Thema Hauskauf bei ungleichen Geldverhältnissen

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Kommentare

  • Biene880 schrieb: »
    Dann steh ich zB im Falle der Scheidung mit einer ganz schön saftigen Forderung Meiner Geschwister da, während ich so dumm war und die Hälfte zu verschenken. Es gibt hald eben Situationen bei denen es nicht anders geht, auch wenn ich das im Grunde normalerweise auch nicht empfehlen würde.

    Ah, ich glaub, jetzt versteh ichs!
    Darauf hat uns der Notar auch aufmerksam gemacht. Dass Schenkungen 10 Jahre lang noch (verzeih bitte die laienhafte Ausdrucksweise) erbrechtlich relevant sind. Deshalb hat er uns empfohlen, zuerst zu schenken und dann zu heiraten (sofern wir das vor hätten).
    Aber natürlich gilt dieses Recht bei jeder Art von Erbe und somit auch gegenüber Geschwistern.

    Versteh ich, dass man dann bei gewissen Situationen, anders entscheidet. Es muss zur eigenen Familie passen.
  • @ka48 ja du wirst die Grunderwerbssteuer meinen. Und wahrscheinlich die Notarkosten plus Schenkungsvertrag.
    Aber Achtung, ich weiß es nicht mehr ganz genau, aber wenn ein gemeinsame Hauptwohnsitz begründet wird, entfällt die glaub ich sogar oder zumindest ein Teil?
    (Achtung immer Eheleuten)

    @Biene880 nein, das versteh ich noch weniger. Aber mich würde die Konstellation wirklich interessieren, gerne auch per PM. Wie kann es einen Anspruch aufs Pflichtteil der verschenkenden Eltern geben?
    Meinst du die anderen Kinder der Eltern? Sprich deine Geschwiste? Meinst du die Eltern selbst?
    Seit 2017 sind nur noch der Ehepartner und die eigenen Kinder in 1. Linie erbberechtigt.
    Die Eltern und Geschwister erst, sollte es weder Kinder noch Ehepartner geben.

  • Ja ich meine die anderen Geschwister, gerne morgen per privatnachricht genauer, das sprengt sonst hier den Rahmen denk ich. @Mohnblume wenn der geschenknehmer selbst pflichtteilberechtigt ist geht die schenkungsanrechnung zeitlich unbefristet. Dh wenn zb mir das Grundstück geschenkt wird und ich es weiterschenke, können mir gegenüber (als selbst Pflichtteilberechtigte) von Geschwistern zeitlich unbefristet Forderungen auf den pflichtteil gestellt werden
  • Und wir reden da auch nicht davon, dass die Forderungen gestellt werden könnten, sondern das werden sie auch sicher zu gegebener Zeit.
  • @mydreamcametrue das war dann aber nicht sehr gut durchdacht. Denn sie hat ihn dadurch einen Großteil der Zinsen von letztendlich seinem Kredit finanziert.

    Da hätte sich eine Rechtsbeistand echt gelohnt...

    @Tinnie Wenn dir deine Eltern etwas schenken und sterben, dann können deine Geschwister auf das zuvor geschenkte Anspruch erheben...
    Ansonsten könnte man mit Schenkungen Pflichtteile leicht vollständig umgehen, indem man vor dem Tod alles dem Lieblingskind schenkt.
  • bearbeitet 13. November, 22:38
    Tinnie schrieb: »
    @ka48 ja du wirst die Grunderwerbssteuer meinen. Und wahrscheinlich die Notarkosten plus Schenkungsvertrag.
    Aber Achtung, ich weiß es nicht mehr ganz genau, aber wenn ein gemeinsame Hauptwohnsitz begründet wird, entfällt die glaub ich sogar oder zumindest ein Teil?
    (Achtung immer Eheleuten)

    @Biene880 nein, das versteh ich noch weniger. Aber mich würde die Konstellation wirklich interessieren, gerne auch per PM. Wie kann es einen Anspruch aufs Pflichtteil der verschenkenden Eltern geben?
    Meinst du die anderen Kinder der Eltern? Sprich deine Geschwiste? Meinst du die Eltern selbst?
    Seit 2017 sind nur noch der Ehepartner und die eigenen Kinder in 1. Linie erbberechtigt.
    Die Eltern und Geschwister erst, sollte es weder Kinder noch Ehepartner geben.

