Erneut Schwanger in Karenz

bearbeitet 14. 10. 2013, 21:31 in Karenz & Rechtliches
Hallo ich hab eine Frage an euch. Im April hab ich mein erstes Kind bekommen. Ein zweites Kind möchten wir auch haben. Ich habe gehört das wenn man während des Bezuges von KBG wieder schwanger wird, dann bekommt man bis zum Wochenschutz des 2. Kindes das bisherige KBG weiter. Stimmt das? Also ich müsste im Juli 2014 wieder arbeiten gehn...und wenn ich bis dahin erneut schwanger bin kann ich zu Hause bleiben und bekomm weiter KBG? Danke schon mal :-)
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Kommentare

  • ich erklärs dir anhand von mir okay? :)
    mein Kleiner kam am 24.06.2012 zur Welt. Ich wählte die Variante 20+4. Dh meine Karenz läuft im Februar aus. Ich bin jz wieder schwanger und komme mit November in den Mutterschutz. Dh die 4 Monate Restkarenz verfallen mir.

    Würde ich erst ab April in MuSchu kommen, bekäme ich in der Zwischenzeit kein Geld. Erst ab Eintritt in den MuSchu wieder.
  • Wie schon beantwortet wurde @meinarmin dein neuerlicher Mutterschutz muss vor Ablauf der karenz beginnen sonst musst du dazwischen arbeiten gehn ...
    bigdaddy
  • Ab wann kann ich Karenz beantragen?
  • @Steffitirol also, wenn du erfährst dass du schwanger bist gibst du deinem arbeitgeber bescheid. der muss das dann melden und dann hast du 8 wochen vor der geburt (bei mehrlingen und frühgeburten 12 wochen vorher) mutterschutz und 8 (bzw. wieder 12) wochen nach der geburt nochmals Mutterschutz. im mutterschutz nach der geburt kannst du schon dein karenzmodell wählen und bekannt geben.
  • bearbeitet 17. 10. 2013, 10:25
    Hab mich neulich auch erkundigt. ;)

    Du bekommst Wochengeld fürs zweite Kind wenn du KBG beziehst und vorher schon Wochengeld fürs erste Kind bekommen hast.
    Jedoch wird das Wochengeld nicht berechnet, sondern es beträgt fix rund 780€, egal welche KBG Variante du beziehst! KBG ruht leider sobald du Wochengeld beziehst!
    Wenn du kein KBG mehr beziehst musst du arbeiten gehen, damit du Wochengeld bekommst.


    Wenn du nun mit deinem zweiten Kind schwanger bist und die Bestätigung des ET vom Arzt hast, musst du es deinem AG und der KK melden, im Prinzip wie bei der ersten Ss!
  • Un wie wäre das bei mir? ich bin karenziert arbeite aber 10h samstags in einem geschäft als kassierin. habe von der gkk einen brief bekommen das ich so und soviel anspruch aif wochengeld habe aufgrund meines einkommens. bekomme ich jetzt die 180% der 14,53€ (tagessatz meines kinderbetreuungsgeldes) + das wegen meiner arbeit oder nur eins?????
  • soweit ich weiß, wird das neue Wochengeld anhand von dem Berechnet was du 3 Monate vor der jetztigen Karenz verdient hast.
    und die 10h zählen ned ^^
  • na wennst kbg beziehst bekommt man 180% vom kinderbetreuungsgeld ezug oder?
  • ich such mal den brief der gkk raus
  • Aaaalso Wochengeld in einer laufenden Karenz sind 180% des Kinderbetreuungsgeldes welches gewahlt wurde.
  • Malinarvo ba dir sans daun 1048€ wochengeld ba mir 732€
  • bearbeitet 17. 10. 2013, 12:03
    Nein @patz21 es wird immer von der geringsten kbg Variante berechnet! Also ca. 780 €

    Aja darf ma gratulieren? :D
  • nur vom Kbg;

    geringfügig bist ja unfallversichert und krankenversichert durch das Kbg; von der Geringfügigen bekommen nur die ein Wochengeld (ca 9 Euro/Tag) , die die Selbstversicherung bei der GKK (55 Euro/Monat) gemacht haben - nur: diese Selbstversicherung geht nur, wenn man NICHT anderweitig selbst krankenversichert ist, dh. wer KBG bekommt, ist für diese Selbstversicherung in der Krankenversicherung ausgeschlossen - man hat schon eine Krankenversicherung...

    patz21 schrieb: »
    Un wie wäre das bei mir? ich bin karenziert arbeite aber 10h samstags in einem geschäft als kassierin. habe von der gkk einen brief bekommen das ich so und soviel anspruch aif wochengeld habe aufgrund meines einkommens. bekomme ich jetzt die 180% der 14,53€ (tagessatz meines kinderbetreuungsgeldes) + das wegen meiner arbeit oder nur eins?????

