Hallo Zusammen, mit Ausnahme ist es ja noch möglich die Bildungskarenz zu machen.
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: macht hier jemand aktuell Bildungskarenz und kann mir sagen wie das wirklich abläuft? Also läuft das wirklich so das ich mich nur "einloggen" muss und ansonsten nichts? Möchte das tatsächlich nur machen um 1 Jahr länger bei meinem Kind bleiben zu können und dabei ein wenig Geld zu bekommen.
Und an alle die jetzt "haten" wollen, bitte spart euch das, wenn der Staat nichts für uns Eltern übrig hat dann muss man das System leider "ausnutzen". Ich sehe es wirklich nicht ein mein Kind mit einem Jahr in eine Betreuungseinrichtung zu geben, bzw. geht das bei uns erst ab 2 Jahren 🙈
Danke!
Kommentare
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Es kommt vielleicht auf den Kurs drauf an welchen du machst, ich bin bei Rossi und da muss man schon was tun. Hab aber auch einen Kurs gewählt der mich persönlich sehr interessiert.
Du hast mind. 1 Tag online Präsenztag wo du anwesend sein musst, mind. 5 Stunden.
Dann hab ich einen Kurs wo ich nach jedem Thema Fragen beantworten muss und davon muss ich mind. 80% schaffen.
Dafür hat man einen gewissen Zeitraum Zeit, was total schaffbar ist.
Das wird auch vom AMS überprüft.
Für das „bisschen lernen“ und Geld bekommen und dafür zuhause zu sein, nehm ich das gern in kauf.
Ich muss alles am Abend „lernen“ weil das neben meinem Kind nicht geht oder zu Mittag wenn er schläft.
Der hängt ständig bei mir am PC und will auch drücken, da kann ich mich nicht konzentrieren und dann würd ich auch die 80% von der Prüfung nicht schaffen.
Ich bin aber schon länger in der Bildungskarenz.
Ich denke das die Regeln ab 1.4. sicher etwas verschärft werden.
Du kannst dich da sicher bei der AK beraten lassen.
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Deine Tochter wird im August ja erst ein Jahr oder?
„Ab dem 01.04.2025 können keine Anträge auf Weiterbildungsgeld bei Freistellung gegen Entfall der Bezüge (§12 AVRAG) mehr gestellt werden.“
Noch können Anträge auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld gestellt werden. Diese Möglichkeit endet spätestens am 31.3.2025.
Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass bereits eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vorliegt. Alle Vereinbarungen, die nach dem 28.2.2025 geschlossen wurden, nützen nichts mehr.
Außerdem muss die Weiterbildung spätestens bis 31.5.2025 beginnen.
Ab dem 01.06.2025 sind Anträge auf diese Gelder nicht mehr möglich.“
wko.at/vlbg/arbeitsrecht-sozia…
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Du kannst bzw. musst das KBG vorzeitig beenden (mit 30.05. als letztem Tag), da das Weiterbildungsgeld als Zuverdienst fürs KBG gerechnet wird.
Wie das mit dem Einloggen geht, weiß ich nicht, da ich ein Vollzeitstudium an der Uni absolviere.
Und da du noch extra das Ausnutzen erwähnst, bekommst von mir doch noch einen Kommentar dazu. Niemand „zwingt“ dich dazu, diese Aussage finde ich unverschämt. Es gibt nämlich die Möglichkeit des pauschalen KBG, das auf eine längere Zeit aufgeteilt ist. Ja, es ist weniger Geld, aber es gibt es. Zusätzlich hättest du die Möglichkeit, dir das einkommensabhängige auf zwei Jahre aufzuteilen, wenig ist es ja wirklich nicht.
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