Hallo ihr Lieben,
Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich kehre im September wieder in die Arbeitswelt zurück, davor hab ich noch Bildungskarenz.
Bevor ich jedoch in Elternteilzeit gehe, möchte ich noch Urlaub aufbrauchen, damit meine Kleine genug Zeit hat, sich in der Krabbelgruppe einzugewöhnen.
Das hat sicher schon jemand von euch gemacht? Wie muss ich das dem Arbeitgeber melden? Für die Elternteilzeit gibt es ja ein eigenes Formular, aber bzgl. Urlaub davor finde ich leider nichts.
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
Kommentare
1,364
Dann kannst du ab Tag X Elternteilzeit beantragen.
906
3,248
3,455
2,419
Dein AG kann also darauf bestehen, dass du ETZ anmeldest und dann deinen Urlaub nimmst.
1,681
Hatte vorher ca 10 Wochen Urlaub stehen und dann wurden ca 30 Wochen daraus (von 35 auf 12 h) 🥳
189
2,697
1,364
Also ich glaube ich habe mal gelesen, dass der Urlaub gekürzt/hochgerechnet wird, wenn man reduziert oder aufstockt. Am Ende geht's darum, dass man 5 Wochen frei hat.
1,681
433
1,636
Ich bin derzeit noch in Karenz bis zum zweiten Geburtstag. Da wir keinen Krippenplatz bekommen haben, möchte ich doch erst ein paar Monate später mit Elternteilzeit starten. Soweit ich mitbekommen hab muss der Arbeitgeber natürlich einverstanden sein und ich müsste unbezahlt in 'Urlaub' gehen bis dahin. Hab ich dann ganz normal Anspruch auf Elternteilzeit bis zum 7. Lebensjahr oder müsste ich eine Elternteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren die nur bis zum 4.? Geburtstag geht? Und wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus?
Ich hab demnächst ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber und werde es zeitnah erfahren, jedoch würde ich mich freuen, wenn schon jemand diesbezüglich Erfahrungen gemacht hat und mir weiterhelfen kann. ☺️🙂
273
Liebe Grüße
Johanna
1,822
Den Kündigungsschutz würdest du allerdings verlieren. Allerdings ist das auch abhängig, wie lange der unbezahlte Urlaub dauern soll. Du bist nach der Elternkarenz ja noch 4 Wochen geschützt. Ab Bekanntgabe der Elternteilzeit, jedoch frühestens 4 Monate vor dem beabsichtigten Antritt der Elternteilzeit startet dann dieser Kündigungsschutz. Also sollte der Urlaub nur 5 Monaten dauern, wärst du so oder so geschützt.
Aja und natürlich muss der AG dem zustimmen. Ich würde aber auch empfehlen, dir das mit der AK mal genauer anzuschauen.
1,822
341
Ohne Zustimmung bis zum 2. Geburtstag.
Mit Zustimmung des Arbeitgebers kannst du auch bis zu 2,5 Jahren in Karenz gehen.
(War zumindest vor 3 Jahren so und haben bei uns in der Firma viele gemacht!)
Wenn das nicht geändert wurde, wäre das eine Option - also eine lange Karenz anstatt Karenz + unbezahlter Urlaub.
1,636