Welches Karenz Modell? Bildungskarenz möglich?

Hi!💕 Ich habe eine Frage- Welches Karenz Modell und KBG habt Ihr gewählt und warum? Ich bin in 8 Monate schwanger und ich überlege noch was für einen Modell ich wählen soll bzw. Karenz und KBG.
Kann man einen Jahr Karenz nehmen(eaKBG) und danach Bildungskarenz machen?
Ich wollte während Karenz (den ersten Jahr) schon einen Master beginnen, könnte ich es dann in Bildungskarenz weiter machen? (2. Jahr)
Danke euch!

Kommentare

  • Wir haben das eakgb genommen, weil es mehr Geld gebracht hat. Außerdem wollte ich eh nicht länger als 1 Jahr in Karenz gehen. Mein Freund und ich haben uns die Karenz dann halbe/halbe geteilt und sind nach 14 Monaten wieder arbeiten gegangen.
  • Ich habe das eaKBG genommen, weil man damit, wenn man grundsätzlich mehr verdient, besser aussteigt. Bin jetzt im ersten Jahr daheim und hänge ab September noch 12 Monaten Bildungskarenz dran. Also ja, 1 Jahr eaKBG und danach Bildungskarenz geht insofern der Arbeitgeber zustimmt. Wegen deinem Master am besten bei dem Institut, bei welchem du den machst, nachfragen.
  • anianomanianom

    2,376

    bearbeitet 21. April, 18:44
    Ja, eaKBG 1 Jahr (bis 1 Tag vor dem 1. Geburtstag des Kindes) und im Anschluss Bildungskarenz 1 Jahr ist möglich (sofern der AG mitspielt). Es darf kein Tag dazwischen liegen, also die Bildungskarenz MUSS am 1. Geburtstag beginnen. Die Ausbildung kannst du aber vorher schon anfangen, habe ich auch so gemacht. Hierzu gibt dir das AMS genauere Infos, nicht das Bildungsinstitut (außer es ist so ein schwindliges *räusper räusper* pardon, darauf spezialisiertes wie "Babypause-verlängern" & Co.).
    Lila2022
  • Aber nicht 100% drauf verlassen finanziell. Es gibt immer wieder Stimmen dass die Bildungskarenz im Anschluss an die Elternkarenz abgeschafft werden soll.
    Mirabelle
  • Ist womöglich sogar schon abgeschafft, informier dich unbedingt, da hat es jetzt angeblich Änderungen gegeben.
    Mirabelle
  • Danke euch!!!♥️
  • Also sie reden ja schon lang davon, die BK nach der EK so in der Form nicht mehr zu „wollen“ - noch gibt es aber keine genauen neuen Regelungen, sofern meine schnell Recherche richtig war. Für nächstes Jahr fix mit der BK zu rechnen würde ich aber auch nicht machen…
  • Eine Bekannte von mir ist bis September in Elternkarenz und hat jetzt sämtliche Formulare vom Institut bzw. Arbeitgeber unterschreiben lassen hinsichtlich danach Bildungskarenz und die bei der Arbeiterkammer meinten auch dass es heuer kein Problem sein wird, wird sich ausgehen aber wann da wie welche Beschlüsse kommen ist immer fraglich.

    Ich hab von meiner Bildungskarenz voriges Jahr z.B. noch noch 3 Monate „offen“ da vom Mutterschutz unterbrochen und da meinten sie auch dass man zwar neu beantragen muss aber der Zeitraum / Dauer ja schon mal bewilligt wurde und normal kann man es dann problemlos „fertig aufbrauchen“. Aber das ist sowieso eher ein Sonderfall
  • Ja, dieses "Gerücht" geht schon lange um, dass das AMS die Bildungskarenz direkt im Anschluss an die Elternkarenz kippen möchte. Noch gibt es keinen Beschluss und sobald dieser öffentlich wird, wird es zumindest noch eine Übergangsfrist geben. Ich habe aber soeben mal nachgesehen auf der Website vom AMS: Dort steht unter "Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden für eine BK", dass man sich ans AMS persönlich wenden soll, wenn man sich derzeit in Elternkarenz befindet. Früher ist das anders dort gestanden, also vermutlich schon einmal ein erster Schritt in die besagte Richtung.
  • Darf ich mich da auch mal einklinken - vllt weiß das wer: ich habe vor, das eaKBG-Modell zu machen und nachher noch in BK zu gehen.
    Die BK muss ja am 1.Geburtstag starten, wie ist das, wenn der Mann aber auch in Elternkarenz geht? 🤔
  • anianom schrieb: »
    Ja, dieses "Gerücht" geht schon lange um, dass das AMS die Bildungskarenz direkt im Anschluss an die Elternkarenz kippen möchte. Noch gibt es keinen Beschluss und sobald dieser öffentlich wird, wird es zumindest noch eine Übergangsfrist geben. Ich habe aber soeben mal nachgesehen auf der Website vom AMS: Dort steht unter "Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden für eine BK", dass man sich ans AMS persönlich wenden soll, wenn man sich derzeit in Elternkarenz befindet. Früher ist das anders dort gestanden, also vermutlich schon einmal ein erster Schritt in die besagte Richtung.

