Zweites Kind - gemeinsam in Karenz?

Hallo!

Ich würde mich gern bei euch schlau machen...
Eine Freundin ist recht knapp nach der Geburt wieder schwanger, wenn Nummer 2 kommt ist der Kleine erst 17 Monate alt.

Sie hätte gerne, dass ihr Freund auch in Karenz geht, damit er sie daheim mit den zwei Kleinen unterstützen kann, er muss aber einen Kredit zurückzahlen.

Ich habe dazu nichts gefunden, außer, dass man für das SELBE Kind nicht gleichzeitig daheim bleiben darf (außer das eine Monat Überlappung) und der Bezug vom Kinderbetreuungsgeld endet ja auch automatisch mit der Geburt vom zweiten Kind.
Kinderbetreuungsgeld kriegt sie dann eh nicht mehr, da hat sie das einkommensabhängige, das ist dann schon aus.

Aber wie ist das mit zwei verschiedenen Kindern?

Geht das, dass der Mann zumindest ein paar Monate gleichzeitig in Karenz geht? Also einer für Kind Nummer 1 und einer für Kind Nummer 2?
Und kann sie sich dann bei ihm mitversichern?

Sie hat mit der Arbeiterkammer telefoniert aber das hat sie noch mehr verwirrt ;-)

Auskunft dort was soweit ich das verstanden habe, dass SIE noch fürs erste Kind bis zum zweiten Geburtstag in Karenz bleiben kann (also 6 Monate) und er gleichzeitig für Kind Nummer 2, wobei er dann das Geld bekommt ( einkommensabhängig).
Wenn Kind Nummer 1 dann 2 Jahre alt wird übernimmt sie die Karenz vom zweiten Kind.
ist das Konstrukt gesetzlich überhaupt möglich?

Wobei wie viel Geld kriegt sie dann? Durch den geringen Abstand bekommt sie nämlich gar kein Wochengeld. Was ist dann die Berechnungsgrundlage?

Der Mann von der AK hat da irgendwas von Sonderzahlung gemeint. Er musste sich aber selber erst informieren weil das anscheinend so selten vorkommt.

Würde mich sehr über Info freuen, vielleicht hat das schon mal jemand so gemacht?
Liebe Grüße

Kommentare

  • Am besten einen Beratungstermin vor Ort ausmachen, wo auch der Partner dabei sein kann und Vor-/Nachteile genau besprechen…
  • Puh ganz schön kompliziert, aber das vom der ak klingt einleuchtend. Sofern das möglich ist überhaupt gleichzeitig zu gehen für zwei verschiedene Kinder.

    Beim selben Kind geht nur 1 Monat gleichzeitig beim Wechsel. Also Mama geht 6 Monate Papa geht 6 Monate- dann dürfen sie den 6. Monat von Mama und den 1. Von Papa gleichzeitig nehmen.

    Würde auch einen beratungstermin vor Ort vorschlagen.

    Andernfalls kann ich noch die Caritas familienhilfe empfehlen. Die helfen in solchen Situationen mit Haushalt und Co.
    jolly_jumper13
  • Glaube es geht hier um gleichzeitig Bezug von KBG. Das geht nur den einen Monat überschneidend.
    Ansonsten kannst glaub ich schon in unbezahlter Karenz für k1 sein während dein Mann kbg für k2 bezieht.
    Oder?
  • Danke für eure Antworten!

    Is leider nicht so einfach einen Termin vor Ort wahrzunehmen mit dem Baby und der Mann muss arbeiten, sie hat sonst keinen Babysitter an der Hand (ich kann auch schlecht, hab ein Kleinkind und selber ein Neugeborenes), drum hätten sie es telefonisch versucht aber der Mann war anscheinend ungeduldig, hat Fachchinesisch gesprochen und hatte Stress wegen dem nächsten Termin.

    Sie haben auch überlegt ob sie Bildungskarenz nimmt und er in Karenz geht aber dann müsste sie ja nachweislich lernen etc., da könnte sie gleich Teilzeit arbeiten gehen.
    Interessant, dass es diese Variante wirklich selten gibt anscheinend, meine Recherchen haben da überhaupt nichts ergeben.
  • MamaLama schrieb: »
    Glaube es geht hier um gleichzeitig Bezug von KBG. Das geht nur den einen Monat überschneidend.
    Ansonsten kannst glaub ich schon in unbezahlter Karenz für k1 sein während dein Mann kbg für k2 bezieht.
    Oder?

