Karenz neu: 22+ 2 Monate

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Kommentare

  • @KFP ich hätt es zwecks dem finanziellen Aspekt so verstanden, dass der Vater dann ja 2 Monate eaKBG bezieht. Da gibt es meines Wissens nach einen Höchstsatz der in unserem Fall z.B. nicht mal ansatzweise dem entspricht, was mein Partner so an Einkommen hat. Wir müssten also wenn er 2 Monate in Karenz gehen würde auf unser Erspartes zurückgreifen um Kredit und Fixkosten gemeinsam decken zu können. Es betrifft mich in dem Fall kaum, weil ich sowieso das pauschale Modell beziehen werd aber so wär meine Denkweise gewesen.
  • Jennyrr - der Topf für das Pauschale bleibt gleich … der Gesamtbetrag wird dann halt auf 22 Monate statt 24 Monate aufgeteilt

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    Da wird grad so viel Wind wegen nix gemacht …
    Miriam0207
  • Als Alternative könnte ja 2 Monate die Mutter arbeiten gehen … verdient zwar trotz Vollzeit oft weniger, aber dafür kann man sich eh die Lohnsteuer meistens zurückholen … und die Einbußen wären dann in den 2 Monaten auch nicht so enorm
  • Und beim EAKBG ändert sich genau gar nix! Da kriegt man weiterhin die 80% - und wenn der Vater im Anschluss geht auch nochmal 2 Monate
  • Und wenn man sich wegen 2 Monaten keine Fixkosten mehr ausgehen - dann hat man bei der Finanzierung aber arg auf Risiko gespielt wenn alles so knapp bemessen ist …

    Für mich ist der finanzielle Aspekt eine Ausrede … es geht um 2 Monate und wenn der Mann in Karenz gehen WILL, geht das auch. Da muss man halt kurzfristig etwas zurückstecken, aber verhungern wird niemand so schnell.
    ThessimockingbirdVivi_09KaffeelöffelLisi87_sunshine
  • @KFP find ich ein bisserl hart zu sagen, dass man bei der Finanzierung arg auf Risiko gespielt hat

    Wir z.b. haben uns alles mehrfach durchgerechnet, und es war alles leicht machbar, mit mind. 1000€ die jedes Monat überbleiben, zusätzlich zu dem finanziellen Polster den wir haben
    Aber durch die Teuerungen ist alles anders geworden

    Bei meiner Tochter konnte ich noch entscheiden, wieviele Stunden ich nach der Karenz arbeiten möchte
    Wenn aber die Preise so bleiben, wie sie gerade sind, dann hab ich nach der nächsten Karenz nicht mehr die Möglichkeit, dass zu entscheiden, sondern muss fast wieder Vollzeit arbeiten gehen

    Und wir haben da trotzdem noch eine bessere Grundlage, weil wir 50% Eigenkapital hatten, dementsprechend der Kredit nicht ganz so hoch ist, wie bei anderen
    jennyrrLeni220619
  • @KFP

    Ich bin jetzt nicht 100% im Bilde was das pauschale KBG betrifft aber lt. Google beträgt es aktuell, wenn von Mann und Frau bezogen, € 16.347,--
    Geteilt durch 24 wären monatlich
    ~ € 680,--.

    Jetzt verdient zumindest mein Mann zw. € 2600 - € 3000 in "schlechten Monaten", sprich ohne Überstunden etc.
    Mein Schwager als Behindertenbetreuer verdient um die € 2.000. Also ich mein da geht's jetzt nicht um paar Euro die man dann 2 Monate nicht hat! Sondern um ganze Monatsgehälter die wegfallen.

    Und wir zB haben unseren Kredit usw so berechnen lassen, dass im Notfall einer stemmen kann mit Vollzeit Job - weil mein Mann und ich gleich viel verdienen. Aber ich kenne niemanden der seine Ausgaben berechnet nach dem Karenzgeld dass sie mal beziehen werden.

