@jennyrr naja, letztendlich ist es relativ ähnlich zu dem von @Biancaa_
Der Unterschied liegt im rechtlichen Anspruch
Wenn du dir mit dem AG ausmachst, dass du das 23. und 24. Monat auch noch machst, gehts ja auch, aber auf die 2 Monate hat man keinen rechtlichen Anspruch, also der AG könnte dazu nein sagen
@ParamedicGirl Anspruch hast ja jetzt glaube ich auch „nur“ auf die 2 Jahre aber beziehen kannst du KBG länger. Also da geht’s eben find ich nicht nur um die Dauer der Karenz sondern eben wielang man dann tatsächlich beziehen kann und ob man eben rein theoretisch 24 Monate allein beziehen kann oder eben nur 22. Das ist schließlich ein Unterschied
@jennyrr schwer zu sagen, da bei der neuen Idee vieles noch nicht klar ist, aber von dem Text, den ich oben reingepostet habe, wirkt es so, als gäbs für KBG diesbezüglich keine Änderung
Da geht es nicht ums Kinderbetreuungsgeld, sondern den Anspruch auf die Karenzdauer. Das hat nicht direkt etwas miteinander zu tun.
Man kann zukünftig auch die vollen zwei Jahre in Karenz gehen, wenn man zB alleinerziehend ist.
Du kannst jetzt 2,5 Jahre KBG beziehen, hast aber nur bis zum 2. Geburtstag Anrecht auf Karenz. Alles darüberhinaus ist Ausmachungssache mit dem Arbeitgeber.
Es ist im Antrag nichts dazu vermerkt, dass das KBG auch geändert wird. Somit gehts wohl wirklich nur um den Anspruch auf die Dauer der Karenz.
Ich werde dieses Mal auch über die Karenz hinaus KBG beziehen und während der weiteren Bezugsdauer unter der Zuverdienstgrenze bleiben.
@jennyrr du darfst blöd gesagt nur 22 Monate fehlen bei deinem AG. Wenn du arbeitslos bist oder die Zuverdienstgrenze nicht überschreitest kannst du trotzdem 24 Monate KBG beziehen.
@jennyrr naja, letztendlich ist es relativ ähnlich zu dem von @Biancaa_
Der Unterschied liegt im rechtlichen Anspruch
Wenn du dir mit dem AG ausmachst, dass du das 23. und 24. Monat auch noch machst, gehts ja auch, aber auf die 2 Monate hat man keinen rechtlichen Anspruch, also der AG könnte dazu nein sagen
Diese neue Regelung ist natürlich irgendwas und wird glaub ich an der Situation gar nix ändern.
Ich denke aber dass sich da kaum ein Arbeitgeber quer stellen wird. Ob man jetzt 22 oder 24 Monate fehlt, macht doch kaum einen Unterschied. Und wegen dem Kündigungsschutz- wenn ein Arbeitgeber deswegen kündigt, dann hätte er es 2 Monate später wohl genauso getan…
Der Staat müsste einem dann auch die Absicherung geben, dass das Kind auf jeden Fall frühzeitig einen Betreuungsplatz bekommt.
Ich glaub halt ehrlich gesagt nicht, dass sie es in den nächsten 1,5-2 Jahren schaffen werden, die Betreuungsplätze dementsprechend aufzustocken. Es liegt ja oft auch mehr am Personalmangel als an der Anzahl der Einrichtungen. Und wo sie die PädagogInnen dann herzaubern, frag ich mich halt...