  • hatte auch 20+4 und nur um die 700 wochengeld...

    ja? bekommt leon ein geschwisterl? @patz21
  • bearbeitet 19. 10. 2013, 09:56
    Das Wochengeld macht 180% von 436€ aus. Also 784,80€ im Monat.
    Hab vor kurzem mit der GKK telefoniert.

    Sie gibt uns keine Antwort! :D :-?
  • Hm komidch das hat man mir anders gesagt :-/
  • bearbeitet 19. 10. 2013, 10:19
    was wurde dir gesagt? @Malinarco
  • na das was ich oben gschrieben hab ;) und jz hab ih in einem anderen Forum glesn dast 180% vom kbg bekommst und bis zur Geburt noch KBG also ich kenn mich nimma aus
  • Also wie gesagt, mir sagte das die GKK.
    Ja 180% vom KBG bekommt man, aber nur von der geringsten Variante... siehe HP von GKK, AK... a stehts auch.

    KBG vom ersten gibts nur bis zum Wochengeld, dann ruht es leider.
  • also ich hab entweder 784,50
    oder fürs lange Monat 810,65 bekommen
    und kein Kinderbetreuungsgeld mehr, weil das durchs Wochengeld aufgehoben wird!
    Also aus sicherer Quelle! =)
  • Familienbeihilfe bekommst dann aber bei 2 Kids mehr!
  • Dann stimmt das was sie mir gesagt haben ;)

    Ja genau, FB wird zum Glück mehr.
  • schaß he :-/ hab alles auf Fehlinfos kalkuliert :((
  • bearbeitet 19. 10. 2013, 11:00
    :|:(
    Es is eh eine Frechheit dass für das erste Kind das KBG ruht!!
  • na was heißt ruhen des verfällt :(
  • Musst den Partner in karenz schicken, dann gehts ;-)
    Versteh leider auch nicht was das eine mit dem andern zu tun hat :-(
    Aber ja - sobald du wochengeld bekommst gibts kein kbg mehr
  • meine damen nicht so neugierig :P
  • Ja meinte ich eh... /:)
  • war ja net bös gmeint :(
  • Weis ich eh :)
  • Ich kann mich nur anschließen.
    Ich hab auch 11 Monate Kinderbetreuungsgeld in den Wind gesetzt. (30 Monate - die Kleine ist geboren als der Große 19 Monate war)
    Hab die 2. Ss bei der GKK gemeldet, als ich davon wusste. Hab dann den Termin für den Mitterschutz bekommen. Bis dahin das Kinderbetreuungsgeld vom 1. Kind.
    Dann eben 16 Wochen lang 180% vom Kinderbetreuungsgeld als Wochengeld und danach bin ich wieder ganz normal in die 2. Karenz übergegangen.
  • Puh 11 Monate is viel :(

  • ich versteh halt ned, warum ich, wenn ich 20+4 hab, dann 180% von der 30+6 Variante bekomm :-/
    @xxxisabellaxxx oke ich dacht schon da wär was falsch angekommen :-)
  • Ja das versteht glaub ich keiner! :(

    Nein nein :)
  • @malinarco, es gibt ja bei jeder Varianten wenn man es auf die ganze Zeit rechnet, fast genau gleich viel. Wenn du verstehst wie ich mein.
    Und deshalb wird wahrscheinlich auch immer vom gleichen Betrag aus die 180% gerechnet.
  • aja stimmt das kann sein danke :-)
  • miKkiimiKkii

    6,892

    bearbeitet 19. 10. 2013, 22:55
    da wundert sich der staat noch wenn keiner mehr kinder will... es wird einem alles so schwer gemacht.
  • napirainapirai

    813

    bearbeitet 28. 10. 2013, 22:07
    Ich hab auch eine Frage: vielleicht kann mir wer von euch helfen: ich bin auch noch in Karenz (insgesamt sind 2 Jahre mit dem Dienstgeber vereinbart) und ich hatte das einkommensabhängige KBG. Jetz im zweiten Karenzjahr habe ich also gerade gar kein Einkommen.