    Das stand soweit ich mich erinnern kann bei mir aber auch schon und meine BK hab ich vor einem Jahr beantragt
  • Juvina schrieb: »
    Darf ich mich da auch mal einklinken - vllt weiß das wer: ich habe vor, das eaKBG-Modell zu machen und nachher noch in BK zu gehen.
    Die BK muss ja am 1.Geburtstag starten, wie ist das, wenn der Mann aber auch in Elternkarenz geht? 🤔

    Gehst du arbeiten,während dein Mann in Karenz ist?
  • Würd mich auch interessieren.
    Wir nehmen das 12+2 modell... ich gehe zunächst 4 monate, dann mein freund diw 61 tage und ich dann den rest wieder...startet die bildungskarenz dann nach den 14 monaten..oder?
  • Deine BK muss direkt an die EK anschließen, da darf kein Tag dazwischen sein (zwischen den Bezügen!) wenn dein Partner also dann in EK geht musst du trotzdem nach deiner gehen, meiner Meinung nach.
  • Aber darf sich das überschneiden? Also meine BK und seine EK?

    Ich glaub, da muss ich mich mal bei der AK erkundigen, da blickt ja keiner durch 😅
  • @Juvina ja dürfen sich überschneiden. Wenn du wirklich eine Ausbildung machst muss ja trotzdem wer das Kind betreuen.
  • Juvina schrieb: »
    Aber darf sich das überschneiden? Also meine BK und seine EK?

    Ich glaub, da muss ich mich mal bei der AK erkundigen, da blickt ja keiner durch 😅

