(freund) zb auch eine Zeit lang in Karenz gehen und du nimmst dir in der Zeit Urlaub und ihr seid gemeinsam daheim 😊 gibt verschiedene Möglichkeiten ..
    BabyBeba
  • vielen Dank für euren Zuspruch und so viel Verständnis!!
  • Wenn du deinen Urlaub vor dem Mutterschutz nicht aufbrauchen kannst, und du später in ETZ zurück kommst, wird er allerdings aliquotiert. Das heißt wenn du jetzt in Vollzeit 5 Wochen stehen hast, sind das auch mit 12h Anmeldung danach nur 5 Wochen. Hatte das gleiche „Problem“ bei mir…
  • @Schokobirne Dann gehst du nach der karenz nicht sofort etz, sondern bei bleibst noch Vollzeit, konsumierst deinen Urlaub und gehst danach ETZ. Vorausgesetzt natürlich, die Führungskraft stimmt zu 👍
  • Ja, allerdings gilt der Kündigungsschutz nur bis zu 4 Wochen nach Ende der Karenz. Und auf den wollte ich nicht verzichten. Aber das ist ja etwas OT, wollte die TE nur informieren, falls sie es nicht eh ohnehin wusste 😉
    winnie
  • Schokobirne schrieb: »
    Ja, allerdings gilt der Kündigungsschutz nur bis zu 4 Wochen nach Ende der Karenz. Und auf den wollte ich nicht verzichten. Aber das ist ja etwas OT, wollte die TE nur informieren, falls sie es nicht eh ohnehin wusste 😉

    Der Kündigungsschutz in der Elternteilzeit beginnt aber bereits davor, dh ggf auch während des nach Ende der Karenz (in VZ) konsumierten Urlaubs:

    "Der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor dem gewünschten Antritt."

    Siehe hier
    https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/elternkarenz_und_elternteilzeit/Seite.3590004.html#AllgemeineInformationen
    winnie
  • okay, nein das ist kein Thema… bin derzeit auf 20h und möchte das auch nach der Karenz so weiterführen
  • Das ist zwar jetzt nicht das Hauptthema hier, aber ich persönlich würde den Urlaub nicht vor der Karenz aufbrauchen oder direkt danach quasi als Verlängerung der Karenz. Mit Kind ist dauernd irgendwas (z.B. Arztbesuche, die sich nicht immer auf Nachmittage nach der Arbeit verschieben lassen) oder man braucht oder möchte einfach öfter mal einen Tag Urlaub als man ihn kinderlos gebraucht hätte. Oder wie's bei mir war: die Eingewöhnung hat um so viel länger gedauert, sodass ich einige Tage Resturlaub nach der Karenz dafür noch verwendet hab.

    Zum Thema: ich würde auch bis auf die Verkündigung der Erhöhung warten. Bei vielen Arbeitsthemen könntest du zwar sicher bezüglich Diskriminierung klagen, solltest du dann nichts kriegen, aber ich würde es nicht drauf anlegen wollen.

    Bezüglich der Erhöhung kommt es drauf an, ob sich das überhaupt für das Wochengeld rechnet - da kommt es sehr drauf an, ab wann das erhöhte Gehalt ausgezahlt wird. Auch wenn's nur einen Monat vor dem Mutterschutz ist könnte es sich schon auszahlen. Vielleicht bekommst du aber auch rückwirkend eine Erhöhung (z.B. ab Jänner - weiß nicht, wie das dein AG handhabt) und dann zahlt sich das tatsächlich für das Wochengeld aus.

    Bei den Überstunden kann es so sein, dass die (im Unterschied zum Urlaub) ausgezahlt werden sobald du in den Mutterschutz gehst. Das handhabt jede Firma anders, bei manchen bleiben sie einfach bis nach der Karenz aufrecht und man kann sie dann nachher als Zeitausgleich oder so konsumieren.

    Bezüglich Argumentation, warum du's nicht gleich sagst: viele Frauen warten bis zum Ende der 12. Woche, weil in den ersten Wochen die Frühgeburtwahrscheinlichkeit noch sehr hoch ist, und/oder weil sie auch noch den Combined Test, Nackenfaltenmessung, etc. abwarten wollen. Ich finde, das ist absolut legitim und kann man damit erklären, sollte jemand tatsächlich fragen.
    BabyBeba
  • hafmeyja schrieb: »
    Schokobirne schrieb: »
    Ja, allerdings gilt der Kündigungsschutz nur bis zu 4 Wochen nach Ende der Karenz. Und auf den wollte ich nicht verzichten. Aber das ist ja etwas OT, wollte die TE nur informieren, falls sie es nicht eh ohnehin wusste 😉

    Der Kündigungsschutz in der Elternteilzeit beginnt aber bereits davor, dh ggf auch während des nach Ende der Karenz (in VZ) konsumierten Urlaubs:

    "Der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor dem gewünschten Antritt."

    Siehe hier
    https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/elternkarenz_und_elternteilzeit/Seite.3590004.html#AllgemeineInformationen

    Ohh, okay. Das wusste ich nicht. So hätten sie es mir nämlich von der AK erklärt.
  • @Schokobirne bei uns in der Firma wird der Urlaub schon neuberechnet …
    ZB Vorher 30h - 5 Wochen Urlaubsanspruch stehen geblieben vor dem Mutterschutz -
    Jetzt 10 h arbeiten nach der Karenz und es sind 15 Wochen Anspruch aus dem alten Urlaub

    Ich find das jetzt mega, hatte 10 Wochen Urlaub stehen und kann jetzt nach der Karenz noch einige Monate daheim bleiben Urlaub konsumieren 😊
  • Der Urlaubsanspruch wird aber nicht nach Stunden neuberechnet, sondern nach Arbeitstagen. Wenn man vorher eine 5 Tage Woche hatte und nachher eine 3 Tage Woche, wird der Urlaub so gekürzt, dass wenn man vorher zB 3 Wochen Urlaub hätte nehmen können (15 Tage), man auch wieder 3 Wochen Urlaub nehmen kann (9 Tage). Sonst könnte man ja 5 Wochen Urlaub nehmen (weil man nur 3 Tage/Woche frei nehmen muss). Verteilen sich die Stunden trotzdem weiter auf 5 Tage pro Woche, bleiben auch die Urlaubstage gleich. In Geld natürlich weniger.
  • krümel05 schrieb: »
    Der Urlaubsanspruch wird aber nicht nach Stunden neuberechnet, sondern nach Arbeitstagen. Wenn man vorher eine 5 Tage Woche hatte und nachher eine 3 Tage Woche, wird der Urlaub so gekürzt, dass wenn man vorher zB 3 Wochen Urlaub hätte nehmen können (15 Tage), man auch wieder 3 Wochen Urlaub nehmen kann (9 Tage). Sonst könnte man ja 5 Wochen Urlaub nehmen (weil man nur 3 Tage/Woche frei nehmen muss). Verteilen sich die Stunden trotzdem weiter auf 5 Tage pro Woche, bleiben auch die Urlaubstage gleich. In Geld natürlich weniger.

    Danke, genauso ist es gesetzlich geregelt. Dass Firmen zugunsten der AN davon abweichen, hab ich schon öfter gehört. Bei mir wurde er auch in Stunden umgewandelt ☺️
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