Bildungskarenz Berechnungsgrundlage

bearbeitet 11. 10. 2023, 18:22 in Karenz & Rechtliches
Hi Leute :) ich bin grad im Mutterschutz nach der Geburt unseres zweiten Sohnes und ich überlege gerade, ob ich nicht auch die Gelegenheit einer Bildungskarenz ergreifen sollte... macht ja irgendwie grad jeder ;-)
Ich würde dann gern was machen, das wirklich Sinn für meinen Beruf hat. Habe mich gefragt, welches Gehalt/ welche Grundlage für die Berechnung herangezogen wird?
Das letzte Gehalt vor dem Mutterschutz?
Die letzten 3 Monate/12 Monate? Ich hab davor teilweise 16 Stunden gearbeitet (ca 1400 netto ) und dann ein paar Monate lang 22 Stunden mit 2000 netto .
Eventuell würde es sich bei mir aber mehr auszahlen, nach einem Jahr wieder mit 10 Stunden einzusteigen und einfach wieder schneller in der Arbeit anzuknüpfen, Bildungskarenz sind ja mindestens 16 Stunden soweit ich gesehen habe und da muss man ja auch was machen.

Wisst ihr, wonach das berechnet wird?
Liebe Grüße

Kommentare

  • Bei mir haben sie sich das ganze letzte Jahr vor Mutterschutz glaube ich, angesehen. Es gibt auf der ams Seite online eine Vorberechnungsmöglichkeit.
  • Oceanholic schrieb: »
    Bei mir haben sie sich das ganze letzte Jahr vor Mutterschutz glaube ich, angesehen. Es gibt auf der ams Seite online eine Vorberechnungsmöglichkeit.

    Danke ja das hab ich gesehen aber da muss man das antragsdatum wählen und je nachdem ist dann ein anderer Zeitraum vom Gehalt her auszufüllen. Wenn ich heute nehme kommen die Jahre 21 und 22 als Zeitraum, das kam mir dann sehr lang vor und ist ja auch für nächstes Jahr bestimmt der falsche Zeitraum hab ich mir gedacht...
  • Das wäre dann bei mir eine Mischung aus den ca 5 Monaten 2000 netto und den 7monaten 1400 netto nehme ich an..
    Und davon dann 55% ? So hoch ist ja das AMS Geld, oder?
    Da würde sich bei mir arbeiten mehr auszahlen definitiv.
  • @jolly_jumper13 das letzte volle Kalenderjahr vor KBG Bezug wurde mir gesagt. Das wäre bei dir dann 2022 oder 2023? Weiß nicht ob MuSchu da zählt.
    Bei mir war es mehr als 55% netto, es gibt soweit ich weiß einen Kinderzuschlag dazu.
  • Kann den Rechner jemand verlinken? Wenn ich Dezember als Antragsdatum wähle, kommen die Jahre 2019 und vorher. Da war ich aber grad in Karenz 😂
  • Es werden die Sonderzahlungen in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.

    Also nimm das komplette Jahr Inkl 13. und 14. Gehalt und etwaige Boni, durch 12 geteilt. Davon 55% und dann täglich pro Kind ca 1€ dazu.

    Bei dir komm ich ca auf einen tagsatz von 39€ nach meiner Rechnung.
    jolly_jumper13
  • @itchify Aber Wochengeld wird nicht herangezogen oder? Wirklich nur volle Jahre mit gehalt?
  • @MamaLama ja das weiß ich eben nicht, meiner ist im April geboren. Dann wäre es bei @jolly_jumper13 der Jahreslohnzettel von 2022.
  • kuki09 schrieb: »
    Kann den Rechner jemand verlinken? Wenn ich Dezember als Antragsdatum wähle, kommen die Jahre 2019 und vorher. Da war ich aber grad in Karenz 😂

    https://www.amsratgeber.at/ratgeber-arbeitsuchende/weiterbildung-hoehe/
  • Bei mir wär’s dann 2018 😂 und da war ich paar Monate in bildungsteilzeit, also sogar noch 2017 hahahaha. Das wäre bitter.
    Ich sollt die Info bald bekommen, geb euch Bescheid.
  • itchify schrieb: »
    @MamaLama ja das weiß ich eben nicht, meiner ist im April geboren. Dann wäre es bei @jolly_jumper13 der Jahreslohnzettel von 2022.