@marmot2507 naja, aber 2 Monate später gehen dann viele in ETZ, und haben somit wieder Kündigungsschutz, also könnte das schon eine gute Lücke für den AG werden
@lmg_89 das mit den Betreuungsplätzen wird definitiv eine Challange
Bei uns in der Gemeinde werden Kinder erst ab dem 2. Geburtstag genommen und selbst da gibts nur 10 Plätze für die ganze Gemeinde
@ParamedicGirl ETZ muss man dem Dienstgeber 3 Monate vorher melden und hat ab dem Meldezeitpunkt wieder Kündigungsschutz, soweit ich weiß. Diese zwei Monate wären also eigentlich abgedeckt, wenn ich keinen Denkfehler habe. 🤔
@JuliaHa Auch gut zu wissen. Wär halt auch wieder ein Weg, das System quasi zu umgehen bzw "auszutricksen" und es wär dann egal, ob der Mann die 2 Monate in Karenz gehen kann/will oder nicht
@ParamedicGirl Kein Problem, dafür gibt es ja Schwarmwissen. 😊 @Img_89 Wenn man will, findet man sicher einen Weg. Irgendwie wird man sich halt arrangieren (müssen). Mich trifft es jetzt leider auch mit dem neuen Modell, wobei wir noch überlegen müssen, wie wir es generell machen wollen. 😅
Mich trifft es leider auch. Was ich jetzt aber noch nicht verstanden hab ist, kürzen sie nun auch das pauschale Kinderbetreuungsgeld? Oder bleibt die Höhe gleich und ich nehm halt nur 22 Monate die Pauschale?
@Babsilein Ich glaube, dass sie das pauschale KBG gar nicht angegriffen haben, sondern nur den arbeitsrechtlichen Karenzanspruch bezüglich der Dauer. Also ich hätte gesagt, selber Gesamtbetrag in 22 statt 24 Monaten. Aber hoffentlich wird das alles noch etwas klarer in nächster Zeit!
Aber heißt das ich könnte trotzdem 24 Monate in Karenz gehen, wenn mein AG dem zustimmt (also genauso wie bisher)?
Und „nur“ wenn er nicht zustimmt kann ich nur 22 Monate gehen, da es ja rein um die rechtliche Anspruchsdauer geht?
Heißt wenns meinem AG egal ist/er nichts gegen 24m Karenz hat ändert sich nix?
Mich würde interessieren wies mim Kündigungsschutz ist. Der war ja für die 24 Monate Karenz. Man kann sich zwar immer mehr ausmachen, aber dann ist man ja nicht geschützt.
Das wird dann bei den 22 Monaten auch so sein.. oder nicht?
Das war auch mein erster Gedanke, das der Kündigungsschutz mit gesenkt werden muss. Wird jetzt noch ordentlich dauern bis sich alle auskennen....
Ich müsste mir nächstes Monat meinen neuen Elternteilzeitvertrag aushandeln. Kann ich diesen bereits bis zum 8. Geburtstag beantragen? Hat hier jemand nähere Informationen? Danke
@ClautschF
Ich glaub, dass die neuen Bestimmungen dann erst für Eltern mit Kindern ab einem gewissen Geburtsdatum zutreffen. Im Juni, als die Rede von den Karenzmodelländerungen aufgekommen sind, hieß es, es soll für alle ab 1.8.23 geborenen Kinder (bzw Eltern) gelten. Wer weiß, ob sie überhaupt bei dem Datum bleiben, weil die, die Anfang August entbunden haben, sind bald nicht mehr im Mutterschutz und sollten das gewählte Karenzmodell eigtl schon bekannt gegeben haben.
Aber ist halt die Frage, ob alle, die früher entbunden haben, auch Anspruch auf ETZ bis zum 8.Geburtstag haben.
Es fehlen einfach noch genaue Details zu den Änderungen. Die kommen hoffentlich bald, weil da ist echt noch vieles offen.
Hier gibt’s zumindest ein paar Antworten auf die offenen Fragen: Von einem konkreten Datum hätte ich jetzt auch nichts gelesen. Von der Verlängerung der Elternteilzeit habe ich jetzt auch zum ersten Mal gehört. Somit wäre dann zukünftig bis zum Ablauf des 8. LJ möglich, in ETZ zu gehen. Meine Tochter ist Ende Juni geboren und uns wird’s wohl (leider) nicht mehr treffen 🙈
Sind die eigentlich selbst zu doof dafür, Karenz und Kinderbetreuungsgeld auseinander zu halten?
Zuerst reden sie von Karenz 22+2 und im nächsten Absatz reden sie von KBG.
