Kurzer Hintergrund
Elternteilzeit wurde mit den Zeiten Mo-Do von 8-13 Uhr festgelegt. 20h
Mir wurde gesagt, ich sollte flexibel sein und die Vertretung im Empfang gegebens machen.
Nun geht die Empfangsdame 2 Wochen in den Urlaub und ich müsste die Vertretung machen - 2x38,5 h.
Die Vertretungen davor sind nicht mehr dafür zuständig und dürfen nicht dafür herangezogen werden und auch der Lehrling darf es nicht vertreten.
Ich habe zwei Kinder 2+3.
Ist es gerechtfertigt vom AG dies zu verlangen?
War jemand bereits in der selben Situation?
Fühle mich in die enge getrieben.
LG
Kommentare
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Aber prinzipiell darf dein Arbeitgeber das nicht verlangen wenn du in elternteilzeit bist.
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Bei uns in der Firma ist es auch so, dass eine Kollegin in Elternteilzeit die VZ Assitentin vom GF während ihrem Urlaub vertritt ABER nur während ihrer offiziellen Arbeitszeit von 20 Std
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Evtl. kannst du die Stunden dann als ZA abbauen, sonst müssen sie dir die Überstunden auszahlen.
Würde es machen wenn du möchtest und das Verhältnis gut ist, und wenn du es einrichten kannst.
Aber verpflichtet bist du nur zu deinen Stunden laut ETZ Vertrag.