    Angenommen du hast 3 Kinder und 1 Grundstück - schenkst dieses Grundstück einem Kind.

    Dann haben die anderen beiden Kinder Anspruch auf jeweils 1/3. Zumindest falls du innerhalb einer bestimmten Frist verstirbst (10 Jahre).
  • Wie schon gesagt... Diese 10 Jahresfrist gibt es in Österreich nicht (wenn der geschenknehmer ebenfalls Pflichtteilsverechtigt ist) und sonst beträgt die Frist nur 2 Jahre.
    mydreamcametrue
  • @mydreamcametrue der Pflichtteil ist nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Also in dem Fall 1/6, wenn ich mich nicht irre
  • Und die anderen Kinder haben in der geschilderten Situation Anspruch auf den Pflichtteil, also 1/6
  • @Biene880 spannend, das heißt man könnte das Gesetz umgehen, indem man alles der Schwiegertochter schenkt und die dann mit dem Sohn teilt? Oder wird das als Umgehung gewertet?
  • Das ginge meines erachtens, dann darfst aber nicht innerhalb von 2 Jahren versterben.
    awa
  • sulmtalersulmtaler

    462

    bearbeitet 13. November, 23:04
    Aber würde es da nicht Sinn machen die Geschwister auszuzahlen bzw. dass diese auf das Grundstück verzichten oder wie ist das dann in der Zunkunft geplant? Können die Geschwister dann in x Jahren, wenn die Eltern sterben auf das Grundstück/Haus Anspruch erheben?
  • TinnieTinnie

    296

    bearbeitet 13. November, 23:31
    Hm, ich hab verstanden was ihr meint. Danke wieder was dazu gelernt 🫣😁
    Gottseidank haben wir uns gütlich beim Erbe ohne gegenseitiger Anrechnungen geeinigt -
    Inflation und Co müsste man ja dann ev. auch noch irgendwie bei Bargeld berücksichtigen.. nicht umsonst trennt das Erben ganze Familien 😢

    Aber konkret ging es mir ja eigentlich darum, dass das Schwiegerkind im Falle von @Biene880 aufgrund des Pflichtteils nichts direkt geschenkt bekommen könnte. Aber der wäre ja nach 2 Jahren hinfällig.
    Insofern wäre es ja nicht verkehrt gewesen diesen Weg zu gehen oder? Und für deinen Mann und dich der bessere Weg im Streitfall mit den Geschwistern gewesen?
    Wie gesagt da zählt ja nicht der Verkehrswert sondern der Einheitswert bei der Steuer, von dem her wärs kostentechnisch egal gewesen. Und der ist wirklich miniminimalst teilweise im Vergleich.

    Jetzt schenken wäre nicht so klug wenn man bereits weiß dass es zu Streitereien mit den Geschwistern kommt.. da geb ich dir voll Recht.


    Das Ganze hat zwar nichts mit der ursprünglichen Frage des Themas zu tun. Aber ich glaube viele kennen sich bei Erbe und Schenkungen nicht aus - daher hab ich doch nur editiert und nicht gelöscht :)
  • bearbeitet 14. November, 04:47
    Biene880 schrieb: »
    Wie schon gesagt... Diese 10 Jahresfrist gibt es in Österreich nicht (wenn der geschenknehmer ebenfalls Pflichtteilsverechtigt ist) und sonst beträgt die Frist nur 2 Jahre.

    Und wenn der beschenkte nicht Pflichtteil berechtigt ist? Sind es dann 10 Jahre?
  • @mydreamcametrue dann sind es 2 Jahre.


