Erneute Schwangerschaft in Karenz?

Hallo ihr Lieben,

Entschuldigt, kann sein dass das Thema hier schon 10.000 mal angescprochen wurde, aber ich wollte doch lieber spezifisch nachfragen:

Und zwar ist mein Kind im November 2022 geboren, ich beziehe das einkommensabhängige Kindergeld. Offiziell würde meine Karenz also im Oktober 2023 enden. Es kann jedoch sein, dass ich nun erneut schwanger bin, sodass der Mutterschutz beginnt bevor die jetzige Karenz endet.

Erste Frage: Werde ich nun erneut Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld haben, auch ohne 6 Monate dazwischen gearbeitet zu haben?

Zweite Frage: Sollte ich nun noch nicht schwanger sein, sondern erst in ein paar Monaten - müsste ich zwischen Karenz und Mutterschutzbeginn eine Zeit lang arbeiten (wie lange, 6 Monate?), um wieder das einkommensabhängige zu bekommen?

Dritte Frage: wenn man aus welchem Grund auch immer vom einkommensabhängigen KBG auf die Konto-Version wechselt (um bspw ein paar Monate zwischen den Schwangerschaften zu überbrücken), wie wird das konkret berechnet? (In anderen Worten: “Lohnt” es sich?)

Danke vielmals im Voraus!
Tanja

Kommentare

  • KlumpensteinKlumpenstein

    3,924

    bearbeitet 16. 03. 2023, 21:12
    Nein, du hast ohne arbeiten dazwischen kein Anrecht auf das einkommensabhängige. Du musst ein halbes Jahr dazwischen arbeiten (gibt eine genaue Tagesanzahl).
  • Am Besten beider ak nachfragen.
    Bei mir ist eshnlich mit dem pauschalen (aber halt schon konkret), habe nachgefragt ob ich bei der Überschneidung eh nix verlier.
    tannak627
  • @tannak627 wenn du wirklich in Mutterschutz gehst bevor dein eaKBG Bezug ausläuft dann bekommst du Wochengeld und dann wieder eaKBG! Das wäre also finanziell sehr günstig.
    Falls Zeit dazwischen ist dann reicht es wenn du diese kurze Zeit arbeitest. Aber es wird die neue Höhe von der Zeit berechnet. Also falls du vorhast Teilzeit einzusteigen ist es entsprechend weniger.
    Für diese 180 Tage die man gearbeitet haben muss zählt Elternkarenz dazu! Ein Problem ist nur wenn du unbezahlten Urlaub oder Bildungskarenz nimmst oder ins Krankengeld rutscht.
    Aber lass es dir mit genauen Zahlen von der AK ausrechnen.

    Von eaKBG auf Konto kann man nicht wechseln. Falls du dazwischen aber nicht arbeiten willst/kannst kannst du deine Elternkarenz (ohne Geld) verlängern. Dann geht beim 2. Kind aber nur das Konto und du bekommst kein Wochengeld.
    tannak627_sunshine
  • Also ich bin direkt von eaKBG erneut in (vorzeitigen) Mutterschutz gegangen. Achtung: Wochengeld war in Höhe vom eaKBG (Tagsatz) und eaKBG wäre 80% davon gewesen (noch immer mehr als Konto). Es gab dann aber wegen Corona eine Gesetzesänderung und ich habe dann doch den ursprünglichen Tagsatz zu 100% bekommen. Wie es aber nun ist, müsstest du nachfragen.
    tannak627
  • cll1391brrv8.jpg

    Zu deiner 1.und 2. Frage.

    3.Fragw: Wechsel ist nicht möglich und mit eakbg steigst du besser aus. Du kannst die Karenz bis zum 2. Geburtstag unbezahlt verlängern. Anspruch auf Wochengeld ist dann wahrscheinlich nicht da. Da müsstest du dich informieren. Bzw.wenn du weißt dass du schwanger bist, würd ich mich generell informieren bei der ak, damit du möglichst gut aussteigst.
    tannak627
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