Erneut schwanger in Karenz

bearbeitet 21. 03. 2023, 12:35 in Karenz & Rechtliches
Hallo!
ich habe meinen sohn am 30.5.22 bekommen, bin 1 jahr im gehaltsabhängigen modell. meine frage, was wäre, wenn ich jetzt wieder schwanger wäre? wie wäre das mit der karenz und dem karenzgeld?
hat da jemand eine ahnung? 🙈 danke!

Kommentare

  • Wenn du vorm Ende des kbg Bezugs (also bis 29.5.23) in Mutterschutz gehst, kriegst weiterhin eakbg) Wenn du erst danach im Mutterschutz bist, kannst nur mehr die Pauschale nehmen.
  • CeliCeli

    1,582

    bearbeitet 21. 03. 2023, 11:51
    Interessante Frage 😊
    Bekommt man dann wieder ein Jahr das eakbg oder nur mehr aliquot was noch von dem ersten übrig war? 😅
  • Wieder bis zum 1. Geburtstag.
    Da muss man aber zackig nach dem 1. Kind wieder schwanger sein 😅
  • @Celi wieder 1 Jahr, es kann aber sein, dass nur 80% vom Tagsatz erstes eaKBG und Wochengeld nur in Höhe vom Tagsatz erstes eaKBG
  • noch bin ich nicht schwanger 😂 aber ich davhte vlt schaffe ichs noch vor dem 1.lj des kindes.. dann sollts vlt weitergehen, aber glaube nicht😂 muss dann wieder arbeiten bis zum mutterschutz glaube ich, oder?
  • @Ebru3461 3 volle Monat vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, wäre perfekt, damit du wieder vollen Anspruch auf Wochengeld hast. Anspruch auf eaKBG hast du dann auch wieder. Die 6 Monate sind da dann nicht relevant, da die Karenz bis zum 2. Geburtstag so zählt als würdest du arbeiten, vorausgesetzt du hast mind. 6 Monate vor der ersten Karenz gearbeitet. Dies ist aber der Fall, da du ja sonst jetzt kein eaKBG beziehen würdest ;-)
  • Das Wochengeld wird dann natürlich neu berechnet und falls du Teilzeit bzw weniger Stunden arbeitest, wird das geringer sein als in der ersten Karenz.
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