Gehalt + Benefits bei Wieder­ein­stieg ?

Hallo,

ich hatte vor der Schwangerschaft eine Führungsposition (Kollektiv + Qualifizierte Überbezahlung inkl. all in) mit Firmenwagen und jährlicher Prämie.

Meine Karenz läuft in 6 Monaten aus und so langsam muss ich mir Gedanken machen wie es weitergeht.
Ich möchte zwischen 20 und 30 Stunden wieder arbeiten gehen
Meinen alten Job bekomme ich sicher nicht mehr da hier nicht mal 40 Stunden gereicht haben :) und die Stelle inzwischen nachbesetzt wurde.

Kann ich mir nun einfach meinen Stundenlohn aufgrund meines alten Gehalts ausdividieren ? natürlich exkl. jährliche Prämie.

Wie sieht es mit der Prämie aus ? In meinem Dienstvertrag ist diese angeführt - habe ich da aliquote auf das runtergerechnete Gehalt Anspruch darauf ?
Ebenso ist das Firmenauto im Dienstvertrag angeführt - wie sieht es da rechtlich aus ?

Ich möchte natürlich das beste für mich und meine Familie rausholen - nachdem es eine kleine Firma ist ohne wirkliches Personalwesen befürchte ich das ich da leicht "abgezockt" werden kann.

Danke für euren Input / Feedback
LG Frani

Kommentare

  • Kommst du in ETZ zurück?

    Ist dein All-In Anteil für Überstunden/Mehrarbeit im Vertrag angeführt bzw. wurde es am Lohnzettel extra angeführt? Dann wird dieser beim Gehalt abgezogen. Also ist dann die Basis ohne All-In Anteil für die Berechnung vom Stundenlohn heranzuziehen.

    Das wurde bei mir gemacht und ist laut AK rechtens, da gibt es inzwischen auch ein OGH Urteil dazu.
  • Ja, ich habe 2 Zeilen
    1x kollektivgehalt
    1x überbezahlung

    Na Prost Mahlzeit ... Das heißt mir bleibt nur der kollektive Stundenlohn.... Dann muss ich wohl wieder Vollzeit arbeiten ....
  • TrawieTrawie

    266

    bearbeitet 27. 04. 2023, 19:16
    Ich hatte früher auch ein Firmenauto und jetzt keins mehr. Schau genau was im Vertrag drinnen steht und ob das Auto nur für die Position war bzw ob sie dir das Auto ohne Begründung "wegnehmen" können (ich hab jetzt eine andere Position und da wird kein Auto benötigt).
    Ich würde mal mit der AK reden und dann mal mit deiner Firma.

    Kommst du in Elternteilzeit zurück?
  • Das Auto wäre eh nur ein nice to have.
    Aber danke, werde auch zwecks Gehalt mit der AK sprechen.
  • Ja mach das und rede dann mit der Firma. Vl überraschen sie dich und du bekommst vom Grundgehalt noch eine Überzahlung
  • Die Überbezahlung muss nicht nur all-in sein! Oder steht es extra so drin? Normal hast du KV-Minimum und Überbezahlung. Und ein Teil der Überbezahlung kann dann explizit All-In abdecken.
    MamaLama
  • @Frani23 nein, nicht die gesamte Überzahlung, sondern der Teil für Mehr-/Überstunden. Wie schauen deine alten Lohnzettel aus…ist da ÜStd.Anteil quasi Pauschale angeführt?
  • Nein, überbezahlung und die pauschale sind in einer Zeile

    Und im Vertrag steht nur All In XXXX keine Details dazu
  • Und am Lohnzettel vor Karenz?
  • Also wenn nirgends extra angeführt kann es sein, dass sie nichts abziehen dürfen.

    Würde einfach mal bei der AK nachfragen. Da kann es aber auch durchaus sein, dass sie sagen du sollst einmal schauen was der Arbeitgeber vertraglich anbietet und sie dich dann im Detail beraten.
  • Ich hatte 1 Gehalt inkl. all in sowie Jahresprämie und bekomme alles aliquot, such Prämie, bekomme halt neue Zielsetzungen.