    Ich weiß es eben nicht ;-) anscheinend darf man nicht für das selbe Kind in Karenz gehen gleichzeitig. Von zwei Kindern steht nirgends etwas...
  • Selina1234 schrieb: »
    Puh ganz schön kompliziert, aber das vom der ak klingt einleuchtend. Sofern das möglich ist überhaupt gleichzeitig zu gehen für zwei verschiedene Kinder.

    Beim selben Kind geht nur 1 Monat gleichzeitig beim Wechsel. Also Mama geht 6 Monate Papa geht 6 Monate- dann dürfen sie den 6. Monat von Mama und den 1. Von Papa gleichzeitig nehmen.

    Würde auch einen beratungstermin vor Ort vorschlagen.

    Andernfalls kann ich noch die Caritas familienhilfe empfehlen. Die helfen in solchen Situationen mit Haushalt und Co.

    Das werd ich ihr mal vorschlagen. Sie überlegt sonst wegen einer Art Nanny aber das kostet ja auch wieder Geld...
  • Danke für eure Antworten!

    Is leider nicht so einfach einen Termin vor Ort wahrzunehmen mit dem Baby und der Mann muss arbeiten, sie hat sonst keinen Babysitter an der Hand (ich kann auch schlecht, hab ein Kleinkind und selber ein Neugeborenes), drum hätten sie es telefonisch versucht aber der Mann war anscheinend ungeduldig, hat Fachchinesisch gesprochen und hatte Stress wegen dem nächsten Termin.

    Sie haben auch überlegt ob sie Bildungskarenz nimmt und er in Karenz geht aber dann müsste sie ja nachweislich lernen etc., da könnte sie gleich Teilzeit arbeiten gehen.
    Interessant, dass es diese Variante wirklich selten gibt anscheinend, meine Recherchen haben da überhaupt nichts ergeben.

    Das ist aber ehrlich auch zu umfangreich für ein einziges Telefonat. Man kann soweit ich weiß auch online Termine ausmachen? Mal informieren.

    Es gibt auch eine eigene Hotline für Fragen betreffend Kinderbetreuungsgeld etc.:

    0800 240 014

    Vielleicht nach und nach Teilfragen klären…


    ricz
  • Wenn sich kein gemeinsamer Termin nebst Kinderbetreuung für die Zeit findet evtl gemeinsam hinsetzen und eine Email mit allen Fragen an die ak schicken.
    Dann ist ein evtl Telefonat auf die Unklarheiten der Mail reduziert.
    jolly_jumper13
  • Mir würde hier als Lösung einfallen, dass sie in Bildungskarenz geht (sofern da der AG zustimmt) und er für das 2. Kind in Elternkarenz. Vor allem bezieht sie so auch ein gutes Einkommen …
    jolly_jumper13
  • jennyrr schrieb: »
    Mir würde hier als Lösung einfallen, dass sie in Bildungskarenz geht (sofern da der AG zustimmt) und er für das 2. Kind in Elternkarenz. Vor allem bezieht sie so auch ein gutes Einkommen …

    Danke, ja darauf waren sie auch schon gekommen aber sie kann/will dann nicht 20 Stunden die Woche abends lernen.. beim Arbeitgeber hat sie außerdem damals 2 Jahre angemeldet, ist die Frage ob das auch noch ein Problem werden könnte.
  • sara2709 schrieb: »
    Wenn sich kein gemeinsamer Termin nebst Kinderbetreuung für die Zeit findet evtl gemeinsam hinsetzen und eine Email mit allen Fragen an die ak schicken.
    Dann ist ein evtl Telefonat auf die Unklarheiten der Mail reduziert.

    Gute Idee, generell auch mal die Fragen zusammenstellen ist sicher ein guter Ansatz. Zeit haben sie ja noch genug immerhin
  • bearbeitet 12. 09. 2023, 18:21
    Hallo!

    Ich würde mich gern bei euch schlau machen...
    Eine Freundin ist recht knapp nach der Geburt wieder schwanger, wenn Nummer 2 kommt ist der Kleine erst 17 Monate alt.

    Sie hätte gerne, dass ihr Freund auch in Karenz geht, damit er sie daheim mit den zwei Kleinen unterstützen kann, er muss aber einen Kredit zurückzahlen.

