Karenz-Geld nur mit Hauptwohnsitz in Wien?

NanaNana

3,562

bearbeitet 12. 11. 2012, 16:42 in Karenz & Rechtliches
Hallo (:
ich habe da mal eine Frage und zwar ich komme aus Italien/Südtirol und habe dort immer noch meinen Hauptwohnsitz weil ich in keine Ahnung 10-20 Jahren wider dorthin ziehen möchte..
Von daher meine Frage ob ich das PauschaleKarenzGeld auch bekomme wenn ich nur den Nebenwohnsitz in Österreich habe?
oder soll ich einfach den Hauptwohnsitz ändern btw weiss jemand was das kostet?

Kommentare

  • ich glaube hauptwohnsitz.. naja kosten tut das nichts zumindest bei uns. du gehst zum meldeamt in wien und meldest dich um.
  • ok dankeschön (: dann werd ich das dann machen (:
  • Hallo Nana

    nicht nur dein Hauptwohnsitz ist relevant, sondern auch wo DU und der KINDESVATER arbeiten ! Unter Umständen musst du gar keinen HWS in Ö anmelden ;-)
    Aber dafür musst du mir noch Infos über HWS des Vaters und der Dienstverhältnisse geben ....
  • Er ist österreicher und hat auch seinen hauptwohnsitz hier
    wir sind beide in wien arbeitstätig
    er als ausgelernter arbeiter und ich ausbildung!
  • Hallo Nana,

    in deinem Fall ist eine EU Verordnung lt VO 883/04 anzuwenden.

    Das heisst konkret das der Beschäftigungsstaat vorrangig für Auszahlungen von Familienleistungen zuständig ist. Sollte keine Beschäftigung einer der beiden Elternteile vorliegen ist der Staat in dem sich der Lebensmittelpunkt (sprich Hauptwohnsitz) befindet zuständig.

    Solltet Ihr beide ein Dienstverhältnis(DV) in Ö haben dann ist es nicht nötig in Ö einen Hauptwohnsitz anzumelden, da Ö durch euer DV vorrangig zuständig ist ;-)
    Jedoch muss der gem.HWS mit dem Kind in Südtirol nachgewiesen werden (Meldezettel) !

    Dieser Sachverhalt betrifft das Kinderbetreuungsgeld (KBG).

    Auch das Finanzamt (Familienbeihilfe) muss nach dieser EU VO vorgehen und dir die Familienbeihilfe vorrangig gewähren....jedoch rate ich dir hier explizit nochmals nachzufragen, denn hin und wieder tun die wie die wollen und da die Familienbeihilfe eine Voraussetzung für das KBG ist solltest du dich da auch nochmals absichern.

  • ok dankeschön für die info (:

    muss das kind dann den hws auch in südtirol haben oder wie darf ich das verstehn?
  • Der Antragsteller (also meistens die Mutter) muss mit dem Kind einen gemeinsamen HAUPTWOHNSITZ haben ! Der Hauptwohnsitz des Vaters spielt grundsätzlich keine Rolle ;-)

    lg
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