Ich weis es gibt schon genug Diskussionen, aber ich möchts genau wissen. Wieviel bekommt man tatsächlich bei der variante 30+6 ausbezahlt? Ohne sonstige beihilfen etc. Und wieviel mit familienbeihilfe?
es sind ca. 440,00 € monatlich (+/- 8 Euro) ohne beihilfen.
Familienbeihilfe bekommt man alle 2 Monate und dann sind es ca. € 235,00, dh. monatlich umgerechnet sind es ca. € 565.
Ja geau Ich hab auch diese Variante,man bekommt pro monat 430/440 euro und jedes zweite monat bekommst die Kinderbeihilfe,235euro dazu!
Bei mir ist es so das ich aber die doppelte Kinderbeihilfe habe weil mein Sohn Diabetes Typ1 hat!
nein, €565 kriegst ned! Das wäre natürlich ein Traum!!! ;-) Zumindest krieg ich das ned und frag mich, was ich dann falsch gmacht hab!! :-?? :-? ich krieg alle zwei Monate €327,60 Familienbeihilfe!
Was sind die €235?? Ist das eh auch Familienbeihilfe?? Bzw was ist jetzt wieder die Kinderbeihilfe??
denk i ma, das is ma jz viel vorgekommen
also kinderbetreuungsgeld was von der kk kommt sind bei 30+6 430/440€ monatlich. Familienbeihilfe vom finanzamt sind dann 235€ alle 2 monate. hab ich das jz gecheckt?
Aufstellung in Summe erhaltene Auszahlungen:
ein Baby, KBG - 30 Monate; Familienbeihilfe (inkl. Kab) für 1 Kind
1. Monat: Auszahlung KBG plus Fam.beihilfe inkl.Kab (Höhe Fam.beihilfe inkl.Kab aber in Summe für 2 Monate):
Bsp: 436 + (163,80) + 163,80) = 763,6
2. Monat: Auszahlung KBG (Fam.beihilfe inkl. Kab wurde bereits im Vormonat ausbezahlt)
Bsp: 436
3. Monat - so wie erstes Monat:
763,60
4. Monat - so wie zweites Monat
436
da muss schon was Dauerndes und Gravierendes sein, damit das Kind den Behindertenstatus bekommt - das gibt es dann auch eigene Untersuchungen etc - falls es wirklich nötig ist - beim Finanzamt nachfragen, wie das genau abläuft...
Nein Sorry des war a fehler,hab mich da vertan, ich hab heut mal einen Kontoauszug rausgesucht,...bei mir sinds auch 327 sowas,jedes 2te monat nur bekomm ich die doppelte Familienbeihilfe!
also so ist es bei mir danach wurde doch gefragt oder nicht?
Voraussetzungen KGB BH
Folgende Personengruppen haben, wenn sie ebenfalls einen Anspruch auf Auszahlung des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes haben und einkommensschwach sind (also die Beihilfen-Zuverdienstgrenze für den das Kinderbetreuungsgeld beziehenden Elternteil 6.100 Euro (bis 31. Dezember 2011: 5.800 Euro) pro Kalenderjahr. nicht überschreiten) für Geburten ab 1. Jänner 2010 einen Anspruch auf Gewährung der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld:
->Alleinerziehende, wenn sie eine verbindliche Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass sie alleinstehend sind HINWEIS
Als alleinstehend gelten Mütter/Väter, die ledig, geschieden oder verwitwet sind und in keiner Lebensgemeinschaft leben; weiters alleinstehende Mütter/Väter, deren getrennt von ihnen lebender Ehepartner/lebende Ehepartnerin nicht für den Unterhalt des Kindes sorgt.
->Mütter und Väter, die verheiratet sind oder in einer Lebensgemeinschaft leben
->Adoptiv-/Pflegeeltern unter den gleichen Voraussetzungen wie die vorgenannten Gruppen, wenn das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Ich bekomme das 1te Kind, nicht behindert oder krankheiten (hoff ich halt), bin nicht einkommensschwach, verheiratet.... und nehme die 30+6 variante. also was bekomm ich jetzt??
Kinderbetreuungsgeld bei Geburt ab 1. Jänner 2008
Seit 1. Jänner 2008 gibt es drei Bezugsvarianten: Pauschalvariante 1 ( Langvariante): 30 + 6
Bezugsdauer: bis maximal zum 36. Lebensmonat des Kindes (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil bis maximal zum 30. Lebensmonat
Bezugshöhe: 14,53 Euro täglich (rund 436 Euro monatlich) Mehrlinge: 7,27 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind
Achtung! Die Karenz endet spätestens mit dem 2. Geburtstag des Kindes. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, müssen Sie am 2. Geburtstag Ihres Kindes wieder den Dienst antreten, unabhängig davon, dass Sie noch 6 Monate Kinderbetreuungsgeld bekommen. Bitte beachten Sie dabei die Zuverdienstgrenzen!
Pauschalvariante 2: 20 + 4
Bezugsdauer: bis zum 24. Lebensmonat (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil bis maximal zum 20. Lebensmonat
Bezugshöhe: 20,80 Euro täglich (rund 624 Euro monatlich) Mehrlinge: 10,40 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind
Pauschalvariante 3: 15 + 3
Bezugsdauer: bis zum 18. Lebensmonat (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil bis maximal zum 15. Lebensmonat
Bezugshöhe: 26,60 Euro täglich (rund 800 Euro monatlich) Mehrlinge: 13,30 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind
Kinderbetreuungsgeld bei Geburt ab 1. Oktober 2009
Seit 1. Jänner 2010 gibt es zusätzlich zu den bereits bestehenden Pauschalvarianten (1 bis 3), zwei weitere Varianten für den Kinderbetreuungsgeld-Bezug. Diese beiden Varianten können für Kinder, die ab dem 1. Oktober 2009 zur Welt gekommen sind, beantragt werden. Pauschalvariante 4: 12 + 2
Bezugsdauer: bis zum 14. Lebensmonat (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil bis maximal zum 12. Lebensmonat
Bezugshöhe: 33 Euro täglich (rund 1.000 Euro monatlich) Mehrlinge: 16,50 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:
Bezugsdauer: für maximal 14. Lebensmonat (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil maximal bis zum 12. Lebensmonat.
Bezugshöhe: 80 % des letzten Nettoeinkommens, mindestens jedoch 1.000 Euro, maximal 2.000 Euro monatlich. Wird der Tagesbetrag von € 33.- (€ 1.000 monatlich) bei der Ermittlung der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes unterschritten, besteht die Möglichkeit auf Antrag beim Sozialversicherungsträger auf das Pauschalmodell 12+2 mit € 33.- (€ 1.000) umzusteigen. (Mehrlinge: Zum Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gebührt kein Zuschlag!)
Immer erfolgt eine Günstigkeitsrechnung mit dem Steuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ohne Kinderbetreuungsgeldbezug (für Geburten ab 1.1.2012 beschränkt auf das drittvorangegangene Kalenderjahr).
Voraussetzung für den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld ist die tatsächliche Ausübung einer in Österreich sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit in den letzten 6 Monaten vor der Geburt des Kindes sowie kein Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in diesem Zeitraum (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc.). Gleichgestellt sind Zeiten der vorübergehenden Unterbrechung wegen Mutterschutz und gesetzlicher Karenz bis zum 2. Lebensjahr des Kindes.
Das ist die Aufstellung in Summe erhaltene Auszahlungen:
ein Baby, KBG - 30 Monate; Familienbeihilfe (inkl. Kab) für 1 Kind - das KBG mit 30 Tagen zu je 14,53 gerechnet (wenn ein Monat einen Tag mehr hat, dann einen dazurechnen, hat das Monat nur 28 Tage - € 406,84)
1. Monat: Auszahlung KBG plus Fam.beihilfe inkl.Kab (Höhe Fam.beihilfe inkl.Kab aber in Summe für 2 Monate):
Bsp: 435,90 + (163,80) + 163,80) = 763,50
2. Monat: Auszahlung KBG (Fam.beihilfe inkl. Kab wurde bereits im Vormonat ausbezahlt)
Bsp: 435,90
3. Monat - so wie erstes Monat:
763,50
4. Monat - so wie zweites Monat
435,90
Die Auszahlungen vom Finanzamt ändern sich betraglich nicht - das sind immer Monatsbeträge, unabhängig von der Tagesanzahl (Familienbeihilfe und Kab)
Ich bekomme das 1te Kind, nicht behindert oder krankheiten (hoff ich halt), bin nicht einkommensschwach, verheiratet.... und nehme die 30+6 variante. also was bekomm ich jetzt??
