Schwanger während Bildungskarenz

Hallo! :)
Hat hier jemand Erfahrung, wie eine erneute Schwangerschaft in der Bildungskarenz aussehen würde?
Was ich so im Internet gelesen hab, würde die Bildungskarenz unterbrochen werden und man würde Sondergeld (Wochengeld?) beziehen. Ab wann würde die Bildungskarenz unterbrochen werden? Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft oder erst ab einer gewissen SSW? Wird die Bemessungsgrundlage des Wochengeldes meiner letzten Arbeitsstelle genommen oder der Höhe meines Verdienstes in der Bildungskarenz?
Oder müsste ich trotzdem an meinen Arbeitsplatz zurückkehren, bis ich im Mutterschutz bin?

Kommentare

  • Hallo,

    Was genau meinst du mit erneute Schwangerschaft? Dann weiß ich, ob ich dir weiterhelfen kann - bin seit Jänner 2024 in Bildungskarenz und dann in dieser schwanger geworden - betrifft dich das auch?

    Lg Ina
  • Nur noch vorab: Hier im Forum werden viele Tipps kommen und Infos, ich kann dir auch nur zu meiner Situation Auskunft geben.

    Mein Partner und ich haben uns dann einen Termin bei der AK vereinbart - nicht nur telefonisch, sondern wirklich vor Ort. Dort konnten wir alle Themen durchgehen auch bezüglich Karenz. Das hat sehr geholfen.

    Lg Ina
    cherie
  • Ina38 schrieb: »
    Hallo,

    Was genau meinst du mit erneute Schwangerschaft? Dann weiß ich, ob ich dir weiterhelfen kann - bin seit Jänner 2024 in Bildungskarenz und dann in dieser schwanger geworden - betrifft dich das auch?

    Lg Ina

    Ich war mit meinem 1. Kind jetzt 1 Jahr in Karenz und bin seit März in Bildungskarenz, hätte also meinen Wiedereinstieg im März. Wollte mich nur informieren, wie es aussehen würde, wenn ich innerhalb der Bildungskarenz nochmal schwanger werden würde :)
  • Ah okay, wenn du in der Bildungskarenz schwanger wirst, dann beziehst du das Weiterbildungsgeld bis zum Mutterschutz. Dann bekommst du das Wochengeld. Ich habe dem AMS im ersten Trimester eine Bestätigung meiner Schwangerschaft von meiner Ärztin geschickt.


    Die Bildungskarenz gilt vom AMS als abgeschlossen, wenn du in den Mutterschutz wechselst. Du benötigst dann von dem Institut, wo du die Ausbildung gemacht hast, eine Bestätigung, dass du die passende Anzahl an Wochenstunden geleistet hast. Diese Bestätigung sendest du dem AMS am ersten Tag deines Mutterschutzes zu.
    Innerhalb von 4 Jahren kann die Bildungskarenz auch aufgeteilt geleistet werden.

    Du kannst, da du vom AMS betreut wurdest nur das Karenzmodell Kinderbetreuungsgeld-Konto in Anspruch nehmen. Weil du fürs einkommensabhängige Modell vorher berufstätig sein musst.

    So ist es bei mir in Wien, ich weiß nicht, ob das bundeslandübergreifend gilt 🤔.

    Ich hoffe, dass hilft dir ein bisschen weiter 😉,

    Lg Ina
    MamaLama
  • War bei mir genauso wie @Ina38 es geschrieben hat, bin aber aus NÖ also meines Wissens nach ist das eh einheitlich. Wochengeld sind übrigens 180% vom Weiterbildungsgeld falls das noch Thema wäre - alles Gute !
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