EaKbG_Einvernehmliche Auflösung zu Mutterschutzbeginn

Hallo ihr Lieben,

Ich habe im Juni eine einvernehmliche Auflösung zum 31.12.2024 unterschrieben und wurde dann 2 Wochen später schwanger.

Mein Mutterschutz beginnt am 28.1.2025 Jetzt hab ich mich mit meinem Arbeitgeber darauf einigen können, die einvernehmliche Auflösung nach hinten zu verschieben, um meinen Anspruch auf das eaKBG geltend zu machen.

Der Arbeitgeber hat mir nun ein neues Schreiben zukommen lassen und die einvernehmliche Auflösung auf den 27.1.2025, also 1 Tag vor Mutterschutzbeginn, datiert.

Hätte ich dadurch die Voraussetzungen für das eaKBG Geld erfüllt ? Bilde mir nämlich ein irgndwo gehört zu haben, dass man für das eaKBG zum Zeitpunkt der Geburt angestellt sein muss ?

Kommentare

  • Hallo, bei mir war es so ähnlich und mir wurde von AK und GKK mitgeteilt, dass man bis einem Tag vor Geburt beim Arbeitgeber gemeldet sein muss, das war 2022. 🤷🏼‍♀️
  • Danke, So hab ich es eben auch gehört, bzw. bis 1 Tag nach Geburt.
    Für den Arbeitgeber müsste es eigentlich egal sein, da ich dann ja eh schon das Wochengeld beziehe.
    Aber die einvernehmliche müssten wir dann nach der Geburt datieren denke ich?
  • MiniBaby schrieb: »
    Hallo, bei mir war es so ähnlich und mir wurde von AK und GKK mitgeteilt, dass man bis einem Tag vor Geburt beim Arbeitgeber gemeldet sein muss, das war 2022. 🤷🏼‍♀️

    Und dein Arbeitgeber hat die einvernehmliche Auflösung dann auf das notwendige Datum datiert ?
  • nein leider sind wir nicht so gut auseinander gegangen, ich hab dann auch nicht daran gedacht und wollt nur weg von dort. bin somit um sehr viel geld gefallen da ich das pauschale nehmen hab müssen 😬
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