@carry nicht gegen dich aber so wie du des da schreibst fin ICH des kompliziert. auch bin ich noch net dahinter kommen was Kab is (kinderabsatzbetrag? und kann man das net erst am ende des jahres machen?). i verlass mi lieber drauf was auch mein konto steht und des hab ich ja oben geschrieben mit 29,30 und 31Tagen.
und die familien beihilfe ist bei mir auch immer gleich.
so is es für mich einfacher:
....................... KGB
31Tage--EUR 450,43 /pro tag 14,53€
30Tage--EUR 435,90
29Tage--EUR 421,37
28Tage--EUR 406,84
und da jetzt je nach dem wann man die Familienbeihilfe bekommt 327,60€ dazu.
bzw wenn wer beihilfe bekommt die 6,06 pro tag dazu.
Kab (Kinderabsetzbetrag) wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe OHNE Antrag ausbezahlt und ist schon in den 327,60 dabei, die für 2 Monate ausbezahlt werden..... da gibt es keine Möglichkeit mehr im "Jahresausgleich" zu beantragen den "KAB" zu beantragen....
@carry nicht gegen dich aber so wie du des da schreibst fin ICH des kompliziert. auch bin ich noch net dahinter kommen was Kab is (kinderabsatzbetrag? und kann man das net erst am ende des jahres machen?). i verlass mi lieber drauf was auch mein konto steht und des hab ich ja oben geschrieben mit 29,30 und 31Tagen.
und die familien beihilfe ist bei mir auch immer gleich.
so is es für mich einfacher:
....................... KGB
31Tage--EUR 450,43 /pro tag 14,53€
30Tage--EUR 435,90
29Tage--EUR 421,37
28Tage--EUR 406,84
und da jetzt je nach dem wann man die Familienbeihilfe bekommt 327,60€ dazu.
bzw wenn wer beihilfe bekommt die 6,06 pro tag dazu.
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Kommentare
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Familienbeihilfe bekommt man alle 2 Monate und dann sind es ca. € 235,00, dh. monatlich umgerechnet sind es ca. € 565.
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Und Familienbeihilfe sind 565€ alle 2 monate?
Also 1 monat 440€ nächstes monat 565€+440€ usw.?
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Bei mir ist es so das ich aber die doppelte Kinderbeihilfe habe weil mein Sohn Diabetes Typ1 hat!
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Was sind die €235?? Ist das eh auch Familienbeihilfe?? Bzw was ist jetzt wieder die Kinderbeihilfe??
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also kinderbetreuungsgeld was von der kk kommt sind bei 30+6 430/440€ monatlich. Familienbeihilfe vom finanzamt sind dann 235€ alle 2 monate. hab ich das jz gecheckt?
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aber mi würd interessieren was die 235 Euro sind! Die will ich auch! ;-)
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ein Baby, KBG - 30 Monate; Familienbeihilfe (inkl. Kab) für 1 Kind
1. Monat: Auszahlung KBG plus Fam.beihilfe inkl.Kab (Höhe Fam.beihilfe inkl.Kab aber in Summe für 2 Monate):
Bsp: 436 + (163,80) + 163,80) = 763,6
2. Monat: Auszahlung KBG (Fam.beihilfe inkl. Kab wurde bereits im Vormonat ausbezahlt)
Bsp: 436
3. Monat - so wie erstes Monat:
763,60
4. Monat - so wie zweites Monat
436
653
1. Monat: Auszahlung KBG plus Fam.beihilfe inkl.Kab (Höhe Fam.beihilfe inkl.Kab aber in Summe für 2 Monate):
Bsp: 436 + (163,80) + 163,80) = 763,6 + (138,30 + 138,30) = 1040, 20
2. Monat: Auszahlung KBG (Fam.beihilfe inkl. Kab wurde bereits im Vormonat ausbezahlt)
Bsp: 436
3. Monat - so wie erstes Monat:
1040,2
4. Monat - so wie zweites Monat
436
653
Auszahlung für 2 Monate: 604,20
653
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653
da muss schon was Dauerndes und Gravierendes sein, damit das Kind den Behindertenstatus bekommt - das gibt es dann auch eigene Untersuchungen etc - falls es wirklich nötig ist - beim Finanzamt nachfragen, wie das genau abläuft...
