Hallo,
mein Sohn ist 9 Monate alt, ich habe heute erfahren das ich erneut schwanger bin đ„°.
Ich habe damals das EinkommensabhÀngig Kinderbetreuungsgeld gewÀhlt.
Ich beziehe bis November noch in Karenz und sollte dann wieder arbeiten gehen.
Meine letzte Schwangerschaft war eine RisikoSchwangerschaft.
SOLLTE es Gott behĂŒte erneut eine sein und ich wieder sofort freigestellt werden erhalte ich dann Wochengeld auch wenn ich dazwischen nicht gearbeitet habe?
Kann ich dann 2 Jahre in Karenz gehen. Da bekomme ich in etwa 600e monatlich und Mindestsicherung beantragen oder Wohnbeihilfe oder der gleichen ?
Wie kann ich das finanzielle stemmen ?
Danke fĂŒr euere Erfahrungen
Kommentare
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Danach bekommst du das pauschale Kinderbetreuungsgeld. Mit sonstigen Forderungen kenne ich mich nicht aus.
Du kannst mal bei der AK nachfragen.
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Das pauschale Kinderbetreuungsgeld ist in etwa 700euro stimmt das ?
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Wohnbeihilfe kannst du beantragen, wenn dein Partner nicht âzu vielâ verdient.
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Wohnbeihilfe geht glaub ich sogar zeitgleich und es gibt auch so eine Förderung zum KBG die âBeihilfe zum KBGâ die man fĂŒr einen gewissen Zeitraum beziehen kann (181,80⏠im Monat), wĂŒrde mich da auch bei der AK beraten lassen!
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Bei mir ist es so wie bei dir. Freistellung ist wie Krankenstand, daher bekommst du das wochengeld und kannst das ek abhÀngige beantragen. Rechnet sich allerdings vom letzen Karenzgeld weg.
Besser fÀhrst du wenn du freigestellt wirst in dem Fall. Ruf am besten die ak an solltest du dich nicht auskennen.