Mutterschutz und Krabbelstube

Hallo!

Mich würde interessieren, welche Regelung es bei euch in der Gemeinde/Stadt gibt bezüglich Krabbelstubenbesuch, wenn ein zweites Kind kommt, das ältere Kind aber bereits in der Krabbelstube ist.

In Linz ist es so: ab Mutterschutz muss das Kind die Krabbelstube wieder verlassen. Außer wenn es eine Risikoschwangerschaft mit vorzeitigen Mutterschutz ist, dann ab Geburt.

Wie ist es bei euch? Darf das Kind in der Krabbelstube bleiben? Oder ab wann muss es die Krabbelstube verlassen? Ab Mutterschutz? Ab Geburt? Ab Karenz? Und woher seid ihr? Welches Bundesland?

Mich würde wirklich interessieren, wie es in den unterschiedlichen Gemeinden ist. In Wien gibt es meines Wissens nach eine Halbtagsregelung.
Danke

Kommentare

  • Bei uns in Graz kommt das wohl auf den Träger an. Ich hab von Trägern gehört, wo Kinder ihren Platz verlieren, bei unserem Träger war das aber nicht so.
  • In Wien ist es in den städtischen Kleinkindgruppen anscheinend so, dass ab Karenz nur mehr ein halbtags Platz möglich ist. Im Mutterschutz ändert sich soweit ich weiß nichts.
    Bei den privaten wirds vermutlich anders sein.
    Aber genauer weiß ich es ab Montag - da startet die Eingewöhnung in der Kleinkindgruppe und ich bin derzeit im Mutterschutz. 😉
  • Also ich bin aus NÖ (Nördliches Waldviertel) und eine Freundin von mir hat ihre ältere Tochter in der Krabbelstube, hat jetzt im Juni ihre zweite Tochter bekommen, die erste durfte aber weiterhin in der Krabbelstube bleiben.
  • Ich kann aber nicht sagen, ob das nur dort so ist oder überall bei uns. Ich könnte mir auch vorstellen, dass es auf die Anzahl der Kinder ankommt und auch, ob es welche auf einer Warteliste vielleicht gibt. Aber das weiß ich nicht genau.
  • Wir sind in Wien in einem privaten Kindergarten.

    Unsere Große geht weiterhin ganz normal in ihre Gruppe.
  • Wir wohnen in OÖ und würde ich schwanger sein dann dürfte leider mein Kleiner nicht mehr in die Krabbelstubbe gehen!
    Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
  • Ich bin auch in Linz. Ich weiß nicht, ob du die Info schon hast oder ob sie für dich relevant ist, aber falls dein erstes Kind drei Jahre wird, bevor dein zweites Kind geboren wird - also wenn es eigentlich vom Alter her in den Kindergarten überstellt werden würde, kann es sein, dass es trotzdem aus der Einrichtung raus muss bzw. nicht überstellt wird.

    Ganz durchblickt habe ich es nicht, aber mein Verständnis war folgendes:

    Wenn dein Kind z.B. im Frühjahr drei Jahre alt wird, dann hätte es ab da eigentlich einen Kindergartenplatz und würde in der Regel überstellt werden. Meistens ist es so, dass es dann keinen freien Platz gibt und die Kinder solange in der Krabbelstube bleiben bis im September die SchulanfängerInnen wieder Plätze frei machen. Wenn also ein Geschwisterkind kommen würde, müsste das Kind aus der Krabbelstube raus und hat dann aber auch keinen Kindergartenplatz -> bis zum kommenden September, auch wenn es vom Alter her eigentlich schon in den Kindergarten gehen würde.

    Es scheint aber immer wieder Ausnahmen im "positiven" und "negativen" zu geben. Ich habe schon gehört, dass Kinder in der Krabbelstube bleiben durften, wenn einfach der Platz da war auch wenn das Geschwisterkind gekommen ist.

