Familienbonus Auswirkung Kinderbetreuungsgeld

Hallo!

Wer kennt sich gut aus in dem Bereich?

Ist es bei geplanter Schwangerschaft sinnvoll, als Frau den gesamten Familienbonus direkt beim Arbeitgeber berücksichtigen zu lassen? Dann hat man ja ein höheres Nettogehalt und dadurch mehr Wochengeld und Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld oder?

Und kann man das eh jederzeit beantragen beim Arbeitgeber? Auch unterm Jahr?

Im Nachhinein kann ich ja beim Steuerausgleich eh eine andere Aufteilung angeben, falls die oben genannte nicht die sinnvollste ist, oder? Oder wenn man unterm Jahr schwanger wurde und dann gar keine Lohnsteuer mehr zahlt... Dann kann man Notfalls ja eh alles oder die Hälfte beim Partner beantragen und muss es selbst halt wieder zurückzahlen

Hab ich irgendeinen Denkfehler? Oder Nachteile, die ich nicht berücksichtige?

Kommentare

  • Hallo!
    Ich habs genauso gemacht, wie dus oben beschrieben hast und es hat problemlos funktioniert 👍

    Familienbonus ganz für die letzten 3 vollen Monate (bei mir 2022 April, Mai, Juni) vor Beginn der Schutzfrist beantragt und danach beim Steuerausgleich im Folgejahr bei meinem Mann aufgegen.

    Ich hab vom Finanzamt eine Aufforderung zur Stellungnahme bekommen und nach Rücksprache mit dem FA einfach in einer kurzen, formlosen Stellungnahme um Gegenverrechnung geben. Alles Top, Finanzamt super nett 🙂

    Ich arbeite selbst im Bereich Besoldung und mir erschien es einfach logisch und so hab ichs einfach probiert 😅
    Zur frühzeitigen, vollständigen Beantragung würde ich halt nur raten je nach Personalabteilung.

    blackcherry1991
  • Hallo! Ich weiß grad nicht, ob ich dir ganz folgen kann😅
    Beantragen kannst du den Fam. bonus jederzeit unterm Jahr. Also dann, sobald das Kind geboren wurde.
    Bezüglich Auswirkungen aufs Kinderbetreuungsgeld & Wochengeld - du bekommst den Familienbonus ja erst, wenn dein Kind auf der Welt ist.
    Hat dadurch keinerlei Auswirkungen auf dein Wochengeld bzw. Kinderbetreuungsgeld.

    Beim Lohnsteuerausgleich kannst du dir dann (je nachdem wann das Kind geboren wurde, wann dein Mutterschutz begann bzw wieviel Lohnsteuer du bis dahin bezahlt hast) ausrechnen ob es sich auszahlt den Familienbonus bei dir geltend zu machen, oder bei deinem Partner.
    Oder voll/halb -was auch immer..

    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen 🤗
  • @happy21 ich bin jetzt davon ausgegangen, dass man schon mindestens 1 Kind hat, für das man Familienbonus bereits bekommen kann.
    Wenns das erste Kind ist geht's natürlich noch nicht 🙂
  • @Waschbär super, danke! Toll, dass das so funktioniert. Ich find es auch irgendwie "logisch", kenn mich aber nicht gut genug aus, dass ich mir dachte, ich probier es einfach aus 🙈 geht ja doch um einiges an Geld...
    Und dem Finanzamt hast dann einfach formlos geschrieben, dass dein Mann den kompletten FB beantragt, da finanziell sinnvoller?
    Das das FA eine Stellungnahme will zb, damit hätte ich auch nicht gerechnet.

    Wundert mich aber, dass man das so nirgends hört, dass das jemand macht. Ich zumindest 🤔

    @happy21
    Dir auch danke, wollte aber auf etwas anderes hinaus. Mein Text war wohl nicht genau genug 😅 mir geht's ums 2. Kind.
  • Ah ok🤣

    Rein Interessehalber - warum beantragt ihr einen Teil bei euch und den Rest beim Partner?
    Hat man einen Vorteil dadurch? 🤔

    (Ausser der Partner zahlt nicht soviele Steuern, dass man 2x Familienbonus geltend machen kann - dann ist mir die Teilung klar🤭)

  • @happy21
    Weil der Familienbonus nur für die Monate ist, in denen man Steuern gezahlt hat. Bzw nur bis zur eingezahlten Summe.

    Beispiel: man hat 1.800€ steuern im Jahr eingezahlt.
    Der Bonus ist 2.000 pro Kind.
    Du Kriegst nur 1.800 zurück.


    Um zu vermeiden, dass man durch Mutterschutz und Co. Zu wenig steuern am Jahresende eingezahlt hat, sollte man den Rest vom Mann allein beantragen lassen.
  • Danke für die Erklärung, dann war meine Denkweise eh die Richtige😊
  • @happy21 in diesem konkreten Fall geht's ausschließlich um das einkommensabhängige Kinderbetreeungsgeld. Der Familienbonus monatlich ausbezahlt ist ein direkter Lohnsteuerabzug und erhöht somit das Nettoeinkommen. Vorausgesetzt man zahlt entsprechend Lohnsteuer.
    Das Nettoeinkommen der letzten 3 vollen Monate vor Beginn der Schutzfrist wird dann zur Berechnung des Wochengeldes herangezogen.
    Da du das restliche Jahr keine Lohnsteuer mehr bezahlen wirst, wärs schade um den restlichen Familienbonus "umzufallen" und somit lohnt sich bei entsprechend hoher Lohnsteuer die Sache mit dem Finanzamt 🙂

    @blackcherry1991 ich hoffe, eshat niemand andere Erfahrungen gemacht 🙈
    Ja genau so in etwa, ich hab das während meinem Telefonat mit dem FA gleich gemacht. In 5 Minuten erledigt 👍
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