Hallo, ich hab mich gerade im Forum neu registriert, weil ich heut schon den ganzen Tag am Recherchieren meines Anliegens bin und gelesen habe, dass einige hier im Forum in Bildungskarenz sind (oder waren) und vielleicht hatte ja schon mal jemand das gleiche Thema.
Ich befinde mich im Moment in Bildungskarenz und würde mich sehr gerne selbstständig machen. Zu Beginn würde ich sicher nicht mehr als zur Geringfügigkeitsgrenze verdienen, was ja prinzipiell erlaubt ist. Nur angenommen, meine Selbstständigkeit läuft so gut, dass ich ab Juli (wenn meine Bildungskarenz vorbei ist) mehr damit verdiene... würde dann ab Start der Selbstständigkeit (zB ab Mai) von Mai bis Dezember der Verdienst summiert und dann der Monatsdurchschnitt ermittelt und ich müsste dann das Weiterbildungsgeld zurückzahlen (rollierende Berechnung glaube ich?) oder ist das ok, dass ich im Mai und Juni unter der Geringfügigkeitsgrenze verdiene und danach mehr verdienen darf?
Ich hoff ihr kennt euch aus, was ich meine. :-)
danke und liebe Grüße
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