    Okay, da hab ich nämlich nur 16 Stunden bzw im Jänner sogar nur 5 Stunden gearbeitet, damit würde es sich dann noch weniger auszahlen. Spricht immer mehr für Arbeit statt Bildungskarenz :) hab in der Zwischenzeit nämlich sogar eine Gehaltserhöhung bekommen...
  • itchify schrieb: »
    @jolly_jumper13 das letzte volle Kalenderjahr vor KBG Bezug wurde mir gesagt. Das wäre bei dir dann 2022 oder 2023? Weiß nicht ob MuSchu da zählt.
    Bei mir war es mehr als 55% netto, es gibt soweit ich weiß einen Kinderzuschlag dazu.

    Ich werde ab November KbG beziehen, dann fällt 2023 raus nehme ich an und es wäre dann 2022 die Grundlage.
  • Ich war von November 2022 weg bis August heuer in Bildungskarenz und davor in Elternkarenz, da wurde so wie genannt der letzte Lohn (Februar 2021) davor zur Berechnung herangezogen. Von dem wurde damals auch das Wochengeld berechnet.

    jolly_jumper13
  • jennyrr schrieb: »
    Ich war von November 2022 weg bis August heuer in Bildungskarenz und davor in Elternkarenz, da wurde so wie genannt der letzte Lohn (Februar 2021) davor zur Berechnung herangezogen. Von dem wurde damals auch das Wochengeld berechnet.


    Danke, es war aber denke ich die Rede davon, dass das ganze Jahresgehalt herangezogen wird, oder? Nicht nur ein einzelner Monat.

    Fürs Wochengeld sind es meines Wissens nach die letzten vollen 3 Monate vor dem Mutterschutz.

    So oder so wäre dann bei mir die Grundlage nur ca. 1400€ netto und damit würde ich nicht sehr viel Weiterbildungsgeld bekommen?

    Ich denke bei mir wäre ich dann mit 8 Stunden arbeiten besser dran als mit 20 Stunden Bildungskarenz und mein Arbeitgeber würde das auch super finden, wenn ich wieder zu ihm statt weiter in Karenz gehe... Na mal schauen :)
  • @jolly_jumper13 frag am besten bei der AK. Und bei Bildungskarenz muss man sowieso vorsichtig sein mit dem Vorausplanen. Da heißt es regelmäßig sie wollen das "Karenz verlängern" abdrehen
    jolly_jumper13mama1990s
  • itchify schrieb: »
    @jolly_jumper13 frag am besten bei der AK. Und bei Bildungskarenz muss man sowieso vorsichtig sein mit dem Vorausplanen. Da heißt es regelmäßig sie wollen das "Karenz verlängern" abdrehen

    Ja das hab ich auch schon gehört :) müsste eh schauen, ob es das dann überhaupt noch gibt. Ich brauch generell mal eine Karenz Bestätigung vom Arbeitgeber, hab dann nur begonnen mir Gedanken zu machen mit welcher Länge ich es melden soll.. verlängern geht ja leichter als verkürzen. Wobei mein Arbeitgeber sich sehr über eine Verkürzung freuen würde, das weiß ich.
  • Bei mir sind’s recht genau 60% vom letzten Gehalt (inkl. 13/14) vorm Mutterschutz zzgl Familienzuschlag. Kein volles Kalenderjahr.
  • Ich hab meinem Arbeitgeber gesagt, ich geh fix zwei Jahre in Karenz, damit er weiß das er fix zwei Jahre mit mir nicht rechnen muss.

