Bildungskarenz beim Steuerausgleich absetzen

Hallo!

Ich war letztes Jahr „arbeiten“ (war im Urlaub) und war dann von Juli-Dezember in Karenz. Ich hab also Lohnzettel und kann einen Steuerausgleich machen.
Seit 20.12 bin ich in Bildungskarenz, welche 2400€ gekostet hat. Diese wollte ich jetzt beim Steuerausgleich unter Weiterbildungskosten absetzen, allerdings bekomme ich da nichts hinaus. Kann ich es überhaupt absetzen?

Kommentare

  • Ja. Weil du auf das BK Geld keine Steuern zahlst, bzw. da eine Vergleichsrechnung ansgestellt wird, in der die aus dem Job bezahlten Steuern quasi „gefressen werden“. Also haben die Kosten für die BK quasi keine „Kraft“ mehr beim Steuern reduzieren.
    Als bsp, ich war 2024 9 Monate in BK und 3 Monate arbeiten und hätte rund 1200€ Steuern nachzahlen müssen. Mit vielen Ausgaben hab ich die Nachzahlung deutlich reduzieren können.
  • @MarlisWieser: du kannst nicht nur die Kurskosten abschreiben, auch Bücher/Skripten, Laptop (anteilsmäßig) oder Ähnliches. Vielleicht kommt da ja noch was zusammen?
  • @MamaLama Wie meinst du mit Steuer nachzahlen?
    Das heißt nächstes Jahr muss ich etwas nachzahlen, weil ich in Bildungskarenz war?
  • @MamaLama Wie meinst du mit Steuer nachzahlen?
    Das heißt nächstes Jahr muss ich etwas nachzahlen, weil ich in Bildungskarenz war?
  • Ja, weil: Unter Progressionsvorbehalt versteht man die Einbeziehung von bestimmten steuerbefreiten (bk ALG) oder nicht der österreichischen Besteuerung unterliegenden Einkünften in die Berechnung des ab einer bestimmten Höhe ansteigenden progressiven Steuersatzes.
  • Ich leih mir diesen Thread mal aus.

    Kann ich das Weiterbildungsgeld beim Lohnsteuerausgleich bei meinem Mann unter „Außergewöhnliche Belastung für Ehegatten“ ansetzen?

    Da gibt es ja was, wenn der Partner wenig oder gar nix verdient, das der Mann dann „die Rechnung/Belastung“ von der Frau absetzen kann, oder?
  • Nein, du kannst nur wenn er im ganzen Jahr weniger als 6000 glaub ich verdient, den allein Verdiener absetzbetrag ankreuzen. Er selbst kann etwaige Kurskosten als Kosten für Weiterbildung angeben, das war’s. In der BK beißt man steuerlich eher ab, als man gewinnt 😆
    Lynni87
  • @Lynni87 Weiterbildungskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen.
    Lynni87
  • krümel05 schrieb: »
    @Lynni87 Weiterbildungskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

    Danke. Stimmt auch wieder 😅
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