Es ist ja was anderes, wenn „Normalos“ das nicht schaffen, auseinanderzuhalten, aber von denen, die sich um die Gesetze dafür kümmern, sollte man das schon erwarten können. ODER? 🤪
@sabsie4517 Ja, aber auch durch die Betonung dass es gleich bleibt (also der Betrag durch 22 statt 24 Monate dividiert würde), entsteht der Eindruck, dass es einen quasi zwingenden Zusammenhang hat.
Das nervt mich so.
Ich kann auch sagen wir 22 Monate in arbeitsrechtliche Karenz gehen und dann noch 6 Monate weiter zuhause bleiben (sofern die Firma zustimmt) und, oh Wunder, das KBG für 28 Monate beantragen. Da es nur um den Zuverdienst geht und nicht um die KARENZ. Kapiert das denn niemand 🙈🫣
@winnie Ich versteh es auch immer noch nicht ganz, bisher konnte man das pauschale Modell ja z.B. über den 2. Geburtstag beziehen obwohl Karenzanspruch von der Dauer her bis 2 (glaube 2 Jahre 4 Monate kann man beziehen) Die Info mit den 24 Monaten die da ständig genannt wird, ist also meiner Meinung nach sowieso verwirrend. Echt traurig, dass die nicht zwischen Dauer und KBG-Bezug unterscheiden können. Da lässt man grad ganz viele Eltern mit lauter offenen Fragen stehen.
@jennyrr Es ändert sich beim KBG anscheinend gar nichts. Das Gesetz wird nun erst verfasst, daher fehlen uns „normalen Bürgen“ eben noch ein paar Detailinformationen.
Die Aussage betreffend „Kürzung des KBG“ wird im Text dann von den Regierungsparteien eh wieder dementiert. Da hatte die Abgeordnete der Opposition wohl kurz ein Blackout 😅🙈
Die Gesamtsumme des KBG bleibt gleich. Man konnte bis dato ja auch nur 22 Monate (oder noch kürzer) in Karenz gehen und KBG Konto länger beziehen, sofern man nicht über der Zuverdienstgrenze verdient. Nun ist es so, dass man keinen Rechtsanspruch über 22 Monate Karenzdauer hat, wenn man sich’s nicht mit dem Partner teilt. Wie lange man dann das KBG beziehen möchte (beim ea bleibts ja bis zum 1. Geburtstag), muss man dann gesondert betrachten.
Eltern, die es sich teilen möchten, müssen halt genau schauen, wie sie es splitten. Beim ea KBG hat man ja dann nur 12+2 Anspruch. Sprich wenn die Mama 22 Monate mit dem eaKBG in Karenz geht, bekommt der Papa für die letzten beiden Monate nichts. Das war bis dato aber auch schon so.
Hallo, verstehe ich das also richtig: ich bin meine 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz und 10 weitere Monate in Karenz. Da beziehe ich das einkommensabhängige und teile es mir ein. Das zweite Jahr darf ich dann (wenn mein Mann und ich entscheiden, dass ich alleine daheim bleibe) nur noch 10 Monate zuhause bleiben und muss 2 Monate vor dem 2. Geburtstag wieder arbeiten gehen? Ich kann das einfach nicht fassen, wieso wird uns denn dieses Recht genommen? Wo leben wir, dass wir etwas bestehendes umschmeißen zum
Nachteil aller Beteiligten?
So weit ich das verstanden hab, hat anscheinend die EU vorgegeben, dass irgendwas am Karenzmodell geändert muss und unsere Regierung hat sich halt das jetzt ausgedacht...
Aber geht es da rein um die rechtiche Anspruchsdauer und den Kündigungsschutz? Heißt wenn meine Firma einverstanden ist, dass ich 24 monate in Karenz gehe und mir der Kündigungsschutz auch egal ist kann ich trotzdem die „normalen“ 24 monate gehen? Kennt sich da jemand aus?
@coconut bei mir ist das auch so komisch. Geburt war 01.06.2022 und Karenz geht bis ende September 24. Kenne sonst niemanden der länger als bis zum 2. Geburtstag hat!