    Ja, du darfst in bk gehen während er in ek ist. Hab heute mit der AK telefoniert.
  • Wichtig zu wissen ist,dass man die ca.6 Monate eakbg oder eakbg+gehalt (wenn Mann in Karenz ist) zusammenbekommen muss. Haben wir nämlich nicht gewusst und wäre schon fast zum Problem geworden. Ich war nämlich die 2 Monate im unbezahlten Urlaub, als mein Mann in Karenz war.
    Pummelednah97
  • Wichtig ist auch, dass wir gerade ein Schaltjahr haben! Mein Sohn hat zB heute den 2. Geburtstag, ich hab aber nur bis gestern KBG bezogen und deshalb musste auch die BK gestern beginnen und nicht, wie bei den meisten, am 2. Geburtstag. Da hat man ja eh den Zettel von der Versicherung, bis zu welchem Tag man KBG bezieht, der ist da sehr wichtig, um alles zu planen.
  • @puffin sag mal,... darf ich dich bzw. Alle anderen da etwas fragen,.. Ich hatte das eakbg und bin jetzt noch 1 Jahr ohne Bezüge in EK. Ich würde dann auch ab 3.8.(2.8. ist der 2. Geburtstag) In BK gehen (wenn es genehmigt wird). Jetzt bin ich gerade verunsichert, zum einen wegen Schaltjahr, zum anderen weil du geschrieben hast man muss gleich nach den Bezügen in bk gehen 🤔 geht das bei mir dann nicht? Du klingst als würdest du dich auskennen 😊
  • @Vogi bei eaKBG hättest du gleich nach dem 1. Jahr BK anschließen müssen. Du darfst dazwischen nicht bezugslos sein…also BK geht dann höchstens, wenn du wieder eine gewisse Zeit gearbeitet hast…
  • @Vogi Genau, Bildungskarenz geht leider nur direkt im Anschluss an Bezüge.
  • Ok,... das ist jetzt verdammt blöd. Hab damals sogar extra beim ams gefragt und die meinten, es sein kein Problem im Anschluss an die Elternkarenz 🤷‍♀️ 😔
  • @Vogi Es ist auch kein Problem wenn’s direkt übergeht, du bist im 2. Jahr jetzt aber ohne Bezug zuhause und ich nehme an beim Mann mitversichert. Dann geht’s eben leider nicht. Man muss davor selbst versichert gewesen sein und das wird auch überall so erklärt
  • Elternkarenz und Bezug des Kinderbetreuungsgeld ist nicht dasselbe. Die Bildungskarenz musst du einen Tag nach Ende des Bezugs des KBG antreten.
    In Elternkarenz kannst du auch ohne Bezug gehen. 🤷‍♀️ Das wird leider oft verwechselt.
  • @Vogi Hier haben ja eh schon einige geantwortet. Mir ging es beim 1. Kind wie dir, ich hatte das eaKBG und war dann ein Jahr unbezahlt daheim und bin dann draufgekommen, dass eine BK im Anschluss gar nicht geht. Da ich aber eher drei jahre daheim sein wollte, wärs auch umgekehrt nicht gegangen, weil man nämlich im Anschluss an eine BK nicht ein Jahr unbezahlt daheim bleiben kann, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Alles sehr kompliziert, finde ich! Tut mir leid, dass es bei dir jetzt nicht klappt. :(
    Wobei du natürlich in BK gehen könntest in Abspache mit deinem DG, nur Anspruch auf Weiterbildungsgeld hast du dann leider nicht, soweit ich weiß. :(
  • Weißt ihr ob man eaKBG und danach ein Jahr Karenz nehmen darf, und in diesen zweites Jahr, ob man arbeiten darf? Dass man nicht zu Hause ohne Geld bleibt?🤔
  • Kinderbetreuungsgeld und Karenz sind 2 verschiedene Dinge. Du kannst 1 jahr kbg beziehen und trotzdem 2 Jahre zu Hause sein.
  • @Stefanie96 das wäre dann wohl das Ende der Karenz und du gehst nach einem Jahr einfach wieder arbeiten 😉
  • Beim ersten Kind habe ich das eaKBG beantragt. Damit kommt so ziemlich jeder besser weg, der nicht wirklich an der untersten Einkommensgrenze kratzt. Ich habe davon die Hälfte gespart und bin zwei Jahre statt nur einem Jahr zuhause geblieben. Mein zweites Kind kam dann recht bald danach (Abstand 1,5 Jahre) und weil ich dazwischen nicht arbeiten war, bekam ich diesmal das pauschale KBG. Das war richtig, richtig wenig. Wegen Bildungskarenz musst dich echt gut erkundigen. Das Problem ist halt, dass bisher jeder Schmarrn als Weiterbildung durchgegangen ist und sich die Mütter in der Bildungskarenz einen Lenz gemacht haben, anstatt sich ernsthaft weiterzubilden. Darum wollen sie es letztendlich abdrehen.
  • @Mirabelle Mit meinem Kind zuhause zu sein und es 24h zu betreuen, ohne Pause, ohne Fremdbetreuung, das ist kein Lenz, sondern es sollte selbstverständlich möglich sein für jene, die es sich überhaupt antun wollen. Und das sind wohl nicht so viele, denn sonst wären weniger Kinder in Krippen.
    Jene, die sich dazu entscheiden, ihr Kind zuhause zu betreuen und dafür auch finanzielle Einbußen hinnehmen, sind um nichts schlechter als jene, die ihr Kind früh in die Krippe geben, um wieder arbeiten zu können. Beides hat seine Berechtigung. Aber dass es "Schmarrn" überhaupt als Angebot für BK gibt, dafür gibt es einen Grund, und zwar die Nachfrage. Manche Eltern wollen bei ihren Kindern länger als ein Jahr daheim bleiben und sie nicht nach einem Jahr schon in Fremdbetreuung geben. Und du weißt ja selbst, dass das pauschale KBG spätestens beim 2. Kind finanziell durchaus wehtun kann.
    Und das sag ich als jemand in Bildungskarenz - seit gestern. Mich hätte es auch interessiert, eine Sprache zu lernen oder Programmieren (inwiefern hätte mein Arbeitgeber davon profitiert? Gar nicht.), aber bei einer Sprache bin ich angewiesen auf meinen persönlichen Fortschritt. Was mache ich denn, wenn mein Kind dann länger krank wird? Mein Partner hat eine chronische Krankheit, was mache ich, wenn das auf einmal akut wird und ich allein dastehe? Oder wenn ich krank werde? Dann hab ich andere Sorgen als Hausaufgaben für einen Sprachkurs pünktlich abzugeben!
    Also mach ich zwei andere Kurse, die für mich beruflich absolut relevant sind, ich kann die von A bis Z begründen und habe es auch getan. Aber ein Risiko bin ich nicht eingegangen! Das fehlt mir noch, dass ich in einer Situation, in der ich für zwei kleine Kinder sorge und die letzten Jahre finanziell zurückgesteckt habe, auch noch Weiterbildungsgeld zurückzahlen muss, weil ich für ein Amt nicht genügend Vokabeln gelernt habe. Ein Amt, dessen Toleranzgrenze bei 0 liegt, denn wenn man einen einzigen Tag Lücke irgendwo hat, streichen sie 100% des Geldes, was einfach abartig ist.
    Das ist hier nicht persönlich gegen dich gemeint, du hast auch recht damit, wieso sie darüber reden, es abzuschaffen - nur richtig finde ich es nicht und das steckt mir ganz lang schon im Hals, deshalb musste es jetzt mal raus.
    Es kann sich aber gern jemand melden, der meine HÜs macht und abgibt, wenn ich krank werde, dann sattle ich gern auf den Programmierkurs um.
    GlücksmamaSternchen82Pummel
  • Und bevor sich jetzt die üblichen Stimmen melden, dass es eine Frechheit wäre, in BK zu sein, ohne danach 20 neue Qualifikationen erreicht zu haben - überspitzt gesagt -: Vielleicht ist euer Leben einfach abgesicherter als das anderer Leute, und vielleicht ist das nicht einmal euer Verdienst, sondern ganz simples Glück gewesen.
  • @puffin Lass sie provozieren ;-)
  • @MamaLama Ich glaube nicht, dass sie provoziert und deshalb mein ich es auch nicht persönlich. Die Meinung habe ich hier schon ganz oft im Forum gelesen, ich hab mich nur zufällig dieses Mal zu Wort gemeldet, weil es mich jetzt seit Neuestem persönlich betrifft. Weil ich es wichtig finde, dass hier auch mal die andere Meinung steht.
    MamaLama
  • Ich wäre einfach dafür, das pauschale KGB anzuheben, das echt sehr gering ist. dann müssten die Mütter, die zwei Jahre daheim bleiben wollen nicht aus finanziellen Gründen "tricksen" und wir hätten diese Diskussion nicht mehr.
    KaffeelöffelStefanie96jennyrrPummel
  • Wenn es das AMS oder wen stört, dass Mütter "Schmarrn-Kurse" machen, wieso haben sie dann Ausbildungen von Instituten wie "babypause verlängern" im Angebot? Sollen sie eben nur Kurse genehmigen, die "sinnvoll" sind und nicht den Müttern das Geld nehmen.

