Vlt kann mir jemand helfen.
Ich war von März 22 bis März 23 in Karenz.
Davor hatte ich eine Führungsposition mit 35,5 h. Laut Dienstvertrag ein Grundgehalt und eine Zulage für die Führung.
Jetzt komme ich für 12 h zurück - in meinem Bereich wie davor und das neue Gehalt wurde nur vom Grundgehalt berechnet - die Zulage wurde mir gestrichen, weil ich keine Führung mehr übernehmen kann bei 12 h.
Ich bin der Meinung ich muss eine gleichwertige Tätigkeit bekommen und auch die Zulage muss in das Gehalt gerechnet werden.
Lieg ich da falsch?
Kommentare
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Aber ich würd dir auch raten bei der Ak anzurufen.
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Gleichwertig muss aber nicht unbedingt Führungsverantwortung sein. Das ist halt nicht definiert.
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Da ja bei dir eine Zulage für die Führung(vergleichbar mit der Pauschale beim All In???) eindeutig erkennbar ist, könnte ich mir vorstellen, dass das auch gekürzt wird, wenn du keine Führungspositionen mehr hast.
Aber am besten einmal bei der AK oder beim Betriebsrat nachfragen.
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Dh aber eben nicht dass man Personalverantwortung haben muss. Sondern zb eine Stelle „auf dem selben Level“.
Ich hab mich etwas damit beschäftigt weil ich nach der Karenz eben keine gleichwertige Stelle bekommen habe. Hab mich beraten lassen, das hätte ich schon einklagen können. Nachdem es aber nicht ganz klar definiert ist war es nicht ganz sicher - ich hatte aber sehr gute Argumente.
Nachdem mein Gehalt nicht gekürzt wurde hab ich mich dann dagegen entscheiden die Firma zu klagen.
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2017 bin ich intern befördert worden … hab keine Gehaltserhöhung bekommen aber eine monatliche Zulage. Laut Chef hat das für mich keine negativen Auswirkungen. Ja, leider jetzt schon.
Ich bin die einzige Führungskraft die so einen blöden Vertrag hatte. Wär mein Gehalt einfach angepasst worden, gebe es jetzt auch keine Diskussion und das Gehalt könnte nicht gekürzt werden - sogar wenn sie mir eine andere Tätigkeit geben. Und das find ich diskriminierend.
Ich werde auch einen Teil meiner alten Aufgaben übernehmen - aber halt nur 12 h - ändert eigentlich nix an der Qualifikation.
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Muss ich mich dann gleich mit Ende März beim AMS melden?Weiß dass jemand, oder erst mit Ende der Karenz?Und hab ich dann gleich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
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Dann nimm das bitte nicht an. Da steht dir eine viel höhere Entschädigung zu!
Ein Monatsgehalt ist lächerlich. Eine Freundin bekam 1 1/2 JAHRES Gehälter!
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Ist es vermutlich auch. Bist du die einzige weibliche Führungskraft mit dem Vertrag?
Dann würd ich auch an die Gleichbehandlungskommission denken.
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Ok,soll ich mich dann mit der Arbeiterkammer in Verbindung setzen, oder wie geh ich da jetzt vor?
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Na ich würde nix unterschreiben und Nachverhandeln. Sie müssen dir eine gleichwertige Stelle geben. Sonst kannst du dir überlegen bei welcher Abfindung du zustimmen würdest. Zustimmen musst du gar nicht.
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Ich hatte auch eine Führungsposition, hab die zurück gelegt, da sehr umfangreich vom Stundenausmaß. 😅 Hätt mir nic gebracht und dem Team auch nicht... Als ich zurück gekommen bin, hab ich als Allrounder bei vielen Themen unterstützt..auch bei spezifischen, sehr vertraulichen. Meine Zulage wurde mir nicht gestrichen. Die war aber meines Erachtens nicht rein für die Führung, sondern besondere Fähigkeiten/Wissen, die ich aus vorigen Jobs/Positionen mitgebracht habe.
Muss sagen, mein Arbeitgeber ist bei solchen Sachen mehr als fair. Gott sei Dank!
Wünsch dir alles Gute!!
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Ich krieg die Woche noch Bescheid von der Firma - ich seh es einfach nicht ein, weil meine Arbeit nach wie vor qualifiziert ist und ich Anspruch auf gleichwertige Tätigkeiten habe - und somit auch aufs gleiche Gehalt (aliquot).
Thema ist auch dass ich jetzt erst mal 3 Monate Alturlaub abbaue und der muss meiner Meinung nach sowieso nach alten Konditionen bezahlt werden.
Ich hoffe es geht alles positiv aus - hab schon Bauchweh vorm nächsten Gespräch.
Ich wollte eigentlich Bildungskarenz und sie wollten mich unbedingt schnell retour. Mein Nachfolger kommt mit meinen Aufgaben nicht zurecht und sie brauchen unbedingt wem für die anspruchsvollen Aufgaben. Wenn ich nicht so schnell zurückkommen würde, müssten sie wem neuen einstellen.
Und ich seh dann einfach nicht ein warum mein Gehalt so stark gekürzt wird.
Laut Arbeiterkammer hab ich gute Karten dass die gleichen Konditionen wie vor der Karenz gelten müssen. Hab da aber noch ein „live“ Gespräch.
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Und Leistungszulagen dachte ich zählen schon zur Pension?
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Das gleiche Gehalt schon,aber wenn eine Zulage leistungsbezogen ist und man diese Leistung nicht bringen kann (z.b.aufgrund zu geringer Stunden),können sie dir die Zulage streichen. Dein Grundgehalt dürfen sie nicht verringern. Also wenn du jetzt z.b.in den Einkauf (brutto 2000) versetzt wirst und vorher Assistentin der Geschäftsleitung warst (brutto 2500),dann dürfen sie dein Gehalt nicht kürzen.
Hast du deinen Chef schon darauf angesprochen? Was sagen die dazu?
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Kennt sich da wer aus - werde auch noch AK fragen - ich habe vertraglich All-In. Damit ist vertraglich Alles an Mehrstunden/Üstd. abgedeckt. Keine Info in welcher Höhe/ Ausmaß. In der Lohnabrechnung wird es getrennt ausgewiesen (was steuerlich erlaubt ist). Im Februar wo ich Volllzeit Urlaub abgebaut habe, war es nicht extra ausgewiesen.
Für ETZ wird das Gehalt jetzt um diese Pauschale gekürzt…?
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Google mal das OGH Urteil- vl hilft dir das weiter.
Bei uns hat jeder 2021(?) einen neuen Vertrag bekommen wo dad Grundgehalt, Mehrstunden usw genau aufgelistet ist.
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Wenn ich in ETZ aber Überstunden mache werden die nicht ausbezahlt.