    Ich habe dazu nichts gefunden, außer, dass man für das SELBE Kind nicht gleichzeitig daheim bleiben darf (außer das eine Monat Überlappung) und der Bezug vom Kinderbetreuungsgeld endet ja auch automatisch mit der Geburt vom zweiten Kind.
    Kinderbetreuungsgeld kriegt sie dann eh nicht mehr, da hat sie das einkommensabhängige, das ist dann schon aus.

    Aber wie ist das mit zwei verschiedenen Kindern?

    Geht das, dass der Mann zumindest ein paar Monate gleichzeitig in Karenz geht? Also einer für Kind Nummer 1 und einer für Kind Nummer 2?
    Und kann sie sich dann bei ihm mitversichern?

    Sie hat mit der Arbeiterkammer telefoniert aber das hat sie noch mehr verwirrt ;-)

    Auskunft dort was soweit ich das verstanden habe, dass SIE noch fürs erste Kind bis zum zweiten Geburtstag in Karenz bleiben kann (also 6 Monate) und er gleichzeitig für Kind Nummer 2, wobei er dann das Geld bekommt ( einkommensabhängig).
    Wenn Kind Nummer 1 dann 2 Jahre alt wird übernimmt sie die Karenz vom zweiten Kind.
    ist das Konstrukt gesetzlich überhaupt möglich?

    Wobei wie viel Geld kriegt sie dann? Durch den geringen Abstand bekommt sie nämlich gar kein Wochengeld. Was ist dann die Berechnungsgrundlage?

    Der Mann von der AK hat da irgendwas von Sonderzahlung gemeint. Er musste sich aber selber erst informieren weil das anscheinend so selten vorkommt.

    Würde mich sehr über Info freuen, vielleicht hat das schon mal jemand so gemacht?
    Liebe Grüße


    Klingt für mich nachvollziehbar.
    Geld bekommt sie dann sozusagen wie beim pauschalen Konto in der kürzesten Variante. Anspruch wird sie dann haben, bis das zweite Kind 14 Monate ist. die restliche Zeit kann sie dann ohne Bezüge in Karenz und muss sich mitversichern lassen. Oder eben zb Bildungskarenz.

    Und hier dies zu der „Sonderzahlung“, die der ak-Mitarbeiter erwähnt hat. Ist eben das, dass sie wie bei der Pauschale bezahlt wird. Heißt eig sonderleistung.

    opscrdm0m28f.jpeg

    jolly_jumper13
  • Bzgl. Bildungskarenz kann ich nur sagen, dass es da genügend Anbieter gibt wo man definitiv keine 20 Wochenstunden benötigt. Kenn ich von vielen Bekannten, die da irgendwelche Kurse machen wo herumklicken reicht. Von der Dauer, die sie im Unternehmen fehlen würde, würde sich auch nichts ändern also demnach könnt ich’s mir vorstellen dass der AG da zustimmt.
    jolly_jumper13
  • @jolly_jumper13 diese Variante wird es deshalb selten geben, weil Frau dadurch viele Zeiten gänzlich ohne Bezüge und danach mit einem sehr geringen Karenzgeld hat. Das ist nicht ganz außer Acht zu lassen!

    Die Frage ist auch wieviel der Mann Vollzeit bzw. dann mit eaKBG (da gedeckelt) verdient und in Wahrheit eine Lösung mit Kinderbetreuung (trotz Kosten) „billiger“ kommen würde, wenn sie dann dadurch zusätzlich zu seinem Gehalt mit Kind 2 ev. ein höheres eaKBG beziehen würde…und danach im Anschluss die Option zB auf machbare Bildungskarenz hätte…

    Oder was wäre wenn er statt Vollzeit zB auf 30 Stunden reduzieren würde…zusätzlich kann er so auch den Familienbonus für 2 Kinder voll ausschöpfen…

    Kann schon verstehen, dass sie gerne Unterstützung haben würde wollen, aber da sollte man sich auch nochmals überlegen, ob es nicht doch sinnvollere Wege gäbe…beide Eltern 6 Monate daheim ist natürlich ein gewisser Luxus…auf jeden Fall durchrechnen ob sie es sich mit Kredit wirklich leisten können…

    Habe 2 Kinder mit 14 Monaten Abstand…wobei mein Großer dann halbtags in einer Krippe bzw. bei einer Tagesmutter war…

    Es gibt ev. in ihrer Wohngegend auch noch die Frühen Hilfen, welche Infos zu möglichen Unterstützungen geben/beraten können.

    jennyrrKaffeelöffelriczjolly_jumper13
  • krümel05 schrieb: »
    @jolly_jumper13 diese Variante wird es deshalb selten geben, weil Frau dadurch viele Zeiten gänzlich ohne Bezüge und danach mit einem sehr geringen Karenzgeld hat. Das ist nicht ganz außer Acht zu lassen!