    @Tinnie meine Eltern hätten niemals ein derart wertvolles Grundstück dem Schwiegersohn (wenn auch nur zur Hälfte) geschenkt! So meinte ich das, mit das wär nicht gegangen.. und wär niemals in deren Interesse gewesen. Außerdem hätte das ja erst zu einem echten Problem in der Familie geführt.
  • Und das ist für mich auch völlig nachvollziehbar.
  • Als ich das Haus von meinen Großeltern übernommen habe, hat meine Mama und mich und meine Geschwister zum Notar zitiert, der einen Vertrag aufgesetzt hat,
    dass Mama mlr das Haus schenkt
    dass meine Geschwister verzichten und
    dass ich auf alles zukünftig erbbare verzichte (Elternhaus, Wald...)

    Zum Zeitpunkt der Übernahme waren mein Mann und ich verlobt, noch nicht verheiratet, daher steht er auch nicht im Grundbuch. Nachträglich eintragen wollten wir wegen den Gebühren nicht. Wo ich das alles gelesen hab, hab ich ein richtig schlechtes Gewissen ihm gegenüber....
  • @annamaus

    Wenn es für alle Beteiligten so passt, ist das ja auch oke!
  • @annamaus wichtig ist einfach, dass ihr im Falle einer Trennung fair seid und ihr ein Testament aufsetzt.
  • @annamaus bei uns war das ähnlich und hier wird wieder viel in einem Topf geworfen.
    Für uns passt das auch und ich sehe nicht ein, warum ich das Grundstück das aus meiner Familie kommt, meine 75% Eigenmittel die ich eingebracht habe, dann mit meinem getrennten Partner (egal ob verheiratet oder nicht) teilen sollte und vl alles verliere, weil niemand den anderen auszahlen kann.
    Er ist da gottseidank einer Meinung und für ihn ist auch gut so, dass er den Betrag bekommt und gehen kann. Nebenbei spart er sich jetzt einiges zusammen und geht unsrer Meinung nach nicht als "verlierer" wenns mal wirklich wäre.
    suse
  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    11,290

    bearbeitet 14. November, 09:08
    Wir haben einen komplizierten Fall. Vielleicht möcht ja jemand mit mir das brain stormen 😅

    Meine Schwiegermutter ist alleinige Besitzerin von 3 Grundstücken die direkt nebeneinander liegen. Die Grundstücke sind zum Teil bebaut (ein Einfamilienhaus und eine Garage) und bewohnt (aktuell von meinem Mann, mir und den Kids zur Miete). Die Grundstücke so, wie sie aktuell sind zu teilen macht keinen Sinn weil jedes Grundstück für sich genommen so nicht verwendbar ist (es sind 3 Sehr schmale, lange Streifen - sie sind aber nicht getrennt und werden im Grunde genommen als ein großes Grundstück verwendet).

    Nun werden wir das Haus übernehmen. Dafür werden wir diese Grundstücke neu parzellieren lassen sodass diese anders geteilt werden können und dann gedrittelt werden können. Es wird dann somit ein gebautes Grundstück und gern unbebaute Grundstücke mit jeweils ca. 500qm geben. Meine Schwiegermutter hat vor, das sie jedem ihrer Söhne dann ein Drittel schenkt. Das Haus, in dem wir jetzt wohnen steht dann somit auf unserem "geschenkten" Grund und wird ihr von uns abgekauft werden. Wir werden das Haus demnächst auch von einem Sachverständigen schätzen lassen. Wieviel sie dann wirklich für das Haus will, werden wir sehen.

    Wir werden das darauf stehende Haus sanieren und uns dafür einen Kredit aufnehmen. Werden uns 50/50 ins Grundbuch eintragen lassen und auch den Kredit gemeinsam aufnehmen.