@CarinaJasmin die Karenzdauer vereinbarst du ja mit deinem Arbeitgeber. Wenn er zustimmt, kannst du auch länger als 2 Jahre gehen. Der Kündigungsschutz endet nur mit dem 2. Geburtstag, bzw bei der neuen Regelung eben mit 22 Monaten, wenn nur einer geht
Ich war heute bei der GKK in einer Beratung. Offiziell wissen Sie garnichts davon - nur aus den Medien. Es gibt noch kein Datum, ab wann das umgesetzt wird.
Ich glaube man kann sich nach wie vor mit dem Arbeitgeber wenn er zustimmt länger ausmachen. Ich hätte bei meinem ersten Kind auch länger als bis zum zweiten Geburtstag daheim bleiben können, das wird bei uns dann gesondert genehmigt. Ich hab auch jetzt nachgefragt und mir hat meine Arbeit gesagt das ich auch wieder bis zum zweiten Geburtstag daheim bleiben darf. Ich glaube und hoffe nicht das die Arbeitgeber dadurch gesetzlich eingeschränkt werden. Es wird dann aber sicher so sein wenn der Arbeitgeber länger nicht zustimmt hat man nach 22 Monate Pech.
Ich hab mich mit keinem abgesprochen, will einfach ganz ehrlich gesagt so lange es geht bei meinen Kindern sein, mir ist das Geld egal, Hauptsache voll versichert und etwas dazu verdienen kann ich da jederzeit. Deshalb hab ich fast das längste von der Dauer genommen
@CarinaJasmin@coconut Mein Arbeitgeber hat eine schriftliche Vereinbarung/Beantragung über den Karenzzeitraum verlangt. Er gewährt auch erstmal maximal die zwei gesetzlichen Jahre. Wenn man danach länger Zuhause bleiben möchte muss man ein paar Monate vorher um unbezahlten Urlaub anfragen. Man muss dann aber eben aufpassen wegen diverser Ansprüche, Kündigungsschutz, Gehaltseinstufung usw. 🙈
@Danie Das mit dem Papamonat wäre ja super. 700€ waren ja eh ein schlechter Scherz.
Wurde es inzwischen abgeschafft, dass man dem Papa das Geld vom Papamonat dann beim KBG Bezug wieder abzieht? Weil DAS wäre echt wichtig finde ich, jetzt noch mehr, wo der Papa auch in Karenz gezwungen werden soll.
@coconut & @CarinaJasmin Ihr müsst dennoch eurem Arbeitgeber mitteilen, wie lange ihr Karenz in Anspruch nehmen wollt. Sofern die Karenz über den 2. Geburtstag dauert, muss der Arbeitgeber dem aber nicht zustimmen. Ich nehme aber an, dass ihr eurem Arbeitgeber das so mitgeteilt habt und eine Karenzbestätigung erhalten habt? Damit ist „abgesprochen“ ja gemeint.
Ihr könnt das KBG Konto für den längsten Zeitraum beziehen. Das hat nichts mit der Dauer der Karenz zu tun. Da müsst ihr dann nur aufpassen, dass ihr die Zuverdienstgrenze nicht übersteigt, sofern ihr während des Bezuges wieder arbeiten geht.
@winnie Das sollte schon geändert worden sein. Also der Familienzeitbonus verringert das KBG nicht mehr.
@sabsie4517 ich wurde kurz nach Beendigung meines letzten Dienstverhältnisses schwanger und weil corona noch aktuell war (2021) hab ich dann nicht mehr gearbeitet (arbeiten dürfen, Kindergarten) , ich war also beim AMS gemeldet. Hab mich ehrlich gesagt überhaupt nicht ausgekannt mit der ganzen Bürokratie und einfach das längste ausgewählt
@CarinaJasmin Ja während eines AMS-Bezugs ist es wieder was anderes. Was ich aber gelesen habe, sollen AMS-Bezieherinnen genauso wie Single-Mütter von den Neuerungen ausgenommen sein. Also weiter 2 Jahre in Karenz gehen.
Nur so angemerkt ua für die die sagen jeder Mann kann wenn er will.
Wo ist der Sinn wenn sie zb Friseurin ist also bekanntermaßen grottig verdient und er den hauptanteil verdient.
Wieso soll man zwei Monate gezwungen werden von Rücklagen zu leben??
Beim Papamonat ist es ja freiwillig, falls da wer argumentieren will, aber da wär es ja gezwungenermaßen.
Da würd ich das ersparte in dem Fall lieber für was schöneres ausgeben wie tolle Ausflüge oder Uelaube mit Family was dann sicher bessere Qualitytime us als Zwangszeit.
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Kommentare
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Der Unterschied liegt im rechtlichen Anspruch
Wenn du dir mit dem AG ausmachst, dass du das 23. und 24. Monat auch noch machst, gehts ja auch, aber auf die 2 Monate hat man keinen rechtlichen Anspruch, also der AG könnte dazu nein sagen
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Man kann zukünftig auch die vollen zwei Jahre in Karenz gehen, wenn man zB alleinerziehend ist.
Du kannst jetzt 2,5 Jahre KBG beziehen, hast aber nur bis zum 2. Geburtstag Anrecht auf Karenz. Alles darüberhinaus ist Ausmachungssache mit dem Arbeitgeber.
Es ist im Antrag nichts dazu vermerkt, dass das KBG auch geändert wird. Somit gehts wohl wirklich nur um den Anspruch auf die Dauer der Karenz.
Ich werde dieses Mal auch über die Karenz hinaus KBG beziehen und während der weiteren Bezugsdauer unter der Zuverdienstgrenze bleiben.
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Ab wann stand da noch nicht.
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Diese neue Regelung ist natürlich irgendwas und wird glaub ich an der Situation gar nix ändern.
Ich denke aber dass sich da kaum ein Arbeitgeber quer stellen wird. Ob man jetzt 22 oder 24 Monate fehlt, macht doch kaum einen Unterschied. Und wegen dem Kündigungsschutz- wenn ein Arbeitgeber deswegen kündigt, dann hätte er es 2 Monate später wohl genauso getan…
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Ich glaub halt ehrlich gesagt nicht, dass sie es in den nächsten 1,5-2 Jahren schaffen werden, die Betreuungsplätze dementsprechend aufzustocken. Es liegt ja oft auch mehr am Personalmangel als an der Anzahl der Einrichtungen. Und wo sie die PädagogInnen dann herzaubern, frag ich mich halt...
@marmot2507 Denk ich mir auch!
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@lmg_89 das mit den Betreuungsplätzen wird definitiv eine Challange
Bei uns in der Gemeinde werden Kinder erst ab dem 2. Geburtstag genommen und selbst da gibts nur 10 Plätze für die ganze Gemeinde
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@Img_89 Wenn man will, findet man sicher einen Weg. Irgendwie wird man sich halt arrangieren (müssen). Mich trifft es jetzt leider auch mit dem neuen Modell, wobei wir noch überlegen müssen, wie wir es generell machen wollen. 😅
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Und „nur“ wenn er nicht zustimmt kann ich nur 22 Monate gehen, da es ja rein um die rechtliche Anspruchsdauer geht?
Heißt wenns meinem AG egal ist/er nichts gegen 24m Karenz hat ändert sich nix?
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Das wird dann bei den 22 Monaten auch so sein.. oder nicht?
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Ich müsste mir nächstes Monat meinen neuen Elternteilzeitvertrag aushandeln. Kann ich diesen bereits bis zum 8. Geburtstag beantragen? Hat hier jemand nähere Informationen? Danke
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Ich glaub, dass die neuen Bestimmungen dann erst für Eltern mit Kindern ab einem gewissen Geburtsdatum zutreffen. Im Juni, als die Rede von den Karenzmodelländerungen aufgekommen sind, hieß es, es soll für alle ab 1.8.23 geborenen Kinder (bzw Eltern) gelten. Wer weiß, ob sie überhaupt bei dem Datum bleiben, weil die, die Anfang August entbunden haben, sind bald nicht mehr im Mutterschutz und sollten das gewählte Karenzmodell eigtl schon bekannt gegeben haben.