    Die Frage ist auch wieviel der Mann Vollzeit bzw. dann mit eaKBG (da gedeckelt) verdient und in Wahrheit eine Lösung mit Kinderbetreuung (trotz Kosten) „billiger“ kommen würde, wenn sie dann dadurch zusätzlich zu seinem Gehalt mit Kind 2 ev. ein höheres eaKBG beziehen würde…und danach im Anschluss die Option zB auf machbare Bildungskarenz hätte…

    Oder was wäre wenn er statt Vollzeit zB auf 30 Stunden reduzieren würde…zusätzlich kann er so auch den Familienbonus für 2 Kinder voll ausschöpfen…

    Kann schon verstehen, dass sie gerne Unterstützung haben würde wollen, aber da sollte man sich auch nochmals überlegen, ob es nicht doch sinnvollere Wege gäbe…beide Eltern 6 Monate daheim ist natürlich ein gewisser Luxus…auf jeden Fall durchrechnen ob sie es sich mit Kredit wirklich leisten können…

    Habe 2 Kinder mit 14 Monaten Abstand…wobei mein Großer dann halbtags in einer Krippe bzw. bei einer Tagesmutter war…

    Es gibt ev. in ihrer Wohngegend auch noch die Frühen Hilfen, welche Infos zu möglichen Unterstützungen geben/beraten können.

    Danke für den vielen Input, ich werd das so weitergeben!

    Ich persönlich bin ja kein Fan von "Fake"Bildungskarenz, das zahlen dann wieder die Steuerzahler.. aber wenn es so funktioniert, dann wäre man natürlich auch fast blöd wenn man es nicht nutzt.

    Ja die frühen Hilfen gibt es bei uns auch ☺️
    Teilzeit hab ich auch vorgeschlagen, dann hätten sie ein Teilzeitgehalt plus die Pauschale aber er wäre halt nicht so viel daheim. Dafür würd sich vielleicht die Nanny besser ausgehen und stimmt, man kriegt dann ja schon 4000€/Jahr kinderbonus und ein Monat könnte er Papamonat nehmen..

    Hätte er denn ein Recht auf Teilzeit wenn die Mutter in Karenz ist? Er ist da auch noch nicht so lange angestellt, 6 Monate oder so denke ich..
  • Hallo!

    Ich würde mich gern bei euch schlau machen...
    Eine Freundin ist recht knapp nach der Geburt wieder schwanger, wenn Nummer 2 kommt ist der Kleine erst 17 Monate alt.

    Sie hätte gerne, dass ihr Freund auch in Karenz geht, damit er sie daheim mit den zwei Kleinen unterstützen kann, er muss aber einen Kredit zurückzahlen.

    Ich habe dazu nichts gefunden, außer, dass man für das SELBE Kind nicht gleichzeitig daheim bleiben darf (außer das eine Monat Überlappung) und der Bezug vom Kinderbetreuungsgeld endet ja auch automatisch mit der Geburt vom zweiten Kind.
    Kinderbetreuungsgeld kriegt sie dann eh nicht mehr, da hat sie das einkommensabhängige, das ist dann schon aus.

    Aber wie ist das mit zwei verschiedenen Kindern?

    Geht das, dass der Mann zumindest ein paar Monate gleichzeitig in Karenz geht? Also einer für Kind Nummer 1 und einer für Kind Nummer 2?
    Und kann sie sich dann bei ihm mitversichern?

    Sie hat mit der Arbeiterkammer telefoniert aber das hat sie noch mehr verwirrt ;-)

    Auskunft dort was soweit ich das verstanden habe, dass SIE noch fürs erste Kind bis zum zweiten Geburtstag in Karenz bleiben kann (also 6 Monate) und er gleichzeitig für Kind Nummer 2, wobei er dann das Geld bekommt ( einkommensabhängig).
    Wenn Kind Nummer 1 dann 2 Jahre alt wird übernimmt sie die Karenz vom zweiten Kind.
    ist das Konstrukt gesetzlich überhaupt möglich?

    Wobei wie viel Geld kriegt sie dann? Durch den geringen Abstand bekommt sie nämlich gar kein Wochengeld. Was ist dann die Berechnungsgrundlage?