    Was ich an dieser Diskussion so traurig finde ist, dass man sich für etwas positiv ausspricht, was offensichtlich viele andere (die es hier schreiben) negativ beeinflusst! Obwohl man selber ja nix positives durch diese Veränderung erlebt. Außer die "Schreiberin" die meinte, sie will das ihr Mann in Karenz gehen muss. Aber nicht mal die profitiert davon......
  • @ParamedicGirl Es geht um 2 Monate und die Einbußen sind ja da echt nicht so arg. Klar wenn der Mann 5.000 verdient ist die Einbuße enorm, aber da muss es dann eh auch Rücklagen geben.
    Und ich kann es mir nicht leisten weil wir müssen erspartes nehmen ist Blödsinn - da ist ja Geld da, das halt dann für die Vater-Kind-Beziehung investiert wird anstatt in materielles. Wie gesagt, find wer 2 Monate will, kann das auch.
    Mohnblume88Thessibikebaby_sunshine
  • Und zwecks Teuerungen - klar ist das so. Aber es gibt ja doch auch Kompensation wie zB den Familienbonus - das sind bei 2 Kinder immerhin 4.000 im Jahr - das sollte man auch nicht vergessen, auch den könnte man ja verwenden um die 2 Monate zu überbrücken - muss man halt wollen
  • Und ich sag es jetzt nochmal - DIE ABSOLUTE HÖHE DES KBG ÄNDERT SICH NICHT - die finanziellen Mittel bleiben also gleich. Also kann man es nicht auf die neue Regelung schieben. Die die vorher nicht in Karenz gingen, werden es jetzt auch nicht tun.
  • @Ka48 klar wenn man mehrere Monate die Rollen tauscht und der, der mit dem höheren Gehalt in Karenz geht, ist’s klar dass man finanziell Einbußen hat.

    Aber wenn die Frau statt 24 nur 22 Monate daheim bleibt ist der Gesamtbetrag für 22 Monate gleich wie für 24 Monate und da ändert sich nix. Und das wird in dem Thread dauernd betont, dass man durch die neue Regelung Geld verliert, und das ist schlichtweg falsch. Die neue Regel ändert nix.

    Und wer wie lange in Karenz geht ist eine Grundsatzdiskussion- das muss jede Familie entscheiden.

    Mir ist wichtig dass hier keine falschen Tatsachen verbreitet werden. Und es haben so viele geschrieben dass man weniger Geld kriegt - und das ist halt nicht so.
    bikebaby_sunshine
  • @ka48 unsere Kalkulation was den Kredit anging bezog tatsächlich eine 2. Karenz ein, obwohl wir sicher kein zweites Kind haben wollen. Sollte es aus irgendeinem Grund aber sein (Verhütungspanne, Innerhalb der Familie, etc) dann geht sich das aus. Zusätzlich haben wir beispielsweise beim Kauf unseren Autos gerechnet, dass es 20T kostet u wir mind. 20T auf der Seite haben, falls dieses Auto spontan wegfällt.
    Weiters haben wir Kredit u Fixkosten gewählt, bei dem sogar das Vollzeitgehalt meines Partners wegfallen könnte u es ging sich trotzdem aus.
    Das und vieles mehr macht für mich eine sinnvolle Kalkulation aus.

    Daher hab ich auch nur eingeschränkt Verständnis, warum Menschen mit Familie so am Limit leben, dass ein Vater nicht 2 Monate in Karenz gehen kann, die meiner Meinung nach mit Geld gar nicht aufzuwiegen sind.
    bikebaby_sunshine
  • jennyrrjennyrr

    1,965

    bearbeitet 28. 09. 2023, 09:28
    @KFP dass es gleich bleibt hab ich schon verstanden, ich find es dennoch schade dass dann Familien wie gesagt teils auf ihr Erspartes zurückgreifen müssen. Sicher sollten Rücklagen da sein aber wieso muss man denn auf die zurückkommen nur weil der Partner auch in Karenz geht? Bei uns wär es eben so, weil wir die 2 Monate sehr wohl weit weniger Einkommen hätten als wie wenn er normal verdienen würde. Wir steigen z.B. mit pauschalem KBG + sein Verdienst besser aus wie wenn er den Höchstsatz von eaKBG bezieht und ich arbeiten gehen würde … rein als Beispiel



