KBG Variante 30+6

bearbeitet 12. 11. 2012, 19:56 in Karenz & Rechtliches
Ich weis es gibt schon genug Diskussionen, aber ich möchts genau wissen. Wieviel bekommt man tatsächlich bei der variante 30+6 ausbezahlt? Ohne sonstige beihilfen etc. Und wieviel mit familienbeihilfe?
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Kommentare

  • es sind ca. 440,00 € monatlich (+/- 8 Euro) ohne beihilfen.
    Familienbeihilfe bekommt man alle 2 Monate und dann sind es ca. € 235,00, dh. monatlich umgerechnet sind es ca. € 565.
  • bearbeitet 12. 11. 2012, 20:27
    440€ also im monat nur rein kbg?
    Und Familienbeihilfe sind 565€ alle 2 monate?
    Also 1 monat 440€ nächstes monat 565€+440€ usw.?
  • Ja geau :) Ich hab auch diese Variante,man bekommt pro monat 430/440 euro und jedes zweite monat bekommst die Kinderbeihilfe,235euro dazu!
    Bei mir ist es so das ich aber die doppelte Kinderbeihilfe habe weil mein Sohn Diabetes Typ1 hat!
  • nein, €565 kriegst ned! Das wäre natürlich ein Traum!!! ;-) Zumindest krieg ich das ned und frag mich, was ich dann falsch gmacht hab!! :-?? :-? ich krieg alle zwei Monate €327,60 Familienbeihilfe!
    Was sind die €235?? Ist das eh auch Familienbeihilfe?? Bzw was ist jetzt wieder die Kinderbeihilfe??
  • denk i ma, das is ma jz viel vorgekommen ;)
    also kinderbetreuungsgeld was von der kk kommt sind bei 30+6 430/440€ monatlich. Familienbeihilfe vom finanzamt sind dann 235€ alle 2 monate. hab ich das jz gecheckt? :D
  • wie gesagt, ich krieg 327,60 Euro Familienbeihilfe!!!
  • hast aber auch nur ein kind oder?
  • ja hab eines, mein erstes!
  • wie geht das dann das es so unterschiedlich ist? :/
  • im internet steht ja es ist unabhängig vom einkommen
  • Das frag ich mich natürlich auch! ;-) Keine Ahnung!
  • laut den angaben von inet komm ich auch auf deinen betrag!
  • Ja eben! Drum weiß i jetzt ned was die anderen beiden meinen! ;-) Hab extra nochmal auf meinen Kontoauszug gschaut, damit i das genau sagen kann!
  • @eve bekommst du jedes 2te monatl 235€ familienbeihilfe? wär schon wenig!
  • find ich komisch, oder die verwechseln was!
  • welche variante hast du? @Maunz
  • Ich hab die gehaltsabhängige Variante!!!
  • drum kann i da a nur bei da familienbeihilfe weiter helfen!
    aber mi würd interessieren was die 235 Euro sind! Die will ich auch! ;-)
  • Also ich krieg 327,60 alle 2 Monate (2x Familienbeihilfe zu 105,40 und Absetzbeitrag 2 x 58,4) - hat ja mit dem KBG nix zu tun, oder?
  • Ja genau, dass krieg ich auch!!! ;-) Na hat damit nix zu tun!!! Aber i glaub sie möchte einfach wissen, wieviel es mit allem drum und dran ist! :-D
  • jaaaa genau :))
  • das es nichts miteinander zu tun hat weis ich ;)
  • Aufstellung in Summe erhaltene Auszahlungen:
    ein Baby, KBG - 30 Monate; Familienbeihilfe (inkl. Kab) für 1 Kind

    1. Monat: Auszahlung KBG plus Fam.beihilfe inkl.Kab (Höhe Fam.beihilfe inkl.Kab aber in Summe für 2 Monate):
    Bsp: 436 + (163,80) + 163,80) = 763,6
    2. Monat: Auszahlung KBG (Fam.beihilfe inkl. Kab wurde bereits im Vormonat ausbezahlt)
    Bsp: 436
    3. Monat - so wie erstes Monat:
    763,60
    4. Monat - so wie zweites Monat
    436
    xxxisabellaxxx
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 13. 11. 2012, 13:55
    wenn das Kind erheblich behindert ist, kommt noch ein monatlicher Zuschlag von € 138,30 dazu:

