Während Mutterschutz von DE nach AT ziehen

Hallo,

meine Freundin hat ihren Wohnsitz in Bayern und ist in der 32. SSW. Sie möchte natürlich so schnell wie möglich zu mir nach Österreich ziehen, damit wir mit unserem Baby als Familie zusammenleben können. Nun stellt sich unsere Situation als ziemlich kompliziert heraus. Von den zuständigen Ämtern bekommen wir nur spärliche Informationen wie wir am Besten vorgehen können. In Österreich wäre sie nicht versichert bis sie das Kinderbetreuungsgeld beziehen kann und die Entbindung in Österreich wird von ihrem Krankenversicherungsträger nur im Notfall übernommen. Sie wird aber höchstwahrscheinlich einen geplanten KS machen lassen müssen.
Nun habe ich gelesen, dass sie das Mutterschutzgeld weiter aus Deutschland beziehen kann, wenn sie während dem Mutterschutz ihren Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt. Ich lese allerdings nirgends ob sie hier dann auch krankenversichert wäre. Das Baby wäre bei mir mitversichert.
Wir sind langsam am verzweifeln! :( Vielleicht hatte jemand von euch ja schon eine ähnliche Situation, oder kennt jemanden der uns weiterhelfen kann.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Sg, Ben

Kommentare

  • @Ben_84 habt ihr euch schon bei der AK und/oder ÖGK beraten lassen? Vielleicht wär eine Möglichkeit, dass der Wohnsitzwelchsel zumindest offiziell erst nach der Geburt ist, damit deine Freundin kein Problem mit dem Mutterschutzgeld bekommt (wobei ich mich da rechtlich nicht auskenne). Ich kann mir kaum vorstellen, wenn dich deine Freundin besucht und rein zufällig an dem Tag die Geburt ist, dass ihre Versicherung das nicht übernimmt.

    Ben_84
  • @Vivi_09 Ja, wir waren schon bei beiden Ämtern. Auch dort kann uns leider niemand eine klare Antwort geben. Fakt ist aber, dass sie in Österreich kein Wochengeld bekommen würde (was ja auch in Ordnung ist, da sie hier noch nie gearbeitet hat) und somit auch nicht versichert wäre. Versichert ist sie erst durch den Bezug vom KBG, also nach dem Mutterschutz.
    Wie gesagt, ihr Krankenversicherungsträger in Deutschland müsste die Entbindungskosten im Notfall schon übernehmen, aber nicht bei einem geplanten KS. Zudem gehts ja auch noch um die Zet nach der Geburt.

  • @Ben_84 es besteht die Möglichkeit der Selbstversicherung, sobald sie bei dir im selben Haushalt gemeldet ist.

    Mitversicherung wäre nach 10 Monate im selben Haushalt möglich

    https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870665

    Jedoch würde ich bei der ÖGK direkt anfragen, ob es Ausnahmen gibt.

    Wege Familienbeihilfe: Grenzüberschreitende Familienleistungen in der EU

    https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/finanzielle-unterstuetzungen/Grenzüberschreitende-Familienleistungen-in-der-EU.html

    Ben_84
  • Ben_84Ben_84

    4

    bearbeitet 16. Februar, 12:31
    @minx Erstmal danke für deine Antwort! Das was du ansprichst ist mir bereits bekannt. Mitversicherung nach 10 Monaten hilft uns nicht weiter, da sie noch nicht bei mir gemeldet ist und in ca. 2 Monaten entbindet.
    Was die Familienbeihilfe betrifft mache ich mir keine Sorgen, diese könnte ja auch ich beziehen, wenn das Baby im gemeinsamen Haushalt lebt. Allerdings löst das unser Versicherungsproblem nicht.
    Es ist mir klar, dass sie sich auch selbstversichern könnte. Das kostet aber € 495,-- mtl. und ist ohne eigenes Einkommen für sie nicht zu stemmen. Mein Gehalt geht zu einem großen Teil für alles andere drauf..
    Ich will nicht dass hier der Eindruck entsteht dass wir den Staat ausnutzen wollen! Es geht lediglich darum, dass wir gemeinsam in Österreich leben können, was im Endeffekt ja vor allem zum Wohl des Kindes dient. Daher ist es mir so wichtig, dass meine Freundin hier auch versichert ist.
  • @Ben_84 also ich hab keine Sekunde daran gedacht das ihr den Staat ausnutzen möchtet. Es gibt viele versicherungstechnischen Übereinkünfte mit DE/EU und Ö.

