Hallo ihr Lieben, ich habe mal eine Frage an euch:
Angenommen, es wurde mit dem Arbeitgeber eine Karenz im Ausmaß von zwei Jahren vereinbart, man hat 14 Monate Kinderbetreuungsgeld bezogen (12 Monate Mutter und 2 Monate Vater) und innerhalb dieser zwei Jahre Karenz wird ein weiteres Kind geboren. Hat man dann die Möglichkeit das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld erneut zu beziehen? Und wird dieses anhand des Gehalts bevor der 1. Karenz berechnet? Hat man in so einem Fall auch Anspruch auf Sonderwochengeld?
Danke für eure Antworten.
Kommentare
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Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind nur:
die an eine solche 182-tägige in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit direkt anschließenden Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) sowie Zeiten der Elternkarenz (bis maximal zum 2. Geburtstag eines Kindes) nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG)/Väter-Karenzgesetz (VKG), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist.
Ich hätte das so verstanden, dass - falls das 2. Kind innerhalb von zwei Jahren auf die Welt kommt, die Karenz der Erwerbstätigkeit gleichgestellt wird und daher ein Anspruch bestehen würde...
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@rainbow_1989 Man muss zwar 6 Monate gearbeitet haben, zur Berechnung werden aber nur die letzten drei Monate vor Mutterschutz herangezogen.
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Hast du während der Karenz deines Mannes gearbeitet oder warst du im Urlaub? Ein unbezahlter (!) Urlaub könnte den Anspruch auf ea KBG nämlich zunichte machen.
Ich würde mich in deinem Fall bei der AK beraten lassen.
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Andernfalls gibt’s das sonderwochengeld und das pauschale kbg, wurde mir so von der ak erklärt.
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Du kannst das einkommensabhängige KBG beantragen - es wird dann aber ein niedriger oder kein Tagsatz rauskommen. Dann gibt es den Antrag auf Sonderleistung 1 (nach §24d kinderbetreuungsgeldgesetz). Dadurch kannst du den Tagsatz von 39,33€ beantragen (diesen würdest du auch beim pauschalen KBG bei der kürzesten Bezugsdauer erhalten. Du wirst diesem also gleich gestellt.
Die Variante hat den Vorteil, dass dein Mann dann ebenso wieder das einkommensabhängige KBG beantragen kann. (Würdest du das pauschale beantragen wäre er auch an diese Variante gebunden und ich denke er wird derzeit der Hauptverdiener sein und es wird bei ihm ein höherer Tagsatz rauskommen).
Noch ein Tipp: dein Mann kann das einkommensabhängige KBG für 4 Monate minus 2 Tage beantragen und in dem ersten und letzten Monat voll verdienen. Zb. er bezieht das Geld von 02.01. bis 29.04.. Dann sind Jänner und April sogenannte Bruchmonate und keine vollen Bezugsmonate - daher ist der Zuverdienst in diesem Monat egal und wird nicht geprüft. (siehe hier unter "Zuverdienst bei einkommensabhängigem KBG) https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_neben_Karenz_und_Kinderbetreuungsgeld.html
In den Monaten in denen nur er das KBG bezieht (in diesem Beispiel im Feb und März) müsstest du dich halt selbst versichern oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Es gibt eine Infoline Kinderbetreuungsgeld vom Bund, die können hier auch gut weiterhelfen und beraten.
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Ist leider alles ein bisschen eine Rechnerei 🫣