Hallo,
Leider ladet meine Suche hier seit Tagen nur und spuckt nichts aus. Sorry falls genau das schon gefragt wurde, die wenigen Beiträge die ich finden konnten waren mehr mit direkter Karenz/Freistellung während noch Geld Bezogen wurde
>>>Ich hab 2 fragen
Kurz zu meiner Situation: ich habe 2 Jahre Karenz gewählt und im 1. Jahr eaKBG bezogen bin nun seit ~7 Monate ohne Bezüge in Karenz und in der 19. SSW
1.) mein Arzt hat mir nun eine Freistellung geschrieben aber ich bin mir nicht ganz sicher ob die mir nicht eher schadet (hab ein geringes nebengewerbe aktuell wo ich zumindest bissl dazu verdienen kann)
Die ÖGK versteht meine Frage nicht!! Und zwar ob ich überhaupt Geld bekommen würde wenn der Antrag durch geht
Wenn nicht darf ich ja gar nichts mehr machen und bekomme weder jetzt was noch Wochengeld zur Geburt (was ich sowieso nicht verstehen kann - hier sollten wir Mütter aktiv werden). Also 7 Monate kein Bezug ist da glaub auch schon zu lange oder? Gibts da eigene Regelungen. Bekomme ich bei vorzeitigen nun Geld oder nicht.
2. Thema: man kann ja grundsätzlich nochmal eaKBG wählen (aufrechtes Dienstverhältnis gibts)
Hab ich das richtig verstanden, dass es dann vom damaligen Bezug berechnet wird? Also wenn man da zb 1800€ bekommen hat,Wird das herangezogen?
Ich fühl mich gerade mega überfordert 😅 irgendwie steht es nirgendwo so genau beschrieben dabei betrifft das ja mehrere? Umso mehr ich recherchiere, umso verwirrter bin ich. Mit der AK werde ich auch noch einen Termin ausmachen. Und bei der ÖGK weiterhin versuchen wem kompetenten ans Telefon zu bekommen aber vielleicht hatte ja jemand eine ähnliche Situation
Danke schon mal
Kommentare
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Sofern du kein Wochengeld bekommst, erhältst du auch kein ea KBG. Theoretisch hemmt die Karenz bis zum 2. Geburtstag deinen Anspruch nicht, aber bei 0,- Wochengeld, gibt’s auch kein KBG. Wende dich aber an die AK. Die sollen sich deinen Fall nochmals genauer anschauen ;-)
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Bezüglich eaKBG steht halt etwas mehr wodurch das nicht so eindeutig ist
Das man kein Wochengeld bekommt find ich schon eine Frechheit. Zumindest zur Geburt sollte es dem 2. Kind genauso zustehen
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Sondern ist Ersatz für den Verdienstausfall, während die Mutter nicht arbeiten darf
Ab Geburt gibts dann eh das KBG Konto, also man steht eh nicht ohne irgendwas da
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Naja ich kann’s nicht ganz nachvollziehen weil man ja nicht mehr arbeiten kann… durch die Freistellung genauso. Ist ja nicht aus Spaß.
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Man bekommt normal das was höher ist, also Wochengeld oder KBG
Aber man hat davor gearbeitet, wie man konnte, und das Wochengeld hat eben den Sinn, den Verdienstausfall abzugleichen
Wenn man nicht wollte, was ich duechaus verstehen kann, welcheb Verdienst soll man dann ersetzt bekommen?
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Wir haben mit 1 Jahr nicht mal Betreuung hier (es stand immer ab 1 Jahr) ich wollte urspr. auch nur 1 jahr gehen die Realität sah dann anders aus. Durch meine Selbständigkeit nebenbei war es ok
Aber danke für die Info, ich dachte schon dass wir danach dann auch 2 Monate nichts bekommen. Ich hab die Hälfte zur Seite gelegt und das hätte dann absolut nicht gereicht
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Ich habe zwischen den beiden Kindern wieder 5 Monate gearbeitet und bin durch ein Monat unbezahlten Urlaub während des 2. Karenzmonats meines Mannes (beim ersten Kind) nun auch ums ea KBG umgefallen (obwohl ich davor gute 10 Jahre ohne Unterbrechung beruflich tätig war). Das ist auch alles andere als super, aber so sind leider nun mal die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Fürs nächste Mal wüsste ich es jetzt besser 😜
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Es gibt die EU-Mutterschutzrichtlinie da kann Österreich was Wochengeld angeht eig nicht aus.. aber unsere Gesetzeslage wurde da noch nicht angepasst.
Bin da grad selber dabei mithilfe der AK das zu fordern. Hatte auch das eaKBG und bin erneut schwanger. Baby #2 kommt wenn der große 15 monate ist, also da ist der Bezug nicht mehr aufrecht.
Sobald das kleine dann da ist kann man ab Tag der Geburt das pauschale KBG anfordern.
Wenn du noch fragen hast kannst dich auch gerne privat melden ☺️
Aufjedenfall bei der AK erkundigen! und evtl gleich die EU-Mutterschutzrichtlinie erwähnen.
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Bei mir ist übrigens jetzt durch, dass ich Wochengeld bekomme in höhe des eaKBG für insgesamt 14 Wochen, obwohl ich in die "Wochengeldfalle" geraten bin. Es kam zu keiner Klage sondern es wurde sich so noch geeinigt!
Also unbedingt mit der AK zusammenschließen!!
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