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Kinderbetreuungsgeld VS **** ******
KBG 10/12 EUR 450,43
KBBE 10/12 EUR 187,86
(VSTR-STGKK) (OE-18) AUSZAHLUNG EUR 638,29
also das bekomm ich fix jeden Monat! wie man sieht rein KGB 450,43 Beihilfe ist dann 187,86 beides zusammen 638,29
und alle 2Monate bekomm ich an Familienbeihilfe 327,60 €
sind direkte Kopien vom online Banking hab grad gschaut
653
die reine FB beträgt pro Monat 105,40 + Kinderabsetzbetrag 58,40 = 163,80
plus Zuschlag für erhebliche Behinderung: 138,30 = 302,10
Auszahlung für 2 Monate: 604,20
653
Der Oktober hat 31 Tage dh. 14,53 = 450,43
und du hast noch die Beihilfe von 6,06 * 31 = 187,86 - die kriegt auch nicht jede...
klar, dass der eine Tag noch was ausmacht.....
meine Rechnung: durchschnittlich 30 Tage...
im Februar dann halt 28 bzw. 29 Tage.....
6,331
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31Tage--EUR 450,43
30Tage--EUR 435,90
29Tage--EUR 421,37
also so ist es bei mir danach wurde doch gefragt oder nicht?
Voraussetzungen KGB BH
Folgende Personengruppen haben, wenn sie ebenfalls einen Anspruch auf Auszahlung des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes haben und einkommensschwach sind (also die Beihilfen-Zuverdienstgrenze für den das Kinderbetreuungsgeld beziehenden Elternteil 6.100 Euro (bis 31. Dezember 2011: 5.800 Euro) pro Kalenderjahr. nicht überschreiten) für Geburten ab 1. Jänner 2010 einen Anspruch auf Gewährung der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld:
->Alleinerziehende, wenn sie eine verbindliche Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass sie alleinstehend sind
HINWEIS
Als alleinstehend gelten Mütter/Väter, die ledig, geschieden oder verwitwet sind und in keiner Lebensgemeinschaft leben; weiters alleinstehende Mütter/Väter, deren getrennt von ihnen lebender Ehepartner/lebende Ehepartnerin nicht für den Unterhalt des Kindes sorgt.
->Mütter und Väter, die verheiratet sind oder in einer Lebensgemeinschaft leben
->Adoptiv-/Pflegeeltern unter den gleichen Voraussetzungen wie die vorgenannten Gruppen, wenn das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
16,197
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Seit 1. Jänner 2008 gibt es drei Bezugsvarianten:
Pauschalvariante 1 ( Langvariante): 30 + 6
Bezugsdauer: bis maximal zum 36. Lebensmonat des Kindes (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil bis maximal zum 30. Lebensmonat
Bezugshöhe: 14,53 Euro täglich (rund 436 Euro monatlich) Mehrlinge: 7,27 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind
Achtung! Die Karenz endet spätestens mit dem 2. Geburtstag des Kindes. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, müssen Sie am 2. Geburtstag Ihres Kindes wieder den Dienst antreten, unabhängig davon, dass Sie noch 6 Monate Kinderbetreuungsgeld bekommen. Bitte beachten Sie dabei die Zuverdienstgrenzen!
Pauschalvariante 2: 20 + 4
Bezugsdauer: bis zum 24. Lebensmonat (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil bis maximal zum 20. Lebensmonat
Bezugshöhe: 20,80 Euro täglich (rund 624 Euro monatlich) Mehrlinge: 10,40 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind
Pauschalvariante 3: 15 + 3
Bezugsdauer: bis zum 18. Lebensmonat (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil bis maximal zum 15. Lebensmonat
Bezugshöhe: 26,60 Euro täglich (rund 800 Euro monatlich) Mehrlinge: 13,30 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind
Kinderbetreuungsgeld bei Geburt ab 1. Oktober 2009
Seit 1. Jänner 2010 gibt es zusätzlich zu den bereits bestehenden Pauschalvarianten (1 bis 3), zwei weitere Varianten für den Kinderbetreuungsgeld-Bezug. Diese beiden Varianten können für Kinder, die ab dem 1. Oktober 2009 zur Welt gekommen sind, beantragt werden.