Aber ist halt die Frage, ob alle, die früher entbunden haben, auch Anspruch auf ETZ bis zum 8.Geburtstag haben.
Es fehlen einfach noch genaue Details zu den Änderungen. Die kommen hoffentlich bald, weil da ist echt noch vieles offen.
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Sind die eigentlich selbst zu doof dafür, Karenz und Kinderbetreuungsgeld auseinander zu halten?
Zuerst reden sie von Karenz 22+2 und im nächsten Absatz reden sie von KBG.
Es ist ja was anderes, wenn „Normalos“ das nicht schaffen, auseinanderzuhalten, aber von denen, die sich um die Gesetze dafür kümmern, sollte man das schon erwarten können. ODER? 🤪
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Das nervt mich so.
Ich kann auch sagen wir 22 Monate in arbeitsrechtliche Karenz gehen und dann noch 6 Monate weiter zuhause bleiben (sofern die Firma zustimmt) und, oh Wunder, das KBG für 28 Monate beantragen. Da es nur um den Zuverdienst geht und nicht um die KARENZ. Kapiert das denn niemand 🙈🫣
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Die Aussage betreffend „Kürzung des KBG“ wird im Text dann von den Regierungsparteien eh wieder dementiert. Da hatte die Abgeordnete der Opposition wohl kurz ein Blackout 😅🙈
Die Gesamtsumme des KBG bleibt gleich. Man konnte bis dato ja auch nur 22 Monate (oder noch kürzer) in Karenz gehen und KBG Konto länger beziehen, sofern man nicht über der Zuverdienstgrenze verdient. Nun ist es so, dass man keinen Rechtsanspruch über 22 Monate Karenzdauer hat, wenn man sich’s nicht mit dem Partner teilt. Wie lange man dann das KBG beziehen möchte (beim ea bleibts ja bis zum 1. Geburtstag), muss man dann gesondert betrachten.
Eltern, die es sich teilen möchten, müssen halt genau schauen, wie sie es splitten. Beim ea KBG hat man ja dann nur 12+2 Anspruch. Sprich wenn die Mama 22 Monate mit dem eaKBG in Karenz geht, bekommt der Papa für die letzten beiden Monate nichts. Das war bis dato aber auch schon so.
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Nachteil aller Beteiligten?
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Ich hab Karenz bis November 2025, also über zwei Jahre. Geburt war 17.08.2023
Ich habe aber den Brief von der gkk auch bekommen, ganz normal mit der Berechnung von Geld und dem Ende.
Nur ich bin in Karenz, nicht mein Mann 🤔🤔
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Alles in einem, war der Termin eh net sooo spannend gg
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Wurde es inzwischen abgeschafft, dass man dem Papa das Geld vom Papamonat dann beim KBG Bezug wieder abzieht? Weil DAS wäre echt wichtig finde ich, jetzt noch mehr, wo der Papa auch in Karenz gezwungen werden soll.
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Ihr könnt das KBG Konto für den längsten Zeitraum beziehen. Das hat nichts mit der Dauer der Karenz zu tun. Da müsst ihr dann nur aufpassen, dass ihr die Zuverdienstgrenze nicht übersteigt, sofern ihr während des Bezuges wieder arbeiten geht.
@winnie Das sollte schon geändert worden sein. Also der Familienzeitbonus verringert das KBG nicht mehr.
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Wo ist der Sinn wenn sie zb Friseurin ist also bekanntermaßen grottig verdient und er den hauptanteil verdient.
Wieso soll man zwei Monate gezwungen werden von Rücklagen zu leben??
Beim Papamonat ist es ja freiwillig, falls da wer argumentieren will, aber da wär es ja gezwungenermaßen.
Da würd ich das ersparte in dem Fall lieber für was schöneres ausgeben wie tolle Ausflüge oder Uelaube mit Family was dann sicher bessere Qualitytime us als Zwangszeit.