Nebenbei selbstständig und in Bildungskarenz - kein Weiterbildungsgeld?!

Hallo,
ich bin gerade etwas verzweifelt. Seit 3 Tagen bin ich in Bildungskarenz. Das AMS hat mir jetzt geschrieben, ich müsste monatliche Bruttoerklärungen abgeben, und nur wenn diese unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen, bekomme ich Weiterbildungsgeld. Aber ich bin Schriftstellein und verdiene im einen Monat mal 1000€, dann 4 Monate nichts, dann mal 300€, dann wieder 1000€ usw.
In manchen Monaten ist das also mehr als die Geringfügigkeitsgrenze von 518€, aufs Jahr gesehen habe ich aber durch all meine Ausgaben deutlich weniger Gewinn als 518x12. Online finde ich keine konkrete Angabe, ob es jährliche Berechungen überhaupt noch gibt.
Ich hatte eigentlich gedacht, ich würde meine Einkommenssteuererklärung für dieses und nächstes Jahr nachreichen müssen, um nachzuweisen, dass ich nebenbei nicht mehr als mit einer geringfügigen Anstellung verdiene.
Jetzt sieht es so aus, als hätte ich womöglich nicht mal Anspruch auf Weiterbildungsgeld, das kann doch nicht sein?! Wäre ich wo angestellt und würde 500€ monatlich verdienen, hätte ich Anspruch, aber bekomme ich aufs Jahr verteilt 4000€, dann habe ich keinen?
Kennt sich da jemand aus oder war jemand in BK und hatte nebenbei Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit?
Danke euch.

Kommentare

  • Würde bei sowas direkt die AK befragen… Drücke die Daumen dass sich alles in Wohlgefallen auflöst.
  • jennyrrjennyrr

    1,963

    bearbeitet 26. April, 20:36
    Man hat leider tatsächlich keinen Anspruch wenn man das monatlich übersteigt, ich hab dazu in einem anderen Thread schon mal gepostet. Ich hab nebenbei geringfügig gearbeitet und Ende Dezember werden in der Firma immer Überstunden ausgezahlt, die durften mir dann nicht ausgezahlt werden und ich durfte sie ausnahmsweise stehen lassen, sonst wäre das Weiterbildungsgeld sofort unterbrochen worden. Hatte dazu mehrere Gespräche mit der AK und dem AMS. In den Monaten wo es die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt wird es pausiert, weil sozusagen die „stärkere“ Versicherung gewertet wird.

    War aber nicht selbstständig, also vielleicht hast da eine Chance das irgendwie zu umgehen. Im Internet findet man aber sofort die Info „geringfügig selbstständig“ und „selben Voraussetzungen wie für ArbeitnehmerInnen“, geht also geringfügig und alles andere nicht. Kann da eben sonst auch nur die AK empfehlen. Viel Erfolg ! 😄
  • Kannst du es dir nicht anders auszahlen lassen? Die sind da sehr streng. Hab auch nachgefragt. Leider zählt das „aufs Jahr gesehen“ nicht. Sie gehen immer vom Monat aus.
  • Was zur Hölle, das kann's doch nicht sein! Ich hab keinen Einfluss darauf, wann Verlage die Tantiemen vom Vorjahr auszahlen! Ich hab ja nicht mal im Berechnungszeitraum Leistungen erbracht, es wird nur grundsätzlich im Jahr drauf ausgezahlt, und zwar dann, wenn die Verlage es auszahlen.
    Danke für eure Antworten. Ich werd mich am Montag sofort an die AK wenden und sonst alles in Bewegung setzen, dass mir absolut gar nichts mehr ausgezahlt wird bis nächsten April. Da steig ich ja auch noch deutlich schlechter aus mit meinem Schrifstellergewinn!
  • Abgesehen davon müsste das doch bei den Voraussetzungen für das Weiterbildungsgeld stehen, sonst hätte ich das ja nicht mal angedacht oder mir vorher eine Lösung überlegt. 🤯
  • jennyrrjennyrr

    1,963

    bearbeitet 27. April, 18:43
    Naja die Voraussetzungen dass man es bewilligt bekommt haben ja grundsätzlich nichts mit dem zusätzlichen Einkommen zu tun und eigentlich findet man überall sofort die Info dass monatlich nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze zuverdient werden darf. Ich versteh deinen Ärger, vor allem weil es aufs Jahr gerechnet ja eben nicht diese gewisse Summe erreicht aber stehen tuts überall und wenn mich sowas betrifft fragt man normal nach. Ich war schon vor meiner Bildungskarenz in der Elternkarenz zusätzlich angestellt und hab mich da auch vorab informiert und Stunden reduziert dass sich’s genau ausgeht.

    Die Reduzierung der Stunden (Ummeldung) war dann bei der ÖGK z.B. nicht gleich ersichtlich und das 1. Monat wurde mir das Weiterbildungsgeld dann nachgezahlt weil zum Auszahlungszeitpunkt keine Änderung drin war, die sind da echt sehr sehr streng. Was aber find ich ja auch in Ordnung so ist, sonst könnt ja jeder machen was er will…ich drück dir natürlich dennoch die Daumen dass du das hinkriegst, echt ein verzwickter Fall! 🙁
    Fineysuse
  • @jennyrr Umsatz und Gewinn sind ja zwei Dinge. Bei einer geringfügigen Anstellung ist brutto gleich netto, weil ja der Arbeitgeber keine Abgaben zahlt. Aber in meinem Fall ist Umsatz nicht gleich Gewinn, weil meine Ausgaben ja (jährlich) gegengerechnet werden. Deshalb ist diese monatliche Abrechnung in meinem Fall völlig absurd. Aber ich muss mich eh an die AK wenden und auch mal fragen, wer mein AMS-Betreuer ist, vielleicht versteht der ja was davon.
    Danke für die gedrückten Daumen jedenfalls!
  • Es löst sich wohl alles in Wohlgefallen auf. Zwar habe ich Mehrarbeit und muss monatliche Bruttoerklärungen dem AMS abgeben, aber zumindest sollte ich ganz normal WBG bekommen. 🙏 Höchstens etwas später kriege ich es.
    jennyrrKaffeelöffel
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