Hallo an alle!
Ich bin gerade geschockt und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich beziehe seit Sept. 2020 Bildungsteilzeitgeld, diese endet diesen Sommer. Ich bin in meiner Arbeit durchgehend seit 2014 angestellt, habe aufgrund meines Studiums aber ein paar Wochenstunden reduziert. Ich bin nun schwanger und erwarte im September mein erstes Kind.
Ich bin nun total verunsichert ob ich aufgrund der Bildungsteilzeit das einkommensabhängige beziehen kann oder nicht?!
Es steht, dass keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden darf. Diversen Berichten im Internet zufolge, ist nicht ganz klar ob die Bildungsteilzeit eine solche ist oder nicht..
Im Jahr 2016 hat eine Frau geklagt und vorm Obersten Gerichtshof recht bekommen , dass ihr das einkommensabhängige trotz Bildungsteilzeit zusteht.. Aber so ganz kenn ich mich nicht aus..
Ich hab mich auch schon bei der ÖGK beraten lassen (wegen anderen Themen) und die haben mit nicht einem Wort erwähnt dass das nicht geht.. Habe gesagt dass ich ihn Bildungsteilzeit bin, aber eben nicht extra danach gefragt..
Ist grad irgendwer nach der Bildungsteilzeit in Karenz und kann mir weiterhelfen?
VIELEN DANK
Kommentare
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Also außer es ist bei dir eh nicht viel Unterschied zwischen eaKBG und pauschal.
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der Thread ist sehr alt aber da ich das Thema gerade recherchiert habe und die Info vielleicht jemandem nutzt:
Man kann trotz Bildungsteilzeit in den 182 Tagen vor der Geburt das eaKBG bekommen, dazu gibt es eine Entscheidung vom OGH. Es gilt in dem Sinne nicht als Arbeitslosengeld.
Zitat aus dem Urteil:
"Auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld haben somit auch die BezieherInnen von Bildungsteilzeitgeld Anspruch, da dieses keine Leistung aus der AlV iS dieser Norm darstellt."
Wenn der OGH das entschieden hat, dann ist das auf jeden Fall verlässlicher als andere Infos.
https://www.drda.at/a/364_INFAS_35/116-Einkommensabhaengiges-Kinderbetreuungsgeld-trotz-Bezugs-von-Bildungsteilzeitgeld
https://lesen.lexisnexis.at/_/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld-nach-bildungsteilzeit/artikel/rdw/2016/6/RdW_2016_06_292.html
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Das Urteil ist aus 2016. Man möge meinen, dass das Urteil bis zu diesen Dienststellen durchgesickert ist… 🙄🙈
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Das wird vermutlich bis zu dem Urteil jahrzehntelang so gehandhabt worden sein und alte Mitarbeiter kennen es noch so. Vermutlich kommt es nicht soo oft vor, dass jemand diese Frage stellt und es hat die Mitarbeiter keiner drauf hingewiesen 🤷♀️ Tut mir echt leid für dich. 😔