Hallo,
ich hätte eine Frage. Ich hab gelesen, dass man in den 8 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt, also im Mutterschutz Urlaub aufbaut. Ist das richtig? Ist das gesetzlich vorgeschrieben?
Kennt sich damit jemand aus? Danke ☺️
@Hope19 ja, das stimmt und ist gesetzlich festgelegt. 8 Wochen vor und 8 oder 12 (Bei Kaiserschnitt) Wochen nach der Geburt baust du noch Urlaub auf. In der Karenz dann nicht mehr.
Danke für eure Antworten.
Weiß jemand wie das genau funktioniert mit dem Urlaub abbauen? Ich baue den Urlaub ja erst im Mutterschutz auf wo ich ja nicht mehr in der Arbeit bin.
Diesen aufgebauten Urlaub vom Mutterschutz darf man wahrscheinlich nicht schon vor dem Mutterschutz verbrauchen oder?
@Hope19 also ich hab das so gemacht, hab da aber nicht groß gefragt 😅 der Steuerberater meines vorigen Arbeitgebers hat es aber nicht beanstandet. Ich wusste aber, dass ich nach der Karenz nicht mehr ewig dort bleiben werde.
@Hope19 je nachdem ob du ihn dann beim Wiedereinstieg brauchen kannst, behalten (wird dann runtergerechnet auf die Stunden die du arbeitest), oder wenn du genug hast, kannst du auch nach der Karenz noch 1 Monat Vollzeit „arbeiten“ - also den Urlaub VZ verbrauchen - und somit 1 Monat länger bei VZ Gehalt daheim sein und dann erst in Elternteilzeit gehen.
In dem Betrieb, wo ich arbeite, muss ich den Urlaub sogar aufbrauchen. Alles was zum Zeitpunkt des Mutterschutz-Endes noch steht, wird ausbezahlt.
Würd mir gern was mitnehmen für die Zeit, wo mein Partner in Karenz geht, aber gut, dann arbeit ich da halt nur wenige Stunden, geht auch.
@krümel05 meinst du das Ausbezahlen? Es würd mich schon sehr wundern, wenn das nicht erlaubt wäre. Wir sind ein riesiger Betrieb und das Thema Schwangerschaft ist recht gut organisiert. Sobald man sie verkündet, wird einem alles ausgerechnet und genau die Fristen notiert.
@Mohnblume88 Urlaub ist dazu da, um ihn zu konsumieren und nicht um ihn auszubezahlen…ist so eigentlich nicht erlaubt, du könntest es auch ablehnen…wenn niemand sich beschwert, kommen sie damit auch durch…
Das Ausbezahlen bezieht sich ja nur auf die Tatsache, wenn ich den Urlaub nicht aufbrauche.
Ich hab jetzt in der 14. Woche Bescheid bekommen, dass ich 128 Stunden Urlaub habe und den soll ich jetzt verplanen. Wenn man das so früh verplanen kann, sollte sich das ausgehen.
Sollte ich aber krank werden, Frühkarenz oder was auch immer, dann bliebe der natürlich übrig. Und dieser würde dann ausbezahlt werden.
@Hope19: das ist im Normalfall so, wie du es mit deinem AG vereinbarst. Bei uns kann man den Urlaub entweder verbrauchen (inkl. dem den man noch aufbaut im Mutterschutz), dann würde man halt kurzzeitig ins Minus gehen mit dem Urlaub. Das baut sich ja aber dann bis Ende Mutterschutz wieder auf. Oder man lässt ihn stehen und hat dann bisschen Puffer, wenn man wieder zurückkommt. Was der AG aber natürlich nicht berücksichtigen kann, ist gegebenenfalls wenn es ein Kaiserschnitt wird, dann baust du ja nach der Geburt noch 12 Wochen Urlaub auf, weil der Mutterschutz ja dann länger ist. Und was auch noch sein kann, dass das Baby später kommt als der EGT, dann baust nochmal bissl mehr auf.
Bei mir war es tatsächlich so, dass mein Sohn 10 Tage nach EGT auf die Welt kam und dann ein Kaiserschnitt war, das heißt ich hatte natürlich nicht nur 8 Wochen vorher, sondern die 10 Tage noch dazu und dann noch 12 Wochen danach. In der gesamten Zeit baut man noch Urlaubsanspruch auf, das kann man natürlich aber vorab nicht berücksichtigen.
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Weiß jemand wie das genau funktioniert mit dem Urlaub abbauen? Ich baue den Urlaub ja erst im Mutterschutz auf wo ich ja nicht mehr in der Arbeit bin.
Diesen aufgebauten Urlaub vom Mutterschutz darf man wahrscheinlich nicht schon vor dem Mutterschutz verbrauchen oder?
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Würd mir gern was mitnehmen für die Zeit, wo mein Partner in Karenz geht, aber gut, dann arbeit ich da halt nur wenige Stunden, geht auch.
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https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/schwangerschaft/Urlaub_und_Sonderzahlungen.html
Vielleicht könnt ihr das Aufbrauchen des Urlaubs vereinbaren?
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Ich hab jetzt in der 14. Woche Bescheid bekommen, dass ich 128 Stunden Urlaub habe und den soll ich jetzt verplanen. Wenn man das so früh verplanen kann, sollte sich das ausgehen.
Sollte ich aber krank werden, Frühkarenz oder was auch immer, dann bliebe der natürlich übrig. Und dieser würde dann ausbezahlt werden.
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Bei mir war es tatsächlich so, dass mein Sohn 10 Tage nach EGT auf die Welt kam und dann ein Kaiserschnitt war, das heißt ich hatte natürlich nicht nur 8 Wochen vorher, sondern die 10 Tage noch dazu und dann noch 12 Wochen danach. In der gesamten Zeit baut man noch Urlaubsanspruch auf, das kann man natürlich aber vorab nicht berücksichtigen.