    Hab jz das gehaltsabhängige KBG gewählt für das 1. Jahr.
    Wenn es nächstes Jahr, im 2. Jahr die Bildungdkarenz noch gibt, werd ich das in Anspruch nehmen.
    Wenn nicht und ich will wieder arbeiten geh , ist das ja auch möglich wenn der Arbeitgeber eine Arbeit für mich hat. 😉
    jolly_jumper13mama1990s
  • Ja das wäre bei mir auch sicher möglich, sie freuen sich über jeden Tag den ich früher wieder da bin. Aber es gibt ja Jobs, wo dann kein Platz für einen ist weil schon eine Vertretung eingestellt wurde etc.
    Bei der letzten Schwangerschaft hab ich nach ca 11 Monaten mit 5 Stunden wieder begonnen, dann nach insgesamt 1,5 Jahren auf 16 Stunden erhöht... 2 Jahre daheim bleiben ohne Teilzeit oder Bildungskarenz können wir uns denke ich nicht leisten und ein paar Stunden was anderes tun ist ja auch ganz schön finde ich :)

    Abgesehen davon sind wir im Hinterkopf eventuell auch für ein drittes Kind zu haben und wenn ich gar nicht mehr arbeiten gehe muss ich nach dem dritten Kind gefühlt komplett neu anfangen in der Arbeit... Hab da fast schon ein schlechtes Gewissen meinem Arbeitgeber gegenüber 😅
  • jennyrr schrieb: »
    Ich war von November 2022 weg bis August heuer in Bildungskarenz und davor in Elternkarenz, da wurde so wie genannt der letzte Lohn (Februar 2021) davor zur Berechnung herangezogen. Von dem wurde damals auch das Wochengeld berechnet.

    Hey! Ich schmeiß mich mal kurz dazwischen weil mich das Thema interessiert.
    Du warst zuerst in Elternkarenz und warst anschließend in Bildungskarenz
    Wie lange warst du in Elternkarenz?
    10 Monate (Nov.22-Aug.23) warst du somit in Elternkarenz
    Alles beim selben AG?
    D.h. Elternkarenz ging von wann bis wann?

    Ich war bei meinem Sohn volle 2 Jahre in Elternkarenz, letztes Gehslt Februar 2021
    Wie bei die wurde bei mie Dezember 2020-, Jänner 2021-, und Februar 2021 zur Berechnung des Wochengeldes herangezogen.

    Bei einer erneuten Schwangerschaft würde ich mir die Option frei halten: Elternkarenz plus Bildungskarenz

    Weiß aber nicht ob das geht - eben 2 Jahre EK und anschließend BK?!?!
  • Lynni87 schrieb: »
    Ich hab meinem Arbeitgeber gesagt, ich geh fix zwei Jahre in Karenz, damit er weiß das er fix zwei Jahre mit mir nicht rechnen muss.

    Hab jz das gehaltsabhängige KBG gewählt für das 1. Jahr.
    Wenn es nächstes Jahr, im 2. Jahr die Bildungdkarenz noch gibt, werd ich das in Anspruch nehmen.
    Wenn nicht und ich will wieder arbeiten geh , ist das ja auch möglich wenn der Arbeitgeber eine Arbeit für mich hat. 😉

    Hey! Ich darf hoffentlich reinquatschen

    Bei meinem Sohn hatte ich auch 2 Jahre Elternkarenz, davon das erste Jahr ea KBG.
    Das zweite Jahr vom Ersparten bzw 2 Monate geringfügige Beschäftigung bei meinem AG.

    Du schreibst im zweiten Jahr würdest du die Bildungskarenz nehmen, wenn es diese bis dahin noch geben sollte .

    Heißt dann das zweite Jahr geht man in Bildungskarenz um einerseits ein Einkommen zu haben

    Miss man dafür arbeiten gehen? Also auf mindestens 10h oder 20h pro Woche?

    Ich spiele nur mit den Gedanken.. wer weiß ob es diese Möglichkeit in Zukunft noch gibt
  • mama1990s schrieb: »
    Lynni87 schrieb: »
    Ich hab meinem Arbeitgeber gesagt, ich geh fix zwei Jahre in Karenz, damit er weiß das er fix zwei Jahre mit mir nicht rechnen muss.

    Hab jz das gehaltsabhängige KBG gewählt für das 1. Jahr.
    Wenn es nächstes Jahr, im 2. Jahr die Bildungdkarenz noch gibt, werd ich das in Anspruch nehmen.
    Wenn nicht und ich will wieder arbeiten geh , ist das ja auch möglich wenn der Arbeitgeber eine Arbeit für mich hat. 😉

    Hey! Ich darf hoffentlich reinquatschen

    Bei meinem Sohn hatte ich auch 2 Jahre Elternkarenz, davon das erste Jahr ea KBG.
    Das zweite Jahr vom Ersparten bzw 2 Monate geringfügige Beschäftigung bei meinem AG.

    Du schreibst im zweiten Jahr würdest du die Bildungskarenz nehmen, wenn es diese bis dahin noch geben sollte .

    Heißt dann das zweite Jahr geht man in Bildungskarenz um einerseits ein Einkommen zu haben

    Miss man dafür arbeiten gehen? Also auf mindestens 10h oder 20h pro Woche?

    Ich spiele nur mit den Gedanken.. wer weiß ob es diese Möglichkeit in Zukunft noch gibt


    Hi, in der Bildungskarenz muss man nicht arbeiten gehen, dafür muss man im Umfang von 16-20 Stunden das absolvieren einer Ausbildung nachweisen können. Man DARF daneben aber geringfügig arbeiten zusätzlich.
    Man muss allerdings VORHER auf jeden Fall gearbeitet haben, da gibt es bestimmte Voraussetzungen, und der Arbeitgeber muss auch zustimmen.

    Man ist in der Zeit der Bildungskarenz versichert und bekommt das gleiche Geld wie wenn man arbeitslos wäre vom AMS.

    Liebe Grüße
  • @mama1990s Genau ich war bei meinem 1. Kind mit dem pauschalen Modell 1,5 Jahre in Elternkarenz wo ich KBG bezogen hab (April 2021 bis November 2022) und gleich anschließend in Bildungskarenz. Das muss direkt übergehen, sonst verfällt dir der Anspruch. War auch alles der selbe AG. Am besten bei der Arbeiterkammer beraten lassen, die helfen recht gut weiter.

    So wie du es schildert würde es mit den 2 Jahren gehen, wenn du auch 2 Jahre KBG beziehst. Wenn du das einkommensabhängige Modell beziehst kannst du quasi nur 1 Jahr Elternkarenz + 1 Jahr Bildungskarenz beantragen.
    MamaLamamama1990s
  • jennyrr schrieb: »
    @mama1990s Genau ich war bei meinem 1. Kind mit dem pauschalen Modell 1,5 Jahre in Elternkarenz wo ich KBG bezogen hab (April 2021 bis November 2022) und gleich anschließend in Bildungskarenz. Das muss direkt übergehen, sonst verfällt dir der Anspruch. War auch alles der selbe AG. Am besten bei der Arbeiterkammer beraten lassen, die helfen recht gut weiter.

    So wie du es schildert würde es mit den 2 Jahren gehen, wenn du auch 2 Jahre KBG beziehst. Wenn du das einkommensabhängige Modell beziehst kannst du quasi nur 1 Jahr Elternkarenz + 1 Jahr Bildungskarenz beantragen.

    Naja bei Kind 1 hatte ich 2 Jahre Elternkarenz, davon das erste Jahr ea KBG

    Bei einer erneuten Schwangerschaft würde ich die Option mit der Bildungskarenz eben in Betracht ziehen

    Sprich bei dem selben Modell wie bei meinem Sohn wäre dann im zweiten Jahr die Bildungskarenz statt eben nichts, richtig?

    Somit geht es nicht 2 Jahre "normale Elternkarenz"+1 Jahr Bildungskarenz = 3 Jahre
  • Vereinfacht: man muss von einem geldbezug in den nächsten, also wenn eakbg, dann gleich am nächsten Tag nach einem Jahr, wenn Pauschale dann auch später.
    jennyrr
  • MamaLama schrieb: »
    Vereinfacht: man muss von einem geldbezug in den nächsten, also wenn eakbg, dann gleich am nächsten Tag nach einem Jahr, wenn Pauschale dann auch später.

    Danke
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