Hallo! Ich schreibe hier zum 1. Mal und hab mich bei einigen Themen schon durchgelesen, aber bin immer noch etwas unklar was einzelne Punkte betrifft.
Situation: Ich habe mich für das EaKBG entschieden (80% bis zum 1. Geburtstag des Kindes). Ich möchte 1,5 Jahre in Karenz gehen (ca. bis Sept. 2023), danach geht mein Partner für 6 Monate bis unser Zwerg 2 Jahre ist (ca. März 2024).
Meine Fragen:
1. Wann können mein Partner und ich den Partnerschaftsbonus beantragen? auf oesterreich.gv.at steht das verwirrend geschildert 🤔 -
Haben die Eltern
das pauschale (Kinderbetreuungsgeld-Konto) oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld
zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) und
mindestens im Ausmaß von je 124 Tagen bezogen,
so erhält jeder Elternteil nach Ende des Gesamtbezugszeitraums auf Antrag einen Partnerschaftsbonus in der Höhe von 500 Euro. Der Partnerschaftsbonus ist eine einmalige Zahlung. Insgesamt erhalten beide Elternteile also 1.000 Euro.
Also wir haben das EaKBG aber ich beziehe es 365 Tage zu 100%. Ich versteh das mit der 50:50/60:40 Aufteilung nicht... Habe ich Anspruch auf diesen Bonus oder nicht?
2. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gebührt längstens für 365 Tage ab Geburt des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile gebührt es längstens für 426 Tage ab der Geburt des Kindes.
Dem zweiten Elternteil sind 61 Tage unübertragbar vorbehalten. (laut ÖGK)
Wie melde ich das an, dass wir die 426 Tage in Anspruch nehmen wollen, mein Partner aber nach meinem Karenz Ende (nach 1,5 Jahren) 6 Monate in Vaterkarenz geht? Oder geht das nicht?
Ich weiß es ist ein langer Post aber wir diskutieren mittlerweile seit Tagen wegen diesem bürokratischen Albtraum.
Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen.
Kommentare
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Das Einkommensabhängige bekommt ihr nur die ersten 14 Monate, dh dein Freund müsste zumindest die 2 Monate nach dem 1. Geburtstagstag zuhause bleiben und das Geld beantragen, nicht erst nach 1,5 Jahren.
Und für den Bonus müsstet ihr die Zeit, in dem das Geld bezogen wird, annähernd gleich aufteilen. Also die ersten 14 Monate (zb jeder 7 Monate, wobei ich nicht weiß, wie das mit der Zeit des Wochengeldbezugs läuft).
So hab ich es zumindest verstanden.
Sonst bei der AK anrufen und such beraten lassen 😉
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danke dir für die schnelle Antwort 😊
Kenn mich jetzt auf jeden Fall aus!
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@Dani2511 nachdem du das ekbg inkl. Partnerschaftsbonus bezogen hast, weißt du vielleicht zufällig folgendes:
Zählt die Zeit nach der Geburt indem man noch Wochengeld bezieht auch schon für die Aufteilung von mind. 60/40? Oder muss nur die Zeit danach, also die 12 Monate in denen man tatsächlich eakg bezieht, annähernd gleich verteilt sein?
Würde es nämlich so verstehen:
"Zeiten, in denen das Kinderbetreuungsgeld zur Gänze geruht hat (beispielsweise wegen eines Anspruchs auf Wochengeld) oder in denen aus einem anderen Grund kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, werden für den Partnerschaftsbonus nicht angerechnet."
Das bedeutet bei 10 Wochen Wochengeld nach Geburt (Tochter kam bissi früher), würde man mit einer Aufteilung von 9 (davon 10 Wochen Wochengeld) zu 5 die 60/40 erfüllen.
Ich finde es so traurig, dass es unter allen KBG Rechnern keinen gibt, wo man das einfach eintippen und ausrechnen lassen kann 😖
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Rufe zur Sicherheit morgen nochmal bei der Hotline an und hoffe auf kompetente Beratung
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Würde mich interessieren was du bei der Hotline erfährst, betrifft mich auch 😉
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Ich habe jetzt mal die Zeiten so berechnet, dass die Wochengeldzeit nicht zählt und 40/60 erst gilt, wenn man dann tatsächlich das KBG bezieht. Ö
Lasse mir das morgen bestätigen.
Es ist ganz schön mühsam das ganze zu durchschauen und genau auszurechnen. Möchte nicht wissen wie es Menschen mit Sprachbarriere oder niedrigem Bildungsgrad dabei geht.
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Freunde von mir haben den nicht bekommen, obwohl sie je 7 Monate daheim waren. Der Grund: Sie brauchte einen Kaiserschnitt, hatte daher nach der Geburt 12 Wochen Mutterschutz und Wochengeld und hat ihre 40% Karenzanteil nicht erreicht.
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Wir werden 9 zu 5 aufteilen und Dank Wochengeld (10 Wochen nach Geburt) ist das etwas mehr als 60/40.
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Ja, total dumm! Ich kann aber nicht garantieren, dass es noch so ist - ist eben 2,5 Jahre her.
Wir planen es genau gleich mit dem daheim bleiben 😊 Ich 9, er 5 Monate.
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Schön :-) ist ja leider selten, dass Väter länger zuhause bleiben wollen/können.
Stillst du voll? Wir haben den geplanten Wechsel nämlich von 8 auf 9 Monate verschoben, weil ich mir Sorgen mache wie gut es mit der Beikost klappt.
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Ja leider ist es echt selten! Ich freu mich auch immer, wenn ich es von jemandem lese Und klar, der Chef von meinem Mann wird auch nicht begeistert sein aber für meine Firma ist meine Karenz ja genauso "blöd"! Zum Glück verdienen wir fast gleich viel, also fällt das Argument auch weg 😊
Ich bin aktuell noch schwanger, hab aber vor, voll zu stillen (wenn es hoffentlich klappt). Das ist auch genau wie bei dir der Grund, warum ich es nicht 50/50 aufteilen will. Mit 9 Monaten ist normal schon mehr Beikost dabei und den Rest für tagsüber kann ich ja abpumpen oder halt doch Pre.
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Während man Wochengeld bezieht, ruht das KBG - vorausgesetzt das Wochengeld ist höher als das KBG. Das bedeutet in diesen Fällen zählt die Wochengeldzeit (Schutzfrist) NICHT für die 60:40 Aufteilung.
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Wie war das mit dem KBG - wenn die Mutter das Pauschale nimmt, kann der Vater dann auch nur das Pauschale nehmen oder doch das eaKBG?
Laut einem Screenshot meiner Freundin geht nur, dass beide das gleiche nehmen, aber ich bild mir ein, dass es da schon eine Möglichkeit gab.
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