    Es gibt aber auch private (und tlw. geförderte Plätze) wo das dann nicht so ist.
  • @Finey
    Danke für die Info. Ich glaube irgendetwas hast eh du oder eine andere Linzerin ins Forum geschrieben. Finde dazu aber gar keine Infos im Internet. Hast du irgendwas schriftliches dazu?
  • Meine Älteste war in Linz u durfte trotz Mutterschutz vom 2. Kind bleiben.
    Mein Mittlerer war in Marchtrenk u durfte auch bleiben als ich mit Nummer 3 in den Mutterschutz ging.
  • In Graz kommt es auf den Träger, die Krippenleitung und die Platzverhältnisse an. Wenn Plätze gebraucht werden, kann es schon sein, dass das Kind den Platz verliert oder zumindest auf Halbtag wechseln muss.
    Bei unserem Träger darf das Kind weiter gehen.
    Ich find es so asozial dem Kind gegenüber, es aus dem sozialen Umfeld zu reißen, nur weil es ein Geschwisterchen kommt 🤦🏻‍♀️
    Biancaa_yessypsy
  • Danke auch für die bisherigen Antworten, dass es überall anders geregelt ist, weiß ich. Ich hätte gerne einfach ein Stimmungsbild und möchte wissen, wie üblich dieses Vorgehen in Österreich und Oberösterreich ist. Immerhin kann die Gemeinde entscheiden, wie sie das handhabt, das heißt es ist eine politische Entscheidung und vllt kann man da dann in der Gemeinde auch etwas bewirken.
  • Wir sind aus dem Mühlviertel und meine Große musste aus der Krabbelstube raus, als ich in vorzeitigen Mutterschutz ging
    Sie durfte das Jahr noch fertug machen, waren aber nurmehr 3 Wochen
    Bei uns verlieren aber auch teilweise Kindergartenkinder den Platz, wenn ein Geschwisterchen kommt
    Villacherin
  • @blackcherry1991 bei uns ist es mitnichten eine politische Entscheidung. Direkt politisch ist es nur in den von der Stadt betriebenen Einrichtung. Daneben gibt's aber Einrichtungen privater Träger im städtischen Tarifsystem. Das sind z.b. Kirche, Volkshilfe, wiki, gip usw. Und die können das anscheinend autonom entscheiden
  • Das Problem ist halt, dass es leider oft zu wenig Plätze gibt, so dass dann im Zweifelsfall Berufstätige Vorrang haben. Deshalb mehr Investitionen in diesen Bereich. Da hat Österreich und vor allem mein Bundesland zu lange geschlafen.
    Villacherin
  • @Dani2511
    Ja du hast natürlich recht, bei den diversen privaten Trägern istes natürlich etwas anderes.
    Bei mir handelt es sich aber um eine städtische Einrichtung und die meisten Einrichtungen sind bei uns städtisch, insbesondere im Krabbelstube Bereich.
    War auch schon in Kontakt mit der Bildungsdirektion und auch die meint, die Gestaltung liegt im Ermessen des Magistrats.
  • @Dani2511
    Da stimme ich dir absolut zu! Oberösterreich ist auch echt schlecht bezüglich Betreuung im nationalen Vergleich. Hat jetzt zwar das Ziel " Kinderland Nr 1" zu werden, aber davon sind sie noch weit entfernt 😂
    Kimiko
  • Kinderbetreuung ist allgemein ein schwieriges Thema, in jedem Bundesland ein anderes Gesetz und dann in jeder Gemeinde individuelle Regelungen 🤷‍♀️
  • Bei uns im Südbgld. in meiner Gemeinde darf das Kind bleiben. Kindergarten sowieso. Liegt aber eher daran dass bei uns eher weniger Kinder als zu viele sind. Haben aktuell viele Kinder auch in der krippe aus den Nachbargemeinden. Sollte dieser Platz jedoch von Einheimischen gebraucht werden, müssen die auswärtigen mit Ende des Jahres gehen.
  • Ich wohne auch in Linz und mich bzw. mein älteres Kind hat die Regelung auch getroffen. Die Entbindungstermine meiner Kinder lagen 3 Jahre und 2 Wochen auseinander, die Geburtstage dann 3 Jahre und 3 Tage, das heißt es waren weniger als 2 Monate vom Beginn meines Mutterschutzes bis zum 3. Geburtstag des Großen. Ich dachte, es wäre dann vermutlich nicht so tragisch wegen der kurzen Zeit, weil in der Nachbar-Gruppe eine Mama ihr Kind in der Gruppe lassen durfte, obwohl sie ein Baby bekommen hat. Bei mir war es dann aber wieder streng. Offiziell hatte mein älteres Kind den Kindergartenplatz schon ab Beginn des Monats in dem er seinen 3. Geburtstag gehabt hätte bekommen, das gilt aber dann auch nicht, wenn ein Elternteil nicht (mehr) erwerbstätig ist, dann eben frühestens ab dem 3. Geburtstag. Ich musste ihn dann rausnehmen aus der Krabbelstube und er blieb bis zu seinem Kindergartenstart daheim bei mir. In seiner Krabbelstubengruppe war aber tatsächlich kein Platz frei bzw. haben sie die Gruppe vorübergehend überbelegt mit einem Kind als mein älteres Kind noch dort war. Arbeitende Eltern sollen auch bei den Plätzen bevorzugt werden, dafür bin ich jedenfalls. In Linz gibt es halt zu wenig Krabbelstubenplätze, daher auch die strenge Vergabe und Kriterien.
  • Unsere Große war in Wien in einem Privatkiga. Da war es egal ob du zu Hause warst od nicht. Find ich auch richtig so. Kann ja sein, dass ich nicht arbeiten geh (warum auch immer) aber das Kind in den Kiga soll/muss.
  • Privater Kindergarten in Wien, da änderte sich nichts durch Mutterschutz oder Geburt. Nur wenn gerade Personalmangel war, wurde ich manchmal gefragt ob die große am Freitag daheim bleiben kann, solang ich mit der kleinen in Karenz war. Fand ich OK, das war aber ohnehin freiwillig. In den städtischen wieder Kindergärten hat man dann soweit ich weiß nur mehr Anspruch auf einen halbtagsplatz, aber ganz rausgeschmissen werden große Geschwister nicht.

