Auszahlung von Überstunden

Hallo,

ich bin gerade in der 10. ssw und habe ab der 16. ssw Anspruch auf vorzeitigen Mutterschutz (ab Mitte April).

Meinen Arbeitgeber habe ich noch nicht informiert, mache ich in der 12. ssw.

Nun, für das Wochengeld werden die Gehälter von Jänner, Februar und März herangezogen.

Macht es Sinn bei meiner Firma die Auszahlung meiner geleisteten Mehrstunden von Jänner und Februar zu beantragen? Um die Höhe des Wochengeldes aufzupeppen -> somit auch die Höhe des eaKbg… oder werden diese nicht herangezogen?

lg

Kommentare

  • bearbeitet 1. 03. 2023, 09:38
    Gratuliere :)

    Du weißt, dass du sobald du die Schwangerschaft meldest, keine Überstunden mehr machen darfst, gell?

    Warum solltest du die Mehrstunden sparen wollen? Wie genau sich das rechnerisch aufs Wochengeld auswirkt kann ich dir jetzt nicht sagen (va bei "Frühkarenz" ist das ja wieder anders), aber ausgezahlt willst du sie ja so oder so kriegen. Oder?
  • Danke :)

    ja, die Mehrstunden sind vorher entstanden.. bevor ich selbst überhaupt von der SS wusste.

    (Da ich nur 20h beschäftigt bin, ist es glaube ich aber kein Problem solange ich nicht über die Vollzeitbeschäftigung komme…bin mir nicht 100% sicher, wird aber sowieso nicht der Fall sein)

    Naja, wenn ich finanziell längerfristig (Mutterschutz u. Karenz) einen Vorteil habe, möchte ich sie auf jeden Fall ausbezahlen…
    Wenn es in der Hinsicht keinen Vorteil bringt, würde ich sie als Zeitausgleich konsumieren.

    Die nächste Frage ist auch, ob es steuerlich was bringt, oder ob zu viel abgezogen wird… habe mich leider vorher nie damit beschäftigt.. vielleicht weiß jmd Bescheid!
  • Asso, ja Überstunden sind ja wieder was anderes als Mehrstunden!
  • Laut OGH-Urteil müssen regelmäßig geleistete Überstunden in der Wochengeldberechnung einbezogen werden. Standardmäßig werden vom Arbeitgeber Überstunden aber nicht in der Arbeits- und Entgeltsbestätigung berücksichtigt, da muss man selbst bei der ÖGK eine Neuberechnung anfordern (ist bis 2 Jahre im Nachhinein möglich).
    Es werden aber immer nur Überstunden angeführt, ich weiß nicht ob da Mehrstunden auch dazugezählt werden. Da würd ich an deiner Stelle am besten bei der AK nachfragen 😊
  • Ich hab mir all meine Überstunden auch in den 3 Monaten vor dem MS auszahlen lassen und diese wurden auch bei der Wochengeldberechnung berücksichtigt 👍
    BabyBebaThessi
  • Schokobirne schrieb: »
    Ich hab mir all meine Überstunden auch in den 3 Monaten vor dem MS auszahlen lassen und diese wurden auch bei der Wochengeldberechnung berücksichtigt 👍

    wie viele h pro Monat hast du auszahlen lassen und hat sich das rentiert?
  • Ich hab vor meiner letzten Karenz meine Mehrstunden abgebaut indem ich mit meiner Firma meine Stunden von 22 auf 28 aufgestockt habe, alleerdings weiter 22 gearbeitet habe. So konnte ich meine 120 Stunden auch pensionswirksam und fürs Wochengeld förderlich abbauen.
  • das ist auch ein super Tipp!

    geht sich bei mir leider nicht mehr aus… da mir nur noch 5-6 wochen bis zum BV bleiben, und so viele Stunden habe ich nicht. (etwa 10-15 pro Monat)
  • Habe mir auch damals meine Überstunden auszahlen lassen und es hat sich ausgezahlt 👍 wird berücksichtigt
  • BabyBeba schrieb: »
    Schokobirne schrieb: »
    Ich hab mir all meine Überstunden auch in den 3 Monaten vor dem MS auszahlen lassen und diese wurden auch bei der Wochengeldberechnung berücksichtigt 👍

    wie viele h pro Monat hast du auszahlen lassen und hat sich das rentiert?

    Alle innerhalb eines Monats. Es wird ja sowieso der Durchschnitt errechnet. Und ja es hat sich definitiv ausgezahlt. Vor allem weil das Wochengeld nicht gedeckelt ist und ich hatte doch >200 ÜS
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum