Hi zusammen
ich hab die 2-jährige Karenz gewählt und bekomm ca 500€. ohne meinen Mann wär ich finanziell ziemlich aufgeschmissen… trotzdem kommen wir kaum über die Runden (man hat ja auch sonst Zahlungen/Kredite usw).. jetzt hab ich von der ÖGK erfahren, dass man einmalig die Karenz/das Taggeld ändern kann.. würdet ihr das machen? Dann würd ich 1000€ bekommen, wenn ich mich nicht täusche, müsste aber im Oktober 2023 wieder arbeiten, oder? Geburt war im Oktober 2022. kennt sich wer aus? Könnt ihr das empfehlen? Und würde ich eine Nachzahlung erhalten, wenn ich auf eine einjährige Karenz wechsle, weil ich ja bislang wenig Geld bekommen habe?
Kommentare
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soweit ich es weiß ist der Betrag beim Kinderbetreuungsgeldkonto fix. Wenn du statt 2 Jahren nur 1 Jahr in Karenz gehst und KBG beziehst, müsstest du etwas nachbezahlt bekommen und danach monatlich mehr bekommen. Dafür bekommst du eben nach einem Jahr nichts mehr.
Alternativ könntest du neben der Karenz etwas dazu verdienen. Müsstest du dir ansehen, wie viel möglich wäre.
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Du kannst bei der Pauschalvariante die Bezugsdauer verkürzen,dann hast du monatlich mehr,die Summe bleibt allerdings gleich.
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Dann kriegst du je nach Verkürzung die entsprechende Nachzahlung und danach entsprechend mehr (hab mich erdt bei der ak erkundigt dazu)
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Allerdings hast du wsl mit deinem AG 2 Jahre karenz vereinbart. Also du kannst nicht einfach so sagen, du kommst nach einem Jahr schon zurück, da muss dder AG zustimmen.
Schau dir an, wieviel du zum kbg dazuverdienen darfst, ev ist es sinnvoller, wenn du in dem Ausmaß neben dem kbg arbeitest. Du könntest bei deinem AG arbeiten oder wo anders - wobei du bei letzterem die Zustimmung des Arbeitgebers bei dem du in karenz bist brauchst.
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Machen würde ich es nur wenn ich schon ein Dienstverhältnis habe das ich früher antreten kann/werde bzw. Bei neuerlicher Schwangerschaft/ überschneidendem bezug
Zwischeb pauschal und ea kann man nicht mehr wechseln
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Das ist ein prima Vorschlag! Werd ich auf jeden Fall besprechen! Danke
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Danke dir ☺️
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Also wir wollten es so machen das ich beziehe dann mein LG und dann wieder ich ABER meinen 2. Block brauche ich jetzt nicht jetzt habe ich dieses Formular gefunden (das hab ich bei der großen nicht ausgefüllt da hat es der herr im kundencenter einfach geändert wenn ich mich richtig erinnere) und daher habe ich Angst das ich mit dem Formular um die Rückzahlung die man beim pauschalen bekäme falle
Vielleicht kann mir jemand damit helfen?🙈🙈
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Du beziehst eh das KBG Konto oder?
Also dann braucht es scheinbar einen Änderungsantrag (das wird wohl ein eigenes Formular sein). Dieses musst du spätestens 3 Monate vor Ablauf der ursprünglich geplanten Dauer bei der GK einreichen.
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Na dann schau ich nochmal ob ich den änderungsantrag auch wo find🙈🙈🙈🤨🤨🤨
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Umfallen solltest du da aber ganz sicher nicht um dein Geld!
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Antrag holen und dann die Tage die das Pauschale als neue Laufzeit hat ausrechnen und eintragen also Geburtstag bis inkl Tag x.
Wenn der Verkürzungsgrund ein neuer Mutterschutz ist, darf das kbg NICHT kürzer berechnet werden sonst fällt man um das ganze Wochengeld um. Besser man rechnet es 1-2 Tage nach Beginn Mutterschutz als Puffer.
Nachzahlung war relativ schnell da.
Auch wichtig: der Änderungsantrag muss bis max 91 Tage vor Ende des kbg Bezugs eingereicht werden. Es zählt nicht der Poststempel sondern der "eingelangt".
Hab zum Ausfüllen als Hilfe sogar eine Telefonnummer bekommen für etwaige Nachfragen.
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Unser Sohn ist 7 Monate alt und ich gehe heuer ab Okt wieder 15h arbeiten. Dzt einkommensabh Variante.
Nun meine Frage: Wieviel Anspruch auf KBG hätte ich, wenn ich dieses Jahr im Laufe des Jahres wieder schwanger werden würde?
Steht mir das pauschale Kindergeld immer in voller Höhe zu, wenn ich die kürzeste Laufzeit wähle? Oder wird hier auch mitgerechnet wieviel ich verdient habe bzw. wie lange ich vor der Karenz wieder arbeiten gegangen bin?
Wir würden uns ein 2. Kind sehr wünschen, wissen aber ehrlich gesagt nicht, ob es sich finanziell ausgehen würde...
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Was nicht sein darf ist, dass du zwischen Ende bezahlter Karenz und Start Mutterschutz eine Zeit ohne Verdienst hast, sonst hast du keinen Anspruch auf Wochengeld und nur die KBGPauschale ab Geburt.
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Unter normalen Umständen kann man halt erst mit der 33. Woche in Mutterschutz gehen. Da müsstest du für Mutterschutz ab Oktober jetzt schon schwanger sein oder eben in vorzeitigen Mutterschutz geschickt werden.
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Irgendwie nervt mich dieses Geldthema total, weil wir ja nicht deshalb über ein ja oder nein zu einem weiteren Kind entscheiden möchten. Aber wir sind gerade Mitten im Hausbau und ziehen im Herbst ein und da ich Jahrgang 83 bin, werden wir wenn dann gleich versuchen die Familie zu vergrößern.
Thema Kredit hängt halt derzeit über uns und überschattet leider Vieles und alleine kann mein Mann die Rate nicht stemmen.
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Ich bin übrigens auch seit einer Woche im zweiten Mutterschutz und falle aufgrund eines blöden Grundes (unbezahlter Urlaub während der Karenz meines Mannes) aus den Voraussetzungen fürs eaKBG. Ich habe jetzt nach der ersten Karenz für 5 Monate für 23h gearbeitet. Bei mir macht’s auf die Dauer eines Jahres gesehen etwa einen Unterschied von 3.300,- aus. Das ist auch nicht wirklich prickelnd, aber so spielt das Leben. Hätte sich die Bauchprinzessin ein Monat und ein paar Tage mehr Zeit gelassen, dann hätte ich die 6 Monate wieder voll gehabt und der unbezahlte Urlaub hätte gar nicht gezählt.
Ich denke halt, dass du mit den 15h vermutlich auch nicht über das KBG-Konto kommen würdest bzw müsstest du es dir ausrechnen. Ich verdiene ganz passabel und die Differenz zum Konto ist nicht wenig Geld, aber verschmerzbar.
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Man muss nur aufpassen, man kann das nur eine gewisse Anzahl an Tagen vor Ende der Karenz beantragen.
Hab dann einfach noch das KBG vom letzten Monat (wo ich normalerweise noch zu Hause gewesen wäre) bekommen.