Hallo zusammen ❤️ Ich arbeite seit 4 Jahren bei Billa und seit 2 Wochen bin ich in Mutterschutz. Von der Frauenärztin habe ich ein Blatt für Krankenkasse und Filiale bekommen und abgegeben .Meine Frage: also bis zur Geburtstag und 8 Wochen nach der Geburt werde ich von der Krankenkasse Geld bekommen oder ? Danach muss ich der Firma ein Karenzzettel abgeben wie lange ich in Karenz bleibe und das ist ab der Geburt max . 2 Jahre ?! Meine dritte Frage ist während Karenz bekomme ich nur Kinderbetreuungsgeld ? Ich habe ja auch vorher gearbeitet also müsste ich nicht noch einen weiteren Gehalt haben ?
Ich bin so verwirrt für eine Aufklärung würde ich so dankbar sein 🙏
Kommentare
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genau, es stehen dir gesetzlich 2 Karenz Jahre zum das heißt, du kannst bis zum zweiten Geburtstag des Kindes in Karenz gehen. Musst du aber nicht. Die zwei Jahre muss der Arbeitgeber dir gesetzlich genehmigen und in dieser Zeit hast du auch Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Während dem Mutterschutz (8 Wochen vor und 8 oder 12 Wochen - bei einem Kaiserschnitt) nach der Geburt erhältst du von der Krankenkasse Wochengeld. Danach bekommst du Kinderbetreuungsgeld. Gehalt bekommst du weder während dem Mutterschutz noch während der Karenz da du ja in der Zeit auch keine Arbeit leistest.
Kinderbetreuungsgeld kannst du erst ab der Geburt beantragen.
Da gibt es zwei Varianten: das einkommensabhängige (das 80% deines letzten Gehalts beträgt) oder die pauschale Variante. Es gibt im Internet Rechner, welches von beiden für dich persönlich sich mehr auszahlt.
Ich hoffe, damit hab ich ein wenig Klarheit rein gebracht.
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Ist das für dich tragisch?
Sobald du wieder aus der Karenz zurück kommst, bekommst du ja wieder dein Gehalt wie davor - vorausgesetzt du hast die selbe Anzahl an Stunden natürlich.
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https://www.arbeiterkammer.at/kinderbetreuungsgeld
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Aber ich werde mich diesbezüglich auch an die AK wenden und kann das der Threaderstellerin auch nur empfehlen ;-)
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Insgesamt kann man 851 Tage beantragen, das ist etwas länger als 2 Jahre
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und zwar wollen wir 1,5 Jahre in Karenz gehen. davon 2 monate am Schluss mein Mann.
Muss er, damit er die eakbg bekommt, direkt nach meinen 12 Monate in Karenz (und dann wieder ich) .. oder kann ich 4 Monate unbezahlt in Karenz sein und dann er 2 Monate mit eakbg?
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Also eakbg: ja er muss direkt anschließen, also du bis 1 Tag vorm ersten Geburtstag, von 1, Geburtstag dann er noch diese ich glaub 61 Tage. Das einzige das beim Geld Bezug wichtig ist, ist, nicht über die Zuverdienstgrenze zu kommen.
Das wird bei den meisten per Karenz gelöst, ginge aber auch z Bsp mit unbezahltem Urlaub.
Karenz an sich: ja es ginge wir ihr das wollt, weil hier bloß der AG zustimmen muss.
Aber die Kombi geht so leider nicht 😕