Pauschalvariante 4: 12 + 2
Bezugsdauer: bis zum 14. Lebensmonat (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil bis maximal zum 12. Lebensmonat
Bezugshöhe: 33 Euro täglich (rund 1.000 Euro monatlich) Mehrlinge: 16,50 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:
Bezugsdauer: für maximal 14. Lebensmonat (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil maximal bis zum 12. Lebensmonat.
Bezugshöhe: 80 % des letzten Nettoeinkommens, mindestens jedoch 1.000 Euro, maximal 2.000 Euro monatlich. Wird der Tagesbetrag von € 33.- (€ 1.000 monatlich) bei der Ermittlung der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes unterschritten, besteht die Möglichkeit auf Antrag beim Sozialversicherungsträger auf das Pauschalmodell 12+2 mit € 33.- (€ 1.000) umzusteigen. (Mehrlinge: Zum Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gebührt kein Zuschlag!)
Immer erfolgt eine Günstigkeitsrechnung mit dem Steuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ohne Kinderbetreuungsgeldbezug (für Geburten ab 1.1.2012 beschränkt auf das drittvorangegangene Kalenderjahr).
Voraussetzung für den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld ist die tatsächliche Ausübung einer in Österreich sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit in den letzten 6 Monaten vor der Geburt des Kindes sowie kein Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in diesem Zeitraum (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc.). Gleichgestellt sind Zeiten der vorübergehenden Unterbrechung wegen Mutterschutz und gesetzlicher Karenz bis zum 2. Lebensjahr des Kindes.
quelle: http://www.arbeiterkammer.at/online/kinderbetreuungsgeld-varianten-53313.html
und hier ist auch noch was zum nachlesen
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080601.html
653
ein Baby, KBG - 30 Monate; Familienbeihilfe (inkl. Kab) für 1 Kind - das KBG mit 30 Tagen zu je 14,53 gerechnet (wenn ein Monat einen Tag mehr hat, dann einen dazurechnen, hat das Monat nur 28 Tage - € 406,84)
1. Monat: Auszahlung KBG plus Fam.beihilfe inkl.Kab (Höhe Fam.beihilfe inkl.Kab aber in Summe für 2 Monate):
Bsp: 435,90 + (163,80) + 163,80) = 763,50
2. Monat: Auszahlung KBG (Fam.beihilfe inkl. Kab wurde bereits im Vormonat ausbezahlt)
Bsp: 435,90
3. Monat - so wie erstes Monat:
763,50
4. Monat - so wie zweites Monat
435,90
Die Auszahlungen vom Finanzamt ändern sich betraglich nicht - das sind immer Monatsbeträge, unabhängig von der Tagesanzahl (Familienbeihilfe und Kab)
16,197
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wird in dieser Höhe ausbezahlt
16,197
492
und die familien beihilfe ist bei mir auch immer gleich.
so is es für mich einfacher:
....................... KGB
31Tage--EUR 450,43 /pro tag 14,53€
30Tage--EUR 435,90
29Tage--EUR 421,37
28Tage--EUR 406,84
und da jetzt je nach dem wann man die Familienbeihilfe bekommt 327,60€ dazu.
bzw wenn wer beihilfe bekommt die 6,06 pro tag dazu.
3,248
337
Bitte nur mit Ja oder Nein antworten! und keine Aufstellungen machen, da blick ich sowieso nicht richtig durch
3,248
337
16,197
653
653
die 435,90 (oder je nach Tagen) bekommt man von der GKK und die 327,60 vom Finanzamt jedes 2. Monat
so: und wenn eine wissen will, vieviel "Geld" in Summe pro Monat "rein" kommt: dann die Summe: im 1. Monat zb. 763,50 nehmen....