    Wo könnten uns bei unserem Gedankenspiel Stolperfallen erwarten?
  • Da kann ich ja richtig froh sein, dass mein Mann mir 50% vom Grundstück, dass er sich schon vor unserer Zeit gekauft hat, „geschenkt“ hat 🤣
    Hätte aber wie gesagt auch keinen Kredit fürs Haus unterschrieben, wenn ich dann nicht im Grundbuch steh. Never ever.
    Und da wir eine Familie sind, war das auch gar keine Diskussion. Wenn ich meinem Partner mit dem ich sogar ein Kind bekomme, nicht mal was schenken kann, dann wär das für mich keine Partneschaft/Ehe.
    Man kann ja auch eine Trennungsvereinbarung schreiben lassen, wo trotzdem beide im Grundbuch stehen können, wo dann bestimmt wird, wer bei Trennung auszieht u wie viel der bekommt. Aber dann ist man zumindest bezüglich Kredit abgesichert.
    Sarah6
  • Ja liebe @Biancaa_ gut dass wir alle verschieden sind und das wichtigste ist das es für jeden passt.
    Wie gesagt es wird hier viel verallgemeinert und kommt auch auf den Wert an. Mein Grundstück ist alleine zb über € 300.000 wert, + das neu gebaute Haus drauf, würde ich meinen Partner dann über € 450.000-500.000 "schenken" ... also nein soooo großzügig bin ich dann echt nicht und das hat für mich nichts mit Liebe oder guter Ehe/Partnerschaft zu tun
    suse
  • @yasrie würde ich auch nicht machen, bzw. von meinem Partner verlangen.

    Solange man eine Regelung findet, dass kiemand ums eingebrachte Geld umfällt, passt das.
    yasrie
  • Unser Grundstück (unbebaut) ist obwohl es sehr klein ist (unter 400qm) sogar weit mehr als 300.000 wert.

    Jede Situation ist eben verschieden und muss unterschiedlich betrachtet werden. So allgemein wie Biancaa_ es schreibt ist es eben nicht.
    sulmtaler
  • yasrie bin da auch bei dir
    yasrie
  • @yasrie

    Das ist ja auch eure Sache. Aber ich würde keinen Kredit ohne Grundbucheintragung unterschreiben. Wenn der Partner dann alleine einen Kredit bekommt, kann er das ja machen. Habe selbst eine Freundin, die hat den Kredit mit unterschrieben und wurde nicht im Grundbuch eingetragen. Naja ihr Typ hat sich dann eine andere gesucht u sie musste aus dem Haus raus u der Gute hat dann seinen Job verloren u keinen Cent mehr bezahlt.
    Sie muss jz tgl überlegen wie sie über die Runden kommt, weil sie den blöden Kredit jetzt alleine zahlen kann.
  • ganz so stimmt das ja in der Realität nicht. Wenn auch sie die Zahlung einstellt, dann greift die Bank als erster auf die im GB eingetragene Hypothek und lässt die Bude verwerten.
  • Im Übrigen ist es für denjenigen, der das Haus verlassen muss IMMER problematisch, wenn er für den Kredit haftet. Also auch dann, wenn er im Grundbuch steht.
  • und wirklich verloren hat in dem Fall von Bianca der Mann, der gutgläubig die Hälfte verschenkt hat. Solche Fälle gibt es zu Hauf, der Mann steht am Ende mit (fast) nichts da, hat alles bezahlt und die Frau lebt schön im vom Mann bezahlten Haus mit den Kindern weiter. Das ist die Realität und in der Praxis der absolut häufigste Fall.
    SemmalBiancaa_Kaffeelöffel
  • @Kaffeelöffel sehe da keine Stolperfallen. Also, solange es geteilt werden kann.

    Ihr braucht da sowieso einen Ziviltechniker der das alles vermisst und teilt und der kann euch sagen ob das überhaupt so teilbar ist; ob irgendwer wem ein Geh- oder Wegerecht geben muss. Das ist eh der erste Schritt.
    Kaffeelöffel
  • bearbeitet 14. November, 11:58
    Biene880 schrieb: »
    und wirklich verloren hat in dem Fall von Bianca der Mann, der gutgläubig die Hälfte verschenkt hat. Solche Fälle gibt es zu Hauf, der Mann steht am Ende mit (fast) nichts da, hat alles bezahlt und die Frau lebt schön im vom Mann bezahlten Haus mit den Kindern weiter. Das ist die Realität und in der Praxis der absolut häufigste Fall.

    Stimmt, haben so einen Fall im Bekanntenkreis. Da lebt die Frau mit neuem Partner und Kindern im Haus und der Ex zahlt den Kredit weiter. Wenn die Kinder ausgezogen sind soll es verkauft und geteilt werden.

    Ich finde nichts schlimmes dran dass die Kinder ihr Zuhause behalten können. Das mit dem neuen Partner müsste halt nicht sein.

    Man darf halt nicht vergessen dass eine Ehe auch eine Wirtschaftliche Gemeinschaft ist und sämtliche Zugewinne beiden gehören. Also wenn einer zB sein ererbtes Geld in Aktien anlegt gehört dem Partner die Hälfte des Gewinnes daraus.
  • Das stimmt ja auch nicht. In Österreich gilt- sofern nicht anders im Ehevertrag vereinbart - der gesetzliche Gügerstand der Gütertrennung.
  • Biancaa_Biancaa_

    5,912

    bearbeitet 14. November, 12:08
    @Biene880

    Wir haben, wie geschrieben, eine Trennungsvereinbarung 😊 niemals würd ich ihm was wegnehmen.
    Und wenn man im Grundbuch steht, kann man zumindest das Haus verkaufen und somit den Kredit abbezahlen.

    Aber er hätte nicht von mir erwarten können, dass ich einen Kredit für was unterschreibe, was mir dann nicht gehört. Zudem ich ja für den Kredit ja auch mitbezahle. Das Haus gehört ja somit auch uns.

    Und mein Mann schätzt es sehr, dass ich ihm den Rücken frei halte, in dem ich die unbezahlte Carearbeit übernehme. Somit möchte er auch kein dein/mein. Egal ob bei Geld oder Eigentum.
    mydreamcametrueSarah6
  • susesuse

    1,247

    bearbeitet 14. November, 13:16
    Bei uns ist's so ähnlich wie in den hier gerade diskutierten Fällen:

    Grundstück gehört mir allein, hab ich sehr jung gekauft und mein Mann war nicht noch nicht in Sicht.

    Dementsprechend gehört das Haus auch mir alleine, mein Mann ist nicht im Grundbuch.

    Eigenkapital haben wir beide ca 250.000 mitgebracht, Kredit hab nur ich bezahlt weil ja ich alleinige Eigentümerin bin.

    Wir haben vertraglich festgehalten welche Summe er von mir im Falle einer Trennung bekommen würde. Ist natürlich nicht die ursprünglich bezahlte Summe, sondern dann im Falle des Falles ein Wert der Restwert, Nutzungsdauer, Marktwert des Hauses etc. berücksichtigt.

    Finanziell ist's so geplant dass ich das Haus alleine erhalten und ihn auch auszahlen könnte!

    Mein Mann hat halt viele andere laufende Kosten übernommen, ich dafür den Kredit.

    Somit konnte er auch Eigentum erwerben und hat Mieteinnahmen, das wäre dann für ihn im Falle der Trennung auch eine Absicherung/Ausweichmöglichkeit.

    Im großen und ganzen ist es super fair für alle Seiten, wir haben nicht das Gefühl dass da einer einen Nachteil hat.

    Wir rechnen trotzdem nicht auf, jeder zahlt halt immer mal wieder was, größere Anschaffungen besprechen wir sowieso.

    Unsere Finanzen sind getrennt, trotzdem sind wir glücklich und lieben uns 😂

    Allerdings war von meiner Seite sehr viel mehr Vermögen da welches ich nicht zur Gänze allein erwirtschaftet habe, somit wäre es anders bei uns gar nicht möglich gewesen.


