EaKBG und befristeter Vertrag

AnuAnu

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bearbeitet 1. 05. 2023, 17:49 in Karenz & Rechtliches
Hallöchen,

vielleicht kennt sich jemand mit dem Thema aus. Ich hatte einen befristeten Vertrag bis 28.02.2023 und Anhang Februar 05.02 bin ich in Mutterschutz gegangen. Meine Tochter habe ich am 27.03 entbunden. Ich habe meinen Kinderbetreuungsgeld beantragt also das einkommensabhägige Modell. Sie meinen, dass ich bis zur Geburt noch ein aufrechtes Dienstverhältnis haben muss. Das habe ich aber nirgendwo gelesen nur immer die 182 Tage. Die ich erfülle.

Bin echt frustriert, jetzt hat mir die Kasse so ein Antrag geschickt mit Sonderleistung 1 wo ich ein Tagessatz von Eur35,8 bekomme obwohl mir mehr zusteht und Sie meinten ich kann auch die Beihilfe nicht beantragen, weil ich das Einkommensabhängige Modell ausgewählt habe.

Hatte jemand die gleiche erfahrung oder kennt sich da aus.

was kann ich jetzt machen?

Kommentare

  • bearbeitet 1. 05. 2023, 18:23
    Hey :)

    Ich kann dir leider nur sagen, dass du keinen Anspruch darauf hast
    Das mit dem aufrechten Dienstverhältnis stimmt

    Die 182 Tage sind bis direkt vor der Geburt zu zählen
    Bei der Mutter müasen die 182 Tage noch vor dem Mutterschutz sein
    Mutterschutzzeiten sind dann gleichzustellen, wenn in dieser Zeit ein aufrechtes Dienstverhältnis besteht, was bei dir leider nicht der Fall ist

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  • @ParamedicGirl Würde es also bedeuten, dass wenn ein aufrechtes Dienstvertrag vorliege, dann kommen die 182 Tage auch bei der Mutter auch vor der Geburt zur Anwendung? Und nicht schon vor Muschu?
  • @little_star nein. Du musst für eaKbg die 182 Tage bis MuSchu voll haben.
  • @Kathyxox ich find die Formulierungen hier ein bisschen kompliziert gemacht, was das betrifft
    Es ist aus dem Text schwer rauszulesen, dass sich die 182 Tage dann verschieben

    @little_star hab oben im letzten Absatz leider was falsches geschrieben
    Es stimmt so, wie @Kathyxox es geschrieben hat
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