Eakbg & Wochengeld während Karenz ohne Bezug

Hallo,
Leider ladet meine Suche hier seit Tagen nur und spuckt nichts aus. Sorry falls genau das schon gefragt wurde, die wenigen Beiträge die ich finden konnten waren mehr mit direkter Karenz/Freistellung während noch Geld Bezogen wurde

>>>Ich hab 2 fragen

Kurz zu meiner Situation: ich habe 2 Jahre Karenz gewählt und im 1. Jahr eaKBG bezogen bin nun seit ~7 Monate ohne Bezüge in Karenz und in der 19. SSW

1.) mein Arzt hat mir nun eine Freistellung geschrieben aber ich bin mir nicht ganz sicher ob die mir nicht eher schadet (hab ein geringes nebengewerbe aktuell wo ich zumindest bissl dazu verdienen kann)
Die ÖGK versteht meine Frage nicht!! Und zwar ob ich überhaupt Geld bekommen würde wenn der Antrag durch geht
Wenn nicht darf ich ja gar nichts mehr machen und bekomme weder jetzt was noch Wochengeld zur Geburt (was ich sowieso nicht verstehen kann - hier sollten wir Mütter aktiv werden). Also 7 Monate kein Bezug ist da glaub auch schon zu lange oder? Gibts da eigene Regelungen. Bekomme ich bei vorzeitigen nun Geld oder nicht.

2. Thema: man kann ja grundsätzlich nochmal eaKBG wählen (aufrechtes Dienstverhältnis gibts)
Hab ich das richtig verstanden, dass es dann vom damaligen Bezug berechnet wird? Also wenn man da zb 1800€ bekommen hat,Wird das herangezogen?

Ich fühl mich gerade mega überfordert 😅 irgendwie steht es nirgendwo so genau beschrieben dabei betrifft das ja mehrere? Umso mehr ich recherchiere, umso verwirrter bin ich. Mit der AK werde ich auch noch einen Termin ausmachen. Und bei der ÖGK weiterhin versuchen wem kompetenten ans Telefon zu bekommen aber vielleicht hatte ja jemand eine ähnliche Situation

Danke schon mal

Kommentare

  • @HaseMausi Du müsstest direkt vom Bezug in den Mutterschutz wechseln, um wieder Anspruch auf Wochengeld zu haben oder eben wieder im Job gearbeitet habe. Da werden dann die drei Monate vor Antritt des Mutterschutzes zur Berechnung des Wochengeldes herangezogen. Sprich wenn du zwei Monate davor gearbeitet hast, wird dieses zusammengerechnet und durch drei dividiert.

    Sofern du kein Wochengeld bekommst, erhältst du auch kein ea KBG. Theoretisch hemmt die Karenz bis zum 2. Geburtstag deinen Anspruch nicht, aber bei 0,- Wochengeld, gibt’s auch kein KBG. Wende dich aber an die AK. Die sollen sich deinen Fall nochmals genauer anschauen ;-)
    HaseMausiMamaLama
  • Danke
    Bezüglich eaKBG steht halt etwas mehr wodurch das nicht so eindeutig ist

    Das man kein Wochengeld bekommt find ich schon eine Frechheit. Zumindest zur Geburt sollte es dem 2. Kind genauso zustehen
  • @HaseMausi naja, Wochengeld ist ja keine Leistung die dem Kind zu steht
    Sondern ist Ersatz für den Verdienstausfall, während die Mutter nicht arbeiten darf
    Ab Geburt gibts dann eh das KBG Konto, also man steht eh nicht ohne irgendwas da
    MamaLama
  • @ParamedicGirl Bekommt man es dann direkt nach der Geburt statt Wochengeld?

