Zweitjob in Karenz über Geringfügigkeitsgrenze

Hi liebes Babyforum! Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich bekomme im Juni mein erstes Kind und möchte anschließend 2 Jahre in Karenz gehen. Im ersten Jahr ist der Plan, einkommensabhängiges Elterngeld zu beziehen und mich voll und ganz meinem Baby zu widmen. Das zweite Jahr ( da beziehe ich ja kein KBG mehr) möchte ich bei einem anderen (!) Arbeitgeber in einer anderen Branche einen Teilzeitjob (über der Geringfügigkeitsgrenze) nachgehen. Nach den zwei Jahren wäre der Plan, beide Jobs zu kombinieren. Also in meinen "Ursprungsjob" 12h pro Woche zurückzukommen und beim "neuen Job" (den ich während der Karenz begonnen habe) auch weiterhin Teilzeit zu arbeiten. Ist das denn rechtlich so umsetzbar - natürlich vorausgesetzt, dass mein aktueller Arbeitgeber damit einverstanden ist?

Falls ihr euch fragt, warum denn nicht einfach beim Ursprungsarbeitgeber wieder nach einem Jahr Teilzeit arbeiten: Der "neue" Job entspricht mehr meiner Leidenschaft und würde für mich eine super Gelegenheit bieten, beide Jobs zukünftig kombinieren zu können.

Liebe Grüße!

Kommentare

  • @finkpositive123 Das ist mit Zustimmung des Arbeitgebers durchaus möglich. Das Gesetz sieht allerdings vor, dass man max. 13 Wochen pro Kalenderjahr über der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten darf. Dauert die Karenz in dem Jahr aber nur 6 Monate, dann aliquotiert sich das entsprechend. Ob es dann tatsächlich Auswirkungen hat, wenn man über die 13 Wochen kommt, weiß ich allerdings nicht. Scheinbar kann der aktuelle Arbeitgeber dann nur deinen sofortigen Dienstantritt verlangen. Da kann aber die AK sicher helfen. Bezüglich KBG brauchst du aber nichts befürchten, da du ja dann im zweiten Jahr bist und kein KBG mehr beziehst.
  • bearbeitet 27. Januar, 18:13
    Wenn du über der Geringfügigsgrenze arbeitest verlierst du meines Wissens nach theoretisch den Kündigungsschutz der Karenz. (Also über die gesetzlichen 13 Wochen, die bereits erwähnt wurden. Kann mich ansonsten dem oberen Kommentar nur anschließen)
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