    Wir bauen aktuell erneut, hier ist's ganz klassisch: Grundbuch und Kredit beide gleichermaßen berücksichtigt, die Aufteilung im Trennungsfall ebenso vertraglich geregelt.

    Für viele mags unromantisch klingen, aber wir haben alles was Finanzen betrifft vertraglich geregelt. Im Falle der Trennung gibt's somit keine Diskussion..vor allem auch seit Kinder da sind find ich das noch wichtiger, da ist's nochmal eine ganz andere Verantwortung.
    Zum Glück haben wir hier beide die gleiche Einstellung - ansonsten wären wir wahrscheinlich eh nicht verheiratet 😂

    yasrie
  • Biene880 schrieb: »
    Das stimmt ja auch nicht. In Österreich gilt- sofern nicht anders im Ehevertrag vereinbart - der gesetzliche Gügerstand der Gütertrennung.

    Ok das ist mir völlig neu
  • @suse ich würde so eine Aufteilung doof finden. Denn du wirtschaftest mit der Kreditrückzahlung in die eigene Tasche und er gibt sein Geld für Konsumgüter für die Familie aus und hat später nichts davon. Wobei man natürlich berücksichtigen muss, dass er ohne sich Miete zahlen müsste.

    Ich finde es jedenfalls spannend, wie viele Ausgangslagen und Lösungen es gibt.
    Wichtig ist, dass man sich dabei wohl fühlt und nicht vollkommen naiv an die Sache herangeht.

    @Biancaa_ wieso hat die Freundin nicht geschaut, dass sie direkt aus dem Kredit raus kommt? Und wenn das nicht geht hätte ich es auf eine Pfändung rauslaufen lassen
    mydreamcametrue
  • @awa

    Weil die Bank dem nicht zugestimmt hat.
    Keine Ahnung warum sie das mit der Pfändung nicht gemacht hat. Wir haben nicht mehr so viel Kontakt, aber wenns mal passt kann ich sie fragen wie es jz aussieht.

    @suse

    Wenn er beim Kredit nicht mit drin steht, ist es ja verständlich, dass du ihn nicht anschreiben lässt :)
  • Ich finde wie man an den Kommentaren sieht gibt es 100% fair und 50:50 halt in den wenigstens fällen - leider.
  • susesuse

    1,247

    bearbeitet 14. November, 13:38
    awa schrieb: »
    @suse ich würde so eine Aufteilung doof finden. Denn du wirtschaftest mit der Kreditrückzahlung in die eigene Tasche und er gibt sein Geld für Konsumgüter für die Familie aus und hat später nichts davon. Wobei man natürlich berücksichtigen muss, dass er ohne sich Miete zahlen müsste.

    Er hat sich - wie erwähnt - weil ich das Haus bezahlt hab, nebenbei noch Eigentum angeschafft.

    Hätte ich nicht das Haus bezahlt und wir nicht gemeinsam die Familie ernährt hätte er Miete zahlen müssen und sich kein Eigentum kaufen können.

    Natürlich könnte man jetzt sagen ich hätt Anspruch auf einen Teil der Wohnung weil ich ihm den Kredit erspart hab und er somit das Geld dafür hatte... haben wir aber so nicht geregelt, die Wohnung gehört im Falle einer Trennung ihm und für mich ist das okay, sonst könnte man das ganze ja immer weiter spinnen und ewig weiter aufrechnen!

    Wir leben gemeinsam als Familie gut, aber wir haben das sichere Gefühl auch im Falle einer Trennung alles geregelt zu haben, ohne dass einer von beiden besser oder schlechter aussteigt. So ist's jetzt in der Ehe und so soll's auch danach weitergehen.

    Aber ja wie gesagt, ist nicht jedermanns Sache.


    Überhaupt ist's bei uns vielleicht komplizierter als in anderen Fällen..es ist viel gemeinsames Vermögen da, vieles aber auch nur von meiner Seite aufgrund von Beteiligungen an mehreren Firmen meiner Familie etc, genauso ist's auf seiner Seite.