    Ich muss aber weiterhin dazusagen, dass ich die ganzen Formulierungen die man lest hinsichtlich „Dauer“ und „ Geldbezug“ immer noch sehr verwirrend sind und die Leute demnach logischerweise verunsichert. Wie sich nun was ergibt, wird man eh sehen.
  • @kfp finde erspartes sollte eher in quality time investiert werden als in 2 Monate "Zwangskarenz"
    suseKa48KimikoBiancaa_
  • Jennyr aber warum muss man auf erspartes zurückgreifen wenn das Geld ja eh gleich ist wie vorher 🤔
  • @KFP weil das Haushaltseinkommen trotzdem nicht das gleiche ist
    sara2709jennyrrsuseKa48KimikoLeni220619
  • @KFP wie gesagt mich wird’s nicht betreffen weil ich schlichtweg wieder das pauschale Modell beziehe. Kann auch sein dass ich hier jetzt einen Denkfehler habe, aber wenn jetzt z.B. der Mann den 23. und 24. Monat in Karenz geht, geht ja die Frau in der Zeit wieder arbeiten. Nehmen wir also an, die Frau verdient 1.300,- und der Mann kriegt für 2 Monate (wann auch immer die ausbezahlt werden) den Höchstsatz. Dann kommt man auf Gesamt die 1.300 + Höchstsatz. Wenn aber die Frau daheim bleibt und z.B. auch den Höchstsatz bekommt + der Partner rein theoretisch 4.000,- verdient …. dann wäre das doch ein finanzieller Unterschied auf die gesamte Karenzzeit oder? Sprich wenn die Familie insgesamt auf dasselbe wie KBG der Frau und Einkommen des Mannes kommen will, dann müssten sie Erspartes angreifen.
  • @KFP glaub du bemühst dich umsonst. Ich hab weiter vorne schon vorgerechnet wieviel Lohnsteuer der gutverdienende Papa für die 2 Monate zurück kriegt und dass die Mama die 2 Monate auch quasi steuerfrei arbeitet und dadurch die Gesamtsumme sogar höher war. Wer nicht will glaubt es nicht.
    KFPMamaLamabikebaby_sunshine
  • @itchify vielleicht hab ich deine angesprochene Rechnung übersehen, aber vorne hast du es mal berechnet mit dem 12+2 Modell, was ja bei 22+2 egal ist

    Und generell wegen dem Familienbonus plus, bzw. der Steuerrückzahlung
    Natürlich kann man den Familienbonus plus monatlich berücksichtigen lassen, keine Ahnung, ob das viele in Anspruch nehmen
    Aber was hilft die Steuerrückzahlung (+Familienbonus) in den zwei Monaten Karenz? Das Geld ist zu diesem Zeitpunkt ja nicht verfügbar, sondern kommt x-Monate später, und somit hilfts in der Situation halt relativ wenig
  • elianeeliane

    1,359

    bearbeitet 28. 09. 2023, 10:51
    Ich verstehe halt immer noch nicht, was diese Neuregelung bringen soll. Außer den großen Nachteil, dass man nur noch 22 Monate statt 24 Monate arbeitsrechtlichen Schutz bzw rechtlichen Anspruch auf Karenz hat wenn nur ein Elternteil in Karenz geht ... 🤨
  • @ParamedicGirl der Vater muss die 2 Monate ja nicht am Schluss nehmen. Wenn man vorhat dass der gutverdienende Vater in Karenz geht nimmt man doch eher eaKBG. Dann bekommt die Frau das Geld schon früher höher und kann es sich weglegen.

    Familienbonus kommt über Steuerausgleich rein.
    Dass alles so knapp ist dass man nicht auf den Steuerausgleich warten kann hab ich tatsächlich nicht berechnet. Weiß nicht ob es da Möglichkeiten gibt wie Freibetragsschein oder ein Überbrückungskredit. Die Männer die bei uns 2 Monate in Karenz waren haben auch noch geringfügig in der gleichen Firma dazuverdient. Wenn man gut verdient sind das eh nur wenige Stunden (am abend Mails beantworten, bei Fragen telefonisch erreichbar sein oder so). Vielleicht ist das auch eine Möglichkeit wenn alles so knapp ist.

