Wochengeldberechnung Kind 2

Hallo!
Ich habe eine Frage zur Wochengeldberechnung.

Zu meiner Situation: Mein Kind ist im September 2023 geboren. Mein Mann und ich haben uns die Karenz aufgeteilt (12+2). Ich war im Juli und August 2024 arbeiten, im September und Oktober zuhause und habe wieder Kinderbetreuungsgeld bezogen. Die Karenz endete am 3. November und seit 4. November 2024 arbeite ich wieder. Ich habe also durchgehend Geld bezogen.
Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt Mitte Februar.
Die Dame von der Krankenkasse, mit der ich gesprochen habe, meinte, dass das Wochengeld anhand der letzten 3 vollen Monate berechnet wird. Ich arbeite zwar insgesamt über drei Monate, allerdings sind weder Nov noch Feb volle Kalendermonate. Welche Gehaltszettel werde zur Berechnung verwendet? Die Dame am
Telefon meinte etwas von Sonderwochengeld, dann könnte ich aber nicht das einkommensabhàngige Kinderbetreuungsgeld beziehen, was in meinem Fall schlecht wäre.
Liebe Grüße

Kommentare

  • Mein Fall ist bisschen anders, weil ich vornherein darauf geachtet habe, dass ich wieder das eaKBG bekommen kann. Aber ich bin auch ab Mitte Februar im Mutterschutz.

    Für mich werden das Einkommen von November, Dezember und Januar die Berechnungensgrundlage sein ( = die letzten 3 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz).

    Wenn bei dir der November nur fast ein voller Arbeitsmonat ist, würde ich mal bei der Arbeiterkammer nachfragen, wie man das lösen könnte.

    Ich habe mal gehört, dass dann eventuell vom 1.-3. November das vorherige eaKBG als Einkommen zur Berechnungsgrundlage dazu zählen könnte. Bin mir aber nicht sicher, ob die Info stimmt.
    Tessa1001
  • @Tessa1001 Also berechnet wird dein Wochengeld von November bis Jänner. Hast du im November die 3 Tage auch noch KBG erhalten? Dann könnte es sein, dass das KBG da auch hinzugerechnet wird. Da bin ich mir aber nicht 100% sicher. Im schlimmsten Fall sind es drei Tage, die du dadurch “verlierst“.

    Das Sonderwochengeld erhält man, wenn der neuerliche Mutterschutz während der aufrechten Karenz beginnt und man kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezieht. Das trifft meiner Meinung nach auf dich nicht zu, da du ja wieder arbeiten bist.

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    Theoretisch sollte dein Wochengeld aus Einkommen und den drei Tage KBG Bezug (falls du da noch in Bezug warst) berechnet werden.

    Du hast dann auch wieder Anspruch auf eaKBG, da die ersten zwei Jahre der Karenz einem Dienstverhältnis gleichgestellt werden sofern man fürs erste Kind Anspruch auf eaKBG hatte.

    Mach dir vielleicht einen Termin mit der AK oder GK direkt aus, um deinen Fall zu besprechen ;-)
    Tessa1001
  • Danke für eure Antworten!
    Ich habe am am 1. November noch KBG bezogen, am 2. und 3. kein Gehalt bekommen und ab 4. war ich wieder angestellt.
    Ich werde heute einmal bei der AK anrufen…
  • Ich habe soeben mit einem Juristen von der AK gesprochen. Leider kann auch er mir keine klare Auskunft geben, da es ein ziemlicher Sonderfall ist. Im November habe ich nämlich zwei Tage kein Geld bezogen. Somit ist der Monat nicht „voll“, weil eben zwei Tage fehlen.
  • Wieso hast du 2. und 3. kein Gehalt bekommen? Mein kbg Bezug hat damals auch an einem fr geendet, ich war direkt anschließend mit sa wieder angestellt und hab ab mo zu arbeiten begonnen.
    Die Lücke musst schon schließen…
  • Leider ist die Lücke nicht geschlossen, ich war eben ab 4. angestellt.
  • @Tessa1001 Es geht hier aber nicht um volle Monate, in denen man Gehalt/Lohn bezieht, sondern um volle Kalendermonate. Somit wird da auch der November einberechnet. Die zwei fehlenden Tage sollten da keinen großen Unterschied machen. Du warst einfach unbezahlt noch zwei Tage in Karenz. Das hat aber keine Auswirkung auf den Bezug von eaKBG. Wie das Wochengeld genau berechnet wird, also ob der Tag KBG da jetzt auch hinzugerechnet wird oder nicht, kann ich nicht sagen. Da vielleicht doch mit der Kasse nochmals abklären. Theoretisch müsste der eine Tag aber auch zur Berechnung hinzugezählt werden.
  • Wobei ich glaube doch nicht, dass das Wochengeld auch vom KBG berechnet wird. Damit das hinzugerechnet wird, muss man bei Antritt Mutterschutz nämlich noch KBG beziehen. Den Fall habe ich jetzt bei Kind 3 nämlich auch 🙈

    Also ich würde es so sehen, dass du den Netto Verdienst von November bis Jänner zusammenrechnen musst und dies durch 92 Tage zählen musst.

