Hallo,
ich hatte vor der Schwangerschaft eine Führungsposition (Kollektiv + Qualifizierte Überbezahlung inkl. all in) mit Firmenwagen und jährlicher Prämie.
Meine Karenz läuft in 6 Monaten aus und so langsam muss ich mir Gedanken machen wie es weitergeht.
Ich möchte zwischen 20 und 30 Stunden wieder arbeiten gehen
Meinen alten Job bekomme ich sicher nicht mehr da hier nicht mal 40 Stunden gereicht haben
und die Stelle inzwischen nachbesetzt wurde.
Kann ich mir nun einfach meinen Stundenlohn aufgrund meines alten Gehalts ausdividieren ? natürlich exkl. jährliche Prämie.
Wie sieht es mit der Prämie aus ? In meinem Dienstvertrag ist diese angeführt - habe ich da aliquote auf das runtergerechnete Gehalt Anspruch darauf ?
Ebenso ist das Firmenauto im Dienstvertrag angeführt - wie sieht es da rechtlich aus ?
Ich möchte natürlich das beste für mich und meine Familie rausholen - nachdem es eine kleine Firma ist ohne wirkliches Personalwesen befürchte ich das ich da leicht "abgezockt" werden kann.
Danke für euren Input / Feedback
LG Frani
Kommentare
2,674
Ist dein All-In Anteil für Überstunden/Mehrarbeit im Vertrag angeführt bzw. wurde es am Lohnzettel extra angeführt? Dann wird dieser beim Gehalt abgezogen. Also ist dann die Basis ohne All-In Anteil für die Berechnung vom Stundenlohn heranzuziehen.
Das wurde bei mir gemacht und ist laut AK rechtens, da gibt es inzwischen auch ein OGH Urteil dazu.
5
1x kollektivgehalt
1x überbezahlung
Na Prost Mahlzeit ... Das heißt mir bleibt nur der kollektive Stundenlohn.... Dann muss ich wohl wieder Vollzeit arbeiten ....
268
Ich würde mal mit der AK reden und dann mal mit deiner Firma.
Kommst du in Elternteilzeit zurück?
5
Aber danke, werde auch zwecks Gehalt mit der AK sprechen.
268
6,849
2,674
5
Und im Vertrag steht nur All In XXXX keine Details dazu
2,674
2,674
Würde einfach mal bei der AK nachfragen. Da kann es aber auch durchaus sein, dass sie sagen du sollst einmal schauen was der Arbeitgeber vertraglich anbietet und sie dich dann im Detail beraten.
4,380
Lass dich von der AK beraten. Firmengröße ist auch ausschlaggebend für ETZ.
720
Lass ich unbedingt beraten!!
720
137
11,311
Klassisches Beispiel: du hast eine Führungsposition und kommst danach nur mit 25 Stunden wieder. Also bekommst du deine Führungsposition klarer Weise nicht wieder, solltest aber zumindest eine gleichwertige (z.B. Anhand der Verantwortung) Position erhalten. Gehalt dürfen sie die so oder so keines weg nehmen. Eben nur für den Fall, dass es eine Überzahlung gibt.
Aber ja, AK hilft bestimmt konkret weiter.
137
Ein anderes Beispiel man ist im Handel tätig und es gibt nur eine Filialleitung auch keine Vertretung müssen sie dir nach dem Mutterschaftsurlaub auch diesen wieder anbieten. Es suchen ja nicht ohne Grund Firmen eine Karenzvvertretung.
11,311
720
5
Auf alle Fälle danke für den ganzen Input
137
Wenn man eine Führungsposition hat und diese auch wieder anstrebt bitte lässt euch von der AK beraten. Die meisten Firmen geben falsche Informationen weiter. Auch wenn deine Stelle besetzt ist müssen sie dir eine gleichwertige anbieten und wenn es diese nicht gibt dann ist es deine alte Stelle. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht das Firmen alles dafür tun da für sich das beste raus zuholen. Viele Firmen wollen das gar nicht das man nach der Karenz zurück kommt weil die Stelle neu besetzt wurde.
11,311
Genau. Nix anderes hab ich geschrieben! Ich wollte das berichtigen weil du anfangs geschrieben hast es muss die GLEICHE Position sein und das stimmt nicht. Sie muss gleichwertig sein. So wie du es jetzt auch im letzten Post geschrieben hast.
Wir sind eh der selben Meinung. Ich find's halt nur in der Praxis immer ein bissl schwieriger als das was am Papier steht. Sich beraten lassen ist sicher nicht verkehrt.
3,794
137
Ein Beispiel weswegen es immer gut ist sich mit der AK vorab zu informieren.
Meine Kollegin wollte nach Karenz wiederkommen und sich Elternteilzeit nehmen. Die Info von der Firma war wenn sie sich jetzt Elternteilzeit nimmt kann sie sich beim zweiten Kind nicht mehr. Den Elternteilzeit kann man sich nur einmal nehmen was falsch ist. Was stimmt ist das man es pro Kind einmal beantragen kann. Aber durch die Geburt des 2. Ist die elternteilzeit beendet. Aber Bein 2 dann Anspruch hat. Also bittebitte nicht immer alles glauben was Firmen so von sich geben.