    Naja ich kann’s nicht ganz nachvollziehen weil man ja nicht mehr arbeiten kann… durch die Freistellung genauso. Ist ja nicht aus Spaß.
  • @HaseMausi das eakbg hat aber eigentlich den Sinn, dass man danach wieder arbeiten geht. Wenn man eine zusätzliche Karenz ohne Bezüge anhängt ist das dann leider so.
    suse
  • @HaseMausi ja ab Geburt
    Man bekommt normal das was höher ist, also Wochengeld oder KBG

    Aber man hat davor gearbeitet, wie man konnte, und das Wochengeld hat eben den Sinn, den Verdienstausfall abzugleichen
    Wenn man nicht wollte, was ich duechaus verstehen kann, welcheb Verdienst soll man dann ersetzt bekommen?
    HaseMausiVillacherin
  • @ParamedicGirl Naja nicht wollte… wenn man direkt in frühzeitige Karenz geschickt wird und nicht arbeiten kann oä

    Wir haben mit 1 Jahr nicht mal Betreuung hier (es stand immer ab 1 Jahr) ich wollte urspr. auch nur 1 jahr gehen die Realität sah dann anders aus. Durch meine Selbständigkeit nebenbei war es ok

    Aber danke für die Info, ich dachte schon dass wir danach dann auch 2 Monate nichts bekommen. Ich hab die Hälfte zur Seite gelegt und das hätte dann absolut nicht gereicht

  • @HaseMausi Du würdest ja dann eh etwa zu dem Zeitpunkt entbinden, wo deine ursprüngliche Karenz enden würde. Da du dir die Hälfte ja zur Seite gelegt hast, sollte sich das dann eh gut ausgehen. Und ja danach hast du eben nur Anspruch aufs KBG Konto.

    Ich habe zwischen den beiden Kindern wieder 5 Monate gearbeitet und bin durch ein Monat unbezahlten Urlaub während des 2. Karenzmonats meines Mannes (beim ersten Kind) nun auch ums ea KBG umgefallen (obwohl ich davor gute 10 Jahre ohne Unterbrechung beruflich tätig war). Das ist auch alles andere als super, aber so sind leider nun mal die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Fürs nächste Mal wüsste ich es jetzt besser 😜
    HaseMausi
  • @sabsie4517 Ich finde dass hier was angepasst werden sollte, vor allem wenn man jahrelang brav gearbeitet hat. Manchen wird vieles viel zu einfach gemacht… bei mir wäre es sich auch nicht mehr ausgegangen mit 6 Monaten daher hab ich direkt verlängert

  • Informier dich am besten bei der AK.
    Es gibt die EU-Mutterschutzrichtlinie da kann Österreich was Wochengeld angeht eig nicht aus.. aber unsere Gesetzeslage wurde da noch nicht angepasst.
    Bin da grad selber dabei mithilfe der AK das zu fordern. Hatte auch das eaKBG und bin erneut schwanger. Baby #2 kommt wenn der große 15 monate ist, also da ist der Bezug nicht mehr aufrecht.
    Sobald das kleine dann da ist kann man ab Tag der Geburt das pauschale KBG anfordern.

    Wenn du noch fragen hast kannst dich auch gerne privat melden ☺️

    Aufjedenfall bei der AK erkundigen! und evtl gleich die EU-Mutterschutzrichtlinie erwähnen.
    HaseMausi
  • Kleines Update:
    Bei mir ist übrigens jetzt durch, dass ich Wochengeld bekomme in höhe des eaKBG für insgesamt 14 Wochen, obwohl ich in die "Wochengeldfalle" geraten bin. Es kam zu keiner Klage sondern es wurde sich so noch geeinigt!
    Also unbedingt mit der AK zusammenschließen!!
    HaseMausi
  • @sabsie4517 wieso haben bei dir die 5 Monate nicht ausgereicht? Ich dachte, es werden nur die letzten 3 Monate der Bezüge herangezogen für Mutterschutz und eaKBG. Oder muss man doch 6 Monate arbeiten und davon werden die letzten 3 herangezogen?
  • @Sunshine2022 Du musst da den Anspruch zwischen Wochengeld und ea KBG differenzieren. Fürs die Berechnung des Wochengeldes werden die drei Monate vorm Mutterschutz herangezogen. Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss man 6 Monate vor Mutterschutz durchgängig gearbeitet haben. An sich wirken sich Zeiten der Elternkarenz bis zu zwei Jahre auf diesen Anspruch nicht nachteilig aus, sofern in der Zeit davor der Anspruch erfüllt wurde. Allerdings war ich während meiner Karenz ein Monat in unbezahlten Urlaub (während des zweiten Karenzmonats meines Mannes) und dies hat meinen Anspruch eben unterbrochen.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum