Hallo!
Ich möchte wissen, ob es jemanden von euch gibt, der sein Kind im letzten Kindergartenjahr aus dem KIGA genommen hat. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, was war die Konsequenz/Strafe?
Unsere Tochter geht seit sie 2 ist in den KIGA, ist gur integriert und schulreif. Sie kommt im September in die Schule.
Nun haben wir die Möglichkeit zusammen als Familie bis Juni zu verreisen. Die Abmeldefrist bei der Bezirkshauptmannschaft ist mit Ende August abgelaufen.
Es ist zu lesen, dass es zu einer Verwaltungsstrafe kommt bei einer Verletzung der Anwesenheitspflicht. Um wieviel Geld handelt es sich dabei? Gibt es jemanden, der Ähnliches gemacht hat? Wie seid ihr vorgegangen?
Grüße, Judimiki
Kommentare
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Unsere Nachbarn hatten Glück u mussten nur um die 400€ Strafe bezahlen.
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Entschuldigt darf man sowieso etliche Wochen fehlen (alle Ferienzeiten zusammen) und noch etwas mehr glaub ich.
Würde einfach das Gespräch suchen und mich direkt informieren.
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Die Kindergartenleitung ist verständnisvoll, meint aber, dass sie es melden müsste. Sie ist da halt auch sehr korrekt. Verstehe ich eh in gewisser Weise-sie muss sich auch an die Vorschriften halten...
In der BH wollten sie mir eben nicht sagen welche "Strafe"/ Konsequenz es dann geben würde.
Wir möchten halt unbedingt diese einmalige Chance nutzen. Diese Familienqualitätszeit bekommen wir so nicht wieder. Mit der Schule ist es dann sowieso nicht mehr möglich....
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Würde mich da mal erkundigen und wieviel darf man da fehlen?
Wie lange wollt ihr wegbleiben bis September oder nur immer mehrere Wochen?
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Das war vor 2 Jahren. Und einmal vor 1 Jahr. Also bei beiden Kindern.
Mehr weiß ich leider nicht, da wir keinen Kontakt haben, weil die Kinder, wenn sie bei un waren, leider 0 Benehmen haben. also die waren nie in einem Kiga u die Ältere wurde das erste Schuljahr zu Hause unterrichtet, hat aber dann diese Prüfung die man machen muss nicht bestanden u geht jetzt in eine „Schule“, wenn mans so nennen möchte 😅 sie halten nichts von Schule u Fremdbetreuung im Allgemeinen.
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In welchem Bundesland seid ihr daheim?
Ich würde mich noch an die Bildungsdirektion eures Bundeslandes wenden.
Ausnahmegründe sind allgemein nur Erkrankung/Behinderung, unzumutbarer Weg vom Wohnort zum Kindergarten oder Nachweis der Betreuung durch Tagesmutter/vater.