Autounfall mit Kindersitz - Ersatz durch Versicherung

Hallo!
Wir hatten am Wochenende einen Autounfall, Baby ab Bord im Reboarder. Passiert ist uns gott sei dank so gut wie nichts - schon mal super.
Da aber die Airbags ausgelöst haben, wird natürlich Empfohlen den Kindersitz auszutauschen. Da vmtl. der Unfallgegener alleinschuld hat, müsste deine Versicherung den Sitz ersetzen.

Jetzt mein Problem: Wir haben von Cybex sie Base Z + passende Babyschale letztes Jahr gekauft, dieses Jahr im März den dazu passenden Reboarder.
Die Base ist nicht mehr erhältlich, nur noch Nachfolgemodelle. Vom Sitz gibt es ev. noch Reststücke, von Cybex wird er aber auch schon nicht mehr produziert.
Jetzt könnte ich natürlich den Nachfolgesitz + passende Isofixstation kaufen, meine Babyschale passt da aber nirgendwo mehr drauf (für ev. 2tes Kind aber noch mal notwendig?).

Kann ich aber auch ein anderes System wählen (also zB Sitz mit integrierter Station) und dann ev. für die Babyschale eine Entschädigung, da ich das System so nicht mehr nutzen kann?

Hat da jemand Erfahrungen, wie die Versicherungen da vorgehen?

Danke!

Kommentare

  • Wenn du denn Sitz bei den Zwergperten ZB gekauft hast tauschen diese mit dem Unfallbericht aus.
  • Danke, aber wir haben beim Lutz gekauft.
  • Meiner Schwester ist es so gegangen. Habt ihr von der Polizei auch das so dokumentieren lassen das ein Kindersitz im Auto ist. Das ist nämlich wichtig.
    Meine Schwester hat die Kindersitze selbst nachgekauft, da sie sonst nicht weiterfahren konnte. Von der Gegnerischen Versicherung hat sie nur den Zeitwert von den Kindersitzen bekommen. Die waren nicht älter als ich glaub 1 und 2 Jahre. Also nicht vollen Betrag der Kindersitze, ist blöd weil sie dadurch schlechter ausgestiegen ist.
  • Morgen ist der Termin für die Aussage bei der Polizei, da werden wir das ansprechen.

    Echt? Das ist ja auch nicht ok, der Sitz isz ja bis zum unfall noch in Ordnung, egal wie alt..
    Unserer war jetzt erst 3 Monate alt, also glaube ich nicht dass da recht viel Abzug sein könnte.

  • Ja leider, aber ich glaub bei 3 Monate dürfte wirklich kein Problem sein.
    Ich hoffe für euch das alles reibungslos klappt.
    julia3004
  • Die Babyschale kannst du ja auch gurten. Darauf würd ich mich jetzt nicht so sehr versteifen. Und ich denke, dass du damit nicht argumentieren kannst.

    Unbedingt dahinter sein, dass ihr den Neuwert ersetzt bekommt. Die Versicherungen drücken sich da gern.
    julia3004
  • Kann ich auch bestätigen... bei einem unverschuldeten Unfall wurde uns nur der Zeitwert der Sitze bezahlt und das war nur ein Bruchteil des Neupreises. Einer der beiden Sitze war gerade mal ein halbes Jahr alt.

    Beide Sitze wurden bei den Zwergperten gekauft. Diese Unfall-Austausch-Garantie gilt allerdings nur wenn man selbst den Unfall verschuldet hat.

    Haben uns auch rechtlich beraten lassen, leider hat uns das auch nichts gebracht. Ist leider nicht wirklich gesetzlich geregelt ob Zeitwert oder Neuwert erstattet werden muss.

    Somit haben wir einiges auf die neuen Sitze aufzahlen müssen. Aber gut, Sicherheit geht vor.
    julia3004
  • @Linna Danke!!

    @fanny85 Ja natürlich, aber der Grund für den Kauf (und erheblicher Preisgrund) ist die 360 Grad Funktion auf der Base.
    Danke, wir werden uns sowieso beim Rechtsanwalt unterstützen lassen.

    @ballerina das mit der Sicherheit stimmt natürlich, trotzdem schade, dass man unschuldig zum Handkuss kommt..
  • In der Reboarder Facebook Gruppe (Reboard - Unsere Kinder fahren rückwärts) sind oft solche Fälle Thema und da wird auch immer empfohlen, das einem Anwalt zu geben. Es ist immer die Rede davon, dass es ein Sicherheitsartikel ist und deshalb der Neueert erstattet werden muss, auch teils mit Gerichtsurteilen verlinkt.
    Und auch wird gesagt, dass KFZ Gutachter meistens Nieten im Kindersitz Bereich sind und gar nicht dazu befähigt, hierzu ihren Senf abzugeben.
    riczjulia3004wölfin
  • Der Unfall bei uns ist schon fast 3 Jahre aus... Ich hab mich damals sehr dahinter geklemmt den Neuwert zurück zu bekommen. Es gab allerdings nur Urteile aus D. Da dürfte die gesetzliche Lage en bisschen anders sein als bei uns in Ö. War auch bei einem Anwalt. Der meinte auch Zeitwert muss die Versicherung auf jeden Fall bezahlen, den Neuwert allerdings leider nicht. Fand ich auch sehr unfair!!!

    Falls sich aber seit dem was geändert hat bzw hier im Forum jemand ist der den Neuwert erstattet bekommen hat, würde ich mich über eine kurze Info freuen. Ich hätte nämlich bis i. Herbst noch Zeit dies "einzuklagen" da dann der Unfall 3 Jahre aus ist und die Frisf dann vorbei ist.
    julia3004riczwinnie
  • @ballerina ich denke es braucht wahrscheinlich auch in Ö mehr Klagen bzw. ein Gerichtsurteil, damit das auch endlich bei den Versicherungen ankommt.
    Dann können sich künftig auch andere darauf berufen. Nur den Aufwand will halt kaum jemand haben, was ich auch verstehen kann.
  • Ja, stimmt @fanny85 und man muss halt auch den "richtigen" Richter erwischen ;-)
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