    1. Monat: Auszahlung KBG plus Fam.beihilfe inkl.Kab (Höhe Fam.beihilfe inkl.Kab aber in Summe für 2 Monate):
    Bsp: 436 + (163,80) + 163,80) = 763,6 + (138,30 + 138,30) = 1040, 20
    2. Monat: Auszahlung KBG (Fam.beihilfe inkl. Kab wurde bereits im Vormonat ausbezahlt)
    Bsp: 436
    3. Monat - so wie erstes Monat:
    1040,2
    4. Monat - so wie zweites Monat
    436
  • die reine FB beträgt pro Monat 105,40 + Zuschlag Behinderung 138,30 = 242,70 + Kinderabsetzbetrag 58,40 = 302,10
    Auszahlung für 2 Monate: 604,20
  • die "235" sind die reine Famb plus Behindertenzuschlag: 242,70 pro Monat
  • Also für mich gilt das erste beispiel!? Soweit mein Baby gesund ist!
  • Ja, das erste Beispiel;

    da muss schon was Dauerndes und Gravierendes sein, damit das Kind den Behindertenstatus bekommt - das gibt es dann auch eigene Untersuchungen etc - falls es wirklich nötig ist - beim Finanzamt nachfragen, wie das genau abläuft...
  • Ja ich hoff ja doch dass es gesund is
  • Nein Sorry des war a fehler,hab mich da vertan, ich hab heut mal einen Kontoauszug rausgesucht,...bei mir sinds auch 327 sowas,jedes 2te monat nur bekomm ich die doppelte Familienbeihilfe!
  • also ich hab 30 +6 und ich bekomm das:

    Kinderbetreuungsgeld VS **** ******
    KBG 10/12 EUR 450,43
    KBBE 10/12 EUR 187,86
    (VSTR-STGKK) (OE-18) AUSZAHLUNG EUR 638,29

    also das bekomm ich fix jeden Monat! wie man sieht rein KGB 450,43 Beihilfe ist dann 187,86 beides zusammen 638,29 ;)

    und alle 2Monate bekomm ich an Familienbeihilfe 327,60 €

    sind direkte Kopien vom online Banking hab grad gschaut ;)
  • nochmals zur Klarstellung: bei den erheblich behinderten Babys rechnet sich das so:

    die reine FB beträgt pro Monat 105,40 + Kinderabsetzbetrag 58,40 = 163,80
    plus Zuschlag für erhebliche Behinderung: 138,30 = 302,10

    Auszahlung für 2 Monate: 604,20
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 13. 11. 2012, 20:47
    Das KBG wird doch nach Tagen abgerechnet:

    Der Oktober hat 31 Tage dh. 14,53 = 450,43

    und du hast noch die Beihilfe von 6,06 * 31 = 187,86 - die kriegt auch nicht jede...

    klar, dass der eine Tag noch was ausmacht.....

    meine Rechnung: durchschnittlich 30 Tage...

    im Februar dann halt 28 bzw. 29 Tage.....

    mami2011 schrieb:
    also ich hab 30 +6 und ich bekomm das:

    Kinderbetreuungsgeld VS **** ******
    KBG 10/12 EUR 450,43
    KBBE 10/12 EUR 187,86
    (VSTR-STGKK) (OE-18) AUSZAHLUNG EUR 638,29

    also das bekomm ich fix jeden Monat! wie man sieht rein KGB 450,43 Beihilfe ist dann 187,86 beides zusammen 638,29 ;)

    und alle 2Monate bekomm ich an Familienbeihilfe 327,60 €

    sind direkte Kopien vom online Banking hab grad gschaut ;)

  • wer kriegt diese Beihilfe??
  • mami2011mami2011

    492

    bearbeitet 13. 11. 2012, 21:32
    @carry ja danke weiss ich ;)

    31Tage--EUR 450,43
    30Tage--EUR 435,90
    29Tage--EUR 421,37

    also so ist es bei mir :) danach wurde doch gefragt oder nicht? :)


    Voraussetzungen KGB BH
    Folgende Personengruppen haben, wenn sie ebenfalls einen Anspruch auf Auszahlung des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes haben und einkommensschwach sind (also die Beihilfen-Zuverdienstgrenze für den das Kinderbetreuungsgeld beziehenden Elternteil 6.100 Euro (bis 31. Dezember 2011: 5.800 Euro) pro Kalenderjahr. nicht überschreiten) für Geburten ab 1. Jänner 2010 einen Anspruch auf Gewährung der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld:

    ->Alleinerziehende, wenn sie eine verbindliche Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass sie alleinstehend sind
    HINWEIS
    Als alleinstehend gelten Mütter/Väter, die ledig, geschieden oder verwitwet sind und in keiner Lebensgemeinschaft leben; weiters alleinstehende Mütter/Väter, deren getrennt von ihnen lebender Ehepartner/lebende Ehepartnerin nicht für den Unterhalt des Kindes sorgt.

    ->Mütter und Väter, die verheiratet sind oder in einer Lebensgemeinschaft leben
    ->Adoptiv-/Pflegeeltern unter den gleichen Voraussetzungen wie die vorgenannten Gruppen, wenn das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Ich bekomme das 1te Kind, nicht behindert oder krankheiten (hoff ich halt), bin nicht einkommensschwach, verheiratet.... und nehme die 30+6 variante. also was bekomm ich jetzt??
  • mami2011mami2011

    492

    bearbeitet 13. 11. 2012, 23:17
    Kinderbetreuungsgeld bei Geburt ab 1. Jänner 2008
    Seit 1. Jänner 2008 gibt es drei Bezugsvarianten:
    Pauschalvariante 1 ( Langvariante): 30 + 6
    Bezugsdauer: bis maximal zum 36. Lebensmonat des Kindes (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil bis maximal zum 30. Lebensmonat

    Bezugshöhe: 14,53 Euro täglich (rund 436 Euro monatlich) Mehrlinge: 7,27 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind

    Achtung! Die Karenz endet spätestens mit dem 2. Geburtstag des Kindes. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, müssen Sie am 2. Geburtstag Ihres Kindes wieder den Dienst antreten, unabhängig davon, dass Sie noch 6 Monate Kinderbetreuungsgeld bekommen. Bitte beachten Sie dabei die Zuverdienstgrenzen!

    Pauschalvariante 2: 20 + 4

    Bezugsdauer: bis zum 24. Lebensmonat (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil bis maximal zum 20. Lebensmonat

    Bezugshöhe: 20,80 Euro täglich (rund 624 Euro monatlich) Mehrlinge: 10,40 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind

    Pauschalvariante 3: 15 + 3
    Bezugsdauer: bis zum 18. Lebensmonat (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil bis maximal zum 15. Lebensmonat

    Bezugshöhe: 26,60 Euro täglich (rund 800 Euro monatlich) Mehrlinge: 13,30 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind

    Kinderbetreuungsgeld bei Geburt ab 1. Oktober 2009
    Seit 1. Jänner 2010 gibt es zusätzlich zu den bereits bestehenden Pauschalvarianten (1 bis 3), zwei weitere Varianten für den Kinderbetreuungsgeld-Bezug. Diese beiden Varianten können für Kinder, die ab dem 1. Oktober 2009 zur Welt gekommen sind, beantragt werden.
    Pauschalvariante 4: 12 + 2
    Bezugsdauer: bis zum 14. Lebensmonat (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil bis maximal zum 12. Lebensmonat

    Bezugshöhe: 33 Euro täglich (rund 1.000 Euro monatlich) Mehrlinge: 16,50 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind

    Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:
    Bezugsdauer: für maximal 14. Lebensmonat (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil maximal bis zum 12. Lebensmonat.

    Bezugshöhe: 80 % des letzten Nettoeinkommens, mindestens jedoch 1.000 Euro, maximal 2.000 Euro monatlich. Wird der Tagesbetrag von € 33.- (€ 1.000 monatlich) bei der Ermittlung der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes unterschritten, besteht die Möglichkeit auf Antrag beim Sozialversicherungsträger auf das Pauschalmodell 12+2 mit € 33.- (€ 1.000) umzusteigen. (Mehrlinge: Zum Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gebührt kein Zuschlag!)

    Immer erfolgt eine Günstigkeitsrechnung mit dem Steuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ohne Kinderbetreuungsgeldbezug (für Geburten ab 1.1.2012 beschränkt auf das drittvorangegangene Kalenderjahr).

    Voraussetzung für den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld ist die tatsächliche Ausübung einer in Österreich sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit in den letzten 6 Monaten vor der Geburt des Kindes sowie kein Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in diesem Zeitraum (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc.). Gleichgestellt sind Zeiten der vorübergehenden Unterbrechung wegen Mutterschutz und gesetzlicher Karenz bis zum 2. Lebensjahr des Kindes.


    quelle: http://www.arbeiterkammer.at/online/kinderbetreuungsgeld-varianten-53313.html

    und hier ist auch noch was zum nachlesen :)
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080601.html
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 14. 11. 2012, 10:53
    Das ist die Aufstellung in Summe erhaltene Auszahlungen:
    ein Baby, KBG - 30 Monate; Familienbeihilfe (inkl. Kab) für 1 Kind - das KBG mit 30 Tagen zu je 14,53 gerechnet (wenn ein Monat einen Tag mehr hat, dann einen dazurechnen, hat das Monat nur 28 Tage - € 406,84)

    1. Monat: Auszahlung KBG plus Fam.beihilfe inkl.Kab (Höhe Fam.beihilfe inkl.Kab aber in Summe für 2 Monate):
    Bsp: 435,90 + (163,80) + 163,80) = 763,50
    2. Monat: Auszahlung KBG (Fam.beihilfe inkl. Kab wurde bereits im Vormonat ausbezahlt)
    Bsp: 435,90
    3. Monat - so wie erstes Monat:
    763,50
    4. Monat - so wie zweites Monat
    435,90

    Die Auszahlungen vom Finanzamt ändern sich betraglich nicht - das sind immer Monatsbeträge, unabhängig von der Tagesanzahl (Familienbeihilfe und Kab)
    Ich bekomme das 1te Kind, nicht behindert oder krankheiten (hoff ich halt), bin nicht einkommensschwach, verheiratet.... und nehme die 30+6 variante. also was bekomm ich jetzt??

  • Wird da noch was abgezogen oder so ausbezahlt?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 14. 11. 2012, 10:45
    keine Lohnsteuer, Sozialversicherung oder ähnliches wird abgezogen - nix;
    wird in dieser Höhe ausbezahlt
  • Super danke :)
  • mami2011mami2011

    492

    bearbeitet 14. 11. 2012, 13:16
    @carry nicht gegen dich aber so wie du des da schreibst fin ICH des kompliziert. auch bin ich noch net dahinter kommen was Kab is (kinderabsatzbetrag? und kann man das net erst am ende des jahres machen?). i verlass mi lieber drauf was auch mein konto steht und des hab ich ja oben geschrieben mit 29,30 und 31Tagen.

    und die familien beihilfe ist bei mir auch immer gleich.

    so is es für mich einfacher:
    ....................... KGB
    31Tage--EUR 450,43 /pro tag 14,53€
    30Tage--EUR 435,90
    29Tage--EUR 421,37
    28Tage--EUR 406,84
    und da jetzt je nach dem wann man die Familienbeihilfe bekommt 327,60€ dazu.
    bzw wenn wer beihilfe bekommt die 6,06 pro tag dazu.

    :)
  • danke carry, das ist total gut erklärt ... ich hab auch diese variante ;)
    xxxisabellaxxx
  • also bekommt man jetzt jedes zweite Monat 763,50 und in den Zwischenmonaten hald die 435,90 ?

    Bitte nur mit Ja oder Nein antworten! und keine Aufstellungen machen, da blick ich sowieso nicht richtig durch ;)
  • im durchschnittz JA, hängt halt noch davon ab wieviele tage ein monat hat. das ist jetzt für 30 tage pro monat gerechnet.
  • Ok dankeschön :)
  • finds am besten von carry erklärt - da versteh ichs :P
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 14. 11. 2012, 15:42
    Kab (Kinderabsetzbetrag) wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe OHNE Antrag ausbezahlt und ist schon in den 327,60 dabei, die für 2 Monate ausbezahlt werden..... da gibt es keine Möglichkeit mehr im "Jahresausgleich" zu beantragen den "KAB" zu beantragen....



    mami2011 schrieb:
    @carry nicht gegen dich aber so wie du des da schreibst fin ICH des kompliziert. auch bin ich noch net dahinter kommen was Kab is (kinderabsatzbetrag? und kann man das net erst am ende des jahres machen?). i verlass mi lieber drauf was auch mein konto steht und des hab ich ja oben geschrieben mit 29,30 und 31Tagen.

    und die familien beihilfe ist bei mir auch immer gleich.

    so is es für mich einfacher:
    ....................... KGB
    31Tage--EUR 450,43 /pro tag 14,53€
    30Tage--EUR 435,90
    29Tage--EUR 421,37
    28Tage--EUR 406,84
    und da jetzt je nach dem wann man die Familienbeihilfe bekommt 327,60€ dazu.
    bzw wenn wer beihilfe bekommt die 6,06 pro tag dazu.

    :)

  • carrycarry

    653

    bearbeitet 14. 11. 2012, 15:40
    ja, so ist es ....

    die 435,90 (oder je nach Tagen) bekommt man von der GKK und die 327,60 vom Finanzamt jedes 2. Monat

    so: und wenn eine wissen will, vieviel "Geld" in Summe pro Monat "rein" kommt: dann die Summe: im 1. Monat zb. 763,50 nehmen....

    Vanessa schrieb:
    also bekommt man jetzt jedes zweite Monat 763,50 und in den Zwischenmonaten hald die 435,90 ?

    Bitte nur mit Ja oder Nein antworten! und keine Aufstellungen machen, da blick ich sowieso nicht richtig durch ;)

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