    Während dieses Zweiten Karenzjahres wird so wie es ausschaut ein Geschwisterchen kommenf :x habe ich da dann Anspruch auf Wochengeld? Weil verdienen in dem Sinn tue ich ja gerade nix...aber kein Wochengeld?! ...sogar jemand der arbeitslos/beim AMS gemelder bzw. Notstandshilfe bezeiht bekommt Wochengeld....und in Karenz nix? Kann das wirklich sein?

    Könnte ich eigentlich nochmal das eaKBG nehmen ohne zwischen den Kindern gearbeitet zu haben? Wenn ja, von was wird der Tagessatz berechnet?

    @claudsch1980: weißt du das vielleicht? Ich blick nämlich nicht durch :((
  • @napirai ich weiß, dies ist nicht die erwünschte antwort, da oft sehr mühsam, aber wohl die erfolgreichste um antworten zu bekommen!
    -> Am besten bei der Arbeiterkammer anrufen, bei so speziellen Fragen!
  • Ja @nici1990, das wird mir eh nicht ausbleiben. Aber ich bin gern schon vorher so halbwegs informiert...dann kann ich besser nachfragen, bin nicht so baff wenns ma was 'Blödes' sagen und krieg, so glaub ich, insgesamt mehr Informationen :-? :-B
    trotzdem Danke für den tipp!
  • ja versteh dich eh ...
    ... solche gespräche sind oft schneller vorbei als man dachte und dann fallen einem noch zehn fragen ein ;)
  • Kenn ich @nici1990 ...undd rum bin ich eben vorher schon halbwegs informiert...kann gar net zählen, wie oft es mir schon so gegangen is, dass ich nachher weniger wusste und verwirrter war als vorher =))
  • @napirai Auch für Bezieherinnen von Kinderbetreungsgeld gibt es Wochengeld, jedoch nur dann, wenn vor diesem Bezug Anspruch auf Wochengeld gegeben war und die Schutzfrist während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beginnt bzw. wenn der Beginn der neuerlichen Schwangerschaft während des Kinderbetreuungsgeldes stattfand und der Mutterschutz noch vor dem 2. Geburtstag des letztgeborenen Kindes beginnt. In diesem Fall beträgt das Wochengeld € 26,15 täglich. Für Bezieherinnen von Einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld beträgt die Höhe des Wochengeldes: Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld plus 25 %.
  • Danke @claudsch1980 ^:)^

    Das heißt für mich ich kriege nix, wenn die Zweite Schwangerschaft erst nach dem ersten Geburtstag und damit nach dem Ende des eaKBG-Bezuges beginnt, oder? :-? :-/

    Geburt 1. Kind war Anfang August 2012
    Geburt 2.Kind voraussichtlich Ende Juni 2014

    Es tut mir leid, das ich so blöd frage, aber ich hab hier schon mitgekriegt, dass du dich wahnsingig gut auskennst und für mich ist die Info wichtig...
  • @napirai theoretisch ja, ich kenns halt nur in der grauen gelernten Theorie, aber vielleicht gibts hier ein paar mädls die das schon in der Praxis durchgemacht haben
  • Ich hab mir neulich erkundigt bei der AK und GKK.
  • Und, was hast du rausgekriegt @xxxisabellaxxx
  • @napirai also ich hatte jetzt genau so eine Situation. Mein eaKBG hat mit Dezember 2012 geendet und ich bin im Jänner 2013 schwanger geworden und hab jetzt im Oktober mein zweites Kind bekommen. Laut Auskunft von GKK und Arbeiterkammer besteht kein Anspruch auf Wochengeld, da die SS "zu spät" eingetreten ist. Und ich hab jetzt auch tatsächlich nichts bekommen. Dafür bekommt man dann das KBG ab Geburt. Das hab ich allerdings erst eingereicht, also kann ich noch nix näheres dazu sagen ;)
  • bearbeitet 29. 10. 2013, 11:17
    Also du bekommst Wochengeld wenn der Mutterschutz noch während dwm bezug von kbg beginnt und du vor der ersten ss wochengeld bezogen hast.
    Allerdings sind es nurmehr 180% von 436 €, also um die 780 € Wochengeld, da es von der geringsten kbg variante berechnet wird! Da ist es egal welche variante du derzeit beziehst!!
    Wenn du keinen bezug mehr vom kbg hast und immutterschutz bist, bekommst du kein wochengeld außer du bist schon arbeiten gegangen.
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