    Lass dich von der AK beraten. Firmengröße ist auch ausschlaggebend für ETZ.
  • In meinen Vertrag ist auch ein Gehalt inkl. All-In angegeben und das gesamte Gehalt wurde aliquotiert - Bonus/Prämie wird anhand des neuen Gehalts bemessen.
    Lass ich unbedingt beraten!!
  • *in meinem
  • Ähm ich dachte laut Gesetz müsste dir die gleiche Position wie vorher zustehen. Egal ob sie neu besetzt wurde oder nicht. Hast du dir überlegt in elternteilzeit zu gehen? Alles was im dienstvertrag steht steht dir auch jetzt noch zu. Du warst ja bloss auf Mutterschafturlaub. Aber rede mit der AK die helfen dir da weiter.
  • @Alita05 die Position muss "gleichwertig" sein. Es muss aber nicht die selbe sein.
    Klassisches Beispiel: du hast eine Führungsposition und kommst danach nur mit 25 Stunden wieder. Also bekommst du deine Führungsposition klarer Weise nicht wieder, solltest aber zumindest eine gleichwertige (z.B. Anhand der Verantwortung) Position erhalten. Gehalt dürfen sie die so oder so keines weg nehmen. Eben nur für den Fall, dass es eine Überzahlung gibt.
    Aber ja, AK hilft bestimmt konkret weiter.
  • Kaffeelöffel schrieb: »
    @Alita05 die Position muss "gleichwertig" sein. Es muss aber nicht die selbe sein.
    Klassisches Beispiel: du hast eine Führungsposition und kommst danach nur mit 25 Stunden wieder. Also bekommst du deine Führungsposition klarer Weise nicht wieder, solltest aber zumindest eine gleichwertige (z.B. Anhand der Verantwortung) Position erhalten. Gehalt dürfen sie die so oder so keines weg nehmen. Eben nur für den Fall, dass es eine Überzahlung gibt.
    Aber ja, AK hilft bestimmt konkret weiter.

    Ein anderes Beispiel man ist im Handel tätig und es gibt nur eine Filialleitung auch keine Vertretung müssen sie dir nach dem Mutterschaftsurlaub auch diesen wieder anbieten. Es suchen ja nicht ohne Grund Firmen eine Karenzvvertretung.
  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    11,296

    bearbeitet 28. 04. 2023, 19:57
    @Alita05 aber ob eine Firma eine befristete Vertretung für die Karenz sucht bleibt ja der Firma überlassen. Und auch die Filialleitung im Handel wird mit 20 Stunden nicht gehen. Da muss man sich dann meist entscheiden ob ETZ mit wenig(er) Stunden oder Führungsposition. Heißt ja nicht, dass du nachher 0 Verantwortung in deinem Job hast. Aber es muss eben nicht zwingend die selbe Position sein. Das ist mit 20-30 Stunden (die Stundenanzahl die viele Mütter nach der Karenz arbeiten wollen) häufig nicht vereinbar.
  • Das Thema ist zwar schon öfters aufgekommen, aber es immer wieder erschreckend, wievielen weiblichen Führungskräften nach der Karenz die Führungsverantwortung genommen wird.
    Verena91
  • Darüber rege ich mich gar nicht auf, mir ist bewusst, das es für die Firma ein Ding der Unmöglichkeit ist mich wieder in die Führungsebene einzugliedern wenn ich nicht Vollzeit arbeite.