    Ich weiß es ist zach, da müsst ihr bei der ÖGK hartnäckig sein.

    Wahrscheinlich muss sie den Antrag für Mutterschutz in Deutschland stellen und in Österreich über einen bürokratischen Marathon akzeptiert bekommen
    Ben_84
  • @minx Ja, da hast du wahrscheinlich Recht :) Vielen Dank für deine Hilfe!
  • Ich finde solche Themen ja immer sehr spannend :-)
    Theoretisch sollte es möglich sein in Österreich zu entbinden. Hier kannst du die Details nachlesen: https://www.eu-patienten.de/de/behandlung_ausland/ungeplante_behandlung_2/wer_traegt_die_kosten_/behandlung_wie_gesetzlich_krankenversicherte_1/schwangerschaft_1/schwangerschaft.jsp

    Wenn deine Freundin deutsche Staatsbürgerin ist, darf sie sich aber nicht ohne weiteres länger als drei Monate in Österreich aufhalten: https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_aus_anderen_staaten/aufenthalt/4/Seite.120210.html

    Wenn sie hier nicht arbeitet, brauchst du genug finanzielle Mittel und auch eine Krankenversicherung ist Pflicht.

  • @awa: zur Anmeldebescheinigung möchte ich aber schon ergänzen, dass man selbstverständlich auch ohne den Fetzen (sorry, das Ding triggert mich aus ganz persönlichen Gründen, ist überhaupt nicht gegen dich @awa ) länger als 3 Monate in Österreich bleiben darf! Als EU-Bürgerin hat man schließlich Niederlassungsfreiheit.

    Bin EU-Bürgerin und seit 20 Jahren in Ö. Hab hier studiert, gearbeitet, war in Bildungskarenz, hab geheiratet (keinen Österreicher) und auch hier entbunden. Die Anmeldebescheinigung habe ich bis jetzt genau einmal gebraucht: um KBG beziehen zu dürfen (Steuern zahlen ging ohne aber auch 15 Jahre 🥳).

    Also ja, sie ist in diesem Fall notwenig. Aber nicht, damit deine Freundin @Ben_84 hier bleiben darf, sondern um KBG zu beziehen.
    Was das angeht würde ich aber der ÖGK nicht so vertrauen. Es sind regelmäßig Fälle in den Medien, bei denen die ÖGK die Zahlung verweigert, weil ein Elternteil im Ausland arbeitet oder gearbeitet hat und sie der Meinung sind, dass das andere EU-Land zuständig ist:
    https://www.derstandard.at/story/3000000193037/kinderbetreuungsgeld-volksanwaltschaft-kritisiert-schikanen
    Würde mich eher an die AK halten wenn es um eure Rechte geht oder bei der Volksanwaltschaft nachfragen. Vielleicht beraten die auch oder können euch an wen kompetenten verweisen.

    Das Problem mit der Aufenthaltsbestätigung ist, dass deine Freundin dafür auch versichert sein muss… und das ist sie erst wenn sie KBG bezieht… und das kriegt sie nur mit Aufenthaltsbescheinigung…

    Und man bekommt Termine bei der MA35 teilweise erst in 3 Monaten.

    Sorry für den langen und eigentlich wenig hilfreichen Post… ich glaube mein Rat ist: nicht aufgeben. Es ist echt deppat und kompliziert, aber ihr werdet eine Lösung finden! Ich drück euch ganz fest die Daumen ☺️
    Ben_84
  • @Thessi sorry wenn dich das Thema triggert. Als Studentin und Arbeitnehmerin in Ö hast du ja jederzeit die Voraussetzungen erfüllt.

    @Ben_84 habe gelesen, dass Lebenspartner die Voraussetzungen nicht erfüllen müssen. Aber wahrscheinlich schadet es nicht diesbezüglich nochmal genauer nachzufragen.
    Ben_84
  • @awa: ganz so einfach war es leider nicht, aber war ein spezieller Fall bei mir, wäre zu lang und Offtopic. Habs für mich aber so lösen können, dass ich die Bescheinigung bekommen habe, weil mein Mann den Daueraufenthalt in Ö hat…
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum