2. Schwangerschaft / Frage zu Wochengeld/KBG

bearbeitet 1. Juli, 14:24 in Karenz & Rechtliches
Hallo Zusammen,

vielleicht war oder ist eine von Euch in der gleichen Situation und kann mir ein paar Auskünfte geben bzw die letzten Fragezechen noch nehmen 😅
Vorab- ich war heute bereits bei der AK aber leider war das nicht zu 100% hilfreich.

Meine Situation ist folgende:
Ich habe das eKGB für ein Jahr gewählt, welches zum 10.09. enden wird.
Vor Kurzem habe ich mit meinem AG eine direkt anschließende Bildungskarenz vereinbart. Diese kann ich beim AMS ja aber erst 3 Wochen vor dem tatsächlichen Beginn beantragen.
Nun habe ich nach der Vereinbarung mit dem AG festgestellt, dass ich erneut schwanger bin.
Termin wäre der 01.03.

Macht es Sinn, die Bildungskarenz zu beginnen und nur 4 Monate bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes zu nutzen? Wie verhält es sich da mit Wochengeld, KBG und den Leistungen vom AMS?

Ich finde dazu einfach keine klaren Infos und wie gesagt, bei der AK heute konnte mir die Dame dazu nichts ganz sicheres sagen 🤔

Liebe Grüße und Danke vorab 🤗

Kommentare

  • Was ist denn die Alternative?
    Wenn du für die 4 Monate relativ viel arbeitest, steigst natürlich finanziell besser aus. Nur was machst mit der Kinderbetreuung? Hast du einen Betreuungsplatz? kann dein Mann schauen, dass er für die Zeit in Karenz geht (die 3 Monatsfrist zum vorher melden ist zwar schon vorbei, da kommt es jetzt auf den Goodwill des AG an)? oder ihr macht beide Elternteilzeit, wobei du in der Zeit bis zum Mutterschutz so viel wie möglich arbeiten solltest. So hast du Anspruch auf Wochengeld und Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld.

    Wenn du Bildungskarenz machst, bekommst du etwa gleich viel Wochengeld wie beim vorherigen Kind, aber nur das pauschale Kinderbetreuungsgeld.

    (Angaben ohne Garantie, aber so hab ich es im Kopf)
    Was wurde denn bei der ak gesagt? Hast du angerufen oder einen persönlichen Termin gehabt?
  • Guten Abend,

    Ich hatte eine ähnliche Konstellation. Nur habe ich mein Bildungskarenz länger genutzt bis ich in den Mutterschutz gegangen bin.

    Du kannst die Bildungskarenz beantragen für 4-5 Monaten.
    du musst dir passend eine Kurs suchen. Der die Monate abdeckt. Welche Richtlinien genau aktuell sind musst beim AMS nachfragen. Bei mir waren es 20 Wochen Stunden.

    Nur bin ich mir nicht sicher ob das AMS die Bildungskarenz erlaubt da ja schon eine Schwangerschaft vorliegt.

    Irgendwo glaub ich was gelesen zu haben. Aber das am besten direkt nachfragen.

    Du kannst nach einer Bildungskarenz nur das normale Kinderbetreuungsgeld beantragen also kein Einkommens abhängiges.

    Wenn ich mich nicht irre kannst du die Bildungskarenz nur 1x in 5 Jahren nutzen.
    Wobei das Geld immer von vorhergehende Geld berechnet wird. (Dein Fall das ekgb)

    Beim AMS kannst dann über ein Formular 3 Wochen bevor deine Karenz endet dies beantragen. Der Kurs muss schon bestätigt sein mit genauen Beginn Datum und Ende.

    Von deiner Firma musst du eine Bestätigung holen das sie dir die Bildungskarenz erlauben. ( Formular kannst auch bei AMS downloaden)

    Für so eine kurze Zeit ist es zum durchrechnen. Die Kurse können ganz schön teuer sein.

    Ich hatte zb ca 1100 pro Monat Bildungskarenz Geld erhalten, der Kurs kostete 1800€ und ich war 10 Monate in Bildungskarenz.

    Mutterschutz beginnt dann ganz normal. Auch wird in den 8 Wochen wieder aliqot Urlaubs und Weihnachtsgeld mit berechnet. Ist dann wieder ein bisschen höher.
    Du musst dann eigendlich nichts extra beantragen. Nur den AMS den ET Termin vermitteln. Die melden dich dann wieder automatisch in den Mutterschutz.



    Hoffe du kennst dich aus. Oder es war irgendwo hilfreich.

  • @blackcherry1991 beide ETZ geht nicht für das gleiche Kind
  • @ParamedicGirl hab ich noch nie gehört, dass beide Elternteile für das selbe Kind nicht in Elternteilzeit gehen können.
    Karenz und der andere Elternteil geht in Elternteilzeit funktioniert nicht fürs selbe Kind meines Wissens.

    @Hannerl3245 finanziell steigst du sicher besser aus, wenn du in der Zeit bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehst. Dann hättest du wieder Anspruch aufs eaKBG. Aber kommt halt drauf an, ob du so kurzfristig eine Betreuung organisieren kannst.
    Dein Partner könnte in der Zeit in Karenz gehen (12.und 13. Monat hätte er Anspruch auf eaKBG).
  • @Vivi_09 oh sorry, hab das irgendwie verwechselt und noch falsch im Kopf gehabt von der Großen 🙈
    Tur mir leid, nehm alles zurück
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