    @puffin bin da ganz bei dir. Ich habe vorm ersten Kind 15 Jahre 40h gearbeitet, ohne AMS Zeiten. Wenn Männer einfach so in BK gehen ist das kein Thema. Geh ich, weil ich mein Kind weiter daheim betreuen will UND noch was dazulernen will in BK, dann nutze ich das System aus.
    Kinderbetreuung wird nach wie vor zu schlecht vergütet, es ist ein Fulltime Job, man kann nachher fast nicht mehr vollzeit arbeiten, muss aber trotzdem die Fremdbetreuung bezahlen und den Kredit fürs Haus und die Versicherung fürs Auto und und und...

    Solange es möglich ist, werde ich auch beim zweiten Kind in BK gehen, ohne schlechtes Gewissen.
    KürbispflanzePummelMarle
  • @puffin alles was du sagst ist legitim, aber die Bildungskarenz war eben nie dafür gedacht und ist aus dem falschen Geldtopf. Außerdem benachteiligt der Weg die, die es nicht von der Firma genehmigt bekommen, die arbeitslos sind oder nicht die Bildung haben um sich da drüber zu trauen. Also da muss sich die Politik meiner Meinung nach was überlegen. (Und ich war selber ein halbes Jahr in BK nach EK weil uns die Oma durch OP ausgefallen ist)