    Es kann sicher Fälle geben wo man viel schlechter aussteigt aber mir kommt vor es wird oft gesagt ohne es mit der Steuerersparnis für den eigenen Fall durchzurechnen.
  • @itchify ich hab das jetzt mal überschlagsmäßig mit dem KBG Kontorechner durchgerechnet
    Hab dafür deine berechneten Netto Zahlen genommen

    Wenn die Frau 24 Monate KBG bekommt, bekommen die Familie im 2. Jahr ca. 2000€ mehr, als bei 22+2


    Naja, nur weil der Papa gut verdient, ist das eaKBG nicht automatisch besser
    Vielleicht kommt die Frau direkt aus einer Karenz oder hat sehr schlecht verdient
    Für dein Rechenbeispiel am Anfang passt das mit dem eaKBG allerdings wirklich besser
  • Letztendlich wirds aber nicht möglich sein, alle Varianten durchzurechnen, und sich somit einen kompletten Überblick verschaffen zu können, in welchem Fall was besser ist
    Von dem her find ichs schwer, eine pauschale Aussage zu treffen, ob 22+2 besser oder schlechter ist finanziell

    Mich persönlich betrifft es auch nicht, da es bei uns das eaKBG wird, und wir auch nicht geplant haben, die 2 Jahre komplett auszuschöpfen
  • @Mohnblume88

    Hut ab.

    Wir haben bei unserer Kreditberechnung im Jahr 2017/2018 nicht unser 3.Kind berücksichtigt, welches 2024 auf die Welt kommt! 🤣
  • @Ka48 bei uns wurde schon gerechnet was passiert wenn 1 Gehalt wegfallen würde, ob es sich noch ausgehen würde … man kann ja auch krank werden
    _sunshine
  • @KFP

    Genau, so haben wir auch berechnet. Im Notfall muss es sich so ausgehen. Aber die Kinderplanung explizit auf 3 Kinder nicht.
  • Wir haben einfach gesagt, was kann in den nächsten 25-30 Jahren sein. Natürlich kann man nie alles abdecken. Oder wenn alle Eventualitäten eintreten, ja dann muss man das Haus verkaufen. Aber die gängigsten Situationen haben wir schon bedacht.
    Das 2. Kind könnten Zwillinge sein, dann wäre ich glaub ich etwas unvorbereitet 😂 aber ich hoffe ja doch, dass unsere Verhütung funktioniert.
    Ka48
  • @KFP Ich glaube du und zumindest @Kimiko und @jennyrr habt euch missverstanden.

    Sie haben schon kapiert, dass das KBG gleich bleibt, aber sie meinen es so, dass, wenn der Papa die zwei Monate nehmen „muss“, ja trotzdem die Differenz zwischen Mama VZ (verdient weniger) und Papa VZ (verdient mehr) beim Haushaltseinkommen fehlt.
    jennyrrmockingbirdKimiko
  • @winnie ja genau, so wie es @ParamedicGirl dann eh auch geschrieben hat. Wie gesagt es ist aber meines Erachtens auch einfach kompliziert
  • @ParamedicGirl ja wenn der Vater fix auch das Konto nimmt obwohl er sehr gut verdient ist wird das schon so sein. Aber dafür wäre halt das eaKBG gedacht.

    Und prinzipiell sollte man sich schon alle Varianten durchrechnen was besser ist in Summe. Aber eben unbedingt auch den Brutto Netto Rechner der AK dazu nehmen für das Jahreseinkommen der beiden mit/ohne Karenz. Das ist der entscheidende Punkt.
  • KimikoKimiko

    469

    bearbeitet 28. 09. 2023, 17:02
    winnie schrieb: »
    @KFP Ich glaube du und zumindest @Kimiko und @jennyrr habt euch missverstanden.

    Sie haben schon kapiert, dass das KBG gleich bleibt, aber sie meinen es so, dass, wenn der Papa die zwei Monate nehmen „muss“, ja trotzdem die Differenz zwischen Mama VZ (verdient weniger) und Papa VZ (verdient mehr) beim Haushaltseinkommen fehlt.

    Ja natürlich bleibt das KBG gleich, aber wir können und wollen nicht für X Monate auf das Gehalt von meinem Mann verzichten. Da hilft es auch nicht wenn ich die 2 Monate voll arbeiten gehen würde (was ich einfach auch nicht will. Ich bin Mutter ich will bei meinem Kleinkind sein.), da würd trotzdem ein signifikater Betrag fehlen und ich seh es auch nicht ein das mit Ersparnissen zu überbrücken.
    ok.

