Karenzrückkehr, Urlaub verbrauchen

Hallo ihr Lieben,

Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich kehre im September wieder in die Arbeitswelt zurück, davor hab ich noch Bildungskarenz.
Bevor ich jedoch in Elternteilzeit gehe, möchte ich noch Urlaub aufbrauchen, damit meine Kleine genug Zeit hat, sich in der Krabbelgruppe einzugewöhnen.

Das hat sicher schon jemand von euch gemacht? Wie muss ich das dem Arbeitgeber melden? Für die Elternteilzeit gibt es ja ein eigenes Formular, aber bzgl. Urlaub davor finde ich leider nichts.

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße

Kommentare

  • @Lela2307 du musst ganz normal beim AG Urlaub beantragen, so wie du es sonst auch machst und der AG muss den genehmigen.
    Dann kannst du ab Tag X Elternteilzeit beantragen.
    Lela2307
  • Ja das geht, mache ich grad so.
  • Ich hatte mich mit meinem AG vorher abgestimmt und dann schriftlich vereinbart, dass ich den Urlaub in Vollzeit verbrauche, bevor ich in Elternteilzeit wieder einsteige.
    Lela2307
  • Ich habe es genau so gemacht wie @hafmeyja
    Lela2307
  • Finde es auch wichtig, dass vorher abzustimmen. Ich bin vor meinem Mutterschutz zum Vorstand gegangen und hab mit ihm vereinbart, dass mein Urlaub nach der Karenz noch mit den normalen Stunden verbraucht wird und ich danach erst in ETZ gehe.

    Dein AG kann also darauf bestehen, dass du ETZ anmeldest und dann deinen Urlaub nimmst.
    Lela2307
  • Bei mir wurde der Urlaub umgerechnet - quasi nicht in Wochen sondern in Stunden und somit war’s dann ur viel als ich in Teilzeit begonnen hab 😊
    Hatte vorher ca 10 Wochen Urlaub stehen und dann wurden ca 30 Wochen daraus (von 35 auf 12 h) 🥳
    Lela2307little_starVerena91
  • Danke euch :)
  • @KFP bei mir auch, wird aber auch wieder weniger, wenn man dann Stunden erhöht…aber jetzt gerade mit den 2 Kindern ein Traum, weil genug Puffer für Eingewöhnung etc. :)
  • @KFP ist aber nicht verpflichtend oder?

    Also ich glaube ich habe mal gelesen, dass der Urlaub gekürzt/hochgerechnet wird, wenn man reduziert oder aufstockt. Am Ende geht's darum, dass man 5 Wochen frei hat.
    MamaLama
  • @awa keine Ahnung - bei uns in der Firma wird’s so gemacht -
    awa
  • Ich hab auch zB ein Monat bezahlten Urlaub und einen Monat unbezahlten Urlaub genommen. Du hast soviel ich weiss kein Recht darauf, bei meinem Alter Arbeitgeber durfte ich nämlich nicht. Aber wenn der Arbeitgeber zustimmt, is alles in Ordnung.
    Lela2307
  • Hallo! Ich borge mir mal diesen Thread aus. Vielleicht kann mir jemand von euch schon mal vorab ein paar Fragen diesbezüglich beantworten.

    Ich bin derzeit noch in Karenz bis zum zweiten Geburtstag. Da wir keinen Krippenplatz bekommen haben, möchte ich doch erst ein paar Monate später mit Elternteilzeit starten. Soweit ich mitbekommen hab muss der Arbeitgeber natürlich einverstanden sein und ich müsste unbezahlt in 'Urlaub' gehen bis dahin. Hab ich dann ganz normal Anspruch auf Elternteilzeit bis zum 7. Lebensjahr oder müsste ich eine Elternteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren die nur bis zum 4.? Geburtstag geht? Und wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus?

    Ich hab demnächst ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber und werde es zeitnah erfahren, jedoch würde ich mich freuen, wenn schon jemand diesbezüglich Erfahrungen gemacht hat und mir weiterhelfen kann. ☺️🙂
  • @Sarah123: im Detail kann ich dir das leider nicht beantworten. Aber ich würde dir sehr dazu raten diesbezüglich einen Termin bei der Arbeiterkammer zu machen. Ich würde an deiner Stelle alles genau abklären, damit du nicht deinen Anspruch auf Elternteilzeit verlierst. Ich glaub nämlich, wenn du nicht gleich an die Karenz damit anschließt, dass dieser Anspruch dann erlischt. Ob das in deinem speziellen Fall auch so wäre, weiß ich jetzt nicht. Aber sprich auf jeden Fall mit der Arbeiterkammer. Die können dir da bestimmt helfen.
    Liebe Grüße
    Johanna
    Sarah123
  • @Sarah123 Also ich bin der Meinung, dass das Arbeitsverhältnis im Falle eines unbezahlten Urlaubes NICHT unterbrochen wird und du daher, bei Vorliegen der anderen Anspruchsvoraussetzungen, auch weiterhin Anspruch auf Elternteilzeit hast.
    Den Kündigungsschutz würdest du allerdings verlieren. Allerdings ist das auch abhängig, wie lange der unbezahlte Urlaub dauern soll. Du bist nach der Elternkarenz ja noch 4 Wochen geschützt. Ab Bekanntgabe der Elternteilzeit, jedoch frühestens 4 Monate vor dem beabsichtigten Antritt der Elternteilzeit startet dann dieser Kündigungsschutz. Also sollte der Urlaub nur 5 Monaten dauern, wärst du so oder so geschützt.
    Aja und natürlich muss der AG dem zustimmen. Ich würde aber auch empfehlen, dir das mit der AK mal genauer anzuschauen. 486a5190-7fff-11ef-b8e9-03fa6e093bf2.jpeg
    ThessiSarah123
  • Du kannst grundsätzlich gesetzlich deine Karenz 1x einseitig verlängern.
    Ohne Zustimmung bis zum 2. Geburtstag.
    Mit Zustimmung des Arbeitgebers kannst du auch bis zu 2,5 Jahren in Karenz gehen.
    (War zumindest vor 3 Jahren so und haben bei uns in der Firma viele gemacht!)
    Wenn das nicht geändert wurde, wäre das eine Option - also eine lange Karenz anstatt Karenz + unbezahlter Urlaub.
    Sarah123
  • Vielen Dank für eure Hilfe! Ich hatte bereits ein Gespräch mit dem Personalchef und er ist damit einverstanden, dass ich über den 2. Geburtstag hinaus in Karenz bleibe und danach in Elternteilzeit wieder einsteige. Es muss zwar noch offiziell genehmigt werden (da ich auf einer Gemeinde arbeite), aber ich bin da sehr optimistisch. 🙂
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