    Von daher wäre es gar nicht anders möglich gewesen als alles exakt vertraglich zu regeln, im schlimmsten Falle trifft es dann ja auch unsere Familien und die dazugehörigen Unternehmen.
  • @suse ja damit hast du recht, gut dass ihr so eine Lösung für euch gefunden habt!

    @mydreamcametrue 50/50 ist ja auch nicht immer automatisch fair :-)
  • @Kaffeelöffel wir hatten kürzlich was ähnliches, wenn auch weniger kompliziert als bei euch.
    Was ich euch mitgeben kann - macht den ganzen Prozess möglichst transparent, bezieht immer alle Parteien mit ein. Nehmt euch einen Gutachter der alle drei Grundstücke und das Haus schätzt, einigt euch vorher darauf dass ihr sein Urteil alle akzeptiert und dann teilt auf den Cent genau durch 3.

    Das Gutachten ist teuer aber da sollte man nicht sparen! Je besser alles dokumentiert ist umso besser.

    Alles andere führt später zu Streit. Sogar das führt vermutlich zu Streit. Erbe aufteilen ist echt nicht einfach.
  • Ich bin da ganz bei @Biancaa_ … ich muss ganz ehrlich sagen … wenn mein Mann ein Grundstück mit Haus hätte und wir zusammen eine Familie gründen und dort leben wollten und er mir nicht die Hälfte „schenkt“, würde ich nie im Leben dort leben … oder gemeinsam oder nix 😄😄 wir haben gemeinsam eine Wohnung gekauft, stehen mit 50:50 im Grundbuch, Kredit läuft auf uns beide, aber bezahlen tut mein Mann, weil er mehr verdient. Wenn mir einer kommt mit soviel ist meins soviel ist deins kann er gleich die Koffer packen und gehen! In einer Familie gibt es für mich kein mein / deins …wir haben aber jeweils ein Grund mit Haus, das wir einmal von den Eltern erben werden … das schreiben wir wahrscheinlich auf die Kinder … wäre es aber so, dass wir uns entschieden würden zB in meinem Elternhaus zu leben bzw. in seinem, würden wir wieder mit 50:50 ins Grundbuch eintragen lassen, alles andere ist für mich als Familie nicht fair. 🤷‍♀️🤷‍♀️ würde nie ein Kredit aufnehmen ohne im Grundbuch den gleichen Anteil zu haben oder in so ein Haus investiert, was nicht mir gehört. Haben soooo viele Fälle in der Verwandtschaft, wo das nicht geregelt wurde und es so viele Probleme deshalb gibt. Wenn ich mit jemanden Kinder zeuge, dann bin ich auch bereit ihm die Hälfte meines Eigentums zu geben und auch umgekehrt sollte es so sein!
    Biancaa_mydreamcametrue
  • @Sarah123 Wieso sollte er dir die Hälfte schenken? Mit welchem Argument ?? Was wenn er es selbst nicht erarbeitet hat sondern das Haus aus dem Vermögen seiner Eltern stammt ?

    Wie wäre es umgekehrt - würdest du die Hälfte deines Hauses deinem Mann schenken, einfach so ?? Was machst du im Falle einer Trennung..er besteht auf seine Hälfte, gründet eine neue Familie..zahlst du ihm die Hälfte aus und ziehst mit euren Kindern im schlimmsten Fall aus ??

    Wie bereits erwähnt gehört mein Haus am Papier mir, trotzdem ist es unseres, wir leben als Familie in unserem Haus.
    Eine klare Regelung betreffend Finanzen und Eigentum ändert doch nichts am Gemeinsamkeitengefühl.


    Ich finde das klingt immer alles so einfach, sit es in der Tat aber definitiv nicht.