    Ich möcht mich jetzt auch nicht mehr für unsere finanziellen Entscheidungen vor fremden rechtfertigen, geht keinen was an, außer meinen Partner und mich. Dennoch bleib ich bei der Meinung, dass das eine weitere unerhörte Bevormundung ist, wie man was machen soll. Ein weiterer Schritt wo man meint man tut Frauen einen Gefallen in Richtung gleichberechtigung und in wirklichkeit wird uns was genommen. Ich wunder mich gar nicht mehr, dass ich mich oft schäme Mama zu sein und gern daheim beim Kind zu sein. Wenigstens die 2 Jahre wo man Kündigungsschutz hat. Ach sorry. Sind ja nur mehr 22 Monate. Danke.

    Heutztage wird man ja schief angeschaut, wenn man keine Karriere machen will und als Faul abgestempelt. Die will halt einfach nix hackeln 🤷🏻‍♀️

    Es wäre gescheiter Arbeitgeber zu "bestrafen" oder zu belehren die bereits gewillte Männer ned in Karenz oder Papamonat gehen lassen wollen.
    mockingbirdForumianerinKa48jennyrrsuseBabyimbauch
  • @winnie -der Mann muss ja nicht in Karenz gehen … es wird Gott sei Dank noch niemand dazu gezwungen 🙏🏻
    Und finanziell ist es genauso wie vor der neuen Regelung. Die einzige Problematik ist dass man 2 Monate weniger Kündigungsschutz hat.
    Leni220619
  • winniewinnie

    3,436

    bearbeitet 28. 09. 2023, 19:08
    @KFP Okay, der Vollständigkeit halber:
    …nehmen „muss“, wenn man 2 Jahre MIT Kündigungsschutz beim Kind sein möchte 😅
  • @itchify beim eaKBG gibt’s aber auch einen Höchstsatz was ich weiß. Das würd in unserem Fall nicht wirklich dem entsprechen was mein Partner an Einkommen hat … also selbst das würd uns z.B. nichts bringen und das Haushaltseinkommen wär weit weniger. Wie gesagt uns betrifft es nicht wirklich, aber ich versteh schon wieso da so herumdiskutiert wird.
  • bearbeitet 29. 09. 2023, 21:26
    Wenn man aber nach dem Mutterschutz (gehen wir jetzt mal von den 8 Wochen aus) vor hat, bis zum ersten Geburtstag seines Kindes selbst zuhause zu bleiben, bezieht man ja selbst die 10 Monate KBG. Wird das Kind gestillt, ist das doch auch nur logisch? Und im zweiten Jahr bekommt man nichts. Wenn der Papa also die letzten zwei Monate in Karenz geht hat er doch gar keinen Anspruch mehr auf das EAKBG oder? Also ist die finanzielle Infragestellung der ganzen Regelung doch sehr wohl wieder legitim
  • bearbeitet 29. 09. 2023, 21:27
    Weiß jemand, wann hierzu einmal Stellung genommen wird und wo man genaue Infos erhalten kann, ich habe das Gefühl keiner kennt sich so wirklich aus
  • @Babyimbauch Beim EAKBG geht nach wie vor 12+2.
    Babyimbauch
  • @Babyimbauch KBG Bezug und Karenzdauer sind nicht dasselbe.
    Bei eakbg bezieht man maximal bis 14 Monate, wenn der Partner 2 davon nimmt.
    Generell wurde am KBG nichts geändert.
    NUR an der arbeitsrechtlichen Karenz.
    KFPBabyimbauch
  • Vielen Dank für eure Antworten!
  • Auf der AK Seite steht: „Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

    *Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld steht Ihnen bis zum 1. Geburtstag des Kindes zu.
    *Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, so verlängert sich die Bezugsdauer bis maximal zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes.
    *Unabhängig davon kann die gesetzliche Karenz bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.“

    Unabhängig wovon kann ich die gesetzliche Karenz bis zum 2. Geb in Anspruch nehmen? Und MUSS der Papa dann spätestens vom 12.-14. Monat die Karenz antreten und darf nicht erst vom 22.-24. Monat gehen um da noch das EAKBG zu beziehen?

    Ich finde das so furchtbar und verstehe nicht wie man den Müttern diese wertvolle Zeit nehmen kann, wenn es denn so geplant war dass sie alleine daheim bleibt.
  • bearbeitet 3. 10. 2023, 05:06
    Beim eakbg muss der Vater spätestens von 12-14 Monate in Karenz gehen und kann nicht im 20.Monat gehen,da hier ja auch kein eakbg mehr bezogen wird. Beim Bezug des eakbg ändert sich ja nichts.

    Unabhängig vom Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (da es in diesem Fall nur bis zum 12.bzw.14 Monat bezogen werden kann). Aber du kannst trotzdem bis zum 2.Geburtstag zu Hause bleiben.
  • Danke dir, ich habe jetzt nochmal mit der AK gesprochen (beim ersten Mal hatte die Dame selbst keine Ahnung) und ich darf nur bis zum 2. Geburtstag zuhause bleiben, wenn der Arbeitgeber es mir gewährt. Zudem muss man einen Kündigungsschutz vereinbaren.
  • Also der Vater kann durchaus auch ab dem 20. Monat in Karenz gehen, allerdings gibt’s dann eben kein ea KBG mehr. Ihr könntet euch das 12. oder 13. Monate teilen und sofern dein AG zustimmt, kannst du das zweite Monat deines Partner (unbezahlten Urlaub) nehmen. Bei einem gemeinsamen Monat hat man an sich aber auch nur bis zum vollendeten 23. LM Anspruch auf Karenz. Hast du die Möglichkeit in Elternteilzeit zu gehen? Dann könntest du dir ja mit dem AG vereinbaren, dass du bis zum 2. Geburtstag daheim bleibst und wärst dann sowieso weiter kündigungsgeschützt. Da darf dich der AG somit eh nicht kündigen und du ersparst dir den Kündigungsverzicht.
    Aber Achtung beim unbezahlten Urlaub. Für eine weitere Karenz verlierst du dann den Anspruch aufs eaKBG bis du die 6 Monate wieder voll hast. Das ist mir leider passiert 😅🙈
  • @KFP

    Blöd ist halt, wenn der Mann dann nicht in Karenz geht, ist die Frau unbezahlt zu Hause u ist die 2 Monate komplett vom Partner abhängig. Auch doof irgendwie.
    Wäre ja besser wenn es so bleibt wie es ist u jeder Vater kann selbst entscheiden ob er in Karenz möchte oder nicht.
    Und nach 22 Monaten arbeiten gehen ist auch schwierig wenn die meisten Krabbelstuben erst ab 2 Jahren sind 😅
    mamartinaBabsilein
  • @Biancaa_ Eh, aber man kann ja eh weiterhin als Frau 2 Jahre oder auch länger daheim bleiben wenn man will - ich denke dass der AG da in der Regel entgegenkommt. Wollte nur drauf hinweisen, dass es finanziell keine Änderung beim KBG gibt.

    Und wenn die Frau nur 22 Monate und dann der Mann 2 Monate geht - könnt die Frau ja die 2 Monate früher arbeiten gehen … die meisten starten ja eh mit 2 Jahren in TZ, das ginge dann schon mit 22 Monaten und würde auch das Familieneinkommwn erhöhen 👍
  • @biancaa auch wenn der Mann nicht in Karenz geht bleibt das KBG gleich in Summe - wird halt dann durch 22 geteilt und nimmer durch 24. Dafür kriegt man die ersten 22 Monate mehr - und dann halt 2 Monate nix. Muss man sich halt was aufheben für die 2 Monate
  • @Apfelkern nochmal kurz, nein, man muss nicht in Karenz sein, um (ea)KBG beziehen zu können.
    Was zählt, ist die Zuverdienstgrenze.
    Die meisten machen es so mit der Karenz, weil man dann nicht in über die Einkommensgrenze kommt. Deshalb ist das in den Köpfen quasi untrennbar verknüpft.
    Aber es sind und bleiben zwei Paar Schuhe.

    ### man muss NICHT zwingend in Karenz sein, um KBG beziehen zu können ###
    KFP_sunshine
  • bearbeitet 4. 10. 2023, 01:42
    @KFP Wenn der Papa nach 22 Monaten in Karenz geht, muss die Mama Vollzeit arbeiten und danach erst kann zB die Elternteilzeit angetreten werden.

    Und das mit den Krabbelstuben ist auch ein Punkt, bzw muss die Eingewöhnung dann mit dem Papa gemacht werden wenn man ein Glück hat und schon vorher einen Platz bekommt. Der Mann von der AK meinte auch, dass die Regierung den niedrigen Betreuungsschlüssel nicht mit bedacht hat.

  • @Babyimbauch Und was spricht dagegen, dass Papa die Eingewöhnung macht? Bei uns hat 2/3 der Eingewöhnungszeit auch Papa übernommen.
    KlumpensteinKFP
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