Selbstständig und unselbstständig tätig

Hi,
Ich bin das erste Mal schwanger und wollte mich nun informieren, wie es mit dem Mutterschutz konkret funktioniert. Ich würde gerne in meiner unselbstständigen Tätigkeit (20 Std) in frühzeitigen Mutterschutz gehen, aber meine selbstständige Tätigkeit noch ausüben. Weiß jemand, ob dies möglich ist?
AK ist leider nicht für mich zuständig und Personalabteilung will ich nicht fragen.

Kommentare

  • Es scheitert schon bei "ich möchte in vorzeitigen Mutterschutz gehen". Das wollen viele, geht aber nur wenn aus gesundheitlichen Gründen notwendig. Und wenn, dann ist das ein Beschäftigungsverbot und betrifft deine selbstständige Tätigkeit auch. Also wenn du bei zwei verschiedenen Krankenkassen bist, musst du die beide über den Beginn des Mutterschutzes informieren. Die Mutterschutzbestimmungen bei selbstständigkeit kenn ich allerdings nicht. Real arbeiten die meisten selbstständigen dann trotzdem zumindest ein bisschen im Mutterschutz. AK ist da nicht zuständig, aber bist du bei einer Kammer mit deiner selbstständigen Tätigkeit? Zb die Wirtschaftskammer (je nachdem was du machst) könnte dich zum Thema Mutterschutz bei Selbstständigkeit informieren.
    MamaLama
  • Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Die gesundheitlichen Gründe für den frühzeitigen Mutterschutz hätte ich. Aber ich arbeite als Psychologin (selbständig und unselbstständig) und gehöre soweit ich weiß nicht zur Wirtschaftskammer.
  • Mutterschutz heißt nicht arbeiten. Dazuverdienen ist also nicht möglich/erlaubt.
    Verstehe nicht, warum man Job 1 nicht machen kann und Job 2 schon?

  • In meiner unselbstständigen Tätigkeit habe ich meine Stunden zu leisten und diese kann ich nicht so einfach reduzieren im laufe der nächsten Monate. In meiner selbstständigen Ausübung ist dies möglich.
  • Während der karenz könntest du dich geringfügig selbstständig melden (kleinunternehmer) da darfst du 2.900 Umsatz und davon 500€ Gewinn machen.

    Mutterschutz ist ein beschaftigungsloser Zeitraum. Ich würde mich da gut informieren ob du das so einfach darfst.
    Der AG hätte evtl. Die Möglichkeit zu klagen wenn er es raus findet.

    Frühzeitiger Mutterschutz heißt für ihn ja auch kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt. An seiner Stelle würde würde ich dann ziemlich ausrasten wenn ich hörte dass du selbständig weiter arbeitest.

    Entweder ganz oder gar nicht. Und wenn, dann kündige der fairness halber lieber.
  • @sb9020

    Wenn du in verfrühten Mutterschutz gehst, kannst du nicht in einem Job weiter arbeiten. Mutterschutz bedeutet absolutes Arbeitsverbot vor der Geburt u 8 Wochen nach der Geburt sowieso. Wenn du einen Kaiserschnitt hast, sogar 12 Wochen danach.
    Also das ist gar nicht möglich.
    Der Mutterschutz wird ja gemeldet u wenn du dann weiterhin dein Gewerbe angemeldet hast bzw Einnahmeb daraus erhältst, dann kann es sein dass die die GKK das Wochengeld streicht bzw zurückverlangt.
  • Du kannst btw auch nicht nur in einem Job in Karenz gehen. Wenn dann in beiden. Kannst aber in deiner Selbständigen Tätigkeit geringfügig dazuverdienen. Mehr geht allerdings auch nicht, also falls du 20h vor hättest in der Karenz, ist das nicht möglich u stell ich mir auch schwierig vor mit Neugeborenen in einer Praxis
  • Danke für eure Antworten. Die helfen mir sehr bei meiner Planung.
  • Für selbstständige gilt das "Arbeitsverbot" laut nach dem Mutterschutzgesetz nicht. Freilich ist fraglich, ob du einerseits in frühzeitigen Mutterschutz gehen kannst, und andererseits trotzdem offenbar fit genug bist um selbstständig tätig zu sein.
    MamaLama
  • @Biene880

    Das wundert mich jz schon, ich musste als Selbständige sehr wohl auch in den Mutterschutz gehen, da ich in meinem anderen Job auch im Mutterschutz war. Das gilt doch nur wenn man rein selbständig ist.
  • sulmtalersulmtaler

    469

    bearbeitet 11. November, 12:12
    *bearbeitet*

    Geh am besten zur SVS - die haben auch immer extra Beratungstermine. 🙂

    Die haben mir auch gut weitergeholfen.
  • Also ich nehme mal an, du bist auch SVS versichert. Auch dort musst du in den vorzeitigen Mutterschutz und hast unter Umständen Anspruch auf wochengeld, sofern du nicht arbeitest.

    Bin grad doppelt versichert in Mutterschutz und arbeite nichts, darf auch nicht, erst mit Beginn der Karenz wieder, aber ich bekomm normal Wochengeld! ☺️
  • Nachdem das MSchG nicht gilt für selbstständige, würd mir keine Bestimmung einfallen, die dir die Berufsausübung verbietet. Wenn man natürlich mutterschutzgeld aus der svs in Anspruch nimmt, ist es klar, dass man nicht nebenbei auch arbeiten kann.
  • Die Unterbrechung der Selbstständigkeit ist freiwillig
  • @Biene880

    Nein ich hab das Geld von der Gkk bekommen. Weil ich eben selbständig u angestellt war.
  • @Biene880

    Ist freiwillig ja, aber ich war extra bei der Steuerberaterin u AK u dadurch, dass ich beim Arbeitgeber in verfrühtem Mutterschutz war, durfte ich selbständig auch nicht mehr arbeiten u zum Wochengeld darf man glaub ich auch nix dazu verdienen.
  • Biancaa_ schrieb: »
    @Biene880

    Ist freiwillig ja, aber ich war extra bei der Steuerberaterin u AK u dadurch, dass ich beim Arbeitgeber in verfrühtem Mutterschutz war, durfte ich selbständig auch nicht mehr arbeiten u zum Wochengeld darf man glaub ich auch nix dazu verdienen.

    Nope darfst du nicht, du musst auch dein Unternehmen ruhend melden, sofern du halt wochengeld oder betriebshilfe beziehen willst!
    Biancaa_
  • Das ist natürlich klar, wie ich geschrieben hab. Aber es zwingt dich niemand das zu tun, es ist freiwillig.
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