    In nö wars zumindest vor ein paar Jahren in unserer Gemeinde so, dass es nur nach dem Alter des kindes und nicht danach, ob beide Eltern arbeiten oder nicht. Passte natürlich auch nicht allen... Ich find's aber schon arg, wenn Kinder die sich gut in den Kindergarten bzw die Krippe eingelebt haben, bei euch dann daheim bleiben müssen, wenn sie Geschwister bekommen. Ich fand's eigentlich ganz angenehm, dass die große dort weiterhin ihre Freunde sah und sie war dort auch mehr gefordert als daheim mit kleiner Schwester und mir. Das hatten wir e bei jedem Corona-verdachtsfallkontakt immer wieder mehrere Tage lang, aber auf Dauer wäre das nichts gewesen.
  • Öffentlicher Kiga und Krabbelstube, bei beiden egal es ist von den Plätzen immer knapp aber First come First serve. Hab beide Kinder schon kurz nachdem er Geburt angemeldet und dann gabs kein Problem.

    Wenn die Große nicht im Kiga gewesen wäre wärs auch eine Katastrophe gewesen, musste immer wieder stationär ins KH und so hatte sie wenigstens Ablenkung. Außerdem find ich das jedes Kind einen Betreuungsplatz verdient hat, was die Mutter zu machen hat ist ja ihre Sache. Hab dann auch viel zuhause gearbeitet, gab manchmal komische Blicke, aber das ist mir recht egal.
  • FelinaFelina

    229

    bearbeitet 28. Oktober, 12:23
    Juhu, hab das Thema gefunden! @blackcherry1991 Mich/mein Kind trifft es demnächst leider auch. Sind auch aus oö, städtische Krabbelstube. Hätte echt nicht erwartet, dass das Kind bereits ab Beginn des Mutterschutzes Zuhause bleiben muss. Ab Karenz sehe ich's noch eher ein. Aber doch nicht im MuSchu 😭. Find's arg dass man da in einen Topf gehauen wird. Als hätte ich eine Wahl ob ich arbeiten gehe oder nicht zu dem Zeitpunkt.
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