    @Stefanie96 meinst du im 2. Jahr Karenz woanders arbeiten oder in deinem Job? Und dazuverdienen zum KBG Konto oder hattest du eaKBG?
  • @itchify Finde ich auch, dass sich da jemand was überlegen muss - und zwar, wie man die Töpfe umverteilt, sodass es realistisch bleibt. Und das mit der Benachteiligung finde ich nur mäßig schlimm. Förderungen, Möglichkeiten, Chancen sind nie fair, das Leben selbst ist alles andere als gerecht. Wenn ich da als öffentliche Hand versuche, absolut alle abzuholen, wird das scheitern. Es gibt auch Förderungen in anderen Bundesländern als meinem, deswegen müssen doch die Leute dort nicht drauf verzichten, nur weil ich mich benachteiligt fühlen könnte. Und die Zielgruppe für die BK sind ursprünglich vielleicht nicht Eltern gewesen, aber damals gab es auch viel weniger Nachfrage von Elternseite, weil ohnehin viel mehr (Mütter) länger beim Kind zuhause waren. Da haben sich die Zeiten geändert und es liegt an der Regierung, sich an die Leute anzupassen, und nicht umgekehrt.
  • Kaffeelöffel schrieb: »
    @Stefanie96 das wäre dann wohl das Ende der Karenz und du gehst nach einem Jahr einfach wieder arbeiten 😉

    Sorry ich Meine geringfügig arbeiten, ob das möglich ist
  • itchify schrieb: »
    @puffin alles was du sagst ist legitim, aber die Bildungskarenz war eben nie dafür gedacht und ist aus dem falschen Geldtopf. Außerdem benachteiligt der Weg die, die es nicht von der Firma genehmigt bekommen, die arbeitslos sind oder nicht die Bildung haben um sich da drüber zu trauen. Also da muss sich die Politik meiner Meinung nach was überlegen. (Und ich war selber ein halbes Jahr in BK nach EK weil uns die Oma durch OP ausgefallen ist)

    @Stefanie96 meinst du im 2. Jahr Karenz woanders arbeiten oder in deinem Job? Und dazuverdienen zum KBG Konto oder hattest du eaKBG?

    Erstes Jahr eaKBG und 2. Jahr noch Karenz aber geringfügig arbeiten …ist möglich?
  • Ich glaube schon, oder? Man darf ja auch zum kbg in einem gewissen Rahmen dazuverdienen. Kenn mich da aber nicht gut aus
  • Hallo liebe Expert*innen!
    Ich habe eine etwas konkretere Frage genau zum Thema, und es ist doch recht kompliziert. Als zukünftiger Papa würde ich gerne mehr als nur einen Monat mit meiner Freundin und dem Kind verbringen. Wir merken schon, das wird uns nicht leicht gemacht.

    Meine Idee jetzt: kein Papamonat. stattdessen beginne ich ein paar Tage nach der Geburt eine 4 monatige Bildungskarenz. Dann gehe ich 5 Monate arbeiten. Meine Partnerin geht nach dem Mutterschutz ganz regulär in Elternkarenz mit ea KBG. Sobald das Kind 9 Monate alt, fängt meine Partnerin an zu arbeiten und ich gehe in Karenz mit eaKBG.

    Ich habe mit AMS, AK und KBG Hotline gesprochen. Alle sagen, klingt möglich, aber lieber nochmal bei den anderen nachfragen... und immer ohne Gewähr.

    Meine Frage an euch: Worauf habe ich vergessen? funktioniert das?
    Mir ist natürlich bewusst, dass ich finanzielle Einbußen habe, aber das ist es mir schon wert...

    lg, timon
  • Du kannst mwn nach nachdem du in bk warst und Leistungen vom ams bezogen hast, kein eakbg nehmen, bekommst stattdessen eine Ersatz Leistung ihv vom Maximum vom pauschalen kbg (~33€/tag)
    Bedenke das für deine Kalkulation
    timon
  • @MamaLama aber er geht nach der bk nochmal 5 Monate arbeiten.

    @timon du musst nur sicher gehen, dass 5 Monate genug sind…
    timon
  • Ich glaube man braucht 6 Monate…180 Tage oder so??
    timon
  • @marmot2507 Ja so isses, 180 Tage.
    timon
  • Was aber z.B. viele nicht wissen: Wenn nur einer die Voraussetzungen fürs eaKBG erfüllt und man sich aber abwechselt, kann auch der Partner das eaKBG beziehen. Da gibts einen fixierten Tagsatz. Rein theoretisch wäre das dann möglich, auch wenns keine 6 Monate waren. Oder man geht schlichtweg die 6 statt 5 Monate arbeiten und hat dann sein individuellen KBG.
    timon
  • liebe Alle,
    danke für die Antworten!
    ich bin sicher, die 182 Tage Grenze gilt für Väter VOR der Geburt. Das heißt für mich, was zwischen der Geburt und Antritt Elternkarenz und eaKBG passiert, hat darauf keinen Einfluss.
    Denke ich, aber wissen tu ichs natürlich nicht...
  • Hallo ihr Lieben,

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