Schwanger während Bezug eaKBG

Hallo ihr Lieben!

Nach mehrfacher Suchaktion im Net habe ich beschlossen, mich hier anzumelden. Und zwar hätte ich folgende Frage:

Meine Tochter ist 4 Monate alt, ich beziehe das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und bin noch bis April 2024 in Karenz. Ich habe gelesen, dass ich bei einer erneuten Schwangerschaft direkt von der Karenz in den Mutterschutz wechseln müsste, um Anspruch auf Wochengeld zu haben. Wie wäre das aber, wenn ich bspw nach Beendigung der Karenz 2 Monate wieder arbeiten müsste (beim bisherigen Arbeitgeber), bevor ich wieder im Mutterschutz bin. Hätte ich dann Anspruch auf Wochengeld oder müssten es min 6 Monate sein? Wie sieht denn die Berechnungsgrundlage aus, falls ich nach 2 Monate Arbeiten Anspruch haben sollte? Eventuell: 2 Monate Gehalt und 1 Monat KBG? Das eaKBG erhalte ich aber ab Geburt auf jeden Fall, habe ich das richtig verstanden?

Vielen Dank euch!

Kommentare

  • @Sonne2023 es wäre nur ein Problem mit dem Wochengeld, wenn du zwischen Ende Karenz und Anfang Arbeit Tage hättest, wo du keine Geldleistung (eaKBG oder Gehalt) hättest. Dann würdest du kein Wochengeld bekommen. Wie es da mit Anspruch eaKBG wäre, bin ich mir jetzt nicht sicher.

    Ist bei mir schon etwas her und ich bin damals schon vor Ende eaKBG & Karenz in (vorzeitigen) Mutterschutz gewechselt und hatte dann wieder eaKBG. Da gab es auch eine Sonderregelung wegen Corona wegen der Höhe des eaKBG.

    Weiters musst du beachten mit wieviel Stunden du in der Zwischenzeit beim Arbeitgeber wieder arbeiten könntest/würdest (weil vermutlich nicht VZ) und wie hoch dadurch Wochengeld und eaKBG wären.

    Es gibt aber dazu auch schon einige Threads…
  • Ich werde erst mal mit 30h starten und dann ggf die Stunden erhöhen, dh es wird eigentlich keinen Tag geben, an dem ich kein Geld beziehe (entweder KBG oder Gehalt). Ich finde das Ganze total verwirrend. Werde am besten morgen bei der ÖGK anrufen.
  • Ich hab zw karenzende und Mutterschutz 1 Monat gearbeitet und hab normal das wochengeld bekommen, da wurden die letzten 2 Monate KBG und 1 Monat Gehalt zum berechnen herangezogen.
    Sonne2023
  • bearbeitet 4. 09. 2023, 21:10
    @Caro123 Vielen Dank, das ist sehr hilfreich! Und hast du dann hintereinander für beide Kinder das einkommensabhängige KBG bezogen?
  • Ja, hab ich
    Sonne2023
  • Ich habe dazwischen auch 2 Monate Vollzeit gearbeitet, während mein Mann in Karenz war, und bin dann direkt in den vorzeitigen MuSchu gegangen. Da hatte ich großes Glück, dass sich das alles so ausgegangen ist. Taggenau quasi. Konnte also zwei Mal hintereinander da eaKbG beziehen.
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