    Eine Kollegin von mir hatte aber einen ähnlichen Fall. Sie war wieder 1,5 Monate arbeiten, davor war sie im zweiten Jahr ohne Bezüge daheim und ihr Wochengeld wurde dann eben von den letzten drei vollen Kalendermonaten berechnet, wobei sie ja nur 1,5 der 3 Monate ca. gearbeitet hat. Ich frage sie aber gerne noch einmal.
  • Leider kann auch er mir keine klare Auskunft geben, da es ein ziemlicher Sonderfall ist. Im November habe ich nämlich zwei Tage kein Geld bezogen. Somit ist der Monat nicht „voll“, weil eben zwei Tage fehlen.
    Habe vorher in den Kalender geschaut und sowas befürchtet. Die 2 Tage "Lücke" waren Wochenende. Blöde Geschichte. Aber gerade weil es Wochenende war und du wahrscheinlich nicht eben schon am Samstag wieder zu arbeiten anfangen konntest, würde ich protestieren, wenn dir der November nicht als ganzer Monat angerechnet würde.

    Wäre der 02.11. ein Montag gewesen, hättest du ja direkt nach dem Ende des eaKBG wieder zu arbeiten begonnen. Lass dir daraus, wenn es geht, bitte keinen Strick drehen.

  • Sofern der Arbeitgeber das nachträglich nicht ändert und dich für die zwei Tage nicht bezahlt, wird man da nichts machen können. Hast du den Wiedereintritt mit 4.11 gemeldet? Oder hast du deine Rückkehr mit 2.11 gemeldet? Bei letzterem würde ich das beim Arbeitgeber aber reklamieren. Ich weiß aber nicht, ob das nachträglich noch geändert werden kann 🤷🏼‍♀️

    ABER es geht nur um ein paar wenige Euro insgesamt und Anspruch auf eaKBG bleibt ja bestehen.

    Also als Rechenbeispiel: Ich habe jetzt einen Nettoverdienst von 1500,- herangezogen. Bei drei vollen Monaten wären es 4500,- Netto. Ohne die vier Tage 4.300,- Netto. Der Unterschied des Wochengelds ist 57,22 zu 54,68. Das sind 2,5 Euro pro Tag. Also im schlimmsten Fall bekommst du ein bisschen weniger Geld.
    MamaLama
  • So meine Kollegin hat mir das auch bestätigt: Bei ihr wurden die letzten drei vollen Kalendermonate zur Berechnung herangezogen. Die Tage, die sie in der bezuglosen eaKBG Karenz war, wurden mit null in die Berechnung einkalkuliert. Bei ihr ging es um 10 Tage und sie meint auch, dass es kaum Auswirkung hatte 😉
    weißröckchen
  • Falls sie unbedingt einen vollen Monat brauchen nehmen sie sonst auch das vorherige eabk. Eine Freundin hatte 1 Monat Arbeit und 2 Monate eabk als Berechnungsgrundlage
  • sabsie4517 schrieb: »
    @Tessa1001 Es geht hier aber nicht um volle Monate, in denen man Gehalt/Lohn bezieht, sondern um volle Kalendermonate. Somit wird da auch der November einberechnet. Die zwei fehlenden Tage sollten da keinen großen Unterschied machen. Du warst einfach unbezahlt noch zwei Tage in Karenz. Das hat aber keine Auswirkung auf den Bezug von eaKBG. Wie das Wochengeld genau berechnet wird, also ob der Tag KBG da jetzt auch hinzugerechnet wird oder nicht, kann ich nicht sagen. Da vielleicht doch mit der Kasse nochmals abklären. Theoretisch müsste der eine Tag aber auch zur Berechnung hinzugezählt werden.