    Levanteyasrie
  • @kea Danke! Gutachter ist bestellt und kommt am Montag. Ja, kostet ein paar Tausender aber, so wie du sagst: dann haben wir es schriftlich auf den Cent genau. So werden wir es eh machen.
    Es wurde auch von Anfang an mit offenen Karten gespielt. Jeder von den Dreien, hätte die Möglichkeit gehabt das Haus zu nehmen. Wir waren die einzigen, die es (zumindest aktuell) wollten. Was die anderen beiden dann mit ihren Grundstücken machen ist ihre Sache.
    keamydreamcametrue
  • @suse

    Ich glaub das ist eine persönliche Einstellungssache.
    Meine Mama hat auch den Grund von ihren Eltern bekommen u trotzdem hat sie meinen Papa anschreiben lassen, weil er ja das Haus mitgebaut hat u auch beim Kredit mitgezahlt hat. Bei euch ists ja wieder was anderes, er steht ja nicht im Kredit. Da versteh ich dass du ihn nicht anschreiben lässt.
    susemydreamcametrue
  • Was ich dir @Oceanholic aus meiner Erfahrung berichten kann, ist sich gemeinsam sehr gut im Klaren darüber zu werden was für euch beide "fair" ist. Wir haben da lange und seeeehr intensiv darüber diskutiert. Auch bei uns war die Situation nicht so "einfach" zu beantworten. Wir haben uns schließlich auch, ähnlich wie andere hier geschrieben haben, für die Lösung entschieden, dass einer im Grundbuch steht und der dann alleine Kreditnehmer war und dem anderen ein (gemeinsam ausgehandelten/vereinbarten) Betrag im Trennungsfall zusteht. Wir sind aber auch beide die Typen bei denen es mein und dein in der Ehe gibt :-) Das heißt nicht, dass wir jeden Cent gegenseitig aufrechnen und uns nicht als Familie fühlen. Ich glaube wichtig ist da ehrlich zu sich und dem anderen zu sein und sich die Zeit zu nehmen offen zu reden. Als wir uns da einig waren, haben wir uns rechtlich gut beraten lassen.

    Uns hat in der Diskussion geholfen, dass wir auch über alle "nicht bezahlten" aber geleisteten Arbeiten (das spielt oft rein ob man etwas für fair oder nicht, bewertet) - Carearbeit, Eigenleistung am Bau (egal ob selber oder aus der Familie) etc. gesprochen haben. Und auch über die gefühlte (!) Verpflichtung demjenigen gegenüber von dem das Erbe kommt. Also über das Gefühl in deren Sinne handeln zu "müssen" bzw. einem diffusen Verantwortungsgefühl der Familie gegenüber.





    kathi0814
  • @Levante Hauptproblem ist leider das zu dieser Zeit das nur mehr selten möglich ist das nur einer einen Kredit aufnimmt. Durch die hohen Zinsen und die Eigenmittel die man braucht, sowie die max. Kreditrate vom monatlichen Einkommen ist es echt schon nur für Gutverdiener möglich geworden alleiniger Kreditnehmer zu sein.

    Ich stehe zu 50% im Grundbuch, auch wenn es Erbe meines Mannes ist und wir haben für den Umbau einen Kredit aufgenommen und ich hätte auch nur dann einen Kredit mit aufgenommen und meine Eigenmittel investiert wenn mir auch etwas gehört. Ich würde es ihm nie wegnehmen im Fall einer Trennung, aber den von mir investierten Betrag möchte ich dann wieder und das haben wir auch so ausgemacht. Aus dem Kredit würde ich aussteigen. Für mich ist es trotzdem eine Absicherung, da ich nicht plötzlich ohne allem dastehe und einen Kredit weiter zahlen muss wenn mir nichts gehört.
    KaffeelöffelBiancaa_
  • Ich versteh die Absicherung nicht.. was soll da bitte deine Absicherung sein, einen Kredit nicht weiter zahlen zu müssen? Du haftest grundsätzlich trotzdem gegenüber der Bank weiter.
    suseLevante
  • @Biene880 die Absicherung ist mein Besitz, also die Hälfte des Hauses. Den ich nicht verlangen würde, aber könnte wenn es drauf ankommt.
    Biancaa_
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