Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beim 2. Kind innerhalb von 2 Jahren?

Hallo ihr Lieben, ich habe mal eine Frage an euch:

Angenommen, es wurde mit dem Arbeitgeber eine Karenz im Ausmaß von zwei Jahren vereinbart, man hat 14 Monate Kinderbetreuungsgeld bezogen (12 Monate Mutter und 2 Monate Vater) und innerhalb dieser zwei Jahre Karenz wird ein weiteres Kind geboren. Hat man dann die Möglichkeit das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld erneut zu beziehen? Und wird dieses anhand des Gehalts bevor der 1. Karenz berechnet? Hat man in so einem Fall auch Anspruch auf Sonderwochengeld?

Danke für eure Antworten.

Kommentare

  • Nein du müsstest dazwischen gearbeitet haben, sonst kannst du nur das pauschale KBG wählen. Sonderwochengeld wurde dieses Jahr beschlossen und kann in diesem Fall beantragt werden. Lg Sarah ☺️🙂
    kathi0814MamaLamathisisliz
  • Man sogar mindestens ein halbes Jahr wieder arbeiten. Geringfügig zählt allerdings nicht mit.
    thisisliz
  • Das eaKBG wird dann aber vom Letztbezogenen Gehalt berechnet, sprich wenn ich 6 Monate durchgehend 20h arbeiten war, wird das Gehalt der 20h hergenommen, oder?
  • Danke euch. Das mit dem halben Jahr (182 Tagen) arbeiten hab ich gelesen. Allerdings hat mich folgender Satz verunsichert.

    Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind nur:

    die an eine solche 182-tägige in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit direkt anschließenden Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) sowie Zeiten der Elternkarenz (bis maximal zum 2. Geburtstag eines Kindes) nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG)/Väter-Karenzgesetz (VKG), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist.

    Ich hätte das so verstanden, dass - falls das 2. Kind innerhalb von zwei Jahren auf die Welt kommt, die Karenz der Erwerbstätigkeit gleichgestellt wird und daher ein Anspruch bestehen würde...
  • Es gab vor ca. einem Jahr Änderungen bzw. Karenz, Papamonat etc. Also könnte sich was geändert haben. Wenn du @thisisliz wirklich sicher gehen möchtest, würde ich bei der AK nachfragen.

    @rainbow_1989 Man muss zwar 6 Monate gearbeitet haben, zur Berechnung werden aber nur die letzten drei Monate vor Mutterschutz herangezogen.
    thisisliz
  • @thisisliz Also ich glaube nicht, dass man gearbeitet haben muss, da eben die Karenz bis zum 2. Geburtstag der Erwerbstätigkeit gleichgestellt ist. Eine Kollegin von mir war nur 1-2 Monate zwischen Kind 1 & 2 arbeiten und hatte dann auch Anspruch auf das ea KBG. Allerdings weiß ich nicht, wie sich das Sonderwochengeld hier auswirkt.

    Hast du während der Karenz deines Mannes gearbeitet oder warst du im Urlaub? Ein unbezahlter (!) Urlaub könnte den Anspruch auf ea KBG nämlich zunichte machen.

    Ich würde mich in deinem Fall bei der AK beraten lassen.
  • sabsie4517sabsie4517

    1,792

    bearbeitet 29. Oktober, 12:05
    So die Antwort auf die Frage, ob man ea KBG nach dem Sonderwochengeld beantragen kann, findet sich auf der Seite der AK: cedee150-95e4-11ef-9b70-67a8e79a74b2.jpeg Also Sonderwochengeld und eaKBG schließen sich leider aus. Du musst somit richtiges Wochengeld bekommen, um wieder einkommensabhängiges KBG zu beziehen.
    thisisliz
  • Es geht um den geldbezug. Wenn du vor Ende des eakbg wieder in muschu gehst, kriegst quasi 1:1 das alte eakbg weiter. wenn du weiter unbezahlt in Karenz bist, gälte es zwar da du aber kein Geld bekommen hast, ist die Berechnungsgrundlage 0. Du hast zwar Anspruch, aber keine Grundlage. Man muss also 3 volle Monate arbeiten, um ein normales Wochengeld zu bekommen aus dem das kbg berechnet wird. Die 182 tage sind mit der Karenz erfüllt.

    Andernfalls gibt’s das sonderwochengeld und das pauschale kbg, wurde mir so von der ak erklärt.
    thisisliz
  • @MamaLama ahhh danke, jetzt verstehe ich glaub langsam… Falls mein Mann 3 Monate in Karenz gegangen wäre und ich die vollen 3 Monate gearbeitet hätte, hätte ich wieder Anspruch auf Wochengeld und auf eaKBG, oder? 🤔
  • @sabsie4517 danke! Ich hab während der Karenz meines Mannes gearbeitet, jedoch nur 2 Monate…
  • @thisisliz
    Du kannst das einkommensabhängige KBG beantragen - es wird dann aber ein niedriger oder kein Tagsatz rauskommen. Dann gibt es den Antrag auf Sonderleistung 1 (nach §24d kinderbetreuungsgeldgesetz). Dadurch kannst du den Tagsatz von 39,33€ beantragen (diesen würdest du auch beim pauschalen KBG bei der kürzesten Bezugsdauer erhalten. Du wirst diesem also gleich gestellt.

    Die Variante hat den Vorteil, dass dein Mann dann ebenso wieder das einkommensabhängige KBG beantragen kann. (Würdest du das pauschale beantragen wäre er auch an diese Variante gebunden und ich denke er wird derzeit der Hauptverdiener sein und es wird bei ihm ein höherer Tagsatz rauskommen).

    Noch ein Tipp: dein Mann kann das einkommensabhängige KBG für 4 Monate minus 2 Tage beantragen und in dem ersten und letzten Monat voll verdienen. Zb. er bezieht das Geld von 02.01. bis 29.04.. Dann sind Jänner und April sogenannte Bruchmonate und keine vollen Bezugsmonate - daher ist der Zuverdienst in diesem Monat egal und wird nicht geprüft. (siehe hier unter "Zuverdienst bei einkommensabhängigem KBG) https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_neben_Karenz_und_Kinderbetreuungsgeld.html
    In den Monaten in denen nur er das KBG bezieht (in diesem Beispiel im Feb und März) müsstest du dich halt selbst versichern oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

    Es gibt eine Infoline Kinderbetreuungsgeld vom Bund, die können hier auch gut weiterhelfen und beraten.
    thisisliz
  • @thisisliz Genau.
    Ist leider alles ein bisschen eine Rechnerei 🫣
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