    Würde ich auch so sagen. Es geht ja einfach um die drei letzten vollen Kalendermonate vor Mutterschutz und nicht, ob man da gearbeitet hat, soweit ich weiß. Weiß nicht warum die Dame bei der ÖGK und der AK das nicht sagen 🤔
  • Oft ist es aber besser einen Termin vor Ort zu machen. Am Telefon geht alles so schnell und da kann man leicht aneinander vorbeireden. Vor Ort nehmen sie sich mehr Zeit und schauen sich das genauer an
  • sabsie4517 schrieb: »
    So meine Kollegin hat mir das auch bestätigt: Bei ihr wurden die letzten drei vollen Kalendermonate zur Berechnung herangezogen. Die Tage, die sie in der bezuglosen eaKBG Karenz war, wurden mit null in die Berechnung einkalkuliert. Bei ihr ging es um 10 Tage und sie meint auch, dass es kaum Auswirkung hatte 😉

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    Ich habe auch noch einmal bei der Krankenkasse nachgefragt und diese Info bekommen. Wegen der zwei Tage - obwohl ich insgesamt über drei Monate arbeite - wird voraussichtlich ein Sonderwochengeld errechnet. Wenn man Sonderwochengeld bekommt, kann man allerdings kein eaKBG beziehen, was schlecht wäre.

    @sabsie4517 könntest du deine Freundin noch einmal fragen, wie das bei ihr genau war? Du kannst mir auch gerne privat schreiben. :)
  • @Tessa1001 Also sie hat’s mir genau so geschrieben wie ich’s oben erwähnt habe. Das war aber noch bevor das Sonderwochengeld fixiert wurde (Frühjahr 2023).

    Laut AK finde ich aber, dass du nicht ins Sonderwochengeld hinein fällst, eventuell in die Ausnahme mit den reduzierten Arbeitszeiten. Dann gibt’s eben diesen Günstigkeitsvergleich. Hast du die Arbeitszeiten reduziert? Falls nein, fällst du da auf gar keinen Fall rein, weil ja die 3 Monate bis zum neuerlichen Mutterschutz hinter dir liegen.

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    Das Sonderwochengeld gibts ja noch nicht soooo lange und vermutlich gibts daher noch nicht so viele Entscheidungen dazu.

    Mach dir unbedingt einen persönlichen Termin mit der AK aus!
    Tessa1001
  • Wegen der zwei Tage - obwohl ich insgesamt über drei Monate arbeite - wird voraussichtlich ein Sonderwochengeld errechnet
    Noch dazu 2 Tage Wochenende. Ich

    Falls du Sonderwochebgeld bekommen solltest, würde ich Widerspruch einlegen. Und mich anwaltlich beraten lassen, ob man damit vor Gericht gehen sollte.

    Tessa1001
  • Ich habe mich jetzt auch versucht, da einzulesen 🙈

    Laut meiner Einschätzung wird da eine Günstigkeitsrechnung gemacht und nur wenn diese höher ist, gibt’s das Sonderwochengeld.

    Das sind 60% der Letzteinkünfte. Rechne dir mal aus, wo du bei 60% vom letzten vollen Nettomonatslohn vor Kind 1 liegen würdest und was du durchschnittlich in den jetzigen 3 Monaten (November bis Jänner) Netto pro Monat raus bekommst. Sofern die 60% geringer sind, sollte das ja nicht günstiger für dich sein 🤷🏼‍♀️

    Aber ja mit den Infos und Gehaltszetteln dann am besten mal zur AK persönlich hin schauen.

    Ich glaube, dass du das Sonderwochengeld auch gesondert beantragen müsstest, da dein Arbeitgeber ja eine A+E Bestätigung schicken kann, wodurch du ja Anspruch aufs normale Wochengeld hättest.
    Tessa1001
  • sabsie4517 schrieb: »
    Ich habe mich jetzt auch versucht, da einzulesen 🙈



    Das sind 60% der Letzteinkünfte. Rechne dir mal aus, wo du bei 60% vom letzten vollen Nettomonatslohn vor Kind 1 liegen würdest und was du durchschnittlich in den jetzigen 3 Monaten (November bis Jänner) Netto pro Monat raus bekommst. Sofern die 60% geringer sind, sollte das ja nicht günstiger für dich sein 🤷🏼‍♀️

    Ich glaube aber mein Problem ist, dass sie den November gar nicht berücksichtigen, da ich zwei von 30 Tagen keine Bezüge -
    also weder Kbg noch Lohn - hatte. Deshalb müsste ich das Gehalt von Dez und Jänner durch 91 rechnen. Und da kommt nicht so viel raus, da ich derzeit auch nicht voll angestellt bin…

    Ich hab mir beides ausgerechnet, insgesamt würde ich fast 6000€ weniger bekommen, wenn ich ein Sonderwochengeld bekommen würde und dann ein Jahr lang das Pauschale KBG statt Wochengeld berechnet auf Basis von Nov-Jän. 😬 So ärgerlich!
  • @Tessa1001 Also bei meiner Freundin hat das halbe Monat auch gezählt. Nur die 10 Tage wurden eben mit 0 berücksichtigt 🤷🏼‍♀️ Aber kläre das mit der AK!
    Tessa1001
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