    Der Mann von der AK hat da irgendwas von Sonderzahlung gemeint. Er musste sich aber selber erst informieren weil das anscheinend so selten vorkommt.

    Würde mich sehr über Info freuen, vielleicht hat das schon mal jemand so gemacht?
    Liebe Grüße


    Klingt für mich nachvollziehbar.
    Geld bekommt sie dann sozusagen wie beim pauschalen Konto in der kürzesten Variante. Anspruch wird sie dann haben, bis das zweite Kind 14 Monate ist. die restliche Zeit kann sie dann ohne Bezüge in Karenz und muss sich mitversichern lassen. Oder eben zb Bildungskarenz.

    Und hier dies zu der „Sonderzahlung“, die der ak-Mitarbeiter erwähnt hat. Ist eben das, dass sie wie bei der Pauschale bezahlt wird. Heißt eig sonderleistung.

    opscrdm0m28f.jpeg

    Danke, das mit der Sonderzahlung macht Sinn.
  • Er verdient derzeit ca 2500 netto, also zahlt sich das einkommensabhängige KbG auf jeden Fall aus. Es ist allerdings nur sein Kredit, da zahlt sie nicht mit weil es nicht ihre Wohnung ist, die er gerade baut. Sie wohnt in ihrem Haus und er ist jetzt auch eingezogen,(müssen noch den gemeinsamen Wohnsitz anmelden). Er wird also das meiste vom Geld (1500) für den Kredit brauchen und den Rest wird so wie es aussieht derzeit sie alleine bezahlen, weil sie finanziell nicht so schlecht dasteht und die Wohnung noch nicht vermietet werden kann.

    Wenn er arbeiten geht statt Karenz verdient er zwar mehr, viel mehr hat sie aber dann auch nicht davon und Unterstützung auch keine weil er ja nicht daheim ist. Ist eine schwierige Konstellation mit den beiden...
  • 5zo0iy76uev7.jpg


    Das hab ich in so ner KBG-Broschüre gefunden.
    Auch ist es generell notwendig dass er 3 Monate dort gemeldet ist bei der Geburt!, sollte er das KBG beziehen.

    Ich weiß nicht, wann das Kind kommt, aber theoretisch könnte er sich mal 14 Tage Pflegefrei nehmen, Urlaub - dann wär schon mal 1 Monat um. Dann 1x Papamonat sofern finanziell möglich und dann hat sich vl. die Mama zuhause schon eingewöhnt.

    Meine Schwester ist jetzt bei Kind 2 (Kind 1 ist 18 Mon.) 8 Monate zuhause und dann wechselt sie Karenz mit dem Mann. Er Verdient einiges weniger. Sie als Ärztin geht dann 30h. Er bleibt 4 Monate zuhause.
    jolly_jumper13
  • Fürs Krankenkasse mitversichern muss man auch seit 10 Monaten im selben Haushalt gemeldet sein.
    jolly_jumper13
  • Ka48 schrieb: »
    5zo0iy76uev7.jpg


    Das hab ich in so ner KBG-Broschüre gefunden.
    Auch ist es generell notwendig dass er 3 Monate dort gemeldet ist bei der Geburt!, sollte er das KBG beziehen.

    Ich weiß nicht, wann das Kind kommt, aber theoretisch könnte er sich mal 14 Tage Pflegefrei nehmen, Urlaub - dann wär schon mal 1 Monat um. Dann 1x Papamonat sofern finanziell möglich und dann hat sich vl. die Mama zuhause schon eingewöhnt.

    Meine Schwester ist jetzt bei Kind 2 (Kind 1 ist 18 Mon.) 8 Monate zuhause und dann wechselt sie Karenz mit dem Mann. Er Verdient einiges weniger. Sie als Ärztin geht dann 30h. Er bleibt 4 Monate zuhause.


    Danke, das wäre ja in dem Fall eh nicht gleichzeitig weil fürs erste Kind der Bezug vom Geld schon ein paar Monate vor der Geburt endet. Aber das mit den Fristen vom melden ist auf jeden Fall wichtig, danke!!
  • itchify schrieb: »
    Fürs Krankenkasse mitversichern muss man auch seit 10 Monaten im selben Haushalt gemeldet sein.


    Na super, dann müssen sie das auch bald mal erledigen. Wobei sie ja schon mit November jetzt dann quasi kein Geld mehr bekommen wird und dann nur noch in Karenz ist und somit nimmer versichert. Das geht sich dann eh hinten und vorn nicht aus...
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