    Auf alle Fälle danke für den ganzen Input
  • Kaffeelöffel schrieb: »
    @Alita05 aber ob eine Firma eine befristete Vertretung für die Karenz sucht bleibt ja der Firma überlassen. Und auch die Filialleitung im Handel wird mit 20 Stunden nicht gehen. Da muss man sich dann meist entscheiden ob ETZ mit wenig(er) Stunden oder Führungsposition. Heißt ja nicht, dass du nachher 0 Verantwortung in deinem Job hast. Aber es muss eben nicht zwingend die selbe Position sein. Das ist mit 20-30 Stunden (die Stundenanzahl die viele Mütter nach der Karenz arbeiten wollen) häufig nicht vereinbar.
    Es gibt im Handel auch Filialleiter die auch 20 Stunden arbeiten.
    Wenn man eine Führungsposition hat und diese auch wieder anstrebt bitte lässt euch von der AK beraten. Die meisten Firmen geben falsche Informationen weiter. Auch wenn deine Stelle besetzt ist müssen sie dir eine gleichwertige anbieten und wenn es diese nicht gibt dann ist es deine alte Stelle. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht das Firmen alles dafür tun da für sich das beste raus zuholen. Viele Firmen wollen das gar nicht das man nach der Karenz zurück kommt weil die Stelle neu besetzt wurde.
  • Alita05 schrieb: »
    [ Auch wenn deine Stelle besetzt ist müssen sie dir eine gleichwertige anbieten und wenn es diese nicht gibt dann ist es deine alte Stelle. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht das Firmen alles dafür tun da für sich das beste raus zuholen. Viele Firmen wollen das gar nicht das man nach der Karenz zurück kommt weil die Stelle neu besetzt wurde.

    Genau. Nix anderes hab ich geschrieben! Ich wollte das berichtigen weil du anfangs geschrieben hast es muss die GLEICHE Position sein und das stimmt nicht. Sie muss gleichwertig sein. So wie du es jetzt auch im letzten Post geschrieben hast.
    Wir sind eh der selben Meinung. Ich find's halt nur in der Praxis immer ein bissl schwieriger als das was am Papier steht. Sich beraten lassen ist sicher nicht verkehrt.
  • Kaffeelöffel schrieb: »
    @Alita05 ...."Gehalt dürfen sie die so oder so keines weg nehmen. Eben nur für den Fall, dass es eine Überzahlung gibt."...
    Kleine Korrektur @Kaffeelöffel Überzahlung darf nicht(!) weggenommen, nur ebenso wie das kollV-Gehalt aliquot entsprechend der Stundenreduktion gekürzt werden. Was - durch ein OGH-Urteil bestätigt - wegfällt, ist der Anteil der All-In Pauschale, weil ja die Überstunden wegfallen.
    KaffeelöffelLisi87
  • Kaffeelöffel schrieb: »
    Alita05 schrieb: »
    [ Auch wenn deine Stelle besetzt ist müssen sie dir eine gleichwertige anbieten und wenn es diese nicht gibt dann ist es deine alte Stelle. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht das Firmen alles dafür tun da für sich das beste raus zuholen. Viele Firmen wollen das gar nicht das man nach der Karenz zurück kommt weil die Stelle neu besetzt wurde.

    Genau. Nix anderes hab ich geschrieben! Ich wollte das berichtigen weil du anfangs geschrieben hast es muss die GLEICHE Position sein und das stimmt nicht. Sie muss gleichwertig sein. So wie du es jetzt auch im letzten Post geschrieben hast.
    Wir sind eh der selben Meinung. Ich find's halt nur in der Praxis immer ein bissl schwieriger als das was am Papier steht. Sich beraten lassen ist sicher nicht verkehrt.

    Ein Beispiel weswegen es immer gut ist sich mit der AK vorab zu informieren.
    Meine Kollegin wollte nach Karenz wiederkommen und sich Elternteilzeit nehmen. Die Info von der Firma war wenn sie sich jetzt Elternteilzeit nimmt kann sie sich beim zweiten Kind nicht mehr. Den Elternteilzeit kann man sich nur einmal nehmen was falsch ist. Was stimmt ist das man es pro Kind einmal beantragen kann. Aber durch die Geburt des 2. Ist die elternteilzeit beendet. Aber Bein 2 dann Anspruch hat. Also bittebitte nicht immer alles glauben was Firmen so von sich geben.
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